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Bitte um Hilfe und Beurteilung der Situation ( Jugendamt , Umgang, etc. )

 
(@paulmerten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter. Ich will gleich zur Sache kommen und in Kurzform meine aktuelle Situation ( die mich völlig kaputt macht) schldern und bitte um Einschätzung der Situation und Ratschläge was ich tun kann. Hier die Kurzform :

Meine Ehefrau klagte mich mit Lügen aus der Wohnung , die grösste Anschuldigung ist: Tochter hat gesagt sie sollte Papa am Geschlechtsteil anfassen.
Gleichzeitig klagte siemich bei der Polizei . Staatsanwalt ermittelt.
Das Jugendamt untersagte alle Umgänge , auch ein Einklagen de Umgänge im Februar war erfolglos. Ein familienpsychologisches Gutachten soll abgewartet werden.

Nach ca 3 Monaten , ich war ausgezogen , eröffnete meine  Frau mir , dass die Tochter jetzt angeblich gelogen hat und sie nicht glaubt das ich so etwas getan habe. ( Ziel war j erreicht...) Des teilte sie der Polizei mit. Das Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft ) läuft noch, soll aber nach Aussage meines Anwalt bald eingestellt werden.
Ich durfte seitens meine Frau meine Tochter wieder sehen.
Dann sagte ihr Ihre Anwältin das sie das nicht zulassen soll, da man sonst die Tochter wegnehmen könne.
Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes war von vornherein gegen mich , ich hatte keine Chance . ich sprache dann mit der Vorgesetzten, die viel freundlicher war. Sie sagte , es denke keiner daran das Kind wegzunehmen und aktuell dürfte ich meine Tochter auch mit meiner Frau sehen und die eben erwähnte Vorgesetzte würde nach Ostern Umgänge noch 2 Mal begleiten.Sie rief sogar meine Frau an um das mitzuteilen ( leider nahm sie nicht ab) Zwischenzeitlich hatte das Jugendamt bei Gericht erwirkt , das begleitete Umgänge
ok seien ,wenn alle Beteiligten einverstanden seien.
Zwischenzeitlich war der Psychologe einmal bei mir, bei meiner Frau konnte er wohl keinen Kontakt aufnehmen seit Januar.Dies wurde dem Gericht diese Woche mitgeteilt und es bleibt abzuwarten wie es weitergehen soll, da er so nicht arbeiten kann.
Nun konnte ich bis zuletzt meine Tochter wieder regelmässig sehen, doch gestern kam ein Brief des Jugendamtes ( die damalige Sachbearbeiterin, die jetzt erkrankt ist, hatte ihn vor 14 Tagen geschrieben ) an das Amtsgericht : in diesem stand im Kurzen gesagt, ich bin sehr sexualisiert auf meine Tochter , bin mir dessen aber nicht Bewusst und stelle eine Gefahr da . Das sei in Gesprächen ( solche Gespräche haben nie Stattgefunden, und ich war nie sexualisiert ) deutlich geworden ! . Zum Schluss steht noch  Die Mutter kann ihr Kind nicht schützen.
Wie gesagt ,das Gespräch mit der Vorgesetzten , die jetzt die Akte hat, kam NACH dem Verfassen des Briefes zu Stande. Natürlich lässt mich meine Frau unsere Tochter jetzt nicht mehr sehen.
Ich brauche wohl nicht zu erwähnen dass sie Anschuldigungen alle nicht stimmen, erwähne es aber dennoch noch einmal.

Was würdet ihr tun, kann man die Sachbearbeiterin persönlich wegen Befangenheit verklagen, denn was sie das geschrieben hat hat weder Hand noch Fuss. Sie hat niemals mich und meine Tochter zusammen gesehen, noch wurde sie angehört.
Wie beurteilt ihr sie Geamtsituation ? Mein Ziel ist zumindest meine Tochter regelmässig alle 14 Tage zu sehen . Es laufen natürlich 2 Anträge auf Alleiniges Sorge- und Aufenthaltsrecht.
Wie ist das Verhalten des Jugendamtes zu bewerten?
Ich bedanke mich für die Mühe die ihr euch gerade macht, meine Zeilen zu lesen.
Ach  ja, beide Parteien wären bereit die Anträge zurückzuziehen. Wissen aber nicht ob es richtig ist.... Ich bin quasi in den Händen meiner Frau. Denn eine Chance auf das Aufenthaltsrecht für mich sehe ich nicht wirklich,

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2014 17:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paul,

willkommen hier im Forum.

