Hallo zusammen,
bin heute per Zufall auf dieses Forum gestoßen, da ich gerade von meinem Anwalt komme und nicht mehr weiter weiss.
Zu meiner Person: Ich bin 40 Jahre alt und wohne in Köln. Ich arbeite als Arzt in einer Klinik. 2007 habe ich meine Nochfrau geheiratet. Sie hat vor der Ehe ein Studium abgebrochen und nie eine Ausbildung gemacht, sondern immer nur irgendwelche Jobs gemacht. Vor der Ehe wurde eine Ehevertrag gemacht, der leider das Papier nicht wert war. Es wurde zwar der Zugewinnausgleich ausgeschlossen, das Thema nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich wurde aber nicht berührt :mad:. 2009 wurde unser Sohn geboren, er ist also 6 und kommt jetzt in die Schule. 2013 haben wir uns getrennt, da ich sie nicht mehr geliebt habe und mich in eine andere Frau verliebt habe. Seitdem zahle ich für Frau und Kind gut 2000€ Unterhalt. Erst Anfang 2015 habe ich dann die Scheidung eingereicht, vorher habe ich mich sehr schwer getan damit. Meinen Sohn sehe ich seit der Trennung unregelmäßig. Meine Freundin erwartet dieses Jahr ein Kind von mir.
Meine Frau hat 2013 an einer Fernuni ein Studium angefangen, gearbeitet hat sie in den 3 Jahren der Trennung zumindest offiziell nie ( hat ja auch von mir genug bekommen). Im Oktober 2015 war schon vom Gericht ein Termin für die Scheidung anberaumt, der wurde auf mein Bestreben aufgehoben, da ich Scheidung und Festlegung Unterhalt im Verbund erledigen wollte.
Ich zahle weiter brav meinen Unterhalt und ansonsten passiert nicht viel. Auf die Nachfrage meines Anwalts, welche Bestrebungen meine Ex unternommen habe, um Geld zu verdienen kam keine adäquate Antwort. Auf die Frage was mit ihrem Studium sei, kam nur, sie habe die letzten zwei Jahre nicht studieren können, da sie so unter der Trennung gelitten habe und sich um ihren Umzug habe kümmern müssen. Jetzt kam von ihrem Anwalt der Vorschlag, wie man den nachehelichen Unterhalt gestalten könne: ich soll noch insgesamt 9 Jahre für meine Frau zahlen ( 3 Jahre 1800€, 3 Jahre 1500€ und 3 Jahre 1000€/Monat)und zuzüglich die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle für den Sohn.
Mein Anwalt (steht auch auf Focus-Bestenliste und macht seit 30 Jahren Familienrecht) sagte mir heute das Problem wäre, dass meine Ex nichts vorzuweisen hat und ich deshalb aus der Nummer nachehelicher Unterhalt nicht rauskomme. Und er es für besser hält, sich außergerichtlich über Höhe und Dauer Unterhalt zu einigen, da er es für möglich hält, dass je nach Richter auch Unterhalt für unbestimmte Zeitdauer festgelegt werden kann.
Mein Anwalt möchte jetzt den generischen Anwalt kontaktieren und ausloten, was die Gegenseite will. Er meinte , dass dabei eine Einigung ala: ich zahle noch für 4-6 Jahre nachehelichen Unterhalt so in der Größenordnung von 1500€/Monat, zuzüglich Unterhalt für Sohn. Nachdem ich jetzt schon 3 Jahre zahle ohne Gegenleistung, tue ich mich schwer, auch nach der Scheidung noch in so einer Höhe weiterzuzahlen und sie muss nichts machen und kassiert nur. Jetzt habe ich schon überlegt, einen zweiten Anwalt zu konsultieren, um zu sehen, ob nicht doch eine für mich günstigere Lösung möglich ist.
Versteht mich nicht falsch, ich habe immer bereitwillig für meinen Sohn Unterhalt gezahlt, habe auch bisher Trennungsunterhalt in der Höhe gezahlt, wie er von den Anwälten festgelegt wurde. Aber jetzt bin ich an einem Punkt, wo ich bald einem anderen Kind auch finanziell verpflichtet bin und ich keine Lust mehr habe, meine faule Ex weiter zu finanzieren.
Würdet ihr euch auf außergerichtliche Einigung einlassen, oder alles auf eine Karte setzen und das vom Gericht entscheiden lassen? Soll ich einen anderen Anwalt kontaktieren?
ohne jetzt weitere Details zu kennen würde ich vorschlagen das Du / Ihr euch vergleicht.
Meine Erfahrung ist das das Gericht im Hinblick auf den Steuerzahler als Rente immer den Besserverdienenden so lange wie möglich in Anspruch nimmt.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines findigen Anwaltes sind nicht gerade gering.
Bedeutet Behauptungen kann man eine Menge aufstellen. Sprich nur wegen der Ehe konnte Sie nicht weiter studieren / Kindeswunsch etc.
Somit hätte Sie ja auch ein gut bezahlten Job haben können nach dem Studium.
Der Vorteil ist das du auch laut Anlage U den Betrag in Anrechnung bringen kannst. ( ca. 11000 ) Euro evtl kannst du ja einen kleineren Betrag wählen und dafür ein Jahr länger ...
Oder eine Einmahlzahlung.
Anwälte und Gerichte versuchen immer auf einen Vergleich einzuwirken. Lukrativer und Streßfreier für alle.
Ein andere Anwalt wir die ähnlich viel Sagen. Er muss sich in alles hineinarbeiten und wird dir dann auch sagen es ist Gericht / Richtersache.
So sparst du auch die Anwalts/ Gerichtskosten .. denn was hat sie zu verlieren denn Ihren Anwalt wirst du auch zahlen.
Sei froh das der Zugewinn raus ist.
