Hallo zusammen,
kurz über mich:
- zwei Söhne 15 und 13 Jahre
- seit 09.2010 getrennt lebend
- seit 09.2013 geschieden
- seit 05.2015 habe keine Fürsorgerechte
- seit 03.2016 habe keine Kontakte zu den Kindern
- seit 06.2016 habe keine Auskünfte.
Ende März habe Klage wegen Auskunftsverweigerung eingereicht.
11.04.2018 Beschluss des Gerichtes, dass um die Klage soll sich Rechtspfleger kümmern
21.06.2018 Beschluss, dass der Rechtspfleger hat Verfahrensbeistand einbestellt.
Also, meine Motivation war keine Rechtsanwaltskosten mehr zu zahlen (weil die Sache ganz klar und eindeutig ist: es gibt meine schriftliche angemessene Anforderung, es gibt eine schriftliche Absage) und die Prozesskosten von den anderen Seite zu verlangen.
Jetzt ist aber so, dass ich kostenlos nicht mehr ausgehen kann: in der Praxis die Kosten für Verfahrensbeistand tragen die beiden Seiten und das ist gar nicht wenig.
Hat jemand Erfahrung mit Rechtspflegern gehabt? Wie soll ich reagieren? In Internet habe ich gefunden, dass, eigentlich, Bestellung des Verfahrensbeistandes seitens Rechtspfleger eigentlich anfechtbar ist (trotz Hinweis in den Beschluss, dass der nicht anfechtbar ist). Hat jemand sich mit dem Beschluss des BGBs beschäftigt?
https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-03-22/xii-zb-391_16/
Danke im Voraus
Hallo Grey,
...erstmal schade das du so kaum oder gar keinen Kontakt zu deinen Kids hast. Schön wäre wenn du dazu auch etwas Schreiben könntest wie du das Verhältniss zu Deinen Kids siehst was du dazu beiträgst und umgekehrt.
... Bezüglich Verfahrensbeistand sind es zumeist geschulte Sozialpädagogen oder -in ..die das auch nicht erstmalig machen in aller Regel und auch wissen ... wie die Sachverhalte liegen.
In Erster Linie sind Sie für die Kids da und erklären den Kindern auch das Sie ein anrecht auf Ihre Rechte haben.
richter tun sich grundsätzlich schwer mit einer "Ausurteilung " und vorallem bei dem Fortschritt des Alters...
Frage ist was möchtest du damit bezwecken und erzielen..
Evtl könntest du die Kids auch nach der Schule einfach mal abpassen.... ( Daher ein wenig mehr Info )
Habe da eher positive Erfahrungen sammeln können.
Kosten ja hast du recht ... werden in aller Regel je zu Hälfte getragen...
Gruß .... KOPF hoch gibt immer einen Weg
Hallo Well,
die Geschichte ist deutlich länger als ich beschrieben habe. Dazu gehören 2 im JA abgeschlossene und von Ex verbockte Umgangsvereinbarungen (2010, 2014); einen vor Gericht abgeschlossenen Umgangsvereinbarung (2014). Die alle hat meine Ex torpediert. Vor 2 Jahre habe ich versucht an den Gerichtsvereinbarung zu appellieren, hat der Richter mir gesagt, dass ich den neuen Verfahren anfangen muss, weil vor Gericht abgeschlossene Vereinbarung gar nicht verbindlich ist.
Im Jahr 2015 meine Ex, ohne mit mir abzusprechen oder mich zu informieren, hat die Schule gewechselt. Interessanterweise im Schwarzwald hat sich niemand bemüht meine Einverständnis einzuholen. Wenn ich mich bei der Schule beschwert habe, ist das mir entgegen gekommen: Ex fordert die Fürsorgerechte auf sich und bekommt das Recht.
Im Juni 2016 hat sie angefangen mir zu diktieren, was ich mit den Kindern machen darf und was nicht. Alle Kontakte zu den Kindern hat sie über sich angeordnet: von mir geschenkte Handys weggenommen; von mir geschenkten Rechner mit dem Zugriff zur Skype und E-Mail formatiert... Ich habe versucht durch das Jugendamt Situation zu beeinflussen - vergeblich.
Ich konnte nicht mehr kämpfen! Noch dazu habe ich im November 2017 ein Brief vom JA bekommen, dass meine Kids mit mir kein Kontakt haben wollen.
