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Angst, einfach nur Angst vor meiner Frau

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(@dirkf)
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Hallo!

@Wildlachs
Zum Thema Sorge-Umgangsrecht. Ist es so, dass ich meine Tochter nicht betreuen darf, strebe ich folgendes Modell an:

Grundsätzlich die Hälfte aller Ferien, die Option, jedes Wochendende Tochter zu bekommen, sofern Tochter sich nicht andersweitig verabredet (Schlafen bei Freundin, Oma, etc. Weiterhin die Nachtschichten meiner Frau, wobei die idR 15 Tage im Monat betragen.
Andererseits käme ich da langsam mit meinem eigenen Leben ins Schleudern. Hier habe ich ein erhebliches Betreuungspotential. Man muss aber auch bedenken, dass seitens meiner Tochter, sie wird ja auch älter, die Umgangszeiten sich reduzieren werden.
Einrichten werde ich mir diese Zeiten. Hie muss ich aber auch sagen, dass es meiner DEf nicht unbedingt ungelegen käme, da sie einerseits Tochter nicht hergeben will, andererseits hat sie aber arbeitstechnisch keine andere Möglichkeit.
Wir in den Threads erwähnt, möchte ich nicht zum reinen Babysitter-Papa mutieren.
Auch hier muss ich meinen morgigen Termin bei meiner RA abwarten, um zu hören was Sinn macht und was geht.
Beratungsresistent ist sicherlich auch treffend. Das rührt daher dass ich doch sehr wertvolle Informationen bekomme, die mir gerade in den letzten Tagen imens geholfen haben. Andererseits hatte ich bis dato noch keinen aufklärenden RA-Termin. Der steht nun an.

@TotoHH
Da gebe ich Dir recht. Das Haus wird zum Grab, für den, der es allein haben will. Schwiegermutter will zusehen, als Bürge rauszukommen. Gucken, welche Möglichkeiten sich bieten.
Mein Lösungsvorschlag gestern war, das Haus zu verkaufen, somit sind alle Risiken und Restschulden gemindert. Denn da beisst sich die Katze in den Schwanz. DEF will das Haus allein übernehmen. Geht nicht, ohne Bürgen zu gefährden. Und das ist absehbar. Ich sage, das Haus soll verkauft werden, um alles sicherer zu lösen. Wen DEF sagt, dass sie damit nicht einverstanden ist, drehen wir uns im Kreis.

In solch einem Fall wird vielleicht gerichtlich entschieden, was wirklich Sinn macht. Auch das will ich mit dem morgigen Termin klären.

Gruss
Dirk


Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 11:49
(@wegnachvorn)
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Auch hier muss ich meinen morgigen Termin bei meiner RA abwarten, um zu hören was Sinn macht und was geht.
.... Andererseits hatte ich bis dato noch keinen aufklärenden RA-Termin. Der steht nun an.

Du scheinst von dem morgigen RA-Termin zu erwarten, dass Dir dort die "sinnvolle Rundum-Lösung auf dem Silbertablett" präsentiert wird. Vergiss es!

Du hast HIER bereits die wesentlichen Aufklärungen, Hinweise und Einschätzungen erhalten - da wird morgen ganz sicher nichts neues hinzukommen, sondern Du wirst - in anderen Worten - das bestätigt bekommen, was hier bereits für Dich zusammengetragen wurde.

...dass ich doch sehr wertvolle Informationen bekomme, die mir gerade in den letzten Tagen imens geholfen haben.

...um wann setzt Du diese um??
Aus Deinen bisherigen Posts lässt sich das jedenfalls nicht erkennen.....statt dessen schreibst Du wie ein kopfloser Hühnerhaufen und schwadronierst über das Verhalten Deiner Ex, anstatt endlich DEINE Haltung zu den Dingen zu finden, DEINE Grundsatzentscheidungen zu treffen (Betreuungsmodell/Umgang; Haus), DEINE Todos zu strukturieren und mit der Abarbeitung zu beginnen.

