Bin total verzweife...
 
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Bin total verzweifelt, habt Ihr einen Rat für mich?

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(@captainrabenvater)
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Hallo Leute,

ich bin wirklich sehr verzweifelt. Es gibt ganz sicher schlimmere Situationen, aber ich für meinen Teil weiss mir echt nicht zu helfen. Ich möchte meine Geschichte so kurz wie möglich schildern und hoffe, dass irgendwer von Euch ein paar gute Ratschläge hat. Bitte habt Verständnis dafür, dass ich das Ganze nicht in wenigen Zeilen abhandeln kann. Es geht einfach nicht. Ich gebe trotzdem mein Bestes.

Vor ein paar Tagen bin ich zum ersten Mal Vater geworden. Eigentlich eine tolle Sache, aber in Anbetracht der Umstände treibt es mir die Tränen in die Augen. Ich habe grosse Angst davor, dass mir meine Tochter systematisch entzogen werden wird und sie sich nicht wird frei entfalten können.

Zur Kindesmutter: Ich liebte diese Frau schon viele Jahre, ich war ihr sozusagen verfallen. Bitte dahingehend keine Vorwürfe. Ich hatte viel Zeit zu reflektieren, habe mich vor ein paar Monaten in Therapie begeben und arbeite an mir selbst. Einen Teil in ihr liebe ich immer noch, das will ich zugeben. Aber aufgrund der schwarzen Seiten ihrer Persönlichkeit wird es nie wieder eine Beziehung zwischen uns geben können. Doch darum soll es sowieso nicht gehen.

Anfang letzten Jahres fingen wir an, miteinander zu schlafen, und dann hatten wir eine wirklich sehr schöne Beziehung. Die Probleme kamen ein paar Monate später, als sie schwanger wurde. Sofort setzte sie mir die Pistole auf die Brust und verlangte, dass ich bei ihr einziehe. Ich wehrte mich mit Händen und Füssen, und dieser Umstand entwickelte sich zu einer enormen Belastung für die Paar-Beziehung.

Warum ich nicht bei ihr einziehen wollte? Weil sie ein symbiotisches Verhältnis zu ihrer Mutter pflegt. Die Mutter gibt im Haus den Ton an, meine Ex und der Ehemann ordnen sich unter. Jeder, wie er will, denke ich mir. Aber ich wollte mir diesen Mist nicht geben, sorry. Konflikte waren da vorprogrammiert, da ich ein selbstbestimmter Mensch bin, der sich von niemandem bevormunden lässt. Meine Ex aber lässt sich beispielsweise mit Mitte dreissig noch von der Mutter mit Liebesentzug bestrafen, wenn sie irgendwas falsch gemacht hat. Dann geht sie in ihr Zimmer, zieht die Decke über den Kopf und heult. Das beobachtete ich mehrfach. Als meine Ex diesen Druck an mich weitergeben wollte, zog ich einen innerlichen Schlussstrich. Ich sagte ihr, dass sie ihrer Mutter gegenüber Rückgrat beweisen müsste, sonst würde ich es tun, aber da stellte sie sich noch schützend vor sie. In meinen Augen ist das krank, tut mir leid.

Ausziehen wollte sie nicht. Es kamen billige Ausreden, fadenscheinige Begründungen. Ich bohrte weiter und weiter, eben weil ich mit ihr eine kleine Familie aufbauen wollte. Ich wollte mich nie irgendeiner Verantwortung entziehen! Niemals! Sie verdrehte all meine Argumente, verzerrte die Realität, und irgendwann log sie mir offen ins Gesicht. Wenigstens war sie an einem Punkt ehrlich: Sie wollte nicht ausziehen, weil sie nicht von ihrer Mutter weg wollte.

Ich schlug eine Paar-Therapie vor: keine Reaktion. Ich rief an, ich schrieb Emails, ich tat alles, was ich konnte: keine Reaktion. Manchmal rief sie mich nach langen Emails zurück, um mir zu erklären, wie asozial mein Verhalten sei und dass ich mal reflektieren müsste. Das Lustige an der Sache ist: Sie ist absolut kritikresistent! Kein Witz! Sie macht alles richtig. Immer und überall. Menschen, die damit nicht klarkommen, streicht sie aus ihrem Leben. Bitte man um eine Aussprache, steckt sie ohne jeden Kommentar den Kopf in den Sand und reagiert auf gar nichts mehr. Das ist das Konfliktlösungspotential eines Zweijährigen. Ergebnis: keine Freunde. Gar keine! Sie hat nur ihre Mutter. Sonst niemanden. Den Vater zähle ich nicht, denn der wird ebenfalls von oben herab behandelt.

