Hallo Miteinander,
ich hatte mal wieder ein Umgangswochenende wo ich tatsächlich die Kleine hatte.
Als ich vor der Tür stand um sie abzuholen sagte meine Kleine das sie nicht mit will, da Mama ihr versprochen hat das sie einen Kinoabend (DVD-Abend) machen würden...... damit sie nicht mit mir mitgehen will, versteht sich. :gunman:...... Ich versprach ihr den Kinoabend dann bei mir zu Hause zu machen, worüber sie sich freute und gleich ins Auto sprang. puhhhh 🙂
Leider musste ich dann feststellen, als ich bei mir war, das der gepackte Rucksack von meiner kleinen nur eine Zahnbürste und Zahnpaste enthielt.
Es wurden keine Wechselklamotten, Pyjama, Kuscheltier etc mit eingepackt.
Als ich sie ins Bett bringen wollte war sie am Boden zerstört, da sie ohne Pyjama nicht einschlafen könnte. Ich hatte ihr dann vorgeschlágen mein T-Shirt anzuziehen. Das fand sie super und wir haben uns über das "Nachthemd" amüsiert. :rofl2:
Meine Ex findet immer wieder etwas womit sie uns die gemeinsamen Wochenenden erschwert .... Ich habe seit der letzten Verhandlung schon 5 Mails ans JA geschrieben mit der Bitte mal mit meiner Ex zu sprechen, leider ohne Antwort zu bekommen. Meint Ihr ob es schon reicht noch mal einen Strafantrag zu stellen?
Der letzte wurde ja leider abgelehnt da meine Ex ja ein paar mal beim JA vorgesprochen hat ...... welch "guter Wille" ....
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Hallo Kidless,
Meint Ihr ob es schon reicht noch mal einen Strafantrag zu stellen?
Ich denke das bringt dich nicht wirklich weiter. Es gibt da ein "nettes" Urteil des AG Monschau, Aktenzeichen: 6 F 107/02 vom 31.03.2003. In dem Urteil wird geregelt, wie viel Kleidung mitzugeben ist.
Ich würde der Mutter mal was schreiben bzw. vom Anwalt was schreiben lassen dazu mit Verweis auf das Urteil. Hilft das nichts, dann klagen bzw. eine bestehende Klage erweitern.
Bei Bedarf kann ich dir das Urteil per Mail schicken.
Gruß
Martin
Hi Kidless,
blöde EX-Kuh hast du da. 😡 ...naja egal.
Hast du vielleicht Bekannte, die Kinder haben, abgetragene Klamotten etc.
Vielleicht Ebay oder Flohmarkt oder Second Hand.
Ignor it 😉 und feddisch .... regt dich doch eh nur auf. "Wir" müssen lernen mit solchen Sorten (H)EXen zu leben.
Ich denke fürs Gericht o.ä. langt das beileibe nicht. Notiere es ... schreibe Tagebuch ... vielleicht brauchst du es noch.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Bei Bedarf kann ich dir das Urteil per Mail schicken.
Gruß
Martin
Hiho,
das wäre klasse, danke :thumbup:
@babbedeckel
da ich ja immer mit dem schlimmsten Rechne habe ich ja vorgesorgt. 😉
In meinem Freundeskreis ist es schon zu einem keinen Volkssoprt geworden mir die ausrangierten Klamotten zu geben...zu freuden meiner kleinen, jeden Tag was anderes anzuziehen 🙂
Da ich aber am letzten WE bei OMA war, die wiederum leider nicht da war, habe ich Omas Ersatzklamotten nicht gefunden.....
Aber mir geht es ums Prinzip. Und um die Art und Weise meiner Ex. Irgendwann muss die doch mal bestraft werden 😡
Love is stronger than hate !!!
Hallo @ all,
hab da mal wieder ne kleine Frage .....
Am WE hatte ich meine ältere Tochter und die sagte mir das Mama bald ein Baby bekommt. :interessant:
Ich fragte sie denn wie darauf kommt das Mama noch ein Baby bekommt. Sie sagte das Mama einen kleinen Bauch hat. Ich sagte dann das Mama vielleicht
in der letzten Zeit mehr ißt und deshalb etwas zugelegt hat. Da sagte sie mir nur, nein, Mama hat es selber gesagt.
