Hallo erstmal...
Ich brauch ein info, hab schon alles im Internet durchstöbert aber leider kein Antwort auf meine Frage gefunden...
Es geht um umgangskosten, gibts da Altersgrenzen für die kinder? Also ich bin umgezogen, lebe jetzt über 100 km von meinen Kindern entfernt. Bis vor kurzem hab ich hartz IV bezogen und habe auch umgangskosten übernommen bekommen, jetzt bekomme ich Rente. Wenn ich umgangskosten weiter übernommen bekommen möchte muss ich dies beim Sozialamt beantragen, wurde mir gesagt. Nur bis jetzt konnte mir keiner meine Frage beantworten und zwar ob geht das auch wenn Kinder älter sind (für 18 und 21 jährigen, beide haben noch kein eigeneinkommen weil sie in der Ausbildung sind).
Kennt sich jemand da aus?
Moin sternenkind
Herzlich Willkommen
Du hast eine PN.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Kennt sich jemand da aus?
Also ich nicht, habe diese Thematik noch nie betrachtet. Da kann ich nur eine allgemeine Betrachtung anstellen.
Die Berücksichtigung der Umgangskosten beim KU hat ja auch seine Begründung bei der Abwägung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen (bzw.) in Verbindung mit der angemessenen Verteilung von Ansprüchen (Bedarf vs. Selbstbehalt). Diese Betrachtung ist aber unabhängig vom Alter der Kinder. So gesehen dürfte das Alter keine Rolle spielen. Ein grosser Unterschied hingegen ist der Wegfall der gesetzl. Betreuungsaufgaben durch die Eltern. Nur wurden Umgangskosten m.E. nie mit der Wahrnehmung von betreuungsaufgaben begründet. Von daher würde ich schon behaupten wollen, das Umgangskosten weiterhin anzuerkennen sind.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.