Zunächst einmal hat Deine Ex bei Dir alle Register gezogen - ein Hohn übrigens für alle wirklich von sexueller Gewalt betroffenen, wenn nachher rauskommt, dass dieses "Mittel" nur genutzt wird, um Umgang zu verhindern.

Da wir auch einige Mitglieder hier haben, denen ähnliches wiederfahren ist, können diese Dir sicherlich am besten weiterhelfen.

Was mir auffällt:

- Du hast schon mal einen Anwalt. Das ist gut so.  Hier stehen offensichtlich falsche Anschulidungen und Ermittlungsverfahren im Raum.  Zum anderen wäre zu prüfen, ob die KM nicht wegen falscher Beschuldigung zu belangen wäre.

- Da Du offensichtlich ein sehr mütterfreundliches JA erwischt hast, sollte auch hier der Anwalt sich in die Kommunikation einschalten, da wohl schon sehr viel Prozellan zerdeppert wurde.

-

Was würdet ihr tun, kann man die Sachbearbeiterin persönlich wegen Befangenheit verklagen, denn was sie das geschrieben hat hat weder Hand noch Fuss. Sie hat niemals mich und meine Tochter zusammen gesehen, noch wurde sie angehört.
Wie beurteilt ihr sie Geamtsituation

Auch das wird Dir nicht weiterhelfen und nur noch weiter Öl ins Feuer gießen. Du könntest überlegen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben - dies kostet wenigstens nichts. Allerdings wird dies die Situation sicherlich auch nicht positver für Dich gestalten.
Aus meiner Sicht soll Dein Anwalt hier reagieren und mit einem Schriftsatz an das Gericht die Punkte richtig stellen.  Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2014 17:56
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Ich denke, ihr habt euch da ziemlich in die **tsts - ID 36** geritten. Offenbar ist der Missbrauchsvorwurf im System hängen geblieben und nicht einfach wieder zurückzunehmen. Das Zurückrudern deiner Frau wird ihr offenbar negativ ausgelegt. Das Zulassen von Umgängen mit dir als Kindswohlgefährdung gesehen. Aus meiner Sichte eine kritische Situation.

Such dir auf jeden Fall externe Hilfe (Vätervereine, o.ä.).

Desweiteren wäre es gut, wenn ihr euch als Eltern der Situation bewusst werdet und eine gemeinsame Lösung sucht. Anträge auf alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht sind das Gegenteil.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2014 18:02
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen, paulmerten!

Wie schätzt du die Chancen ein, deine Noch-Ehefrau wieder von deiner Unschuld zu überzeugen?

Offenbar wird sie jetzt die Geister, die selbst gerufen hat, nicht wieder los.

Ingos Empörung über das perfide Vorgehen mit einem erfundenen Missbrauchsvorwurf
a) einen unschuldigen Vater loszuwerden
b) dessen guten Ruf nachhaltig zu zerstören
c) die Glaubwürdigkeit tatsächlicher Opfer sexueller Gewalt zu untergraben und
d) als Nicht-Betroffene die knappen Ressourcen von engagierten Kinderschützern und Strafverfolgern auszubeuten
teile ich. Das Verhalten deiner Noch-Ehefrau ist nicht nur menschlich allerunterste Schublade sondern auch wirklich kriminell.  

Wie ist das Verhalten des Jugendamtes zu bewerten?