Es geht um DICH!

Gruß
WNV


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 11:58
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Dirk,

Wen DEF sagt, dass sie damit nicht einverstanden ist, drehen wir uns im Kreis.

In solch einem Fall wird vielleicht gerichtlich entschieden, was wirklich Sinn macht. Auch das will ich mit dem morgigen Termin klären.

Gruss
Dirk

*Ironie ON*
Jepp, die Sache gerichtlich zu entscheiden, macht sehr viel Sinn! Für die RAs. Die beteiligten RAs werden dir das gerne bestätigen  :knockout:
*Ironie OFF*

meint das Krümelmonster (der seine Kekse lieber selber essen würde, anstatt sie RAs in den Rachen zu werfen)


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 11:59
(@dirkf)
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Hallo Martin,

das hat gesessen. Aber Du hast Recht. Ich werde jetzt mal einlenken und die Foto- und Ton-Sachen abstreifen.
Das war ein sehr deutliches Wort von Dir, aber die Dinge bringen nichts, außer den Verdacht, ich will mit allen Mitteln alles versuchen.
So konzentriere ich mich auf das wesentliche, dem Haus und dem möglichen Umgang.

Ich danke Dir.

Gruss Dirk


Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 12:04
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

So konzentriere ich mich auf das wesentliche, dem Haus und dem möglichen Umgang.

Tatsächlich?!?

We will see  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 12:07
(@dirkf)
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@Krümelmonster und @Wegnachvorn,

wenn ich eine Einschätzung der RA habe, kann ich agieren. Und das geht dann sehr schnell. Eine mögliche Wohnung habe ich fest. Könnte also, wenn nötig, das Feld räumen. Dann bin ich hier erstmal weg.
ICH würde am liebsten sofort hier abhauen, aber ich habe bisweilen noch Angst davor, weil noch nicht alles geregelt ist.

Sagt mir die RA, dass ich das Haus vergessen kann und um Gottes Willen das Angebot annehmen, ist die Entscheidung auch vom Tisch.
Nur dann haben wir noch die Umgangssache, die dringend geregelt werden muss. Ist da Grund drin, bin ich hier weg und das ist mittlerweile auch mein Wunsch.

Gruss
Dirk


Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 12:15
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke an alle für diese mehr als deutlichen Worte. Das musste auch sein.  :gewalt006:

Ich sollte von dem überflüssigen Quatsch wirklich runterkommen.


Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 12:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schwiegermutter will zusehen, als Bürge rauszukommen. Gucken, welche Möglichkeiten sich bieten.

Damit kommst Du nicht aus der Haftung für die vollständige Finanzierung raus, da bei KM nichts zu holen ist!

DEF will das Haus allein übernehmen. Geht nicht, ohne Bürgen zu gefährden.

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 13:42
(@fruchteis)
Registriert

Danke an alle für diese mehr als deutlichen Worte. Das musste auch sein.  :gewalt006:

Ich sollte von dem überflüssigen Quatsch wirklich runterkommen.

Dieses Bild gefällt mir gar nicht, Dirk !

Du durchlebst ganz normale Phasen nach tiefgreifenden Erschütterungen in Deinem Leben:
Leugnung > Durcheinander > Neuer Weg.

Es gibt keinen Grund, Dir dafür selbst auf den Kopf zu hauen/Dich hauen zu sehen.

Das Forum hier UNTERSTÜTZT Dich dabei, diese Phasen rasch zu durchlaufen.
Sieh diese Hilfestellungen, weniger die Keule wie oben dargestellt.

Wenn Dir das gelingt und Du zudem weniger den Verlust des Hauses und der bisherigen Familie siehst, mehr den Gewinn, die neuen Möglichkeiten, fort mit der stressigen Frau, dann könnte der Wechsel in Dein neues Leben ganz leicht gehen.