Ich hatte telefonischen Kontakt zu der Lehrern weiter gepflegt und über der Entwicklung der Kinder regelmäßig Auskünfte bekommen. Bis März 2017, wann die neue Klassenlehrerin hat der KM informiert... Seit dem habe ich keine Auskünfte mehr und deswegen habe ich Klage eingereicht.
Genau, alle wichtigste Sache habe ich in den ersten Post vergessen: zwischen mir und Kinder genau 400 km liegen (Schwarzwald-Bayern).
Was ich will: Ich möchte über Entwicklung meinen Kinder informiert sein (alle letzte Info was ich von Bekannten gehabt habe "Versetzungsgefahr" in der Zeugnisse) und mindestens ein Foto im Jahr haben.
Mit genau der Verfahrensbeistand habe ich schon 3 Mal was zu tun gehabt. Das ist eine ältere nicht verheiratete Betriebswirtschaftlerin die Weiterbildungskurse absolviert hat. IMHO, sie ist wütend gegen Männer, deswegen habe ich mit ihr persönlich ganz schlechten Kontakt gehabt.
Hallo,
wenn Du das Sorgerecht hast, dann ist die Schule verpflichtet Dir Auskunft über Deine Kinder zu geben.
In aller Regel ist die Schule darüber nicht besonders erfreut, wenn es aber schon Telefonate gab, dann ist der Wunsch der KM kein Grund diese einzustellen. Das solltest Du der Schule mitteilen!
Nicht nur die Schule, auch Ärzte sind verpflichtet Dir Auskunft zu erteilen.
Für den Umgang hilft Dir nur eine Umgangsregelung, die auch mit einem Ordnungsgeld versehen ist, dass man ggf. einfordern kann.
Wenn Du schlechte Erfahrung mit der VB gemacht hast, dann versuche sie abzulehnen mit dem Hinweis, dass es mit ihr schon 3 Verfahren gab, die alle nicht zum Erfolg geführt haben.
Dabei solltest Du persönliche, emotionale Beschreibungen und Einschätzungen ihrer Person unterlassen.
VG Susi
Hallo Susi,
nein, habe ich keine Sorgerechte. VB ist die einzige in den scheiß Stadt. Heute schreibe ich allgemeine Beschwerde an der VB-Bestellung seitens Rechtspfleger. Es bringt nichts außer zusätzliche Kosten.
Kein Licht in dem Tunnel!
Servus Red Grey!
Wenn Du kein Sorgerecht hast (seit wann und wie kam es dazu?), hast Du auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft. In diesem Fall bist Du vom "Willen" der KM abhängig: wenn sie nicht will, erfährst Du auch nix.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
jetzt bin ich ein bisschen enttäuscht.
Seit Mai 2015 habe ich keine "Fürsorgerechte". Beim Belehrung hat der Richter gesagt, dass die KM MUSS jetzt mir Auskünfte geben, weil ich keine andere Möglichkeiten habe auf der Information zu kommen.
Sind die "Fürsorgerechte" gleich "Sorgerechte"? Wenn nicht --> wofür gibt es BGB §1686?
Servus!
Beim Belehrung hat der Richter gesagt, dass die KM MUSS jetzt mir Auskünfte geben, weil ich keine andere Möglichkeiten habe auf der Information zu kommen.
Sind die "Fürsorgerechte" gleich "Sorgerechte"? Wenn nicht --> wofür gibt es BGB §1686?
Wichtig ist, was in diesem Beschluss von damals geschrieben steht, kannst Du evtl. das Ganze mal anonymisiert hier abtippen? Dann kann Dir vielleicht "zielgerichtet" geholfen werden...
Ich denke, Du solltest wegen der Übersichtlichkeit diesen Thread hier unter Sorgerecht weiterführen und eventuell unter Umgangsrecht einen neuen zu diesem Thema beginnen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus!Wichtig ist, was in diesem Beschluss von damals geschrieben steht, kannst Du evtl. das Ganze mal anonymisiert hier abtippen? Dann kann Dir vielleicht "zielgerichtet" geholfen werden...
Ich denke, Du solltest wegen der Übersichtlichkeit diesen Thread hier unter Sorgerecht weiterführen und eventuell unter Umgangsrecht einen neuen zu diesem Thema beginnen...