Das liest sich so, als sei die Sachbearbeiterin überfordert und habe euren Fall mit einem anderen verwechselt.
Dafür spricht auch, dass sie jetzt krank geschrieben ist.
Wenn deine Noch-Ehefrau und du mit der Dienstvorgesetzten der Sachbearbeiterin an einem Strang zieht, sollte sich das Missverständnis rasch auflösen lassen.
Sollte die Dienstvorgesetzte nicht dazu bereit sein, das Missverständnis aus der Welt zu schaffen, suchst du dir einen sehr guten Fachanwalt für Strafrecht und zeigst die Sachbearbeiterin wegen falscher Beschuldigung usw. an. Was "usw." in dem Zusammenhang ist, weiß ein erfahrener Strafrechtler am Besten.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2014 18:06
(@paulmerten)
Schon was gesagt Registriert

also . meine Frau sagt ja ganz klar das ich unschuldig bin, oder sie denkt das ich unschudig sei.Das hatte sie ja auch dem Jugemdamt bereits gesagt, Eines ist aber klar. Sie möchte mich nicht regelmässig im Leben unserer Tochter haben. Sie mochte es nie, wenn ich mit ihr etwas alleine gemacht habe ( Schwimmen, Spielplatz, Bücherei etc. )

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Themenstarter Geschrieben : 12.04.2014 18:22
(@pristine)
Zeigt sich öfters Registriert

Halllo Paul,

wie alt ist denn Eure Tochter?

Gruß Pristine

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2014 21:59
(@paulmerten)
Schon was gesagt Registriert

5

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2014 23:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paul,

also . meine Frau sagt ja ganz klar das ich unschuldig bin, oder sie denkt das ich unschudig sei.Das hatte sie ja auch dem Jugemdamt bereits gesagt,

Aus meiner Sicht reicht das aber nicht aus. Du hast offensichtlich ein Verfahren im Strafrecht gegen Dich laufen.
Hat die KM diese Aussage auch schriftlich bei der Polizei / bei der Staatsanwaltschaft / gegenüber Deinem Anwalt abgegeben? Wenn nicht, ist dieses "Lippenbekenntnis" Deiner Exe keinen Pfifferling wert.
Du wirst zur Zeit vielleicht sogar als sexual Täter in den polizeilichen Computersystemen geführt. Dies kann Dir noch erhebliche Schwierigkeiten bringen, wenn das nicht sauber entkräftet wird.

Sie möchte mich nicht regelmässig im Leben unserer Tochter haben

Das hat sie aber nicht zu entscheiden. Ansonsten muss ihr das über das Familiengericht beigebogen werden, incl. Sanktionsmöglichkeiten.

Deine Exe hat sich unter Umständen durch die falsche Verdächtigung auch nach § 164 StGB strafbar gemacht. Auch das sollte eigentlich durch Deinen Anwalt einmal geprüft werden, da diese Anschuldigung Dir gegenüber kein "Kavaliersdelikt" war. Ansonsten wirst Du auch in Zukunft noch viel "Spaß" mit dieser KM bekommen, wenn sie so ihre Ziele durchsetzen will. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2014 14:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paul,

ich sehe noch eine ganz andere Perfidie: Bei der familienrechtlichen Beurteilung des Vorwurfs könnte es heissen "Die Mutter hat sich ja nur Sorgen um ihr Kind gemacht und eine Möglichkeit ins Spiel gebracht; diese aber sofort zurückgezogen, als der Anlass für den Missbrauchsvorwurf entfiel. Also ist der Mutter ja nichts vorzuwerfen."

Strafrechtlich ätzt das Ding aber möglicherweise weiter und ist ggf. so wenig wegzukriegen wie ein falscher Schufa-Eintrag. Möglicherweise begegnet es Dir in Jahren wieder, wenn irgendwer einmal nachsieht, ob Du strafrechtlich schon mal in Erscheinung getreten ist. Und dann steht da plötzlich ein ungeklärter Missbrauchsvorwurf ("...Mangel an Beweisen...") im Raum.