Ich könnte mir dann sogar vorstellen, daß Du der Frau das Haus schenkst und ihr zur beschleunigten Abwicklung/Übertragung noch etwas dazu gibst, ... um das alles schnell hinter Dir lassen und ein neues schönes Leben (zeitweilig mit Deiner Tochter) beginnen zu können.

Weg mit Schaden kann sich rechnen. 😉

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 14:01
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ohne Bürgschaft wird Ex niemals die Finanzierung alleine bekommen.

Auch mit Bürgen wird keine Bank ihr das alleine finanzieren. Die Bank kann und wird Dirk nicht aus der Finanzierung rauslassen, das ist Fakt.
Dirk, wenn du da raus willst, geht das meiner Meinung nach nur über den Verkauf und die Ablösung der Schulden. In wie weit da sogar noch eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank fällig wird, muß im Vorfeld geklärt werden.

Von der Idee "EX übernimmt die Hütte" solltest du dich verabschieden. Das ist ja auch einer der Gründe, warum dir von allen Seiten gesagt wird: Nicht ausziehen, bevor alles geklärt und in trockenen Tüchern ist.

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 17:25




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Von der Idee "EX übernimmt die Hütte" solltest du dich verabschieden. Das ist ja auch einer der Gründe, warum dir von allen Seiten gesagt wird: Nicht ausziehen, bevor alles geklärt und in trockenen Tüchern ist.

Yep. Denn sonst wohnt am Ende die Ex in der Hütte und Dirk bezahlt die Hypothek und die Nebenkosten - ein komfortabler Zustand, an dem die Ex so schnell nichts ändern wollen wird. Weder die Bank noch die kommunalen Versorgungsunternehmen interessieren sich für die aktuellen Eigentums- oder Wohnverhältnisse; für die zählen ausschliesslich die ihnen vorliegenden, unterschriebenen Verträge, und die sind zu erfüllen. Ob Dirk in dem Haus wohnt und mit dem Wasser duscht, für das er bezahlt - who cares?

Mit einem Haus, auf das man de facto keinen Zugriff hat, weil nicht mal mehr der eigene Schlüssel ins Schloss passt, kann man keinen Druck ausüben. Am Ende darf man von der Strasse aus dabei zuschauen, wie der neue Lover der Ex sich auf der Terrasse räkelt, für die man sich selbst den Rücken krummgeschafft hat.

Alle anderen Modelle und Überlegungen von wegen "erst mal abhauen und Ruhe haben" erinnern mich an einen alten Witz:
Ein todkranker Mann liegt im Bett und röchelt seiner Frau ins Ohr: "Was soll nur aus dir werden, wenn ich nicht mehr bin?" Sie hält seine Hand, tätschelt seinen Kopf und sagt: "Jetzt stirbst du erst mal, und dann sehen wir weiter."

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 17:44
(@fruchteis)
Registriert

(...)
Alle anderen Modelle und Überlegungen von wegen "erst mal abhauen und Ruhe haben" (...)

DAS hat - gottlob - hier noch niemand vorgeschlagen.

In der Variante, eine 2. Wohnung anzumieten, ohne das Haus vollständig aufzugeben, sehe ich keine Nachteile das Haus betreffend. Wo sich Dirk wielange aufhält, wie er seine definierte Haushälfte nutzt, ist seine Sache.
Sollte die Frau auch seine Haushälfte nutzen wollen, dann ist dafür halt Miete fällig.

Überhaupt könnte man darüber nachdenken, das Außenverhältnis vorerst unangestastet zu lassen und die Nutzung im Innenverhältnis so zu regeln, daß Dirk keine Belastungen mehr hat, oder nur insoweit, wie das seiner 'ungenutzen' Miteigentümerschaft entspricht, und die freiwerdenden Mittel in die Anmietung stecken -  wenn's knapp ist.

Wie ich oben schon schrieb: Alles gut durchrechnen und mit dem gewonnenen Material dann entscheiden.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 18:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sagt mir die RA, dass ich das Haus vergessen kann und um Gottes Willen das Angebot annehmen, ist die Entscheidung auch vom Tisch.