Jetzt meine Frage. Ich weiss das man erst nach 2-3 Jahren von Eheähnlicher Beziehung spricht, aber wie ist es denn in dem Fall wenn sie ein Kind vom neuen bekommt ?
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Dann wäre er für 3 jahre zu BU verpflichtet, soweit er leistungsfähig ist. Ansonsten bleibt die Finanzierung allein bei dir. Im besten Fall muß er 3 Jahre komplett zahlen oder es wird aucheuch beide aufgeteilt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
ich meine da gibts in der Rechtssprechung *brech* :knockout: auch Urteile, die dann von einer gefestigten
Lebensgemeinschaft ausgehen, und der EU vor 2-3 Jahre verwirkt ist.
Hab nur keine Zeit zu suchen ....
Ich würd´s drauf ankommen lassen....aber erstmal abwarten bis EXelchen
das Kind bekommen hat. Da kann ja -leider- viel passieren. ;(
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
@ babbedeckel:
da hast du grundsätzlich Recht, nur wenn der Staat zahlen soll sucht er sich jemanden der zahlt und wenn der Neu-Papa nicht kann darf der Alt-Papa weiterzahlen mit der begründung das sie ja auch die Kinder aus dieser verbindung versorgt und nicht nur das Neu-Baby
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin kidless,
ist kniffelig - einerseits MUSS der Gesetzgeber unter diesen Umständen ja von einer "gefestigten Beziehung" ausgehen, wenn er sein stellenweise krudes Familienbild irgendwie aufrechterhalten will: Was bitte wäre ein besserer Beleg für die Verfestigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - wenn nicht ein gemeinsames Kind?
Andererseits gibt es höchstrichterliche Urteile wie dieses:
BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03
Der Unterhaltsbedarf einer verheirateten oder geschiedenen Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse, auch wenn diese unter den Mindestbedarfssätzen liegen. Für den betreuungsbedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften mehrere unterhaltspflichtige Väter in entsprechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig (im Anschluss an Senatsurteile vom 21. Januar 1998 - XII ZR 85/ 96 - FamRZ 1998, 541 ff. und vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 26/ 03 - FamRZ 2005, 357 ff.).
die sogar unter diesen (neuen) Umständen die vormaligen ehelichen Lebensverhältnisse berücksichtigt sehen wollen und zumindest von weiteren anteiligen EU-Zahlungen des Ex-Mannes ausgehen. Leider gibt es auch zahlreiche männliche Geschlechtsgenossen, die keine Probleme haben, diese Kohle vom Ex der LG anzunehmen (Geld stinkt ja nicht).
Man könnte noch § 1579 (Stichwort: Unbilligkeit) einwenden; das kommt allerdings vor allem dann in Frage, wenn die aktuelle Beziehung der Grund für die Beendigung der Ehe war. Sich vom Ex zu trennen und hinterher von irgendwem schwanger zu werden ist nicht unbillig.
Aber auch ich würde erst einmal warten, bis das Kind da ist und zusätzlich noch ein paar "Sicherheitsmonate" in Sachen "Beziehungsverfestigung" ins Land gegangen sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo @ all,
wie würdet ihr reagieren?
letztes WE war mal wieder ein Besuchswochenende. Ich stand auch Sa. Punkt 10h auf der Matte.
Als Oma (mütterlicher seits) die Tür geöffnete stand meine größere (5j) im Flur und sagte verlegen das sie nicht mit mir kommen will, da Mama ihr wieder ein Kinoabend versprochen hat. Sie hat mich dabei nicht angesehen und ich hab das gefühlt gehabt das sie doch gerne mit möchte aber sich nicht traut es zu sagen. Oma und Exchen sagten dann auch gleich, wenn du nicht mit willst brauchst du ja auch nicht. Ich hab sie dann mit einem lächeln gefragt ob wir das nicht auch zusammen machen wollen. Sie schaute mich verlegen an und musste auch grinsen. Dann kam plötzlich meine Kleinere (2j) um die Ecke. Ich muss dazusagen das sie mich ja erst richtig bewusst 3-4 mal gesehen hat. Sie sah mich an und kam mit offenen Armen auf mich zu. Man war ich grührt und hab sie gleich auf den Arm genommen. Als das meine große sah, kam sie auch gleich zu mir und wollte auch auf den Arm. Meine Ex ist auf den besten Wege meine große so zu beeinflussen das sie nicht mehr mit mir mit will. Wäre die kleine nicht um die Ecke gekommen weiss ich nicht ob ich sie übereden hätte können. Zumal Oma und Exchen immer gleich sagen das sie ja auch nicht mit muss. Ich weiss nicht mehr wie ich sie noch überreden kann doch mitzukommen.
