Auswanderung in die...
 
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Auswanderung in die USA

 
(@eugen77)
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Hallo liebe User,

habe acht psychisch und körperlich sehr anstrengende Jahre hinter mir und bin jetzt am Punkt angelangt , wo ich nicht mehr weiter weiß und mich meine Kraft verlässt.

Meine Tochter lebt seit ihrer Geburt bei der Mama, die sich 3 Monate nach Geburt unserer Tochter von mir trennte und von Karlsruhe wieder zu Ihren Eltern nach Freiburg zog, wo wir ursprünglich herkamen. Kurz darauf bin ich ebenfalls zurück nach Freiburg gezogen um meine Tochter weiterhin sehen zu können.Nach unserer Scheidung wollte meine Exfrau nach einiger Zeit wieder mit mir zusammen sein, was ich nicht wollte. Unser Kontakt verschlechterte sich danach und unsere Tochter wurde oftmals als Druckmittel ihrerseits benutzt. 3-4 mal /Woche sah ich meine Kleine und war sehr glücklich mit ihr die Zeit zu verbringen. Als sie 4 war bat mich meine Exfrau nach Karlsruhe zu ziehen, da sie dort einen Studiumplatz bekommen hat. Ich stimmte dem zu ,sogleich zu wissen , das ich meine Tochter nur noch selten sehen würde.Ich sah für meine Exfrau und für die Zukunft meiner Tochter Vorteile , die ich Ihnen nicht verwehren wollte,schriftliche Regelungen hatte ich so blauäugig ich war nicht festgehalten.
Der Kontakt zu meiner Tochter war wie zu erwarten schwieriger geworden, nicht nur aufgrund der Entfernung, auch das Verhalten ihrer Mutter trug dazu bei. Daraufhin kontaktierte ich das Jugendamt, da von mir abgesprochene Telefontermine nicht eingehalten wurden, sie nie mit meiner tochter nach Freiburg kam wie abgesprochen und ich sämtliche Kosten für Zug / Bus alleine trug. Ich war am Wochenende 8-9 Stunden mit Bus und Bahn unterwegs, bei Unpünktlichkeiten wurde ich kritisiert vor den Augen meiner Tochter. Treffpunkt war immer der Bahnhof, wo sie in Karlruhe wohnte durfte ich nicht wissen. Während eines USA Aufenthalts , bei dem meine Exfrau ihre Fernbeziehung besuchte, hörte ich 4 Wochen nichts von ihr wie es der Kleinen geht, das Jugendamt reagiert auf all diese Dinge mit Konfliktlösung anstatt meine Exfrau zu ermahnen sich an die Regeln zu halten .Sie machte mir zunehmend das Leben schwer. Die Mutter war oft bei den Telefongesprächen anwesend  was meine Tochter verunsicherte und meine Freundin hatte einen schweren Stand bei meiner Exfrau. Laut den Aussagen meiner Tochter konnte ich eine starke negative Einflussnahme feststellen.Meine Freundin brachte ihr das Schwimmen bei und meine Tochter fragte oft nach ihr, 1 Woche später wollte sie meine Freundin auf einmal nicht mehr sehen ohne jegliche Begründung.Es wurde immer komplizierter für mich, wollte ich doch nur eine friedliche Lösung für alle Seiten und ein glückliches Kind trotz schwerer Umstände.
Als die Zeit des Studiums vorbei war  blieb sie entgegen der Abmachung in Karlsruhe, da ihre Firma sie übernommen hatte. Nach Freiburg kam sie weiterhin nie, der Umgang mit meiner Tochter blieb meine eigene Angelegenheit, Förderung zur Stärkung einer Bindung zwischen meiner Tochter und mir in jeglicher Weise war nicht in Ihrem Interesse. Meine Tochter veränderte sich mit der Zeit, Loyalitätskonflikt, sie fing an zu lügen und offen kritische Fragen erwiderte sie mit Schweigen.Vor 2 Wochen war es erstmal so, das ich ohne sie heimfahren musste da sie sich so penetrant dagegen geweigert hatte mitzukommen.Ich wendete mich wieder an das Jugendamt um einen Psychologen anzufordern, der Gespräche mit meiner Tochter führen sollte um zu erfahren, ob und wie stark systematisch sie in ihrer Gefühlswelt beiinträchtigt worden ist. Nichts passierte.
Vor 1 Woche kam nun der Paukenschlag. Meine Exfrau hatte ihre Fernbeziehung aus den USA geheiratet und die Auswanderung mit unserer Tochter angekündigt. Über eine Anwältin hat sie nun das alleinige Sorgerecht beantragt, da ich einer Auswanderung nicht zugestimmt habe. Kann es nicht nachvollziehen, das sie der Kleinen das komplette familiäre, schulische und freundschaftliche Umfeld entzieht. Ihr neuer Mann hat keine Kinder, sie hat einen guten beruflichen Stand durch ihr Studium, möhte aber diesen wegen der sehr guten finanziellen Einkünfte ihre neuen Lebensgefährten aufgeben und ein Glamarous Life in Amerika leben. Ich fühle mich hilflos, das ich wohl keine Chance, das meine Tochter hier bleibt. All die ganzen Jahre war ich immer der Verlierer in Bezug auf meine Tochter, jetzt habe ich Angst das geteilte Sorgerecht und den Kontakt zu dem wichtigsten Menschen für mich zu verlieren .Ich wollte immer ein sehr guter Vater sein, ich durfte es nur nie und zu hören, das eine anderer Mensch bereit ist ihr neuer Vater zu sein hat mir sehr wehgetan. Mein Anwalt hat mir nun geraten meinerseits das alleinige Sorgerecht zu beantragen, ich habe aber Angst davor meiner Tochter die Mutter, die sie sehr liebt wegzunehmen. Selbst wenn die Aussichten auf Erfolg gering sind , habe ich iwie ein schlechtes Gewissen, auf der anderen Seite habe ich dadurch vielleicht die Möglichkeit innerhalb der Verhandlungen meine Position für schriftliche Regelungen zu stärken um Kompromisse zu vereinbaren, die aber wiederum in Amerika vielleicht nichts bedeuten.Was soll oder kann ich tun ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2016 02:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ein bitterer Punkt, an den Deine Bemühungen Vater für das Kind zu sein nun angekommen ist!