Insofern würde ich mich keineswegs damit zufrieden geben, dass der Vorwurf aktuell nicht weiter verfolgt wird; was Du brauchst, ist ein Persilschein, auf dem glasklar steht, dass an diesem Vorwurf nicht das Geringste dran ist und niemals war und dass er offenbar nur erfunden wurde, um in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung zu punkten. Frag Deinen Anwalt, was hierfür zu tun ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2014 15:39
(@paulmerten)
Schon was gesagt Registriert

aber wie soll ich ch denn das Gegentel beweisen können.l ist doch gar nicht machbar.
Desweiteren habe ich ie Sorge dass das Jugendamt eine Inobhutnahme plant, nachdem was zuletzt geschrieben wurde. Ich habe da sehr schlimme Dinge im Netz gelesen. Es wäre natürlich ein Witz , denn unsere Tochter war immer gut behütet. Niemand raucht, trinkt,nie wurde sie geschlagen. Wurde von mir immer gefördert ( Musikschule, Schwimmen, Spielen usw. )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2014 16:59




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber wie soll ich ch denn das Gegentel beweisen können.l ist doch gar nicht machbar.

nein, Du musst auch nichts beweisen. Aber Du darfst auch nicht damit zufrieden sein, dass das Ganze scheinbar nicht weiterverfolgt wird, sondern musst aktiv daran arbeiten, das Du eine schriftliche Bestätigung - am besten von der ermittelnden Staatsanwaltschaft - bekommst, aus dem hervorgeht, dass an den Vorwürfen nicht das Geringste dran war.

Desweiteren habe ich ie Sorge dass das Jugendamt eine Inobhutnahme plant, nachdem was zuletzt geschrieben wurde. Ich habe da sehr schlimme Dinge im Netz gelesen. Es wäre natürlich ein Witz , denn unsere Tochter war immer gut behütet. Niemand raucht, trinkt,nie wurde sie geschlagen. Wurde von mir immer gefördert ( Musikschule, Schwimmen, Spielen usw. )

naja, da solltest Du mal wieder auf den Teppich kommen; ansonsten kannst Du Dir auch Sorgen darüber machen, dass Dir der Himmel auf den Kopf fällt. Kein Kind wird einfach so aus einer Familie gerissen; schon gar nicht, weil jemand in seiner Nähe geraucht oder Alkohol getrunken haben könnte.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2014 17:29
(@paulmerten)
Schon was gesagt Registriert

ok. frage ist dann ob es sinn machtdie laufenden Sorgerechtsanträge zurückzunehmen Meine Ex wäre dazu bereit. Oder hat man als Vater bei solchen Vorwürden überhaupt eine Chance auf das Aufenthaltsbest.Recht? ich gehe einfach dvon nicht aus, wenn ich sehe wie sich alles abspielt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2014 18:53
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Wenn ihr BEIDE diese Anträge zurück nehmt wäre das eventuell eine Chance die Dinge im SInne eurer Tochter in Ordnung zu bringen.

Für dich wäre das ein guter Deal, denke ich. Deine Chancen sind sicher minimal, wenn du daran festhältst.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2014 19:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paul,

frage ist dann ob es sinn machtdie laufenden Sorgerechtsanträge zurückzunehmen

"Wer" hat denn hier "was" beantragt ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 12:27
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist schon grotesk, wie sich manche das deutsche Rechtssystem vorstellen.

Man kann niemanden wegen Befangenheit "verklagen" genauso wenig wie wegen schmutzigen Gedanken.

Es gibt auch keinen Strafrechtstatbestand "falsche Beschuldigung" und schon gar nicht in Bezug auf die JA-MA

Und es dürfte auch schlichtweg unmöglich sein, der KM §164 Falsche Verdächtigung nachzuweisen, daher ist die Behauptung, sie habe sich dessen "strafbar gemacht" schlicht falsch.

Viel wichtiger wäre es, bei der StA darauf zu drängen, dass das Verfahren nicht etwa aus Mangel an Beweisen oder Ähnlichem eingestellt wird sondern wegen erwiesener Unschuld.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 14:10