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bin neu wer kann helfen?

 
(@hilflos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu und Vater von einem 1 jährigen Sohn,
meine Freundin ist kurz vor der Geburt unseres Sohnes zurück zu ihren Eltern,
einfach auf und davon. Seit dem Funkstille.
Da ich mir nicht sicher war (auch aufgrund dessen, dass sie verschwunden war), ob ich der Vater des Kindes bin,
wurde per Gericht ein Vaterschaftstest durchgeführt. Jetzt ist das Urteil da und ich wurde auch zur vollen Unterhaltszahlung verurteilt.
Ich verstehe das nicht. Ich denke man hat einen Selbstbehalt????
Bis vor 2 Monaten habe ich ca. 1 Jahr ALG II beogen. Jetzt arbeite ich wieder und verdiene 920 Euro netto.
Heute kam ein Schreiben vom Jugendamt, dass ich monatlich 177 Euro zahlen soll, obwohl ich meinen Verdienstbelag hingeschickt hatte. Ich muß auch noch 350 Euro Miete zahlen. Was ist denn da mit dem Selbstbehalt????
Wer kann helfen?
;(

ratlos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 00:43
(@hamburger jung)

Hi hilflos und herzlich willkommen hier.

Seit dem Funkstille.

Was heisst das? Siehst Du Dein Kind nicht? Dann würde ich mal über eine Umgangsklage nachdenken.

ich wurde auch zur vollen Unterhaltszahlung verurteilt...dass ich monatlich 177 Euro zahlen soll

177€ entspricht nicht dem Mindest- schon gar nicht dem "vollen" Kindesunterhalt. Der liegt bei 199€.

Du verdienst 920€ netto. Davon abgezogen der KU i.H.v. 177€ verbleibt Dir ein SB von 743€.normalerweise liegt der bei 890€ für Erwerbstätige. Wie die beim JA auf diese Berechnung gekommen sind, kann ich Dir im Einzelnen auch nicht erklären, allerdings ist es so, dass Du Deinem Kind gegenüber gesteigert erwerbspflichtig bist, d.h. auf deutsch: Wenn Du in Deinem Job nicht genügend Kniste an den Laden ziehst, wird Dir evtl. fiktives Zusatzeinkommen angerechnet, das Du durch einen Nebenjob verdienen könntest.

Es knn auch sein, dass das JA Dir nur den SB für nicht Erwerbstätige zugestanden hat, da Du ja erst seit zwei Monaten arbeitest.

Der Selbstbehalt beinhaltet übrigens eine Warmmiete von 360€. Diese kannst Du nicht noch obendrauf rechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 02:34
(@hilflos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Hamburger Jung,

danke für Deine schnelle Rückantwort, wenn sie mich auch nicht gerade aufbaut.
Ich wohne in den neuen Bundesländern und da liegt der SB bei 820 Euro. Ich arbeite als Koch, im Sommer ca. 10 Stunden am Tag, bekomme ein Festgehalt. Einen 2. Job kann ich zeitlich und auch psychisch nicht annehmen. Seit meine Freundin weg ist bin ich seinerzeit in eine tiefe Depression gefallen, weil sie einfach verschwunden war. Konnte zu dem Zeitpunkt auch nicht mehr arbeiten. Jetzt habe ich mich wieder einigermaßen aufgerafft und jetzt das mit dem Unterhalt. Jeder sagt mir bleiben 820 Euro. Ich hatte schon einen Anwalt als die Vaterschaftsklage war, den muß ich auch noch bezahlen. Anwalts- und Gereichtkostenhilfe habe ich nicht bekommen, da die Aussicht auf Erfolg der Klage nicht gegeben war. Jetzt kann ich mir keinen Anwalt leisten zumal ich auch noch andere Schulden habe.
Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll???? JA blockt nur ab "Sind nur für das Wohl des Kindes da".

Es ist richtig, ich habe meinen Sohn erst 1 mal gesehen. Die Mutter spricht nicht mehr mit mir. Ich hab ihr nichts getan. Sie war einfach weg 200 km von mir entfernt, obwohl sie ein Jahr bei mit kostenlos gewohnt hat und ich sie mit ernährt hatt, da sie kein Einkommen hatte. Ich hatte ich sogar ein Auto auf Raten gekauft, welches ich nóch 1 Jahr abzahlen muß und es gar nicht mehr habe. Ich fühle mich hintergangen und ausgenutzt und jetzt holt sie noch den Rest aus mir raus.
Gruß hilflos

Ich glaube verlassene Väter haben in diesem Staat keine rechte, oder kann mich einer des besseren belehren

ratlos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 09:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hilflos (ratlos?)!