Grüßung
Marco
Hallo Marco,
"Das Recht zur Entscheidung in schulischen Angelegenheiten und Gesundheitsgelegenheiten für die gemeinsamen minderjährigen Kinder qir der Antragstellerin übertragen. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung der gesamten elterlichen Sorge zurückgewiesen."
Umgangsthema ist für mich erledigt. Kinder haben vor JA sich wie folgt geäußert:
"Beide brachten auch klar zum Ausdruck, dass es belastend für sie ist, wenn sie immer wieder mit diesem Thema konfrontiert werden". Also, sie wollen nicht mehr Konflikt zwischen den Eltern sehen und deswegen verweigern Umgang mit mir.
Servus!
"Das Recht zur Entscheidung in schulischen Angelegenheiten und Gesundheitsgelegenheiten für die gemeinsamen minderjährigen Kinder qir der Antragstellerin übertragen. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung der gesamten elterlichen Sorge zurückgewiesen."
Steht in diesem Beschluss auch was zu KM´s Pflicht, Dich über schulische/ärztliche Belange zu informieren?
Unabhängig davon dürfen weder Ärzte noch Schulen Dir Auskünfte geben, es sei denn, KM erlaubt es diesen explizit...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wenn die Sache so steht, dann bleibt nur der <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>§" 1686 BGB</a>.
"Die Rechtsprechung BayObLG (FamRZ 1993, 1487 = NJW 1993, 1081 = MDR 1993,
655); OLG Brandenburg (FuR 2000, 171) hat im Falle getrennter/geschiedener Eltern klar anerkannt, dass der auskunftspflichtige Elternteil halbjährlich einen Bericht zu jeweils
eindeutdig festgelegten Zeitpunkten (!!!) zu übergeben hat, der mindestens enthalten muß:
- Auskunft über den Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen,
- Angaben über die schulische Entwicklung des Kindes/Jugendlichen,
- Fotokopien der Zeugnisse der besuchten Allgemeinbildenden Schule bzw. der Zeugnisse der Berufsschule,
- Angaben über die derzeitige berufliche Situation und Entwicklung des Jugendlichen
- Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung,
- allgemeine Angaben über die persönliche Lebenssituation und seine besonderen persönlichen Interesse, die Freizeit- und Feriengestaltung,
- Bekanntgabe des aktuellen
Spielplans der Fußballmannschaft (bzw. der Termine anderen sportlicher, künstlerischer oder sonstiger Aktivitäten) des Kindes/Jugendlichen ,
- Angaben über die Verwendung von Geldgeschenken an das Kind/den Jugendlichen
- zwei aktuelle Fotos des Kindes/Jugendlichen,
- Angaben über die wesentlichen Änderungen seit der Erstattung des letzten Berichts. "
Auszug aus <a href="http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf>Auskunft" über das Kind</a>.
Dein einziger Weg ist tatsächlich die Auskunft in Anlehnung an obige Liste von der KM zu fordern und das auch mit einem Ordnungsgeld belegen zu lassen.
VG Susi
Hallo Susi, Hallo Marco,
danke für Ihre Antworte.
Heute Beschwere ich mich beim Verwaltungsgericht über Bestellung des Verfahrensbeistandes. Ich möchte VB nicht noch einmal bezahlen!
Unabhängig davon dürfen weder Ärzte noch Schulen Dir Auskünfte geben, es sei denn, KM erlaubt es diesen explizit...
Grüßung
Marco
Genau hier kann es bei mir hacken: KM hat Schule und Ärzte informiert, dass sie die Auskünfte bei meinem persönlichen Anwesen akzeptiert. Leider um 2.-minütigen Gespräch mit dem Lehrer haben zu können, muss ich 400 km (einfach!) fahren. Weiß nicht, wie der Richter, bzw. Rechtspfleger auf solchen Angebot reagiert. Auskunftspflicht ist doch erfüllt, oder?
Naja, auch Gerichte verstehen, dass bei 400km die persönliche Anwesenheit praktisch ein Ausschlusskriterium ist.
VG Susi
Naja, auch Gerichte verstehen, dass bei 400km die persönliche Anwesenheit praktisch ein Ausschlusskriterium ist.
VG Susi
Ich habe jetzt tierische Angst vor Gerichte! Es geht immer wieder um das Geld, Geld, Geld... Und meine Ex immer wieder gewinnt!