Zunächst möchte ich aber an zwei Stellen für einen Perspektivwechsel bei Dir plädidieren!:

Es ist nicht wirklich schlimm, dass durch den Wegzug dem Kind das "freundschaftliche und schulische Umfeld entzogen " wird! Das passiert doch recht regelmäßig und bietet vielleicht sogar eine Chance für das Kind, was neues zu erleben. Was aber schlimm ist, dass dadurch Du als Vater kalt entsorgt werden sollst, denn recht klar ist, dass ein regelmäßiger Umgang sich kaum wird realisieren lassen, wenn es schon heute nicht klappt!

Und zweitens solltest Du Dir keine Vorwürfe machen, dem Kind die Mutter zu entziehen, falls Du erfolgreich gegen den Wegzug sein solltest! Das ist dann alleine die Entscheidung der KM!

An Deiner Stelle würde ich zunächst einmal zwei Fragen für Dich selbst beantworten:
Hast Du irgendeine Ahnung/ ein Gefühl was das Kind objektiv will? Sieht es USA als Chance? Oder fühlt es sich gezwungen dorthin zu ziehen?
Und: Bist Du bereit, trotz tatsächlich geringer Erfolgssaussichten, diesem Kampf aufzunehmen und bis zum eventuell bitteren Ende durchzuziehen, sodass niemand Dir später vorwerfen kann, Du hättest nicht alles getan, Deiner Tochter den Vater zu erhalten?!

Jegliche Zweifel Deinerseits schon jetzt sind kontraproduktiv. Und den Kampf aufzunehmen, um eine bessere Ausgangslage für Ferien- und Besuchsregelungen zu haben, lohnt nicht - denn wenn bei KM und Kind kein Wille für Besuche da ist, werden diese über diese Entfernung garantiert einschlafen.

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 09:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

der Kontakt ist scheinbar schon über Jahre belastet. Ob es besser werden würde? Vermutlich eher nicht.
Was könnte ein ASR Antrag bringen?
Eigentlich nichts. Dein Verhältnis zur Tochter würde vermutlich nicht dazu führen, dass sie zu Dir kommt. Der KM werden sie also das SR nicht einmal in Teilen entziehen. Die KM ist (so lese ich Deinen Beitrag) bereits verheiratet, aus welchen Gründen auch immer ...

Ich würde über zwei Optionen nachdenken:
1) Dem ASR Antrag der KM entgegentreten, dass die gSR bestehen bleibt und dieser Antrag mutwillig ist.
2) Einem Umzug in die USA zuzustimmen, mit einer Umgangsregelung. Ob diese dann eingehalten wird, wird sich zeigen. Mehr wei 1~2 mal im Jahr wird das ja auch nicht passieren.
Wenn der neue Ehemann so gut verdient, dann würde ich über den KU einmal verhandeln. Denn die Zustimmung zum Umzug könnte unter wegfall des KU erfolgen. Dies solltest Du aber tunlichst mündlich besprechen und auf keinen Fall irgendwo schreiben.
Das ist zwar nicht die tollste Lösung, verhindert aber, dass Du zum Zahlesel dregradiert wirst.

