nochmal: das Verwaltungsgericht ist in der Sache unzuständig.
Gruss von der Insel
Kann auch sein... Ich kann einfach nicht mehr das alles alleine in sich haben...
Servus Grey Red!
Ohne Dir nahe treten zu wollen: meinst Du nicht, es wäre besser, Du liessest einen Fachmann=Rechtsanwalt an die Sache ran?
Auf mich wirken Deine Beiträge/Vorgehensweise irgendwie hilf- und planlos ... zumal hier auch Fachbegriffe teilweise falsch und mehrdeutig von Dir verwendet werden (ich weiss nicht, ob bei Deinem "amtlichen" Schriftverekhr das auch so ist).
Der RA kostet Geld, ich weiss, aber vielleicht schont das aber Dein Nervenkostüm und letztendlich auch Deine Gesundheit...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
1) ich möchte was über Kinder hören
2) ich möchte nicht viel Geld zahlen
3) JA reagiert nicht. Auch wenn ich Schulzeugnisse geschickt habe, wo schwarz auf weiß steht: "Versetzung ist gefährdet."
4) Auf Antwort vom JA habe ich genau 1 Jahr (!) gewartet. Beschwerden bei der JA-Leitung waren ignoriert. Beschwerde beim Regierungspräsidium bringt nichts.
5) Habe versucht Ordnungsgeldverfahren gegen Ex anzufangen. Richter hat geantwortet, kein Grund dafür, alle von mir vorgelegte Vereinbarungen (2 mit dem JA, eine von den Richter selbst) sind nicht verbindlich.
6) Alle wollen das Geld. Auch Beratung kostet das Geld. Wie gesagt, in 8 Jahre -10k€ NUR an den Anwälte. Unterhalte, Gerichtskosten, VB-Kosten, und, und, und...
7) Das schadet meine neue Familie SEHR. Sowohl wirtschaftlich als auch psychisch.
8) Meine Ex lacht über mich und sagt: "Mir kannst du nichts machen. Ich bekomme Prozesskostenhilfe und das Recht IMMER! Du darfst weiter dein Geld verschwenden".
9) Um mit Kinder sprechen zu dürfen muss ich ihre mehrere Bedingungen erfühlen. Ich konnte nicht mehr, und habe für 2 Jahre Zwangspause gemacht.
Das war meine Motivation möglichst günstig auf der Gerechtigkeit das Gericht zu bitten. Und günstig wird es wieder nicht mit dem VB.
Hallo Grey Red,
Was ich an der Sache nicht verstehe: Wenn Deine Ex erlaubt, dass Du Informationen im persönlichen Gespräch mit Lehrern und Ärzten erhältst, weshalb holst Du diese Informationen dann dort nicht ein?
Es ist klar, dass Du bei einer Entfernung von 400 km nicht jede Woche dort aufschlagen kannst, aber zwei-, dreimal im Jahr sollte doch machbar sein. Einfach an der Schule nachfragen, wann der allgemeine Elternsprechtag ist und dann mit den jeweiligen Lehrern sprechen. Dann bekommst Du zudem die Informationen ungefiltert und aus erster Hand.
Hallo Grey Red,
Was ich an der Sache nicht verstehe: Wenn Deine Ex erlaubt, dass Du Informationen im persönlichen Gespräch mit Lehrern und Ärzten erhältst, weshalb holst Du diese Informationen dann dort nicht ein?
Es ist klar, dass Du bei einer Entfernung von 400 km nicht jede Woche dort aufschlagen kannst, aber zwei-, dreimal im Jahr sollte doch machbar sein. Einfach an der Schule nachfragen, wann der allgemeine Elternsprechtag ist und dann mit den jeweiligen Lehrern sprechen. Dann bekommst Du zudem die Informationen ungefiltert und aus erster Hand.
Hallo Celine,
soll ich echt antworten? Es gibt mehrere Gründe die manche als Ausreden finden, die mir aber wichtig sind.
1) ohne Auskünfte weiß ich weder wann findet Elternsprechtag statt noch wer der Lehrer meiner Kinder ist. So habe ich in der Vergangenheit über Winterferien erst nach Winterferien erfahren: in BW gibt es keine Winterferien, im Schwarzwald aber schon! Auf der Seite des Gymnasiums habe ich nichts gesehen, Ex hat nicht informiert.