Es ist wirklich schlimm. Als sie den Kontakt komplett abbrach, indem sie mir auferlegte, mich ihrem Elternhaus nicht mehr zu nähern und danach ihre Telefonnummer wechselte, war ich auf mich allein gestellt. Ich suchte mir eine Therapeutin, denn mich belastete das wirklich extrem. Ich arbeitete an mir selbst, ich las Bücher, ich machte einen Baby-Pflegekurs. Ich glaube, mehr kann ein Mann in dieser Lage nicht machen.

Dann kam das Geburtsfenster näher. Ich hoffte jeden Tag, dass ich einen Anruf kriegen würde. Ich durchforstete Baby-Galerien der umliegenden Krankenhäuser, ich hatte schliesslich keine andere Wahl. Anfang des Jahres erfuhr ich dann über Dritte, dass unser Baby da war. Nicht mal über Bekannte von ihr, sondern über eine Kette von Leuten, die alle wussten, dass das Baby da war. Nur ich, der Vater, nicht.

Ich heulte, wie ein Schlosshund. Als hätte ich in all den Monaten nicht schon genug Tränen vergossen. Zur Klarstellung: Nicht wegen der Trennung! Das ist durch. Sondern weil ich innerlich wusste, was da noch kommen würde.

Gut, am nächsten Morgen fuhr ich auf gut Glück in das nächste Krankenhaus. Da mich niemand informiert hatte, wusste ich natürlich, dass ich nicht erwünscht war. Aber das war mir egal, es ging schliesslich um mein Baby!

Die erste Begegnung war katastrophal. Ich hatte in meiner Naivität geglaubt, dass die Geburt etwas in meiner Ex auslosen würde, schliesslich sieht man eindeutig, dass die Kleine von mir ist. Aber nix da. Ich brach in Tränen aus, sie ging sofort in den Angriffsmodus und legte diesen hasserfüllten Blick auf, der unsere Beziehung seit der Schwangerschaft so sehr bereichert hatte. Wieder verdrehte sie die Wahrheit: Ich hätte in all den Monaten ja nicht einmal gefragt, ob ich etwas für sie tun könne. Aha. Und den Stapel an Emails, mit dem ich das genaue Gegenteil dokumentieren kann, gibt es nicht oder was? Die unzähligen und unbeantworteten Anrufe gab es nicht? Nein, da ist kein Rankommen, diese Frau ist leider schwer gestört, so sehr ich mir auch etwas Anderes wünsche.

Ihre Mutter zieht im Hintergrund die Fäden, manipuliert auf einem unglaublichen Level. Kurzes Beispiel: Wir sitzen beim Frauenarzt, alles sehr harmonisch, obwohl es aufgrund der Wohnsituation schon länger Spannungen gab. Da frage ich, wann wir die Anerkennung der Vaterschaft und die Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts angehen wollen. Sie sagt, dass wir das gerne in ihrem Urlaub machen könnten. Ein paar Tage später war davon nichts mehr spruchreif. Sie umschiffte das Thema seitdem wie der Teufel das Weihwasser.

Anfang des Jahres schaltete ich einen Anwalt ein. Welche andere Möglichkeit hatte ich? Der Anwalt forderte sie mit Fristsetzung auf, Stellung zur Anerkennung der Vaterschaft zu beziehen. Ich wollte nie und nimmer zum Anwalt rennen, aber was hätte ich tun sollen? Warten, warten, warten bis meine Tochter fünf Jahre alt ist? Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, wie schlimm diese Machtlosigkeit für mich war. Die Krönung: Meine Ex wirft mir vor, dass ich beim Anwalt war. Entgegne ich, dass sie das seit Monaten hätte gütlich erledigen können, lässt sie das nicht gelten. Die Realität wird zurechtgebogen: Du hast Dich schliesslich nicht gekümmert! Was sie damit wirklich meint: Ich wollte bei ihr nicht einziehen und den Haussklaven machen.

Nun denn, die Situation scheint sich wie folgt darzustellen: Meine Ex und ihre Mama versuchen systematisch, eine Anerkennung der Vaterschaft hinauszuzögern. Um mich zu brechen? Um mir mein Kind zu entziehen? Um einem Konflikt mit mir aus dem Weg zu gehen, weil sie wissen, dass ich ihren beknackten Plan durchschaue?

Die Gründe sind eigentlich egal. Fakt ist, dass ich in all der Aufregung und durch die Überwältigung, zum ersten Mal mein Baby zu sehen, vergessen habe, meine Ex nach ihrer neuen Nummer zu fragen. Nun ist sie mit der Kleinen zuhause. Ich will mich kümmern. Ich will mich beteiligen. Wollte ich immer, werde ich immer wollen. Aber die zwei kriegen das nicht auf die Kette. Meine Therapeutin spricht von narzisstischer Kränkung, doch das hilft mir natürlich nicht.