Dann habe ich noch ein Problem. Ich habe einen Gerichtsbeschluss der sagt das ich die grosse jedes Jahr vom 26.12-02.01 haben kann. Da meine Ex das jetzt unfair findet, das ich sie immer über Sylvester habe habe ich ihr vorgeschlagen das wir auch gerne jedes Jahr wechseln können. Sprich ich nehme sie ein Jahr über weihnachten und das nächste jahr über Sylvester. Sie sagte dann gleich ja aber nur vom 24-25.12. Das ist mir persönlich zu wenig und habe ihr den 24-29.12 vorgeschlagen. Dieses wurde wütend abgelehnt und mit dem Satz: "Wir werden ja sehen ob du die kinder über Sylvester haben wirst" beendet.
Jetzt sagt mir meine AW mir das wenn meine Ex die Kinder nicht rausgeben wird, ich nicht viele möglichkeiten haben werde, da die Polizei nicht eingreifen wird und um die Kinder da rauszuholen. (was ich den kindern auch nicht umbedingt zumuten möchte). Oder wenn Exchen gar nicht erst da ist kann man eh nichts machen. Aber es wäre wieder ein guter Grund einen neuen Prozess zu starten.
Mein Problem ist das ich Flüge buchen muss, und wer erstattet sie mir wenn exchen wieder mal Probleme macht...... (ich weiss es ist eigentlich ne Frage für meine AW, aber ich würde trotzdem gerne eure Meinung bzw. Erfahrung hören)
gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Servus kidless!
Du hast den Beschluß mit einer Umgangsregelung in der Hand, an diesen müßt Ex und Du euch halten.
Ergo würde ich die Flüge buchen mit dem Wissen, dass ich EX auf Schadensersatz verklagen werde, wenn sie die Kids NICHT rausgibt!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo!
Ich würde nach meinem rechtsgefühl die Exe vorher noch schriftlich darauf hinweisen (Schadenminderungspflicht?), dass jetzt die Flüge gebucht werden und dann bei Nichtbeachtung des richterlichen Beschlusses die mir entstandenen Kosten - wenn Umgangsverweigerung - bei ihr geltend mache. Oder?
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin,
das alte Problem.
Für die Zukunft kann in diesem Fall kein Verfahren angeschoben werden, sie muss die Tat ja erst begehen und auf Verdacht wird niemand verkanckt. Erzieherisch einwirken kann man, indem tatsächlich alles gem. dem Urteil arrangiert wird ... sollte der Umgang dann wegen der Verweigerung ausfallen, bleiben zwei Optionen:
1) Umgangsklage, wobei man natürlich nicht weiß, ob dieser einmalige Ausfall überhaupt geahndet wird.
2) Schadensersatzklage, die Aussicht auf erfolg ist hoch.
Wichtig ist, dass möglichst klar bewiesen wird, dass die Madam ihren eigenen Gedanken nachhängt und sich nicht um Gerichtsbeschlüsse kümmert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo @ all,
ich habe wieder was auf dem Herzen.
Ich habe seit dem 05.09.07 Mail verkeher mit dem JA. Oder besser ich habe 7 Mails (jede Woche eine) geschrieben, ohne eine
Antwort vom JA zu bekommen. Der Inhalt der Mails waren , Fragen, Anregungen, Bitten, da mir der Umgang ja immer wieder erschwert wird
und eine ständige Entfremdung herrscht. Oder bei Geburtstagen der Kinder wird das Telefon nicht abgenommen etc.
Naja, nach meiner 7. Mail kam dann doch eine Antwort.
