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Besorgte Freundin recherchiert...

 
(@mausi)
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Hallo liebe Trennunsväter und Mitstreiterinnen!

Ich möchte meinem Freund helfen und ihn unterstützen, indem ich auf der Suche nach "Gleichgesinnten" bin, auf deren Erfahrungsschatz ich/wir ggf. zurückgreifen können!

Und zwar, hat sich mein Freund von seiner Ehefrau getrennt, die daraufhin mit seinem Sohn (1/2 Jahr) ca. 400 km entfernt weggezogen ist und nun am liebsten aus Rache nur noch sein Geld erwartet!!! Mein Freund möchte aber unter allen Umständen seine Rechte und Pflichten als Vater so gut es geht - aufgrund der großen Entfernung zu seinem Sohn - ausüben und nicht nur an seine "Ex" "ein Leben lang" zahlen.

In den letzten Monaten durfte er seinen Sohn sporadisch für ca. 2 Stunden im Beisein der KM besuchen. Jetzt zeichnet sich langsam ab, dass sie seinen Besuch/Umgang von seinem finanziellen Entgegenkommen ahängig machen möchte, obwohl ihm die entsprechenden Mittel fehlen. Sozusagen als Druckmittel! Er zahlt bereits den KU, der Trennungsunterhalt ist gerade in Bearbeitung ihres Anwalts.

Falls jemand von euch bereits eigene Erfahrungen mit einem ähnlichen Trennungsfall - insbesondere Umgangsrecht mit einem Säugling/Kleinkind bei großer Entfernung - "gesammelt" hat, würde ich mich sehr freuen darüber zu lesen. Leider waren meine Internetrecherchen bisher erfolglos. Daher versuche ich es nun auf diesem Weg!

Ich hoffe, ihr habt Verständnis dafür, dass ich nicht zu sehr ins Detail gegangen bin, da es sich nicht um meine Trennung handelt, sondern ich ,als Freundin, "nur" indirekt betroffen bin.

Vielen Dank im Vorraus & Gruß von einer besorgten Freundin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2005 19:50
(@seemann14)
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Hallo Mausi,

also die Einstellung deines Freundes zu dem Kind ist die einzig richtige. Wie man den Umgang mit einem 6 Monate altem Säugling verfahren sollte, ergibt sich von selbst.
Um das Bezahlen an seine "Noch-Frau" wird er nicht herumkommen, denn der Unterhalt steht ihr nun mal zu. Da ich die Hintergründe nicht kenne, soll es das zum Thema Geld gewesen sein. Sicher ist aber, das dein Freund sich den Umgang nicht erkaufen sollte. Sondern vielmehr auf eine schnelle Regelung durch den Anwalt pochen, so dass es klare Verhältnisse gibt. Ich würde hier auch schon versuchen eine Umgangsregelung mit einzubringen.
Der Umgang muss nicht nur im Beisein der KM erfolgen.
Als meine Ex sich von mir trennte, war mein Sohn auch erst 6 Monate alt, und wir haben es so gehandhabt das ich ihn über mehrere Stunden hatte, und er dann aber wieder am selben Tag zurück nach Hause kam. Es war wirklich besser für ihn.
Das erste Mal hat er dann mit knapp einem Jahr beim mir übernachtet.
Ich weiß das dir die Information sicher nicht sehr viel weiterhilft, aber ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

So long

Seemann14

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 19:25
(@mausi)
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Hallo ihr Lieben,

ich wollte mich mal wieder bei euch melden, da es Neues zu berichten gibt und sich gleichzeitig daraus neue Fragen ergeben haben! :question:

Mein Freund hatte seiner Ex eine befristete (bis zum 12. Lebensmonat seines Sohnes) Umgangsvereinbarung über ihren Anwalt - im Zusammenhang mit den Berechnungsunterlagen für den Trennungsunterhalt - zukommen lassen, die ein Besuch-/Umgangsrecht von mind. alle 4 Wochen für mind. 2 Std. im Beisein der KM beinhaltete. Meinem Freund wäre zwar 14-tägig lieber gewesen, wollte aber seine Ex nicht "überfordern"!

Nun schieb ihr Anwalt, dass ihm gestattet wird, im Rhythmus von 2 Monaten für 2 - 3 Std. seinen Sohn in Anwesenheit der KM zu sehen. Und er möge kurzfristig mitteilen, ob er mit diesem Vorschlag einverstanden sei.

Ich denke, jetzt ist akut das Jugendamt und/oder der Gegenanwalt notwendig! Könntet ihr mir bitte einen Tipp geben, in welcher Weise er jetzt am besten reagieren sollte?