2) Elternsprechtag ist immer abends. Einmal habe ich am Lenkrad unterwegs aus dem Schwarzwald schon eingeschlafen…
3) Ich habe Angst vor der Ex. Sie bedroht nicht mehr, sie zeigt mich ständig bei der Polizei an. Zuerst hat sie mir Kinderentführung vorgeworfen; danach hat sie mir Gewaltausübung vorgeworfen… Ich habe schon Angst mit ihr in einer Stadt zu sein!
4) Am umstrittensten Punkt: Wenn ich mir selber die Auskünfte abholen soll, dann a) funktioniert die deutsche Justiz gar nicht: es gibt keine Gerechtigkeit gegenüber Vater; b) Ex hat wieder gewonnen und ich muss wieder nach ihre Vorschriften leben
Hallo Grey Red,
ehrlich gesagt weiß ich gar nicht recht wo ich da anfangen soll!?! Ich verstehe natürlich dass Du Kontakt zu Kids haben möchtest und das Umgänge über größere Entfernung problematisch sind dürfte auch keiner leugnen. Für mich stellt sich die Frage warum der Kontakt zu den Kids vor zwei Jahren abgebrochen ist. Wenn man keine Auskünfte von der KM bekommt, könnte man beim Alter der Kinder sie ja direkt fragen, was natürlich schwierig ist wenn kein Kontakt da ist.
Was hast den vom JA erwartet, dass es macht wenn Schulzeugnisse kommen mit „Versetzung gefährdet“? Ist dass nur einmal oder mehrfach vorgekommen? Das ein Schüler mal „kleben bleibt“ bzw. ne „Ehrenrunde“ dreht muss nicht per se schlecht sein (ist mir auch mal passiert).
Das manche JA-Mitarbeiter eine komische Auffassung haben, kann ich mir denken, allerdings fällt es mir schwer dass Du ein Jahr auf eine Antwort warten musstest! Auch Beschwerden werden normalerweise beantwortet, natürlich kommt da u.U. eine Antwort die einem nicht gefällt, aber das Beschwerden nur ignoriert werden ist seltsam. Ich hab das im kleinen Maßstab mit der Meldebehörde durch, ich hab es dann sein lassen weil es unter Strich nix bringt außer graue Haare.
Eine Vereinbarung von einem Richter ist ein Beschluss bzw. ein Vergleich und die sind sehr wohl verbindlich, die können auch nicht einfach ignoriert werden. Wenn jedoch der Richter der Meinung es reicht nicht für ein Ordnungsgeldverfahren, scheinen die Vorwürfe bzw. Gegebenheiten nicht gut genug dokumentiert zu sein.
Vor allem möchte ich gerne wissen, was möchtest Du eigentlich mit Deiner Klage vom März bezwecken? Du weißt welche Schule, anrufen und nachfragen wann Elternsprechtag ist, die zuständigen Lehrer kann man da auch erfragen. Wenn die Strecke zu anstrengend (Hin- und Rückfahrt) ist, dann dafür evtl. eine Übernachtung einbauen und am nächsten Tag erst zurück…
Also zu den Erfolgsaussichten: Die Verfahrenspflegerin wirst Du definitiv nicht verhindern können. Eure Kinder sind in einem Alter, in dem ihr Wille auch bezüglich der Informationsweitergabe beachtet wird. D. h., dass sie auf jeden Fall angehört werden.
Ich weiß von einem Fall, da wollte das Mädchen nicht, dass der Vater den Namen der Schule erfährt (er hatte sie vor ihrer alten Schule einmal abgepasst). In dem Fall wurde dann entschieden, dass der Vater zwar das Recht auf die Zeugnisse hat, jedoch durfte die Mutter den Namen der Schule schwärzen. Auch wegen der Photos haben die Kinder in diesem Alter das Recht, angehört zu werden.
Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe herauszufinden, was der Wille der Kinder ist und wo ggf. deren Bedenken liegen.
Hallo,
Für mich stellt sich die Frage warum der Kontakt zu den Kids vor zwei Jahren abgebrochen ist. Wenn man keine Auskünfte von der KM bekommt, könnte man beim Alter der Kinder sie ja direkt fragen, was natürlich schwierig ist wenn kein Kontakt da ist.
Die Mutter hat geschenkte Handys weggenommen und geschenkten Rechner formatiert. Alle Kontakten hat sie nur über sich erlaubt: ich muss ihr anrufen, dann ladet sie Kinder ein und hört zu. Später hat sie noch dazu ihre Bedingungen zum Sommerurlaub gestellt die ich gar nicht annehmen konnte. Da ich ihre Bedingungen nicht angegangen bin, hat sie jegliche Kontakte zu der Kinder unterbrochen.