Nun sitze ich hier und warte wie seit Monaten auf einen Anruf. Doch das kann ich mir wohl abschminken. Ich habe nach dem Besuch im Krankenhaus noch einmal einen Brief geschrieben in dem ich mit warmen Worten erreichen will, dass mir Zugang zu meinem Kind gewährt wird. Ich will die ersten Wochen und Monate nicht verpassen. Ich will überhaupt nichts verpassen. Aber die zwei scheinen derart gekränkt zu sein, dass sie unser Baby schon jetzt als Besitz instrumentalisieren und darauf spekulieren, dass ich die Flinte ins Korn werfe.

Stand jetzt werde ich das Familiengericht zwecks Feststellung der Vaterschaft anrufen, wenn die von meiner Anwältin gesetzte Frist verstrichen ist. Sicher, in ein paar Wochen/Monaten dürfen sie mir den Kontakt nicht mehr verwehren, und das werde ich irgendwie aushalten. Aber was soll ich dagegen tun, dass die Mutter meiner Ex mein Baby genauso manipuliert und kontrolliert, wie sie es mit meiner Ex gemacht hat? Denn in der Vorstellung meiner Ex soll es wie folgt ablaufen: Sie geht nach sechs Monaten wieder arbeiten, da sie natürlich Karriere machen will. Wenn auch nur auf Teilzeit: Wenn sie arbeiten ist, soll unser Baby bei ihrer Mutter bleiben. Recht früh hat sie mir gegenüber artikuliert, dass ich unser Kind in den ersten Jahren (!) nicht werde mit zu mir nach Hause werde nehmen dürfen.

Ich habe solche Angst, dass ein Gericht diese kranke Vorstellung stützt. Ich will nichts Unmenschliches, ich will einfach eine gesunde Beziehung zu meiner Tochter aufbauen, um einen Gegenpol zu dieser komischen Familienkonstellation zu bilden. Ich habe meine Umgangswünsche mal durchgerechnet: Ich würde mich mit 15-20% begnügen. Ist das zuviel verlangt? Ist das im Bereich des Üblichen? So würde ich beispielsweise gern an Tagen, an denen meine Ex arbeiten ist, die Kleine mit zu mir nehmen und gern jedes zweite Wochenende sehen. Aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit würde ich mich da sogar komplett nach meiner Ex richten. Natürlich hätte ich in meiner Wunschvorstellung gern mehr Umgang, aber da friert eher die Hölle zu.

Zum Abschluss: Ich bin wirklich nicht auf Krawall gepolt. Absolut nicht. Im Gegenteil: Meine Freunde und Bekannte sind fassungslos. Sie bewundern meine Gefasstheit und die Tatsache, dass ich nicht komplett ausgerastet bin. Ich habe es überhaupt nie mit Druck versucht, immer nur mit warmen Worten. Aber die zwei scheinen mich nur noch als Dreck wahrzunehmen, als **tsts - ID 37**, als Mann ohne Rechte, der seine Schuldigkeit getan hat. Mir sagte ein Bekannter relativ früh, als meine Ex verhaltensauffällig wurde: Bist Du sicher, dass sie nicht nur einen **tsts - ID 37** gesucht hat, der charakterlich einwandfrei ist und auch den entsprechenden finanziellen Background hat?

Langsam glaube ich, er hatte Recht... und mir läuft schon wieder das Wasser aus den Augen. Vielleicht tue ich meiner Ex und ihrer Mama auch Unrecht. Aber führt Euch einfach vor Augen, was ich da beschrieben habe. Sieht so eine Mutter aus, die daran interessiert ist, dass der Vater einen gesunden Kontakt zum gemeinsamen Kind pflegt?

Sorry für den langen Beitrag. Ich hoffe trotzdem, dass ihn irgendwer liest.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 00:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Geschichte ist schon traurig und ich kann Dir nur bedingt Hoffnung machen, dass Du etwas erreichen wirst.

Als erstes geht es um die Fakten:
So wie Du es beschreibst hast Du keinen Umgang. Zahlst Du Unterhalt? Du bist verpflichtet für das Kind KU und auch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Betreuungsunterhalt für die Mutter zu zahlen.

Umgang und Unterhalt werden gern vermengt sind aber unabhängig voneinander zu sehen. Du hast als Vater ein Recht auf Umgang. Natürlich ist es bei einem sehr kleinen Kind (unter einem Jahr) nicht möglich das Kind übers Wochenende zu haben, hier sind kurze 1-2 Stunden und dafür häufiger eigentlich die beste Variante. Danach kann zielstrebig ein normaler Umgang angestrebt werden.