Sie lügt auch vor Gericht und bekommt sogar das Recht. So habe ich Fürsorgerechte verloren: "Einigung der Elternteile nicht möglich ist". Sie hat Schulwechsel ohne mich angeordnet. Darüber hat sie mich am 15.März informiert. Erst vor Gericht hat sie über Mobbing am 03.März mit dem Vorlag der ärztliche Nachweis informiert. Trotz nachweisbare Untätigkeit und Lüge zieht der Richter meine Rechte ab. Gleich habe ich den Richter gesagt, dass ab jetzt bekomme ich keine Auskünfte mehr. Er hat darauf mit Belehrung der KM antwortet. Was haben wir jetzt? Wie erwartet, keine Auskünfte.
Jetzt habe ich nur wegen einen einzigen Punkt geklagt: Auskunftsrecht nach BGB §1686. Rechtspfleger bestellt VB ein. Wofür??? Sie hat schon 2 Mal ihre Stellungnahme zur unsere Ex-Familie gemacht (Zitat aus der letzte): “Die Eltern können und wollen nicht gemeinsam kooperieren und es ist auch keine Besserung absehbar“. Wofür soll jetzt VB dienen??
Ich bin echt völlig erschöpft... Ich kann nicht mehr kämpfen...
Heute Beschwere ich mich beim Verwaltungsgericht über Bestellung des Verfahrensbeistandes.
Beim Verwaltungsgericht??? Wahrscheinlich wärst Du gut beraten, Dein Geld in jemanden zu investieren, der sich damit auskennt. Du wärst am Ende nicht günstiger aber hättest ein Ergebnis...
Gruss von der Insel
Hallo,
auch das Auskunftsrecht gemäß § 1686 steht unter dem Vorbehalt des Kindswohl. Deshalb wird ein VB bestellt um die Rechte der Kinder zu vertreten.
Ich denke auch, dass eins Deiner Probleme ist, dass Du zu spontan bist und wie wild um Dich schlägst. Es wäre sicher besser, wenn Du Dich rechtlich beraten lässt.
Immer gegen alles vorgehen erschöpft Dich und bringt nichts.
VG Susi
Hallo,
auch das Auskunftsrecht gemäß § 1686 steht unter dem Vorbehalt des Kindswohl. Deshalb wird ein VB bestellt um die Rechte der Kinder zu vertreten.
Ich denke auch, dass eins Deiner Probleme ist, dass Du zu spontan bist und wie wild um Dich schlägst. Es wäre sicher besser, wenn Du Dich rechtlich beraten lässt.
Immer gegen alles vorgehen erschöpft Dich und bringt nichts.
VG Susi
Hallo Susi,
seit 2010 habe ich schon ca. 10k€ an der Anwälte bezahlt und habe nicht erreicht! Ex bricht auch die vor Gericht abgeschlossene Vereinbarungen und Rechtsanwalt war nicht in der Lage mich richtig zu beraten um Ordnungsgeld rein zu schreiben.
Sag, wie fern berühre ich Wohl des Kindes? Noch einmal: genau die VB hat schon zwei mal vernichtende Stellungsnahme gegeben: "Einigung der Elternteile nicht möglich ist". Und nun bestellt die Rechtspflegerin der VB mit Auftrag: "Einzelne Gespräche mit der Eltern zu führe um Einigung zu erzielen." Geldverschwendung!
Situation ist eindeutig: KM gibt keine Auskünfte.
Verwaltungsgericht habe ich geschrieben, dass
1) VB keine neue Erkenntnisse bringt, da genau die VB sich schon 2.-Mal geäußert hat.
2) Einbestellung des VBs verletzt Wohl des Kindes die sich gegenüber JA eindeutig geäußert haben, dass sie von der Situation extrem belastet sind und wollen nichts mehr hören. Das akzeptiere ich auch.
3) Einzelne Gespräche VB mit der Kinder sollen auch nichts Neues bringen.
4) VB verursacht zusätzliche Kosten und beschleunigt das Verfahren nicht.
Also, Fazit: VB ist nicht unbedingt notwendig. Ich bitte Bestellung des VBs revidieren.
Kann jemand die Logik wiedersprechen?
Verwaltungsgericht habe ich geschrieben, dass
nochmal: das Verwaltungsgericht ist in der Sache unzuständig.
Gruss von der Insel