Was hast den vom JA erwartet, dass es macht wenn Schulzeugnisse kommen mit „Versetzung gefährdet“? Ist dass nur einmal oder mehrfach vorgekommen? Das ein Schüler mal „kleben bleibt“ bzw. ne „Ehrenrunde“ dreht muss nicht per se schlecht sein (ist mir auch mal passiert).
Das manche JA-Mitarbeiter eine komische Auffassung haben, kann ich mir denken, allerdings fällt es mir schwer dass Du ein Jahr auf eine Antwort warten musstest! Auch Beschwerden werden normalerweise beantwortet, natürlich kommt da u.U. eine Antwort die einem nicht gefällt, aber das Beschwerden nur ignoriert werden ist seltsam. Ich hab das im kleinen Maßstab mit der Meldebehörde durch, ich hab es dann sein lassen weil es unter Strich nix bringt außer graue Haare.
Während letzte von der Ex initiierte Verfahren habe ich meine Fürsorgerechte verloren. Begründung war, dass ich beim ernsten Fall (Mobbing) nicht schnell genug und nicht angemessen reagiert habe. Also, das Kind musste Schule wechseln. Bei der 5-te Klasse rücken die Kinder aus mehreren Grundschulen wieder zusammen. Was soll ich vorstellen, wenn ich in der Zeugnis sehe "Versetzung gefährdet"? Ich habe JA beauftragt zu klären, ob die Situation wieder mit Mobbing was zu tun hat oder nicht.
Ich habe JA über Abnahme Handys informiert und habe gebeten zu klären, ob die Kinder immer noch die Möglichkeit haben mir anzurufen oder die Mutter alle Möglichkeiten blockiert hat. Genau nach einem Jahr haben sie mir endlich geantwortet, dass die Kinder mit mir jeden Kontakt verweigern.
Eine Vereinbarung von einem Richter ist ein Beschluss bzw. ein Vergleich und die sind sehr wohl verbindlich, die können auch nicht einfach ignoriert werden. Wenn jedoch der Richter der Meinung es reicht nicht für ein Ordnungsgeldverfahren, scheinen die Vorwürfe bzw. Gegebenheiten nicht gut genug dokumentiert zu sein.
Ich habe Richter schriftlich gefragt: "Wie kann es sein, dass eine vor Gericht abgeschlossene Vereinbarung nicht verbindlich ist" und warum hat er so formuliert. Seine Antwort war, dass da mein Anwalt bei der Anhörung vor Ort war, muss ich die Frage an ihn stellen.
Vor allem möchte ich gerne wissen, was möchtest Du eigentlich mit Deiner Klage vom März bezwecken? Du weißt welche Schule, anrufen und nachfragen wann Elternsprechtag ist, die zuständigen Lehrer kann man da auch erfragen. Wenn die Strecke zu anstrengend (Hin- und Rückfahrt) ist, dann dafür evtl. eine Übernachtung einbauen und am nächsten Tag erst zurück…
Vor kurzem hat meine Ex mich wieder bei der Polizei angezeigt. Angeblich, habe ich im Jahr 2010 ihren wichtigen Dokumenten gestohlen. Ermittlung läuft noch... Ich habe echt Angst dorthin zu fahren!
Also zu den Erfolgsaussichten: Die Verfahrenspflegerin wirst Du definitiv nicht verhindern können. Eure Kinder sind in einem Alter, in dem ihr Wille auch bezüglich der Informationsweitergabe beachtet wird. D. h., dass sie auf jeden Fall angehört werden.
Ich weiß von einem Fall, da wollte das Mädchen nicht, dass der Vater den Namen der Schule erfährt (er hatte sie vor ihrer alten Schule einmal abgepasst). In dem Fall wurde dann entschieden, dass der Vater zwar das Recht auf die Zeugnisse hat, jedoch durfte die Mutter den Namen der Schule schwärzen. Auch wegen der Photos haben die Kinder in diesem Alter das Recht, angehört zu werden.
Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe herauszufinden, was der Wille der Kinder ist und wo ggf. deren Bedenken liegen.
Hallo Celine,
vielen Dank für deine Antwort.