Danke für Deine Antwort. Ein Vergleich ist mir prinzipiell auch lieber. Ich tue mich schwer damit, ihr Geld in den Rachen zu werfen und sie tut gar nichts. Unser Sohn ist bis Mittag in Kita, sie könnte jetzt zumindest halbtags arbeiten. Und es ist nicht sie, dass sie wegen dem Kind was aufgegeben hätte. Sie hat schon Jahre vorher sich um keine Ausbildung bemüht.
Mein Anwalt meinte dazu nur, wer ihr denn Geld für ihr nichtskönnen bezahlen solle und ich sei es doch selber schuld, dass ich jemanden ohne Ausbildung geheiratet habe, womit er Recht hat. Aber kann ich sie nicht zwingen, in irgendeiner Form arbeiten zu gehen, um damit meinen Unterhalt zu verringern? Ich dachte eigentlich, wenn das Kind über 3 Jahre alt ist, muss auch die Frau arbeiten gehen. Aber es ist ja jetzt in meinem Fall so, dass ich wie vor der sog. Reform des Unterhaltstechts sehr viel über einen langen Zeitraum zahle bzw. zahlen soll und die Ex kassiert nur und enthält mir noch mein Kind vor.
Vor allem sollte auch mal korrekt berechnet werden, wieviel Unterhalt du künftig an 4 Personen zu leisten hast. Erst dann kann man verlässlich sagen, in welcher Höhe du dir solche Geschenke leisten kannst.
Vor allem sollte der Vergleich Abänderungen zulassen, zB wenn sie in einer gefestigten Beziehung lebt, sie von einem anderen ein Kind bekommt, du ein weiteres Kind bekommst, dein Gehalt sich verringert, pipapo.
Und dann würde ich auch dringend an der Umgangsbaustelle arbeiten!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie so oft im Leben ist es auch hier ein Pokerspiel.
Dein Anwalt hat Recht damit das du Sie dir ausgesucht hast. Das man auch nicht in die Zukunft blicken kann liegt in der Natur der Sache.
Sicherlich kann Dein Anwalt auch mehr Druck aufbauen nur kann das dann auch gegenteilig ausgehen ( Sprich Verhandlungen erschweren )
Sie ist verpflichtet arbeiten zu gehen.. auch Bewerbungen zu schreiben etc.. nur was nützt dir wenn Sie eine Anstellung auf 450 € Basis bekommt ?
Die Info von Lausebackesmama solltest du beherzigen !
Letztlich kann ich Deinen Groll nachvollziehen hinsichtlich Geld ( kenne das ) , letztlich ist es aber auch "nur" Geld .. das Leben geht weiter genieße es.
Um Dir jedoch mehr zu helfen bräuchte man viel mehr Infos um mit Rat und Infos zur Seite zu stehen.
Hallo,
was den nachehelichen Unterhalt angeht, dann kann es sehr schnell passieren, dass dieser unbefristet ausgeurteilt wird. Die Begründung dafür wäre dann die Betreuung des Kindes und dann wird er nicht befristet. Aus dieser Sicht ist eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen. Außerdem kann mit ehebedingten Nachteilen argumentiert werden.
Wieviel und wie lange gezahlt wird ist ein Pokerspiel der Anwälte. Du solltest Dir überlegen, was Du vernünfitgerweise zahlen würdest, davon 40% abziehen und als Vorschlag präsentieren. Eine vernünftige Berechnung beginnt damit, dass Deine Unterhaltspflichten ggü. Deinen Kindern und der jungen Mutter bestimmt werden, denn unterhaltsrechtlich befinden sich die Kinder im 1. Unterhaltsrang und Deine Freundin betreut ein Kind unter 3 Jahren. Mit dieser Rechnung kannst Du bzw. Dein Anwalt auch viel gezielter bestimmen was machbar ist und was nicht.
Bei einem 6jährigen Kind kann eine Teilzeitbeschäftigung gefordert werden, trotzdem mache ich Dir nicht viel Hoffnung, dass da viel passiert. Es geht letzlich auch nicht darum was die KM macht sondern, dass Du nicht ewig zahlen willst. Die Dauer der Ehe beträgt also ca. 10 Jahre? Dann sind 4 - 6 Jahre nachehelicher Unterhalt nicht ungewöhnlich, auch 9 Jahre können passieren, da ehebedingt Nachteile. Versuche die außergerichtliche Einigung in Deine Richtung zu verschieben, was vom Anwalt der KM jetzt gefordert wird sind Maximalforderungen, die sich auch noch weiter herunter handeln lassen.
Ob Du den Anwalt wechselst oder nicht, Du wirst mehr Zeit und Kraft in die Sache stecken müssen als Du vermutlich bisher getan hast. Anwälte vertreten ihre Mandanten, ja, aber sie sind keine Samariter und ein Top-Anwalt auf gar keinen Fall.
VG Susi
Mein Anwalt meinte dazu nur, wer ihr denn Geld für ihr nichtskönnen bezahlen solle und ich sei es doch selber schuld, dass ich jemanden ohne Ausbildung geheiratet habe, womit er Recht hat. Aber kann ich sie nicht zwingen, in irgendeiner Form arbeiten zu gehen, um damit meinen Unterhalt zu verringern?
Niemand kann jemand anderen zur Arbeit zwingen.
Was aber bei Gericht Deine Chancen auf eine entsprechende Reduzierung des nachehelichen Unterhalts erhöhen kann, ist die genaue Darlegung der Maßnahmen, die Du getroffen hast, um Deiner Frau eine gleiche Beteiligung am Berufsleben zu ermöglichen (z.B. hälftige Übernahme der Kinderbetreuung, der Hausarbeit, gleicher Anteil an genommener Elternzeit usw.).