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Angst, einfach nur Angst vor meiner Frau

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(@jemmy)
Registriert

Hallo

UHV (Unterhaltsvorschuss) gibt es bis zum vollendeten 12ten Lebensjahr. Für den Unterhaltspflichtigen laufen in dieser Zeit im normalfall Unterhaltsschulden an die Unterhaltsvorschusskasse auf.
Der Selbstbehalt kann durchaus Gerichtlich nach oben, aber am meisten nach unten verschoben werden, wenn Gründe dafür vorliegen. Gründe können sein:
Fiktives Einkommen
Wohnvorteil
Vermögen usw usw...

Der Bereich "Unterhalt" ist außerordentlich komplex und sehr Situationsabhängig. Wir haben hier ein paar Cracks die da sehr Firm drin sind.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 00:11
(@Brainstormer)

Moin,

Keine Bank gibt jemand mit einem Netto von 950 EUR einen Kredit von knapp 70 TEUR, denn jede Bank will irgendwann ihre Kohle zurück. Wie sollte das gehen? Mit diesem Einkommen ist man schlicht nicht in der Lage, ein Haus zu unterhalten - geschweige denn, es auch noch abzuzahlen.

Ich würde diese Möglichkeit nicht von vornherein ausschließen. Bei den aktuellen Zinsen liegt die monatliche Rate mit 2% Tilgung bei knapp 300€. Das ist angesichts des geringen Einkommens zwar trotzdem eng kalkuliert, aber zusammen mit dem Grundbucheintrag und der Bürgschaft könnte die Bank eventuell mitspielen.

Gruß
Brainstormer  

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 00:13
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ne, Brainstormer

mit einem Einkommen unterhalb des SB sehe ich da keinerlei Chance das bei einer seriösen Bank durch zu bekommen.

Selbst wenn wir bei deinen angenommenen 2 % bleiben (und das bezeifele ich, das Madame die bekommt) würde das in etwa so aussehen:

300 Rate
150 Nk
200 Strom/Gas
30 Telefon/I-Net
50 GEZ

Auto
Versicherungen
usw...

Ne, sorry , keine Chance das eine Bank da mitspielt und nur auf Grundlage eines Bürgen wäre das bei dieser Konstellation schlicht sittenwiedrig. In diese Nesseln setzt sich keine Bank.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 00:29
(@psoidonuem)
Registriert

Doch, wenn das Haus deutlich mehr wert ist als die 69000. Banken verdienen ihr Geld nicht ausschließlich mit Zinsen und Gebühren. Außerdem sind die Umlagen mE zu hoch. Und die GEZ kommt nur alle 3 Monate.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 00:35
(@Brainstormer)

Moin Jemmy,

Ne, sorry , keine Chance das eine Bank da mitspielt und nur auf Grundlage eines Bürgen wäre das bei dieser Konstellation schlicht sittenwiedrig. In diese Nesseln setzt sich keine Bank.

Mag sein und ich persönlich würde das auch nicht machen, aber wenn seine DEF das unbedingt durchziehen will, würde ich diese Möglichkeit zumindest mal prüfen.
@Dirk: Ist denn bei euch noch weiters Kapital vorhanden, dass im Rahmen des Vermögensausgleichs geteilt werden müsste?

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 00:43
(@jemmy)
Registriert

Doch, wenn das Haus deutlich mehr wert ist als die 69000. Banken verdienen ihr Geld nicht ausschließlich mit Zinsen und Gebühren. Außerdem sind die Umlagen mE zu hoch. Und die GEZ kommt nur alle 3 Monate.

Ist es aber nicht! Siehe oben. Und ein höherer Wert macht Madame auch nicht liquider und ist für die Gewährung eines Darlehens schlicht irrelevant. Lediglich das versilbern der Immobilie durch eine Zwangsversteigerung durch die Bank bei nichtzahlung der Raten würde das ganze lukrativ für eine Bank machen, wobei wir dann aber wieder bei der Seriösität der Bank angekommen wären.

Was die GEZ angeht, 17 und nen bischen pro Monat, who cares? Dafür kommen noch zig andere Positionen dazu die nicht aufgeführt sind und jedem Bänker bei der Berechnung die Schweisperlen auf die Stirn treiben würden.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 00:49
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

@Brainstormer: Kapital, Sparerträge, etc. sind nicht vorhanden. Also es ist nichts vorhanden.
Die Gerätschaften zum Ausführen meiner Selbstständigkeit sind unantastbar, da es das Einkommen sichert.