Verstehe aber nicht ganz. Soweit ich im Internet gesehen habe, Auskünfte greifen Wohl des Kindes gar nicht. Ich darf über sein Entwicklung erfahren und sein Gesicht sehen. Wenn ich nach ihre Namen google, dann finde ich sogar ihre Fotos in Schwarzwälder Bote. Leider 2-3 Jahre alt (übrigens, Ex hat mir auch nichts darüber gesagt).
Frage an alle:
soll ich jetzt zusätzlich noch eine Frage stellen, ob die Kinder meine Kontaktdaten haben, damit sie mich, wenn sie wollen, kontaktieren können?
JA hat immer noch nicht meine Frage beantwortet: Haben die Kinder eine Möglichkeit mit mir in Verbindung kommen oder nicht?
Ist das wieder ein neues Verfahren, oder?
Hallo Red Gray,
die Frage mit den Kontaktdaten ist zum Beispiel eine, die Du der Verfahrenspflegerin stellen kannst. Das fällt in den Bereich des Vermittlungsversuches.
Nochmal zur Frage, ob sie sich vermeiden lässt:
Es gibt sehr wohl Vorbehalte der Kinder, die Deinem Informationsrecht entgegenstehen können: z. B. die Angst, Du könntest mit Zeugnis oder Photo Missbrauch betreiben. Je nachdem, was im Vorfeld bei Euch alles vorgefallen ist, kann dieser Einwand durchaus relevant sein.
Die Verfahrenspflegerin wird auch versuchen herauszufinden, inwieweit Dein Antrag eine missbräuchliche Rechtsausübung wäre, d.h. ob Du den Antrag nicht aus Interesse an den Kindern stellst, sondern um der Ex oder den Kindern eins auszuwischen. In diesem Zusammenhang wäre ich an Deiner Stelle auch vorsichtig mit den Argumenten, warum Du den Dir von der Ex eröffneten Informationskanal (Informationen bei der Schule persönlich einholen) nicht nutzen willst. Insbesondere das Argument, dass die Ex ja dann wieder gesiegt hätte, wird Dir eher negativ ausgelegt werden.
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du mit der Ablehnung der VP durchkommt, auch wenn der Weg der Erinnerung rein formell möglich ist.
Hallo Celine,
vielen Dank für ausführliche Antwort.
Hallo...
Hallo Marco,
"Das Recht zur Entscheidung in schulischen Angelegenheiten und Gesundheitsgelegenheiten für die gemeinsamen minderjährigen Kinder qir der Antragstellerin übertragen. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung der gesamten elterlichen Sorge zurückgewiesen."
[...]
Fett: steht das wirklich wortwörtlich so drin??? :question:
Weil..., das liest sich gerade so, als hätte die KM (=Antragstellerin?) einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt... und der wurde zurückgewiesen.
Bedeutet für mich, dass Ihr noch gemeinsames Sorgerecht habt (ggf. mit gewissen Einschränkungen?).
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn das da so steht, dann besteht weiter gSR, allerdings ist er eigentlich von allen ihn wirklich interessierenden Fragen und das sind Schule und Gesundheit ausgeschlossen.
Was fällt denn sonst noch in die gSR, da fällt mir nur das ABR ein. Der Lebenmittelpunkt ist aber unstrittig.
Das Auskunftsrecht greift dann, wenn es nicht möglich die Informatione anders zu erhalten, also weder direkt noch beim Umgang (indirekt).
Was ich mir vorstellen kann ist, dass die KM Grey Red als Nerver und Querulanten dargestellt hat und sie deshalb das ASR haben wollte. Unter dem Eindruck, der auch hier im Forum entsteht, und der Tatsache einer Entfernung von 400km sind dann wesentliche Teile der Sorge auf die KM übertragen worden.
Es sollte auf alle Fälle der Eindruck vermieden werden, dass man die Auskünfte dazu benutzt die KM oder auch die Kinder unter Druck zu setzen (und zu nerven). Dargestellt werden sollte ein Interesse am Leben der Kinder und die Erkenntnis, dass man aus 400km Entfernung sowieso kaum Einfluss hat.
Alles andere führt nur dazu, dass es dann auch offiziell keine Auskünfte mehr gibt.
VG Susi
Hallo...Fett: steht das wirklich wortwörtlich so drin??? :question:
Weil..., das liest sich gerade so, als hätte die KM (=Antragstellerin?) einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt... und der wurde zurückgewiesen.