Da es bisher keinen Umgang gibt und Du Dich auch nicht mit der KM einigen kannst, solltest Du Dich an das JA um Vermittlung wenden. Das JA kann den Umgang selbst nicht festlegen und es kann auch die KM nicht dazu zwingen zu einer beratung zu kommen. Aber in vielen Fällen hilft schon der Druck von außen. Bringt das auch nichts dann bleibt Dir nur die Umgangsklage vor Gericht.
Auf alle Fälle solltest Du Dir überlegen wann Du wieviel Umgang haben willst, das ist die Basis.

Hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts ist es mittlerweile so, dass Du das GSR erhälst, wenn es nicht dem Kindswohl widerspricht. Die Gründe dafür müsste die KM benennen. Insbesondere eine gestörte Kommunikation zwischen den Eltern ist kein Ausschlussgrund mehr. Wenn Du allerdings überhaupt keinen Umgang hast, dann spricht das nicht wirklich für ein GSR. Deshalb solltest Du zunächst versuchen Umgang zu bekommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 11:39
(@captainrabenvater)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

danke für Deinen Beitrag.

Nein, ich zahle (noch) gar nichts, darum geht's mir auch nicht. Es geht überhaupt erst einmal um die ANERKENNUNG DER VATERSCHAFT!!!

Das schiebt meine Ex vor sich her, als sei es etwas Menschenunmögliches. Gerade eben informiert mich meine Anwältin, dass ein Schreiben von ihrem Anwalt eintrudelte. Inhalt: KEINE STELLUNGNAHME dazu, ob meine Ex einer Anerkennung zustimmt. Der Anwalt zögert die ganze Sache also einfach raus. Ich finde es unfassbar. Ich komme mir so dumm vor, dass ich überhaupt noch diesen Brief mit warmen Worten geschickt habe, nachdem ich bei ihr im Krankenhaus war. Offensichtlich hat sie mir wieder ins Gesicht gelogen...

Beim Jugendamt muss ich mich noch nicht melden, denke ich. Ich bin ja offiziell noch nicht der Vater. Jetzt kommt erst einmal die Feststellungsklage, danach kann ich beim Jugendamt vorstellig werden. Ich habe konkrete Vorstellungen in Bezug auf den Umgang. Und zwar vor und nach der Stillzeit, das habe ich schriftlich schon im Detail ausgeführt.

Aber wann werde ich meine Kleine dann das nächste Mal sehen? Im April? Ich könnte heulen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 11:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus CaptainRabenvater!

Aber wann werde ich meine Kleine dann das nächste Mal sehen? Im April?

Nach meinem Verständnis verhält es sich so, dass solange die Vaterschaft nicht festgestellt ist (und damit verbunden die Anerkennung der Vaterschaft) Du weder Rechte noch Pflichten gegenüber Eurem Kind hast; ich befürchte, da kann das JA auch nix machen ausser der KM gut zureden.
Damit bist Du umgangstechnisch auschliesslich dem Goodwill der KM angewiesen, leider...

Wenn Du Dir sicher bist, der Vater zu sein, würde ich an Deiner Stelle auch anfangen, ein paar Oyronen auf die Seite zu legen für bevorstehende Unterhaltszahlungen für den Fall einer Feststellung/Anerkennung.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 11:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, dass der erste Schritt noch nicht erfolgt ist, habe ich überlesen.  :redhead:

Ansonsten hat Marco recht, solange Du nicht als Vater anerkannt bist, hast Du weder Rechte noch Pflichten. Falls Du aber als Vater festgestellt wirst, dann hast Du Rechte und Pflichten! Diese gelten dann ab Geburt.

Bevor eine Festellungsklage erfolgt solltest Du aber einen Vermittlungsversuch beim JA starten. Eine Vaterschaftsfestellung per Gericht ist nicht ganz billig und Du wirst das Geld noch brauchen.
Wende Dich also an das JA und bitte um Vermittlung, das kostet nichts. (U.U. bringt es aber auch nichts.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 12:47
(@captainrabenvater)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco,

ja, mir ist bewusst, dass es ausschliesslich über den guten Willen der Mutter geht. Das ist ja das Üble.

Mir ist auch bewusst, dass eine Bindung zu meiner Tochter nicht jetzt in den ersten Wochen aufgebaut werden kann. Aber es fühlt sich einfach falsch an, dass ich nicht bei meiner Tochter sein kann. Das sagt mir nun mal mein Herz, da nutzen rationale Argumente nicht viel.