Wichtig, sie muss dich im Innenverhältnis freistellen. Sie kann nicht auf den KU verzichten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 09:59
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Kasper,

Was denn mit Dir?? Noch keinen Kaffee gehabt??

Denn die Zustimmung zum Umzug könnte unter wegfall des KU erfolgen. Dies solltest Du aber tunlichst mündlich besprechen und auf keinen Fall irgendwo schreiben.

Es ist völlig wurst, was hierzu abgesprochen, aufgeschrieben oder durchgemeisselt wurde. Der TO kann absprechen was er will, wenn KM mit Zustimmung des TO nach USA umsiedelt, und dem holden Muttertier dann einfällt, das da noch was zu holen ist, dann wird sie es auch bekommen, nämlich KU. Irgendwelche Absprachen dazu kann der TO sich auch schenken.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 11:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wichtig wäre eine verbindliche Umgangsregelung; sprich die Ferien in Deutschland verbringen und du evtl. ab und zu in die USA.
Ebenfalls müsste geklärt werden, wer für die Umgangskosten aufkommt.
Falls die KM keinen Job hat/haben wird wäre es vielleicht günstig, wenn du die Umgangskosten komplett vom Unterhalt abziehen könntest, so dass kein Unterhalt fällig wird.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 12:24
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Mein Anwalt hat mir nun geraten meinerseits das alleinige Sorgerecht zu beantragen, ich habe aber Angst davor meiner Tochter die Mutter, die sie sehr liebt wegzunehmen.

Hallo Eugen77,

davor brauchst Du keine Angst zu haben, denn Deine Chancen auf das alleinige Sorgerecht liegen praktisch bei Null. Dein Anwalt muss ziemlich bedürftig sein, dass er Dich in dieser Situation (8 jähriges Kind, das immer bei der Mutter gelebt hat, Kindesvater versucht Umzug zum neuen Ehemann der Kindesmutter zu verhindern) in ein Verfahren treibt.

Wie schon geschrieben wurde, bist Du bei dieser Distanz auf ein gutes Verhältnis vor allem zur Tochter, aber auch auf die Kooperation der Mutter angewiesen. Wenn die Mutter oder Tochter wirklich keinen Kontakt will, ist das auf diese Distanz ein leichtes Spiel, den Umgang zu verhindern (die Tochter entwickelt plötzlich Flugangst...).

Von daher hast Du Dir mit Deiner Blockadehaltung keinen Gefallen getan. Mein Tipp: Mit der Mutter reden, Zustimmung geben unter der Bedingung, dass sie den Antrag auf Alleinsorge zurückzieht. Versuchen, ein gutes Verhältnis herzustellen. Mehr geht in Deiner Situation nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 13:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist völlig wurst, was hierzu abgesprochen, aufgeschrieben oder durchgemeisselt wurde. Der TO kann absprechen was er will, wenn KM mit Zustimmung des TO nach USA umsiedelt, und dem holden Muttertier dann einfällt, das da noch was zu holen ist, dann wird sie es auch bekommen, nämlich KU. Irgendwelche Absprachen dazu kann der TO sich auch schenken.

Nicht ganz ... wenn sie ihn im Innenverhältnis gerichtsverwertbar freistellt, dann wird das wohl klappen.

Aber, zählen wir die Fakten mal zusammen:
- Kind lebt seit 8 Jahren bei der KM
- Kind ist in einem Loyalitätskonflikt, der von der KM befeuert wird.
- KM ist bereits verheiratet
- Kind verweigert Umgang mit dem TO, Umgang gestaltete sich über die Jahre immer mal wieder schwierig

Also, wie sehen die Optionen aus?
Einen Kampf bis aufs Messer führen? Mit welchem Ergebnis?
Zum TO wird die Tochter absehbar nicht kommen. Also, kindeswohlgründe, zur KM, die wird zu ihrem Ehemann in die USA ziehen. Man verzögert die Sache, aber verhindern wird man diese nicht. Dann soll der TO wenigstens versuchen, dass er keinen KU mehr zahlt udn das Geld für Umgänge nutzen kann. Der Ehemann ist (Aussage TO) gutverdienend, also kann er auch für alles aufkommen.

Welche Optionen schlägst Du vor?
Kämpfen und absehbar zum Zahlesel ohne Umgang degradiert werden?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 16.03.2016 15:46
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Den Zaubertrick musst Du mir erklären:

Nicht ganz ... wenn sie ihn im Innenverhältnis gerichtsverwertbar freistellt, dann wird das wohl klappen.

vs.