Welches Angebot?
Welche Entscheidung?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 18:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der Variante, eine 2. Wohnung anzumieten, ohne das Haus vollständig aufzugeben, sehe ich keine Nachteile das Haus betreffend.

Doch. Genau die, die Jemmy, Brille und andere schon genannt haben.

Wenn er vorzeitig auszieht verliert er das letzte Bisschen Kontrolle über die kommenden Ereignisse.
Und wenn er nicht auszieht, braucht er auch keine 2. Wohnung.
Im Gegenteil. Sie würde ihm auch schaden, da es die Wohungszuweisung für die andere Seite noch einfacher macht.

Aus meiner Sicht ist das beste, was er jetzt tun kann: "Nichts"
Einfach aufhören soviele Fehler wie möglich zu machen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 18:55
(@fruchteis)
Registriert

...außer Behauptungen habe ich keine Begründungen gefunden.

Mir ging es um Ausweichen können, OHNE das Haus aufzugeben.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 19:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Wildlachs,

In der Variante, eine 2. Wohnung anzumieten, ohne das Haus vollständig aufzugeben, sehe ich keine Nachteile das Haus betreffend. Wo sich Dirk wielange aufhält, wie er seine definierte Haushälfte nutzt, ist seine Sache.

hast Du einen konkreten Anlass, hier das grosse Gottvertrauen zu plakatieren von der Sorte "Menschen tun nur was sie dürfen" bzw. "kein Mensch tut etwas, das er nicht darf"? Was konkret schlägst Du Dirk vor, wenn er irgendwo eine Wohnung anmietet, ein paar Klamotten mitnimmt und seine DEF das als "Auszug" interpretiert - mit allen Folgen inklusive Auswechselns der Schlösser?

Kommt in Deiner Welt dann die GSG9 und verschafft ihm wieder Zugang zu seinem Haus?

Sollte die Frau auch seine Haushälfte nutzen wollen, dann ist dafür halt Miete fällig.

Und was passiert, wenn sie keine Miete bezahlt; beispielsweise mit der Begründung "wie sollte ich mir denn von einem Netto von 950 EUR auch noch die Miete für ein halbes Haus leisten können?" Oder einfach ganz ohne Begründung?

Oder noch einfacher: Wenn sie Dirks Haushälfte gar nicht nutzt, sondern einfach nicht bewohnt? Oder das zumindest behauptet?

Manchmal sind Deine Ratschläge hier im Forum derart abseitig und weltfremd, als hättest Du den Begriff "Familienrecht" gestern zum ersten Mal gehört.

Verständnislos
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 20:00
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Oder noch einfacher: Wenn sie Dirks Haushälfte gar nicht nutzt, sondern einfach nicht bewohnt? Oder das zumindest behauptet?

Geht doch noch viiiiel einfacher:

Warum soll ich Miete zahlen, für ein Haus das mir gehört !!!!  :rofl2:

Und damit hätte sie absolut recht  😉

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 20:34
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend allseits!!

Vielen Dank für die große Reaktion!

Welches Angebot?
Welche Entscheidung?

Die RA der DEF hatte geschrieben, dass ich meine Rechte an DEF übertrage und ihr somit das gesamte Haus übertrage. ( Siehe Link Brief einige Threads zurück )
So die Vorstellung von DEF.
Wenn es so einfach ist, mache ich das. Nach dem Prinzip, mich nur noch auf das wesentliche konzentrieren. Aber NUR, wenn ich auch aus den Verpflichtungen entlassen werde.
Es ist doch so. Ich möchte auch ein neues Leben beginnen. Wenn ich auch keinen Ausgleich bekomme.
Alternative wäre das Haus sauber zu verkaufen. Das lässt DEF garantiert, nach Stand der Dinge nicht zu.
Aber: Wie verhält es sich, wenn sie dem nicht zustimmt, wenn klar ist, dass sie das sowieso nicht allein halten kann? Ist es so einfach, dass sie sagen kann: Ich kann das Haus nicht halten, verkauft wird es auch nicht???
Ich denke, dass da der Gestzgeber doch bestimmt was auf Lager hat.