An Deiner Stelle würde ich beginnen, Fakten zu schaffen (macht vielleicht auch Deinen Kopf frei  :wink:):
Auto:
Ich gehe davon aus, daß dieses auf Deinen Namen läuft, wenn ja, schreibst der Freundin, sie möge das Auto nach dem derzeitegen Wert auslösen oder soll Dir einen Vorschlag machen, wie sie es sich vorstellt.
Hörst Du bis zum tt.mm.jjjj (14 Tage nach Deinem Schreibendatum) mußt Du das Kfz aus finanziellen Gründen still legen. Danach kannst Du es selbst in die Hand nehmen und gegebenenfalls verkaufen.

Umgang mit Kind:
Deine Situation ist ziemlich verfahren, dennoch solltest Du Dir Möglichkeiten überlegen, wie Du einen möglichen Umgang gebacken kriegst.
Hast Du diese, schriftlich der KM mitteilen und bittest um Umgangstermine (Kopie aufheben). Gibts darauf keine Reaktion, sprichts Du beim JA vor.
Wenn das auch keinen Erfolg bringt, wirst Du klagen müssen.

Anwalt:
Es gibt auch karitative Einrichtungen, die eine Rechtsberatung und Anwälte haben.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 10:07
(@jemmy)
Registriert

Hallo hilflos !

Frag beim Amtsgericht nach, wie es mit einem Beratungsschein aussieht. Mit diesem Schein kannst du zu einem Anwalt ( gibt ja ein paar ) gehen und dich beraten lassen. Kostenpunkt 10 Euronen. Den Rest rechnet der RA mit dem Amtsgericht ab. Für eine Klage auf Umgangsrecht bekommst du mit Sicherheit PKH.

Hast du den Brief für das KFZ ? Wer steht da als Halter drin? Sind die Raten und die Beiträge für Versicherung und KFZ Steuer von deinem Konto runter gegangen?

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 10:16
(@hilflos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco und Jemmi,

ja das Kfz habe ich nach 3 Monaten zum Händler zurückgebracht mit sehr viel Verlust, zahle einige Tausend drauf, war zu blauäugig. Damit der Händler es überhaupt zurückgenommen hat mußte meine Mutter dafür bürgen dass die Raten bezahlt werden. Zahle noch bis Ende November 2008 Raten von 78 € für ein Fahrzeug, welches ich schon 1 Jahr nicht mehr besitze. Meine Freundin konnte damals nicht mit unterschreiben, da sie kein eigenen Einkommen hatte. Uns so blieb alles an mir hängen.  :thumbdown: Selber habe ich wie gesagt keine Fahrerlaubnis, kann es mir aus Kostengründen jetzt auch nicht mehr leisten. Ohne Unterstützung meiner Mutter wäre ich total den Bach runter gegangen. Mag garnicht alles schreiben was ich aus lauter Frust angestellt hatte, war nicht mehr ich selbst. Und jetzt 740€ bleiben wir, davon 350 € Miete, dann noch Strom an meine Schulden garnicht zu denken.
Beim Jugenamt habe ich schon wegen Rat nachgefragt, helfen mir nicht, sind nur für das Wohl des Kindes da. PKH und Anwaltskostenhilfe habe ich schon beim Proßez wegen der Anerkennung der Vaterschaft nicht bekommen, da keine Aussicht auf Erfolg. Habe die Kosten für Vaterschaftstest und Gericht auch noch an der Backe.
Mir wächst das alles über den Kop. Krieg das nicht geordnet.
Manchmal möchte ich meinen Sohn sehen, dann wieder habe ich das Gefühl dass es emotional zerreißen wird zumal ich psychisch seitdem sehr instabil bin.
I
Gruß hilfloser

ratlos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 23:38
(@jemmy)
Registriert

Hmm, das ändert nichts daran, dass du für eine Klage auf Umgangsrecht mit Sicherheit PKH bekommen würdest, da du diesen Prozess mit ziemlicher Sicherheit gewinnen würdest. Umgang mit BEIDEN Elternteilen ist ein Recht des Kindes.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 00:34