Was das Finanzielle angeht: Ich habe auch keinen Rechtschutz, der würde auch nachträglich nicht mehr greifen, deshalb wird das alles sehr teuer. Es ist aber nicht so, dass ich keine Rücklagen hätte. Wenn ich sage, der ganze Prozess kostet mich 50.000 Euro, dann ist das kein riesiges Problem. Trotzdem würde ich den ganzen Anwalts-Mist gerne vermeiden, habe ich meiner Ex auch im Krankenhaus so gesagt.

Nun denn. Vielleicht haben sich die anwaltlichen Schreiben tatsächlich überschnitten. Wo ich wirklich stehe, weiss ich nächste Woche. Meinen Brief, in dem ich meine Ex bitte, mir ihre Telefonnummer zu geben, weil ich das in der Aufregung im Krankenhaus vergessen hatte, bekommt sie per Einschreiben. Kommt da in einer Woche nix, dann gibt's keinen Zweifel mehr, dann muss es wohl vor Gericht gehen.

Gut, ein Schritt nach dem anderen. Trotzdem: Eine gütliche Einigung kann ich selbst dann knicken, wenn meine Ex dazu bereit wäre. Wer meinen ersten Beitrag aufmerksam gelesen hat: Das weitaus grössere Problem ist nämlich bei der Grossmutter zu verorten.

Wir werden sehen... vielen Dank für Eure Beiträge. Vielleicht werde ich das Portal hier nutzen, um auch meine Emotionen abzuladen. Dafür ist es doch da, wenn ich mich nicht täusche, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 12:48
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe auch keinen Rechtschutz

Eine "normale" Rechtschutzversicherung zahlt bzgl. Familienrecht auch nur die Erstberatung beim Anwalt - wenn überhaupt.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Vielleicht werde ich das Portal hier nutzen, um auch meine Emotionen abzuladen. Dafür ist es doch da, wenn ich mich nicht täusche, oder?

Das kannst Du gerne machen; wenn Dir danach ist, uns auch auf dem Laufenden halten oder Dir auch weitere Ratschläge einholen. 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 13:36
(@Mrs_Mima)

hi,

zur Herausgabe der telefonnummer wird sie auch per Gericht nicht gezwungen werden können.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 13:49
(@captainrabenvater)
Schon was gesagt Registriert

Servus!Das kannst Du gerne machen; wenn Dir danach ist, uns auch auf dem Laufenden halten oder Dir auch weitere Ratschläge einholen. 😉

Wow, ich danke Euch für Euer Feedback. So komme ich mir nur noch halb so allein vor... Ich würde das auch gerne zurückgeben: Aber wie soll ich hier im Forum helfen? Ich bin ja selbst total hilflos im Moment... so wie meine kleine Tochter. Nur auf einer anderen Ebene.

hi, zur Herausgabe der telefonnummer wird sie auch per Gericht nicht gezwungen werden können.

So weit hatte ich gar nicht gedacht. Sie zwingen. Lachhaft. Ich dachte, das versteht sich von selbst, dass die Eltern Kontakt haben. Wobei ich natürlich total verstehe, warum die Rechtslage so ist, es gibt bestimmt auch richtig schlimme und Terror anzettelnde Väter. Aber das weise ich strikt von mir! Ich wollte mich immer und werde mich immer gütlich einigen wollen, ohne Ausnahme.

Ich will doch nur wissen, was meine Kleine macht. Ob's ihr gut geht. Und wenn mir meine Ex am Telefon sagt, dass ein Anruf pro Woche für sie das Maximum wäre, würde ich das akzeptieren. Wäre natürlich bescheuert, aber ich müsste damit leben.

Das Schlimme ist, dass sie, wie ich schon sagte, in meinen Augen das Baby als Druckmittel benutzen will. Been there, done that. Ich kenne sie lange genug. Als ihr klar wurde, dass es mir primär um unsere (damals noch ungeborene) Tochter geht und nicht mehr um sie, war mehr als offensichtlich, dass das hart an ihrem Ego kratzte. Trotzdem dachte ich, sie könnte das trennen. Meine Therapeutin redet mir wieder und wieder ins gewissen... "sie kann das nicht". Aha. Und mal über seinen Schatten springen mit etwas Weitsicht, weil aus diesem sperrenden und abwehrenden Verhalten absolut nichts Gutes entspringen kann?

Vielleicht verlange ich wirklich zuviel... ich weiss es nicht... ich bin völlig durch den Wind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 14:12




(@captainrabenvater)
Schon was gesagt Registriert

Ein paar konkrete Fragen kommen mir noch in den Kopf...

Ich will mal meine (geplante) Vorgehensweise skizzieren. Bitte korrigiert mich, wenn ich irgendwo einen Kardinalsfehler begehe:

1. Vaterschaft anerkennen (mit ihrer Einwilligung) oder durch das Familiengericht feststellen lassen.
2. Das Jugendamt bemühen, um eine gütliche Einigung in Bezug auf den Umgang zu erreichen und die Unterhaltszahlungen zu ermitteln.
3. Sobald meine Ex wieder arbeiten geht, eine Umgangsregelung beim Familiengericht einklagen, sollte sie sich weiterhin querstellen.