In gut 12 Stunden bin ich bei meiner RA. Wunder erwarte ich nicht, aber es ist ein Anfang, dem Schrecken ein Ende zu bereiten.

Gruss
Dirk


Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 22:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

Wenn es so einfach ist, mache ich das. Nach dem Prinzip, mich nur noch auf das wesentliche konzentrieren. Aber NUR, wenn ich auch aus den Verpflichtungen entlassen werde.

das vergisst Du angesichts von

Hier die Zahlen: offen sind 69000 €,

am besten gleich wieder. Keine Bank gibt jemand mit einem Netto von 950 EUR einen Kredit von knapp 70 TEUR, denn jede Bank will irgendwann ihre Kohle zurück. Wie sollte das gehen? Mit diesem Einkommen ist man schlicht nicht in der Lage, ein Haus zu unterhalten - geschweige denn, es auch noch abzuzahlen. Zum Vergleich: 1.000 EUR ist der Selbstbehalt, den man Unterhaltspflichtigen zugesteht. Die wohnen aber nicht in unbezahlten Häusern, sondern in kleinen Mietwohnungen.

Alternative wäre das Haus sauber zu verkaufen. Das lässt DEF garantiert, nach Stand der Dinge nicht zu.

während des Trennungsjahres kann man sie auch schlecht dazu zwingen; danach kann man eine Teilungsversteigerung anleiern. Das dauert allerdings und hat nur Sinn, wenn man selbst mitbietet. Sonst macht ein Fremder ein Schnäppchen und hinterlässt Dir ggf. die Schulden.

Aber: Wie verhält es sich, wenn sie dem nicht zustimmt, wenn klar ist, dass sie das sowieso nicht allein halten kann? Ist es so einfach, dass sie sagen kann: Ich kann das Haus nicht halten, verkauft wird es auch nicht???

Langfristig nicht, aber einen Schwebezustand aufrechterhalten kann sie damit eine ganze Weile. Einer der Gründe, warum Dir hier so energisch vom Ausziehen abgeraten wird: Erst wenn sie selbst die Hütte verlässt, gibt es hier Spielraum. Wenn dagegen Du das Feld räumst, kann sie mit etwas Geschick noch jahrelang drin wohnen bleiben - im Wesentlichen auf Deine Kosten.

Ich denke, dass da der Gestzgeber doch bestimmt was auf Lager hat.

der hat nicht für jede Eventualität "was auf Lager", denn er ist keine staatliche Supernanny, die den Leuten das Leben abnimmt. Du kannst Miete verlangen und bei Nicht-Zahlung eine Räumungsklage anleiern. Das wirst Du aber schon allein wegen "der schmeisst sein eigenes Kind aus dem Haus" nicht tun. Also bring Dich am besten gar nicht erst in diese Situation.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 22:41
(@dirkf)
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Hallo,

einen Schwebezustand überbrücken heißt, daß die Belastung in der Zeit für mich immens hoch sein wird.
Nun habe ich gelesen ,dass ich einen Selbstbehalt von 1000 € hätte. Stimmt das?

Effektiv käme das mit den letzten 3 Jahren schon hin. Helft mir bitte wenn ich da etwas falsch interpretiere:

Die Gewinnermittlungen bescheinigen einen Schnitt von max. 1200 €.
Wie soll das dann funktionieren mit dem Kindesunterhalt beispielsweise? Vorschuss vom Amt gibt es nach meinem Kenntnisstand bis zum 8. Lebensjahr.
Und wie sollte ich Mietwohnung und Hausabtrag leisten? Bin ich gerade mit meiner Rechnung auf dem Holzweg?

Gruss
Dirk


Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 00:02




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