Ich Zittiere:"Sehr geehrter Herr X,ihre Frau wird von der Erziehungsberatungsstelle, von Herrn X betreut, auch bezüglich der Telefonate.
Von unserer Seite können wir nichts mehr für sie tun."
Ok, dachte ich mir, hat ja nur 7 Wochen gedauert bis die mir mitteilen das das JA nicht zuständig ist ....
Also habe ich die 7 Mails mit der Antwort vom JA an die Erziehungsberatungsstelle Herrn X geschickt. Leider bekam ich auch keine Antwort, also
habe ich meine AW eingeschaltet und ihr die mitlerweile 9 Mails geschickt. Die hat dann die Erziehungsberatungsstelle Herrn X angerufen und gleichzeitig
eine Mail geschrieben mit mich in Copy. Eine Woche später hatte ich immer noch keine Antwort, und habe Herrn X von der Erziehungsberatungsstelle noch mal
angeschrieben. Und tatsächlich bekam ich dann doch noch eine Antwort .
Ich Zittiere wieder:" Sehr geehrter Herr X,
ich teile Ihnen mit, dass für die Klärung Ihrer Fragen und Anliegen nicht ich oder die Erziehungsberatungsstelle zuständing sind.
Zuständig sind die am Familiengerichts-Verfahren beteiligten Dienste und das ist - neben dem Familiengericht - das Jugendamt.
Bitte senden Sie keine weitere Email-Post an mich/uns.
Mit freundlichen Grüßen
Erziehungsberatungsstelle
Herr X
Oh, gut zu wissen, also wird es hier ein Ping Pong spiel .... klasse.
Also habe ich wieder Das JA angeschrieben mit der Antwort von der Erziehungsberatungsstelle und natürlich den ganzen anderen Mails.
Und tatsächlich antwortet das JA auch gleich.
Viel bla bla bla und der letzte Satz ist der schönste, den Ziettiere ich auch gleich:
"Eine Klärung und mehr Bewußtsein über das eigene Selbst und Tun können sie mit Hilfe eines Psychologen oder Therapie erreichen. Ich wünsche ihnen, dass sie in ihrem Wohnort jemanden finden."
Das heisst, das meine Ex machen kann was sie will, und ich soll zum Psychater gehen. Ich versteh die Welt nicht mehr ......
Kann mir einer sagen was man da noch machen kann?
Klar kann ich ich zum Psy. gehen, der wird mir auch helfen sie Situation zu verstehen, aber an der Entfremdung und dem Umgang kann er mir doch nicht helfen .....
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Hallo kidless,
bei meinem LG lief es ähnlich.
Als er bei den Stellen nict weiter kam, bei denen die Km schon bekannt und auch betreut wurde, hat er selbst, für sich, eine drite Beratungstelle aufgesucht.
Damit hat er erreicht, daß er mit seiner Beraterin und Km mit ihrer Beraterin in ein 4er-Gespräch gegangen sind.
Evt. wäre das für dich noch eine Möglichkeit. Wir haben den Tip damals vom RA bekommen. Km war zwar sichtlich genervt und erstaunt, daß es doch jemanden gibt, der auch meinem LG mal zuhörte.
Ich würde JA und Erziehngsberatung der Km nicht mehr mit Mails bombardieren.
Begib dich auf eine andere Ebene und werde auch aktiv.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo @ all,
tja wo soll ich anfangen. ;(
Wie ich oben schon mal geschrieben hatte, habe ich ja einen Gerichtsbeschluss das ich meine Große vom 26.12-03.01 zu mir nehmen kann. So .... nun bin ich auch pünktlich am 26.12 um 10h da gewesen um sie abzuholen. Und nicht anders zu erwarten stand ich vor verschlossener Tür. Ich habe mehrmals geklingelt und an der Tür geklopft, aber keiner macht die Tür auf. Dann habe ich noch ein paar Nachrichten auf dem AB hinterlassen, da das Telefon ja ignoriert wurde, bekam aber auch keine Antwort. Dann blieb mir nichts anderes übrig den rückflug umzubuchen und zurückzufliegen.....
So jetzt könnt ihr euch ja vorstellen wie meine Feiertage waren ........