Erklärung: Ich möchte das Familiengericht nicht mehrfach anrufen. Deshalb möchte ich warten, bis meine Ex wieder, zumindest in Teilzeit, arbeiten geht. Dann würde ich nämlich direkt darlegen, dass ich die Kleine gern regelmässig bei mir hätte, wenn meine Ex arbeiten ist. Dadurch entgeht ihr keine Zeit mit unserer Kleinen, und wir sind beide halbwegs glücklich. Gut, da habe ich die Rechnung ohne die Oma gemacht, aber wie sieht ein Familiengericht das üblicherweise? Geben die einer Oma tatsächlich Vorrang vor dem leiblichen und rechtlichen Vater, obwohl er bereit und willens ist, sich um das Kind zu kümmern? Sorry, aber ich habe da überhaupt keine Erfahrungen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 14:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Bevor Du Dir weitere Gedanken über die mögliche Vorgehensweise machst, würde ich erst mal das Ergebnis der Vaterschaftsfeststellung abwarten.

Dann würde ich nämlich direkt darlegen, dass ich die Kleine gern regelmässig bei mir hätte, wenn meine Ex arbeiten ist. Dadurch entgeht ihr keine Zeit mit unserer Kleinen, und wir sind beide halbwegs glücklich.

Rein aus Neugierde: musst Du nicht auch arbeiten in dieser Zeit?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 14:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

1. Vaterschaft anerkennen (mit ihrer Einwilligung) oder durch das Familiengericht feststellen lassen.
Das ist die Voraussetzung, ohne Vaterschaftsanerkennung hast Du keinerlei Rechte.

2. Das Jugendamt bemühen, um eine gütliche Einigung in Bezug auf den Umgang zu erreichen und die Unterhaltszahlungen zu ermitteln.
Bei den Unterhaltszahlungen kann Dir auch das Forum helfen. KU muss gezahlt werden, BU muss gefordert werden.

3. Sobald meine Ex wieder arbeiten geht, eine Umgangsregelung beim Familiengericht einklagen, sollte sie sich weiterhin querstellen.
Umgang sollte sobald wie möglich stattfinden, zu warten bis Ex wieder arbeiten geht kann Jahre dauern!
Als Vater hast Du ein recht auf Umgang (und nicht weil Ex arbeiten geht!). Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs des Kindes muss Deine Ex überhaupt nicht arbeiten.

Aus meiner Sicht solltest Du überprüfen was rechtlich wie machbar ist. Der erste Schritt ist die Vaterschaftsanerkennung, aber dann beginnt die eigentlich heiße Phase und Du könntest schnell "Stammgast" bei JA und Gericht werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 14:48
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo CaptainRabenvater,

was mir als erstes an Deinen Post auffällt, ist Deine starke emotionale Instabilität. Du stürzst von einer extremen Position in die nächste: Zunächs schreibst Du, Du habest die Frau jahrelang geliebt, seist ihr "verfallen" gewesen. Nun bist Du ins andere Extrem verfallen und wirfst nur noch mit Schmutz:

... diese Frau ist leider schwer gestört, so sehr ich mir auch etwas Anderes wünsche.

Versuche doch einmal, Dich einzupendeln. Kein Mensch ist nur Engel oder nur Teufel. Wenn Ihr beide das mit einer sachlichen Elternebene hinbekommen wollt, wirst Du auch lernen müssen, die ewigen Vorwürfe und Schuldzuweisungen beiseite zu lassen.

Zum zeitlichen Ablauf: Auch wenn die Situation für Dich momentan alles andere als schön ist, solltest Du Dich in den ersten Wochen zurückhalten mit Anwaltsbriefen, Drohungen, Einschreiben...

Es mag für Dich nicht leicht sein, aber versuch auch einmal, die andere Seite zu sehen: Ein Kind stellt das Leben der Mutter erst einmal komplett auf den Kopf. Gerade in den ersten Wochen beansprucht es alle Kraft, Zeit und Aufmerksamkeit. Dazu kommt noch die hormonelle Umstellung.

Da fehlt einfach die Energie, sich noch mit anderem auseinanderzusetzen. Von daher war Deine Taktik, im Krankenhaus aufzutauchen und der Mutter dort eine Szene mit Weinkrampf zu machen, nicht gerade zielführend. Vermutlich will die Mutter jetzt erst einmal soviel Ruhe, wie sie neben einem Neugeborenen bekommen kann.