Denn die Zustimmung zum Umzug könnte unter wegfall des KU erfolgen. Dies solltest Du aber tunlichst mündlich besprechen und auf keinen Fall irgendwo schreiben.

Aber, zählen wir die Fakten mal zusammen:
- Kind lebt seit 8 Jahren bei der KM
- Kind ist in einem Loyalitätskonflikt, der von der KM befeuert wird.
- KM ist bereits verheiratet
- Kind verweigert Umgang mit dem TO, Umgang gestaltete sich über die Jahre immer mal wieder schwierig

Also, wie sehen die Optionen aus?

Es gibt keine, der TO ist genau aufgrund der von Dir genannten Fakten vom Wohl und Wehe der KM abhängig.
Das habe ich auch nie bestritten, aber ihm hier zu suggerieren, er könne sich durch Zustimmung zum Umzug wenigstens von seiner Unterhaltspflicht freikaufen ist ganz einfach Käse.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

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Geschrieben : 16.03.2016 16:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

klar könnte ihn die KM von Unterhaltszahlungen entlasten, nur warum sollte sie?
Ich denke, wenn Eugen Umgang auf welcher Sparflamme auch immer haben möchte, dann sollte er darauf drängen, dass die KM z.B. die Flugkosten trägt.
Ansonsten sind die Messen gelesen. Eugen kann das gSR nur dann behalten, wenn er der Auswanderung zustimmt.

So traurig es ist, aber Eugen wird nie die Chance bekommen zu zeigen, was für ein toller Vater er sein könnte. Mit dieser Realität muss er sich abfinden und wir sollten ihn ermutigen, dass nicht als Versagen zu sehen.
Eugen, sieh es positiv, Du kannst ein Spasspapa nach herzenslust sein und vielleicht gibt es dafür auch etwas Geld von der KM. Auch ein Zuschuss zu einem eventuellen Umgang in den USA ist möglich.

Ich hatte mal einen Kollegen dessen Eltern in die USA übergesiedelt sind als er in die 2. Klasse ging. Hat ihm nicht geschadet, er spricht fliessend Deutsch und Englisch, hat einen amerikanischen PhD und lebt seit Jahren wieder erfolgreich in Deutschland.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 16:41
(@eugen77)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die vielen Hinweise und Tipps...

Eugen, sieh es positiv, Du kannst ein Spasspapa nach herzenslust sein ...

Erklär mir bitte , was ich daran positiv finden soll ?

An Deiner Stelle würde ich zunächst einmal zwei Fragen für Dich selbst beantworten:
Hast Du irgendeine Ahnung/ ein Gefühl was das Kind objektiv will? Sieht es USA als Chance? Oder fühlt es sich gezwungen dorthin zu ziehen?
Sie kennt es nur aus dem Urlaub und ich sehe eindeutig, dass sie gezwungen wird dorthin zu gehen.Es wird ihr eingeredet das alles schön wird, beurteilen kann sie es nicht da ihr die Folgen und Konsequenzen nicht bewusst sind .

Und: Bist Du bereit, trotz tatsächlich geringer Erfolgssaussichten, diesem Kampf aufzunehmen und bis zum eventuell bitteren Ende durchzuziehen, sodass niemand Dir später vorwerfen kann, Du hättest nicht alles getan, Deiner Tochter den Vater zu erhalten?!
Ja, dazu bin ich bereit.Ich habe immer zurückgesteckt um meine Tochter aus allem rauszuhalten, jetzt muss ich bis zum schluss kämpfen .Wenn es in meinem Leben je ein Grund gegeben hat für etwas zu kämpfen, auch wenn es fast aussichtslos ist, dann dafür.Die Zeit des Leidens wird kommen, aber dann mit dem Wissen nichts unversucht gelassen zu haben.

davor brauchst Du keine Angst zu haben, denn Deine Chancen auf das alleinige Sorgerecht liegen praktisch bei Null. Dein Anwalt muss ziemlich bedürftig sein, dass er Dich in dieser Situation (8 jähriges Kind, das immer bei der Mutter gelebt hat, Kindesvater versucht Umzug zum neuen Ehemann der Kindesmutter zu verhindern) in ein Verfahren treibt.

Die Mutter hat den Antrag gestellt, der Anwalt kennt mich und hat selbst ein Kind aus getrennter Ehe.Er macht das nicht aus Bedürftigkeit sondern sieht sonst keine chance eine Möglichkeit zu finden aus diesem Gerichtsverfahren mit irgendeiner positiven Einigung, die zugegebenermaßen auf wackligen Beinen stehen würde, herauszukommen. Er kennt meine Situation selber und möchte nichts unversucht lassen. Die Chance auf ASR ist sehr gering, aber eine andere Möglichkeit bietet sich in dieser situation wohl nicht.