Meine Frage nochmal kurz gestellt:

Wenn ich im Monat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1200 € habe und unterhaltspflichtig bin, dann kann doch kein Mensch mehr an mich herantreten. Dies meine ich in Bezug auf Ehegattenunterhalt in der Trennungszeit.
Mag das sein, dass, wenn ich unter den Selbstbehalt rutsche, wenn ich Kindesunterhalt-verpflichtet, der Vorschuss des Amtes einspringt??

Ich frage mich dann, wie das funktionieren soll, wenn DEF im Haus wohnen bleibt und es heisst, ich soll den Abtrag bitteschön weiter bezahlen. Das kann doch garnicht funktionieren.

Knackpunkt ist, dass ich als Zahlmeister garnicht über die Mittel verfüge.

Gruss Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 01:24
(@jemmy)
Registriert

Knackpunkt ist, dass ich als Zahlmeister garnicht über die Mittel verfüge.

Das mag ja sein, muß aber ein Gericht im Zweifelsfall nicht interessieren. Da wird dir dann eben ein fiktives Einkommen unterstellt und als Berechnungsgrundlage genommen.
Was deine Gerätschaften angeht, keine Ahnung worin die bestehen, aber wenn sie beweglich und veräußerbar sind und zudem von hohem Wert, dann sind sie alles, aber bestimmt nicht sicher.

Bei einem Goldschmied würde auch kein Gericht sagen "Wir können doch dem Mann sein Gold nicht nehmen, das braucht er doch"...
Nein, das Gericht würde sagen "Wenn er sich seine Selbstständigkeit nicht mehr leisten kann, dann muß er sich einen soziaversicherungspflichtigen Job suchen, was uns aber nicht davon abhält ihm weiterhin sein Einkommen als Selstständiger für die nächsten Monate als Berechnungsgrundlage zur Anwendung zu bringen.

Dirk, bitte verabschiede dich endlich davon, dass es im Familienrecht gerecht oder logisch vorgeht. Das ist schlicht nicht der Fall. Vor einem Richter bekommst du ein Urteil und das hat selten etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

Jemmy

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Geschrieben : 13.12.2013 01:35
(@Brainstormer)

Moin Dirk,

@Brainstormer: Kapital, Sparerträge, etc. sind nicht vorhanden. Also es ist nichts vorhanden.
Die Gerätschaften zum Ausführen meiner Selbstständigkeit sind unantastbar, da es das Einkommen sichert.

Nun gut, ich hatte gedacht, dass der Kredit eventuell durch eine Ausgleichzahlung sinken könnte.

Wenn ich im Monat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1200 € habe und unterhaltspflichtig bin, dann kann doch kein Mensch mehr an mich herantreten. Dies meine ich in Bezug auf Ehegattenunterhalt in der Trennungszeit.

Wenn dieses Einkommen über die letzten 3 Jahre nachweisbar ist, ist nach Abzug von KU kein Platz mehr für TU/EU.

Mag das sein, dass, wenn ich unter den Selbstbehalt rutsche, wenn ich Kindesunterhalt-verpflichtet, der Vorschuss des Amtes einspringt??

Da kenne ich mich nicht wirklich aus, aber vermute mal, dass du eher einen Titel über den Mindestunterhalt an der Backe haben wirst. Ggf. kannst du dann aber mit Hartz IV aufstocken.

Ich frage mich dann, wie das funktionieren soll, wenn DEF im Haus wohnen bleibt und es heisst, ich soll den Abtrag bitteschön weiter bezahlen. Das kann doch garnicht funktionieren.

Das ist momentan - neben der Frage Umgang/Betreuungselternteil - tatsächlich deine primäre Baustelle. Hier hatte @Krümelmonster weiter oben auf sein Vorgehen verwiesen, nach Absprache mit der Bank, die Zahlung einzustellen und die Raten auf ein separates Konto zu hinterlegen, um ein Einlenken der Ex zu erzwingen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 01:54
(@fruchteis)
Registriert

Moin Dirk.

Auch und erst recht nach den neusten Zahlen sehe ich wenig Möglichkeit, daß Dir das Haus erhalten bleibt.
Fakt ist:

- Deine Frau will, daß Du das Haus verläßt. Die anwaltiche Aufforderung zum Auszug ist der Vorbote zum Antrag auf Zuweisung der Wohnung, notfalls läßt sie Dich mit Gewaltschutz entfernen.    

- Deine Frau will das Haus übernehmen, dies wird nur, wenn überhaupt, mit Hilfe ihrer Mutter und ihres Hauses oder anderer Sicherheiten, die wir nicht kennen, möglich sein, uU auch mit aufstockenden Leistungen Deiner Frau, Mehrbedarf als Alleinerziehende usw. usf.