Entsprechend wird auch kein Gericht in den ersten Wochen eine Verhanlung terminieren.

Was Du machen kannst, ist erst einmal selbst "'runterzukommen". Mittelfristig kann Dir die Mutter den Umgang nicht verweigern und Du wirst notfalls Umgang per Gerichtsbeschluss zugesprochen bekommen. Bis dahin halte den Ball eher flach. Solche Aktionen wie per Einschreiben ihre Telefonnummer fordern verbessern Euer Verhältnis bestimmt nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 15:20
(@captainrabenvater)
Schon was gesagt Registriert

Tina, zunächst mal danke für Deinen kritischen Beitrag.

Hallo CaptainRabenvater, was mir als erstes an Deinen Post auffällt, ist Deine starke emotionale Instabilität. Du stürzst von einer extremen Position in die nächste: Zunächs schreibst Du, Du habest die Frau jahrelang geliebt, seist ihr "verfallen" gewesen. Nun bist Du ins andere Extrem verfallen und wirfst nur noch mit Schmutz. Versuche doch einmal, Dich einzupendeln. Kein Mensch ist nur Engel oder nur Teufel. Wenn Ihr beide das mit einer sachlichen Elternebene hinbekommen wollt, wirst Du auch lernen müssen, die ewigen Vorwürfe und Schuldzuweisungen beiseite zu lassen.

Ich will mich hier nicht verteidigen, aber vielleicht verstehst Du mich besser, wenn ich etwas mehr erzähle: Hatte ich nicht geschrieben, dass ich gewisse Teile an ihr immer noch liebe? Das hat sich doch nicht geändert. Aber diese abgrundtief böse Haltung mir gegenüber, nur weil ich nicht nach ihrem Gusto funktionieren wollte wie ein Mainzelmännchen, hat viel mit mir gemacht. Habe ich erwähnt, dass sie schon mit Beginn der Schwangerschaft versucht hat, mich zu erpressen? Entweder Du ziehst hier ein, oder Du wirst Dein Kind nicht sehen. Dazu kamen noch viele weitere Schmankerl, ich erkannte sie schlicht nicht wieder.

Ja, kein Mensch ist nur gut oder böse. Weiss ich alles. Kennst Du das Buch "Fear No Evil"? Du kannst mir also glauben, dass ich meine Ex nicht brandmarken möchte. Aber die Fakten sind nun mal: Sie hatte und hat für mich nicht als Schuldzuweisungen übrig, und ich bin immer ruhig geblieben. Eben weil ich Rücksicht nahm. Dann verdreht sie die Wahrheit, biegt sich die Realität zurecht... ich kann meinen Standpunkt mit einem Stapel an Emails untermauern. Sie hingegen bestreitet das, was ich schwarz auf weiss geschrieben habe.

Von daher war Deine Taktik, im Krankenhaus aufzutauchen und der Mutter dort eine Szene mit Weinkrampf zu machen, nicht gerade zielführend. Vermutlich will die Mutter jetzt erst einmal soviel Ruhe, wie sie neben einem Neugeborenen bekommen kann.

Das verstehe ich doch alles. Also dass sie Ruhe braucht. Aber weisst Du was: Als sie anfing, sozusagen auf mich zu scheissen, war es nicht nur eine Lüge, die mich fast in den Wahnsinn getrieben hat. Das waren viele. Wenn ich sie darauf ansprechen wollte, hielt sie schützend das Kind vor sich. Auch nicht unbedingt toll... findest Du nicht? Und dass ich im Krankenhaus weinen musste... sorry... war zuviel für mich. Da liegt mein Kind... ich darf es zum ersten Mal sehen... und da soll ich sachlich bleiben?

Was Du machen kannst, ist erst einmal selbst "'runterzukommen". Mittelfristig kann Dir die Mutter den Umgang nicht verweigern und Du wirst notfalls Umgang per Gerichtsbeschluss zugesprochen bekommen. Bis dahin halte den Ball eher flach. Solche Aktionen wie per Einschreiben ihre Telefonnummer fordern verbessern Euer Verhältnis bestimmt nicht.

Das Einschreiben habe ich nur geschickt, damit sie hinterher nicht wieder sagt, sie hätte nix bekommen. Wäre nicht das erste Mal. Ausserdem bestand der Brief NUR aus warmen Worten. Nichts Bösartiges. Im Gegenteil: Wenn Du Ruhe brauchst, dann verstehe ich das, ich warte auf ein Zeichen von Dir. Steht so schwarz auf weiss da drin. Ich fordere auch nix, ich habe sie nur gebeten. Wenn mir allein das negativ ausgelegt wird... ich weiss nicht. Letzte Bemerkung dazu meinerseits: Sie sagte mir auch, ich hätte mich seit der Trennung nicht mehr gekümmert. Meine Emails sagen das Gegenteil. Genauso würde es laufen, wenn ich mich jetzt nicht mehr melde: Du hast nicht ein einziges Mal Kontakt aufgenommen, obwohl Du wusstest, dass ich mit der Kleinen daheim bin.