Bedeutet für mich, dass Ihr noch gemeinsames Sorgerecht habt (ggf. mit gewissen Einschränkungen?).
Hallo,
so steht's. Tatsächlich hat sie alleinige Sorgerechte aufgefordert (Antragstellerin). "Einschränkungen" Schule und Gesundheit.
Hallo,
wenn das da so steht, dann besteht weiter gSR, allerdings ist er eigentlich von allen ihn wirklich interessierenden Fragen und das sind Schule und Gesundheit ausgeschlossen.
Was fällt denn sonst noch in die gSR, da fällt mir nur das ABR ein. Der Lebenmittelpunkt ist aber unstrittig.Das Auskunftsrecht greift dann, wenn es nicht möglich die Informatione anders zu erhalten, also weder direkt noch beim Umgang (indirekt).
Was ich mir vorstellen kann ist, dass die KM Grey Red als Nerver und Querulanten dargestellt hat und sie deshalb das ASR haben wollte. Unter dem Eindruck, der auch hier im Forum entsteht, und der Tatsache einer Entfernung von 400km sind dann wesentliche Teile der Sorge auf die KM übertragen worden.
Es sollte auf alle Fälle der Eindruck vermieden werden, dass man die Auskünfte dazu benutzt die KM oder auch die Kinder unter Druck zu setzen (und zu nerven). Dargestellt werden sollte ein Interesse am Leben der Kinder und die Erkenntnis, dass man aus 400km Entfernung sowieso kaum Einfluss hat.
Alles andere führt nur dazu, dass es dann auch offiziell keine Auskünfte mehr gibt.
VG Susi
Hallo Susi,
um Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir 2 Mal gestritten. Einmal, wegen abgeschlossenen Umgangsvereinbarung, habe ich meine Klage zurückgezogen, zweite Mal habe ich verloren.
KM hat alle Parteien überzeugt, dass ich ihr auf der Nerven gehe und Drück ausübe. So steht wörtlich in Stellungsnahme des VBs vom 2015: "Herr ... fordert, Frau ... hat den Eindruck, er kontrollierte sie".
Jetzt habe ich 2 Jahre (!) auf ihr kein Druck gemacht! 2 Jahre habe ich versucht über JA die Auskünfte zu kriegen. Antwort ist immer wieder dieselbe: "Gehen Sie vor Gericht".
Schon seit Jahr 2015 bestehen keine Auskünfte über der Gesundheit der Kinder. Trotz während Anhörung abgesprochene Mobbing und mögliche Folgen hat Ex nichts für Rehabilitation oder psychologische Untersuchung gemacht. Seit Jahren droht jüngerem Sohn eine OP die Ex schon im Jahr 2014 ohne mit mir abzusprechen abgesagt hat.
Ich weiß nicht was ich machen soll. Gerne akzeptiere ich auch völlige Verzieht von alle Auskünfte.
Hallo zusammen,
kurz über mich:
- zwei Söhne 15 und 13 Jahre
- seit 09.2010 getrennt lebend
- seit 09.2013 geschieden
- seit 05.2015 habe keine Fürsorgerechte
- seit 03.2016 habe keine Kontakte zu den Kindern
- seit 06.2016 habe keine Auskünfte.Ende März habe Klage wegen Auskunftsverweigerung eingereicht.
11.04.2018 Beschluss des Gerichtes, dass um die Klage soll sich Rechtspfleger kümmern
21.06.2018 Beschluss, dass der Rechtspfleger hat Verfahrensbeistand einbestellt.
Hallo zusammen,
8 Monate sind schon um seit ich meine Klage eingereicht habe. Ergebnis: NULL! Bis jetzt hat sich Rechtspfleger gar nicht geäußert.
Kann mir jemand sagen, ob einen Frist dafür gebe, bis wann soll die Entscheidung getroffen sein? Wie ist der Frist zu rechnen: von der letzte Mitteilung oder?
IMHO: weiß nicht, was ist hier so schwer zu entscheiden???
moin,
bei mir hat es bis zum Termin mit dem Rechtspfleger gut 1,5 Jahre nach dem betreffenden Vorfall gedauert.
Verfahrenspfleger ging immer relativ fix. Betraf aber SR und Umgang.
Ich denke, dass die bloße Auskunft keine Priorität hat da es dem Kindeswohl nicht abträglich ist, ob du Ausunft bekommst oder nicht und wann.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
moin,
bei mir hat es bis zum Termin mit dem Rechtspfleger gut 1,5 Jahre nach dem betreffenden Vorfall gedauert.