- Deine Frau wird Dir auf keinen Fall das Kind überlassen, Lebensmittelpunkt bei ihr, Unterhalttitel und Umgangsrecht bei Dir. Als alleinerziehende Mutter kann sie sich reichlich Förderung und Unterstützung sicher sein.

Ich sehe nach wie vor keinen Grund, weiterhin im Haus wohnen zu bleiben. Ich sehe nur Nachteile!
Die Vermögensabwicklung setzt keine Nutzung des Hauses voraus, das kann viel besser aus sicherer Entfernung gesteuert werden.

Der einzige Grund, das Haus nicht zu verlassen, ist ein familienrechtlicher und der enfällt, da ohnehin fest steht, daß der Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter sein wird. Also kannst Du das Kind getrost zurücklassen und ausziehen.

Ich sehe keinen Vorteil, das Haus weiterhin zu bewohnen. Im Gegenteil: Du wirst mit übelsten Methoden angegriffen und schließlich entfernt werden, was sich uU sogar einschränkend auf Sorge- und Umgangsrecht auswirken könnte.

DEINE schärfsten Argumente sprich Waffen sehe ich in sicherer Entfernung in Stellung gebracht,
die auf die Schwäche der Frau und die Sicherheiten der Mutter zielen:
- Frau auffordern mit ihrer Übernahme/Deinem Verlassen des Hauses den Schuldendienst zu übernehmen, ansonsten ...
>>>
- Auflösung der Eignergemeinschaft mit Androhung der Teilungsversteigerung
- Störung des Vertrages mit der Bank, indem Du den Abtrag nicht mehr zahlst bzw nicht mehr zahlen kannst

Zum Einsatz dieser 'Waffen' ist es ratsam, das Haus verlassen zu haben oder zumindest nicht mehr auf dieses angewiesen zu sein, ansonsten droht Dir 'Lebensgefahr' durch Frau und Muttertier.

Meine Prognose:
Du wirst alsbald
- das Haus verlassen müssen, ob mit oder ohne Abwicklung.
- dann zur Titulierung des Kindesunterhaltes und zur Zahlung aufgefordert werden  
- die neue Wohnung beziehen, den Schuldendienst einstellen und aufstockende Leistungen beantragen müssen

Dem Unausweichlichen solltest Du entgegengehen und Dir so Handlungsspielräume bewahren.
Große Bewegungsbereitschaft seitens der Mutter sehe ich nicht, sodaß Dein Weg vorgezeichnet erscheint.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:20




(@psoidonuem)
Registriert

Ist es aber nicht! Siehe oben. Und ein höherer Wert macht Madame auch nicht liquider und ist für die Gewährung eines Darlehens schlicht irrelevant. Lediglich das versilbern der Immobilie durch eine Zwangsversteigerung durch die Bank bei nichtzahlung der Raten würde das ganze lukrativ für eine Bank machen, wobei wir dann aber wieder bei der Seriösität der Bank angekommen wären.

Was die GEZ angeht, 17 und nen bischen pro Monat, who cares? Dafür kommen noch zig andere Positionen dazu die nicht aufgeführt sind und jedem Bänker bei der Berechnung die Schweisperlen auf die Stirn treiben würden.

Jemmy

Ich freue mich natürlich über Deine positive Sichtweise betreffend Banken, aber das mit dem Marktwert der Immobilie hatte ich tats. überlesen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:25
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Dirk,
lass dich von der Ollen nicht kirre machen.
Schlepp sie zum Notar, schenk ihr die Hütte und vereinbare was Frieda geschrieben hat:

Was das Haus betrifft: Ich habe meinem Ex meine Haushälfte ohne Auszahlung überlassen mit der im Scheidungsfolgenvertrag festgehaltenen Klausel, daß mein Anteil und die gesamten Mieteinnahmen sofort an mich zurückgehen, sollte die Bank an mich herantreten, wenn er die Kredite nicht bedient.

Wenn das nicht fluppt: Teilungsversteigerung.
So wie Wildlachs schreibt

Dem Unausweichlichen solltest Du entgegengehen und Dir so Handlungsspielräume bewahren.

Ich seh das so: Aus einem Esel wird kein Rennpferd und aus dir wird kein Held. Deine Hexe macht dich fertig eh du piep sagen kannst.
Also tu was die RAtte schreibt - aber vergiss nicht Friedas Tipp: Geh vorher mit Hexe zum Notar.
Und dann  :undwech1: "Beine untern Arm und weg."