So. Jetzt habe ich mich doch verteidigt. Musste aber sein. 🙂

Ansonsten, weil ich das gefragt wurde: Ich bin Freiberufler, und ich würde meine Arbeitszeit so weit wie möglich nach meiner Ex richten. Sie wird auf keinen Fall drei Jahre daheim bleiben, ihr Plan war, nach sechs Monaten wieder arbeiten zu gehen. Keine Ahnung, ob sich das geändert hat. Kann es mir aber nicht vorstellen, denn sie Karriere ist für sie schon ultra wichtig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 15:38
(@Mrs_Mima)

hi

Ansonsten, weil ich das gefragt wurde: Ich bin Freiberufler, und ich würde meine Arbeitszeit so weit wie möglich nach meiner Ex richten. Sie wird auf keinen Fall drei Jahre daheim bleiben, ihr Plan war, nach sechs Monaten wieder arbeiten zu gehen. Keine Ahnung, ob sich das geändert hat. Kann es mir aber nicht vorstellen, denn sie Karriere ist für sie schon ultra wichtig.

so ein Kind verändert zuweilen das ganze Denken, wird sämtliche Konzepte/Pläne auf den Kopf. Frau weiß erst, iwe es ist ein Kind zu haben wenn sie eines hat. Alles davor ist graue Theorie.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 16:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ansonsten, weil ich das gefragt wurde: Ich bin Freiberufler, und ich würde meine Arbeitszeit so weit wie möglich nach meiner Ex richten. .

Aus eigener Erfahrung: stelle auch Du Dich auf Einschränkungen/Veränderungen bei der Ausübung Deines Jobs ein, falls es zum gewünschten Umgang kommt, besonders wenn das Kind noch nicht in die Schule geht... 😉

Grüßung
Marco, der oft seine Pläne hat "umkrempeln" müssen

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 16:23
(@captainrabenvater)
Schon was gesagt Registriert

so ein Kind verändert zuweilen das ganze Denken, wird sämtliche Konzepte/Pläne auf den Kopf. Frau weiß erst, iwe es ist ein Kind zu haben wenn sie eines hat. Alles davor ist graue Theorie.

Genau das habe ich ihr damals auch gesagt, als sie schwanger war! Ich hätte gar kein Problem damit gehabt, die Kohle ranzuschaffen, während sie zuhause bleibt. Aber ich wollte eben partout nicht bei ihr einziehen! Nur darum ging es! Umziehen wollte sie nicht... dann wäre sie ja von ihrer Mutter getrennt. Das sind die Fakten.

Wenn sie mich in der Sache nicht (auch) angelogen hat, dann hat sie eine Hypothek an ihrem Elternhaus abzutragen. Die Mutter ist, wie gesagt, in Rente, und der Vater in zwei Jahren. Könnte mir schon vorstellen, dass es da finanziell eng wird, wenn sie drei Jahre daheim bliebe und dann auf ihre exponierte Stellung im Beruf verzichten muss. Die Stelle wird nämlich auf keinen Fall drei Jahre freigehalten... sie ist ein hohes Tier. Früher oder später wirkt sich das dann auch finanziell aus, ist reine Logik.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2016 16:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

ein wenig wird der finanzielle Verlsut ja durch den Betreuungsunterhalt, den du ihr zusätzlich zum Kindesunterhalt in den ersten 3 Jahren zahlen musst kompensiert. Übrigens auch, wenn sie Teilzeit arbeitet, dann darfst du immer noch die Differenz zu ihrem Einkommen vor dem Kind ausgleichen für 3 Jahre. natürlich nur, wenn du das finanziell auch leisten kannst.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 16:41
(@Mrs_Mima)

hi,

wenn sie 3 Jahre Elternzeit beantragt MUSS  ihr die Stelle nach ihrer Rückkehr wieder zur Verfügung gestellt werden.

Und zum Lügen: wenn sie eine ähnlich  hohe Lügenquote hat wie mein Ex oder manch/manche Ex hier aus dem Forum dann gute Nacht.

Aber ich mache gerade die Erfahrung, dass Sozialarbeiter und Jugendämter früher oder später dahinterkommen.
"Unser" Umgangsbegleiter meinte gestern zu mir am Telefon dass er inzwischen davon ausgeht, dass KV Baustellen bzw. Konflikte generiert um einen Umgangsabbruch rechtfertigen zu können...."ich wollte ja, aber..."

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2016 16:42




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