Wie schon geschrieben wurde, bist Du bei dieser Distanz auf ein gutes Verhältnis vor allem zur Tochter, aber auch auf die Kooperation der Mutter angewiesen. Wenn die Mutter oder Tochter wirklich keinen Kontakt will, ist das auf diese Distanz ein leichtes Spiel, den Umgang zu verhindern (die Tochter entwickelt plötzlich Flugangst...).

Das ist mir bewusst, jedoch habe ich schon all die Jahre auf ihre Kooperation gehofft, vergeblich.

Von daher hast Du Dir mit Deiner Blockadehaltung keinen Gefallen getan. Mein Tipp: Mit der Mutter reden, Zustimmung geben unter der Bedingung, dass sie den Antrag auf Alleinsorge zurückzieht. Versuchen, ein gutes Verhältnis herzustellen. Mehr geht in Deiner Situation nicht.

Naja, eine Blockadehaltung würde ich mein Verhalten nicht nennen. Ich habe sie damals ohne schriftliche Regelungen nach Karlsruhe ziehen lassen und war immer im Nachteil.Ihr Versprechen hat sie nach ihrem Studium gebrochen. Um ein gutes Verhältnis war ich immer bemüht, sie nicht.Wieso sollte das in dieser Situation anders werden ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2016 17:54




(@Mrs_Mima)

Eugen, sieh es positiv, Du kannst ein Spasspapa nach herzenslust sein ...

Erklär mir bitte , was ich daran positiv finden soll ?

Das wird es sein, worauf es hinausläuft und es ist für die eigene seelische Gesundheit besser, das Beste daraus zu machen als sich an Situationen aufzureiben, die man nicht ändern kann.

Dass das nicht leicht ist weiß ich aus eigener Erfahrung.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 20:19
(@ingo30)
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Moin Eugen,

ich sehe in Deinem Fall auch keinen Sinn in quasi aussichtslosen Gerichtsterminen und enormen Kosten. Es liegt hier auch kein Auswanderungswunsch in ein Krisen- oder Kriegsgebiet vor (was hier im Forum auch schon ein paar Mal der Fall war). In solchen Fällen ist sicherlich ein anderes Auftreten notwendig.

Auch wenn es müßig ist - mit einer durch das Forum entwickelten Strategie hättest du möglicherweise die Weichen für den Umgang schon anders stellen können. Den nur vom Drüberschauen her bist Du in die typischen Umgangsfallen reingetappt, hast der KM dadurch ein Gefühl der Stärke und Macht gegeben und nichts dagegengestellt. So hat die KM nicht nur den kleinen Finger genommen, sondern gleich die ganze Hand. Die Konsequenz soll nun in einer Auswanderung enden. Für eine Kindsbesitzerin eigentlich der "Jackpot", da der klassische Umzug innerhalb von Deutschland meist über 400-800 km geht. So liegen nun ein "großer Teich" und zig Flugstunden dazwischen.

Mein Tipp: Reagier doch einfach mal ganz anders als es Deine Ex erwarte. Stimm den Umzug zu und lass sie mal machen. Biete ihr an, dass Du den Umgang und Unterhalt beim Notar regeln lassen möchtest. Hier könntet ihr für Euch verbindlich festlegen, dass zu bestimmten Zeiten der Umgang in den USA / in Deutschland durchgführt wird.

Mach Dir auch noch mal klar, dass ein Leben in den USA für die KM bedeuten wird, dass es zwar viele Annehmlichkeiten gibt, man dort aber alles selber bezahlen muss. Sie muss somit sehr gut selber verdienen bzw. einen reichen Mann haben. Aus meiner persönlichen USA-Erfahrung kostet bereits ein überschaubares "Mittelklasse-Leben" in den USA ganz gut Kohle. Und ich rede jetzt nicht vom typischen Haus mit Swimmingpool. Krankenversicherung und alle anderen Versicherungen sind in vielen Bundesstaaten selbst zu leisten. Dazu Schulgeld für die Privatschule, etc.
Spannend wird es, wenn die Beziehung sich in den USA auflösen sollte, möglicherweise noch Zweikinderwunsch erfüllt wird, usw. Das "Recht auf Glück" kann für Deine Exe dann auch bedeuten, dass sie schneller wieder im Flieger sitzt als sie denkt. Weil ihr die Kohle ausgehen wird. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 23:03