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 13:09
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo und vielen Dank für die Stellungnahmen!!
Gerade war ich bei meiner RA und trug den aktuellen Sachverhalt vor.

Man riet mir dringlichst, nicht auszuziehen.

Der JA-Termin mit DEF und mir wird nach wie vor wahrgenommen.
In dem Gespräch werde ich folgendes Konzept von mir vorstellen:
Ich möchte mit Tochter das Haus bewohnen.
DEF geht.
Ich übernehme den Abtrag des Hauses, nach wie vor.
Da ich selbstständig bin, habe ich gegenüber einen wichtigen Vorteil. Zeitmanagement.
Weiterhin ist mein Firmensitz gleich Wohnsitz.
Ab Februar arbeite ich überwiegend nur noch als öffentlich bestellter Sachverständiger und bin demnach dann zeitlich völlig ungebunden.
Bei Angestellten wäre diese Möglichkeit nicht durchsetzbar.
Ich erbringe Versorgungs-und Betreungsleistungen, welche surch DEF nicht durchsetzbar wären aufgrund nur Nachtschicht.
Ich bin organisatorisch in der Lage, einen funktionierenden Haushalt zu führen.

Nun ist es so, dass, wenn DEF damit beim JA-Termin damit nicht einverstanden ist, wird sie auch nicht, am Folgetag die Anträge am Gericht eingereicht werden.

Die Entscheidung kennt keiner. Aber es kommt eine.

Gruss
Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 14:12
(@fruchteis)
Registriert

Ohne jetzt zu wissen, was Du der Anwältin vorgetragen hast, halte ich ihren Rat für falsch, uU nur profitorientiert betrieben, da sie am Streit, weniger an seiner Verhinderung profitiert - und hier lockt fette Beute!

Sicherlich gibt es Argumente auf Deiner Seite, die für den Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir und den Erhalt des Hauses sprechen. Ich halte sie nicht für ausreichend, um dem Plan der willd entschlossenen KM auch nur ansatzweise etwas entgegensetzen zu können. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 14:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

Trennungen sind nicht der Zeitpunkt, an denen neue Rollenmodelle entwickelt werden. Und Wunschkonzert gibt es da auch nicht. Wenn Deine DEF beim JA-Termin also einwendet, dass sie an Deinem Modell nicht interessiert sei und trotz der auch schon früher existenten "Möglichkeiten des Zeitmanagements bei Selbständigen" in der Vergangenheit der Schwerpunkt der Kinderbetreuung bei ihr gelegen hätte, wirst Du dem nichts entgegensetzen können. Während der Nachtschichten Deiner DEF zuhause geschlafen zu haben ist ebenfalls kein Ausweis besonderer Kinderbetreuung, der jetzt zu einer Veränderung von Rollenverteilungen führen müsste. Die Nachtschichten Deiner DEF solltest Du jedenfalls nicht als Betreuungshindernis anführen; ansonsten kann es passieren, dass sie einfach keine mehr macht...

Sinnvollerweise solltest Du daher versuchen, Dich mit ihr auf vernünftige (!) Regelungen zu einigen. Vernünftig bedeutet in diesem Fall nicht "was vor allem mir gefällt" oder "was für mich möglichst billig ist", sondern "was wir beide in elterlicher Verantwortung so entscheiden". Eine Art Wechselmodell wäre hier das Mittel der Wahl, das Eurem Kind beide Elternteile maximal erhält.

Natürlich kannst Du trotzdem bei Gericht beantragen, dass der Lebensmittelpunkt Eurer Tochter künftig bei Dir sein solle. Ich sehe bislang allerdings nicht einen vernünftigen Grund, mit dem sich das begründen liesse. Und bevor es wieder losgeht: Das Haus, irgendwelche ominösen Schnapsflaschen oder sonstiger Dreck aus der Vergangenheit sind keine Gründe.

Insofern: Versucht, das Ding aussergerichtlich vom Eis zu kriegen; zum Beispiel mit einer Mediation. Eine streitige Auseinandersetzung verlierst Du.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 14:28
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Jetzt weiss ich garnichts mehr...

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 15:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kann ich verstehen.
Schließlich gehen die Ratschläge hier genauso durcheinander wie deine eigenen Gedanken.

Da ich zu der Fraktion gehöre, die findet, dass du aufstehen und Widerstand leisten sollst, finde ich das Ergebnis nicht so schlecht.
Es zeigt auch, dass die RA eine schnelle Auffassungsgabe zu haben und agil zu sein scheint.
Allein für diese Erkenntnis finde ich das Ergebnis des Gesprächs gut.