Bis demnächst, schon mal herzlichen Dank
Mausi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2005 13:25
 Papa
(@papa)
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hallo,
auf diesen vorschlag der gegenseite würde ich nicht eingehen, denn alle 2 monate 2-3 std. ist meiner ansicht keine vernünfige regel, zumal der umgang bei einem kleinkind zwar 2 - 3 std. stattfinden sollte, jedoch dies in kleinern abständen, damit das kind einen bezug aufbauen kann.
hier hätte dein freund nicht von sich aus diese vereinbarung an die gegenseite schreiben sollen, damit zeigt er das er doch nur alle 4 wochen 2 std. sein kind sehen möchte,
er sollte diese 2 monate auf jedenfall nicht akzeptieren und so schnell wie möglich das ja od. ähnliche beratungsstellen mit einbeziehen um eine umgangsreglung ausergerichtlich herbeizuführen,
wünsch ihr (euch) viel glück
gruß papa

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2005 14:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hm Papa,

eigentlich hast du ja recht, nur wenn ichs richtig verstanden habe wohnt die KM mit dem Kind 400 km entfernt. Da kann ich verstehen, wenn er nicht mehr als 1x im Monat hinfahren kann. Aber nur alle 8 Wochen würde ich auch nicht akzeptieren.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2005 14:34
(@mausi)
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Hallo ihr Lieben,

ich habe euch leider negative Neuerungen zu Berichten! Wie schon geschildert, hat die KM über ihren Anwalt entschieden, dass der Umgang ihrerseits auf alle 2 Monate begrenzt wird!

Daraufhin hat KV sein ortsansässiges JA kontaktiert sowie telefonisch das zuständige JA der KM. Nach dem er seine "Geschichte" und Situation geschildert hat, haben beide JA im Sinne des KV gesprochen und waren auf Seite (so hörte es sich jedenfalls an). :luxhello:

So, nun wurde KM vom JA geladen und hat ihre "Geschichte" erzählt. Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie nun das Ergebnis aussieht.

KM trat so überzeugend auf die Tränendrüse, dass nun plötzlich die 2 Monats-Regelung "erstmal" völlig in Ordnung gehen und die Treffen in einer öffentl. Einrichtung (z. B. Restaurant) auch weiterhin o.k. sind. ;(

Die Gretchenfrage lautet: Wie groß sind die Erfolgschancen bei einer Umgangsklage, wenn das JA der KM zugeneigt ist? Noch viel wichtiger ist, wie viel Zeit geht ins Land, bis eine gerichtl. Entscheidung vorliegt und wie hoch werden die Kosten sein? Die KM wird sicherlich während des Streites den Umgang/Besuch bis zum Entscheid gänzlich verweigern und was hat KV dann gewonnen?!

Daher tendieren wir eher dahin, erstmal einen Kompromiss von 6 Wochen bis zum 12. Lebensmonat bei KM zu erreichen, um danach erneut mit ihr zu verhandeln bzw. später zu klagen.

Was meint ihr, wie sollte sich KV jetzt am besten verhalten. :question:

Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte und wünsche euch einen stressfreien Tag.

VG Mausi

PS. Ich hätte nie gedacht, dass mich jemals ein Forum, wie dieses, so begeistern würde - DANKESCHÖN an alle!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2005 13:54
(@sandgren)

hallo mausi,
das hauptproblem ist in eurem fall das es ja um den umgang mit einem säugling geht.
das JA wird sicher auch deshalb den argumenten der KM folgen das ein häufiger umgang störend für die entwicklung des kindes ist. 🙁

sicher könntet ihr nun auf den umgang klagen,nur wird bis das gericht soweit ist wirklich zu verhandeln sehr viel zeit vergehen.
habt ihr dann noch pech und einen richter der nicht gerne entscheidungen alleine fällt,wird ein gutachten angeordnet,was noch mehr zeit verschlingt.

ich würde euch raten ob ihr nicht versucht auf diplomatischen weg eine erweiterung des umgangs ab dem 18 monat des kindes zu erreichen.
das JA wird euch dabei eher unterstützen weil unterstellt wird das ein kind ab diesem alter schon öfter und länger von der mutter getrennt sein kann. 😉

alles andere kostet nur zeit,nerven und unnötig geld,ohne grössere aussicht auf erfolg.

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2005 14:10
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo mausi,

mein vorschlag dazu wäre, dies nicht zu akzeptieren, was ist später in 18 monaten, da kommt dann das argument, der kv hat doch alle 2 monate akzeptiert, wieso jetzt auf einmal öffters? oder er hat das kind doch nur alle 2 monate, für das kind wäre es nicht sinnvoll jetzt auf einmal im monat den umgang zu gestallten,
ich denke ihr solltet auf jedenfall hier einschreiten und einen umgang von alle 3 wochen noch besser alle 2 wochen einklagen, zumal das bei kleinkindern sehr wichtig ist, den bezug zum vater zu haben, den bekommt das kind nicht indem der kv das kind nur alle 2 monate kurz besuchen kann;

gruß papa

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2005 14:46
(@sandgren)

@papa,
ich meinte wenn das kind 18 monate alt ist.

wenn ich es also richtig verstanden habe wäre das noch ein zeitraum von ca. 9 monaten der zu ertragen wäre. 😉

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2005 14:59