Jetzt habe ich mit meiner AW gesprochen und sie erstellt einen erneuten Strafantrag. Ich kann mir dieses mal nicht vorstellen das meine Ex sich da wieder rauswinden kann, da ich ja einen Gerichtsbeschluß habe. Allerdings hat sie ja auch einen AW der ihr geraten hat mir die Kinder nicht zu geben. Kann sich einer von euch vielleicht noch eine Hintertür vorstellen, das sie nicht bestraft werden könnte. Denn sie setzt sich über alles herüber, selbst Gerichtsbeschlüsse ...... :gunman:
Eine andere Gute Nachricht ist das ich am ende des Monats den ersten Scheidungstermin habe. :applauskopf:
Ich schreibe bewusst den ersten, da meine AW mir sagte das wenn meiner Ex ein fu.. quer hängt, und sie z.B. mehr geld haben will oder was auch immer, der Termin verschoben wird. Klasse, ich bin mal gespannt wie oft man so einen Termin verschieben kann.......ist das so richtig ?
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Servus kidless!
Ich würde zusätzlich folgends machen:
1. Antrag auf Zwangsgeld (sofern nicht bereits passiert).
2. Schadensersatz für die Dir entstandenen Kosten einfordern/klagen.
Zur Scheidung:
Sollte EX weitere Anträge einbringen wollen, würde ich eine Abtrennung vom laufenden Scheidungsverfahren beantragen.
Verschiebungen kommen oft vor, unter anderem auch, weil Anwälte z.B. den festgelegten Scheidungstermin nicht wahrnehmen können...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus kidless!
Ich würde zusätzlich folgends machen:
1. Antrag auf Zwangsgeld (sofern nicht bereits passiert).
2. Schadensersatz für die Dir entstandenen Kosten einfordern/klagen.
Danke Marco ich habe meine AW diese fragen gestellt.
Die Anträge sind nun raus, meine AW hat mir gerade bescheid gegeben.
Ich glaube das diese Anträge nicht gerade dazu beitragen werden das wir irgendwann wieder miteinander reden können,
aber irgendetwas muss ich ja machen das die mal aufwacht ......
So und nun erstmal Freitag abwarten, ein erster und ich hoffe letzter Scheidungstermin ....
gruß an alle
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Ich dreh durch .......
Hallo @ All,
Ich habe ja am Freitag meinen Scheidungstermin vor Gericht. Die Richterin hat diesen Termin extra gewählt da anschliesend ein Besuchswochenende ist und ich somit keine weiteren Flüge buchen muss.
So, nun bekomm ich eben eine Mail von exchen, "die große hat Windpocken, das Besuchswochenende fällt also aus".
Ich hab dann gleich meinen Hausarzt angerufen, und er sagte mir das es überhaupt keinen Grund gibt das ich sie trotzdem nicht zu mir nehmen könnte, zumal ich Windpocken schon hatte. :gunman: Was soll man da machen ?!?! Vor Gericht brauch ich das nicht ansprechen da wir ja wegen der Scheidung da sind und nicht wegen dem Umgangsrecht ....
DAnn bekam ich eben noch eine Mail, mit dem Inhalt " Ich habe die Große jetzt in der Schule XYZ angemeldet. Nur zur Info"
Sowas muss sie doch mit mir absprechen. Müssen nicht normalerweise beide Elternteile Unterschreiben bei einem gemeinsamen Sorgerecht ?!?
Ahh ich könnte platzen :gunman:
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Servus kidless!
So, nun bekomm ich eben eine Mail von exchen, "die große hat Windpocken, das Besuchswochenende fällt also aus".
Schreib zurück, es fällt nicht aus, Windpocken können bei Dir genau so gut/schlecht wie bei KM auskuriert werden.
Du wirst wie vereinbart den Umgang wahrnehmen.
Weiter behältst Du Dir vor, sie für Dir entstehenden finanzielle Schäden augrund abgesagten Umgangs-WE haftbar zu machen.
Bei der Schule würde ich anrufen und den Sachverhalt GSR erläutern ... es liegt nun an Dir, ob Du die Anmeldung "akzeptierst" oder zuerst mit der Großen reden möchtest!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