Auch muss dieser Schritt nicht sofort zu einer Gerichtsverhandlung und Niederlage führen sondern gibt deiner Ex erstmal nur das Signal, dass nicht alles nur nach ihrer Pfeife geht.

Klar ist aber auch, dass weder die RAin noch wir hier dir deinen Kampf austragen können, nicht deine Ziele definieren und nicht mit den Folgen leben müssen.

Auch wenn es natürlich toll wäre, wenn es jemanden gäbe, der einem ein fertiges Drehbuch in die Hand gibt und am Ende kommt ein guter Film. so bleibt im wirklichen Leben deine Aufgabe dir, auch aus unterschiedlichen Ratschlägen das für richtige raus zu suchen.

Insofern lasse dich von widersprüchlichen Ratschlägen nicht verwirren, sondern inspirieren, die für dich richtigen auszuwählen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 15:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt weiss ich garnichts mehr...

ja, das ist im Moment auch nicht so verwunderlich; man kann Dir eine gewisse Beratungsresistenz nicht absprechen - und dass Du gerne augenblicklich auf ein Argument anspringst, das Dir passend erscheint.

Aber um das Ganze ein bisschen vom Kopf auf die Füsse zu stellen: Wie kommst Du auf die Idee, dass Du jetzt einfach die Verlagerung des Lebensmittelpunktes von Töchting in Deinen Haushalt beantragen müsstest - und dass das dann auch so gemacht würde? Weil ein Rechtsanwalt das nicht ausschliesst? Was genau hat der RA denn noch geraten ausser nicht auszuziehen?

Bitte nicht vergessen: Du musst nicht dieses Forum von der gefühlten Richtigkeit Deiner Argumente überzeugen, sondern (mindestens) Deine DEF und ggf. ein deutsches Familiengericht.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 15:46
(@fruchteis)
Registriert

Ja, Dirk, da mußt Du nun durch.

Spiele doch selbst mal die verschiedenen Szenarien und ihre Entscheidungsbäume mit Deinem Wissen und nach Deinem Gefühl durch, vom Antrag jetzt bis zum Ergebnis in 5 Jahren etwa.

Achte dabei auch auf den Tenor, die Überschrift des Threads: Angst vor Deiner Frau.
...und zu was Muttertiere im Stande sein können.

Ich befürchte ernsthaft, daß Du nicht überstehst, was auf Dich zukommen könnte, wenn Du Dich Mutter mit Kind massiv entgegen stellst.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 16:14
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Man hat mir dazu geraten, nachdem ich die ganze Thematik auf den Tisch gelegt hatte.
Ich sprach an, dass es im Prinzip mein Ziel ist. Ich sehe, wie meine Tochter platt gemacht wird. Jeden Tag aufs neue.
DEF habe ich noch in etwas besseren Zeiten gesagt, dass der Alltag sie einholen werde und sie niemals an ihre Ziele herankommt.
Und so ist es auch. Man spricht hier von einer beendeten Beziehung, die schon lange Zeit improvisiert wurde.
Ich bin Scheidungskind, mein Sohn ist es, meine Tochter wird es sein.
Was ich als Vater nur tun kann ist zu kämpfen für moralische Grundsätze. Vom Leben verlange ich übrigens nicht viel mehr als Glück und Frieden, nicht einmal Geld.

Wenn ich diese Situation beobachte, dass ich momentan noch mit einer Frau verheiratet bin, die sociel Leid und Angst verbreitet, dann habe ich, auch wenn der liebe Gott mich dabei verlässt, für die Grundsätze zu kämpfen, die mich mein Leben gelehrt hat.
Dazu gehört nicht dieses sch**ß Haus und auch nicht das Gefühl, eine Machtposition zu erlangen.
Ich sehe meinem Kind in die Augen und ich weiss, dass ich hier kämpfen muss, um nicht das Gesicht vor der Ehrlichkeit, Offenheit und Verbundenheit nicht zu verlieren.
Wenn ich verliere, verliere ich.

Ich möchte, dass überall die Augen wieder trocknen.
Durch all die Berichte von mir zieht sich Hilflosigkeit, Unsicherheit, Angst.
Vielleicht bin ich beratungsresistent. Nicht der Umstand, mit meiner Tochter zu leben und alles zu organisieren, macht mich ängstlich, klein und entscheidungslos, sondern nur der Mensch, den ich heiratete und aus Macht-und Rachesucht nun rücksichtslos alles an sich reissen will, ohne die Moral dafür zu besitzen.

Und ich will...Vater sein...

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 16:16




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