Verfahrenspfleger ging immer relativ fix. Betraf aber SR und Umgang.Ich denke, dass die bloße Auskunft keine Priorität hat da es dem Kindeswohl nicht abträglich ist, ob du Ausunft bekommst oder nicht und wann.
Wasserfee
Hallo Wasserfee,
danke für die Antwort. Nichts anderes habe ich erwartet... Hauptsache, dass ich Unterhalt rechtzeitig überweise, Rest interessiert niemanden!
Hallo zusammen,
kurz über mich:
- zwei Söhne 15 und 13 Jahre
- seit 09.2010 getrennt lebend
- seit 09.2013 geschieden
- seit 05.2015 habe keine Fürsorgerechte
- seit 03.2016 habe keine Kontakte zu den Kindern
- seit 06.2016 habe keine Auskünfte.Ende März habe Klage wegen Auskunftsverweigerung eingereicht.
11.04.2018 Beschluss des Gerichtes, dass um die Klage soll sich Rechtspfleger kümmern
21.06.2018 Beschluss, dass der Rechtspfleger hat Verfahrensbeistand einbestellt.Also, meine Motivation war keine Rechtsanwaltskosten mehr zu zahlen (weil die Sache ganz klar und eindeutig ist: es gibt meine schriftliche angemessene Anforderung, es gibt eine schriftliche Absage) und die Prozesskosten von den anderen Seite zu verlangen.
Jetzt ist aber so, dass ich kostenlos nicht mehr ausgehen kann: in der Praxis die Kosten für Verfahrensbeistand tragen die beiden Seiten und das ist gar nicht wenig.Hat jemand Erfahrung mit Rechtspflegern gehabt? Wie soll ich reagieren? In Internet habe ich gefunden, dass, eigentlich, Bestellung des Verfahrensbeistandes seitens Rechtspfleger eigentlich anfechtbar ist (trotz Hinweis in den Beschluss, dass der nicht anfechtbar ist). Hat jemand sich mit dem Beschluss des BGBs beschäftigt?
https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-03-22/xii-zb-391_16/Danke im Voraus
Hallo zusammen,
8 Monate nach Übergabe meiner Anklage an der Rechtspfleger habe ich gestern eine Stellungnahme bekommen. Ich kann meine Gefühle gar nicht zusammenfassen…
Sehr geehrter Herr…
Nach Anhörung aller Verfahrensbeteiligten wird nunmehr mitgeteilt, dass Frau … sich bereit erklärt hat, Ihnen ein Mal im Jahr Auskünfte über den gesundheitlichen Zustand von S… zu übersenden Öfter könnten Auskünfte nicht gewährt werden, da es nicht immer etwas neues zu berichten gibt.
Bereit erklärt??? Ich habe naiv gedacht, dass die KM verpflichtet ist mir die Auskünfte zu geben! Hier steht schwarz auf weiß, dass sie macht das freiwillig und ohne jeglichen Grund dafür.Verwirre ich mich oder?
Zweite Sache die mir auffällt, dass Rechtspflegern spricht über einem Sohn, wobei ich zwei Söhne habe...
Hinsichtlich Ihres Auskunftsanspruchs bezüglich der schulischen Angelegenheiten besteht seitens Frau … Einverständnis damit, dass die Zeugnisse der Kinder in der Kinder in der Schule abgeholt werden können.
Sie erhalten Gelegenheit zur Kenntnis- und Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Wie bitte? Wie kann ich Zeugnisse in der Schule abholen, wenn sie nur einmal erstellt sind und der Sorgeberechtigte übergeben sind???
Das Thema der Verfahrensbeistand ist gar nicht geklärt. Er war extra einbestellt und meinen Wiederspruch als nicht zulässig erklärt war. Mit Bestellung der Verfahrensbeistand war er beantragt „mit den Eltern und den Kindern Gespräche zu führen“. Mit mir hat er aber nicht einmal gesprochen. Ist damit sein Auftrag auch erfüllt???
Aller meine weiteren Anfragen bezüglich Berichte über Wohlstand und Interessen der Kinder und Lichtbilder sind gar nicht beachtet und genannt!
Also, was kann ich tun und wie soll ich das alles empfinden? Ich habe Angst, dass diese Sache wiederholt sich in einem Jahr. Wie es schon 5 Mal zuvor war...