als vater wird man ...
 
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als vater wird man nur bestraft !!

 
(@thesaint69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Also ich bin heute erst bei der VS seite dabei. Aber ich habe schon viele gelesen denen es so geht wie mir.

Aber ich würde mal einen Rat brauchen.

Also ich bin seit ca 2 jahren getrennt von meiner exfreundin. wir haben uns getrennt weil sie mich betrogen hat vor den augen meiner Tochter , sie hat das kind dann mitgenommen und ist einfach in urlaube gefahren usw. ich wußte nie ob mein Kind bei ihr oder der großmutter ist. Ich habe immer zu allem ja und amen gesagt , um ja meine Tochter zusehen. ich darf aber meine tochter nur z.b  Samstag abend holen und muß sie sonntags abends wieder bringen.
das hat halbwegs funktioniert, jetzt habe ich seit 2 monaten eine neue freundin und jetzt ist der krieg perfekt. ich darf meine kleine nur noch sonntags nachmittags sehen. sie will genau wissen was ich mache, sie verbietet mir auch die großeltern zu besuchen. usw

Sie stellt sich heute hin und sagt das ihr kind so glücklich ist und das alles perfekt ist.

Ich möchte einfach nur wissen was ich tun kann, den diesen scheiß halte ich nicht länger aus !!

lg tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 13:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus  thesaint69 !
erst mal willkommen im Forum, hier bist Du richtig.

Ich gehe mal davon aus, dass kein gemeinsames Surgerecht (GSR) vorliegt, was Dein Mitspracherecht erheblich einschränkt.

Eure Tochterr hat ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit Dir, Du hast dieses auch (BGB §1684 ff). BEIDE Elternteile sind verpflichtet, den Umgang zu ermöglichen und zu fördern.
Dies ist vom GSR oder ASR (alleiniges Sorgerecht) unberührt.

Theoretisch obliegt die Gestaltung des Umganges dem Umgangselternteil, also Dir. KM dürfte hier sich nicht einmischen. Ich schreibe hier im Konjunktiv, da durch das ASR KM theoretissch schon mitmischen könnte, wenn sie wollte...

Ich würde auf die bestehende Umgangsvereinbarung beharren wenn nicht sogar auszuweiten zu versuchen, nötigenfalls gerichtlich, wenn KM sich sperrt und Vermittlung durch das JA nichts gebracht hat.
Zugleich würde ich  Eure Tochter behutsam Deiner Freundn "näherbringen" (z.B. "zufälliges Treffen im Tierpark oder dergl.). By the way, wie steht Tochter zu deiner Freundin?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 13:38
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tom,

gut, dass Du es hierher geschafft hast! Willkommen bei vatersein.de
Der Seite für alle Entrechteten und Geknechteten...

Erste Frage:Wie ist denn das Sorgerecht bei Euch geregelt?
Unabhängig davon hast Du natürlich ein Umgangsrecht. Und auch die Pflicht. Und auch Dein Kind hat ein Recht auf Dich!
Ob Du dabei eine neue Freundin hast, spielt natürlich erstmal überhaupt keine Rolle. allerdings empfiehlt es sich immer geschickt und sensibel aber doch konsequent, seine Rechte einzufordern.

Die KM dreht am Rad wegen der neuen Freundin. Kannst Du Umgänge deshalb erst allein mit Deinem Kind durchführen? Was Du bei diesen Umgängen machst, geht die KM nichts an. Das ist Deine Sache, auch Besuche bei Oma und Opa!

Was kannst Du tun? Die einfachste Lösung wäre natürlich erst mal, sich mit der KM zu einigen. Vernünftige erwachsene Menschen können so etwas.
Geht es nicht, holst Du Dir Hilfe beim Jugendamt und am ende bleibt Dir nur der Weg vor das Gericht, wenn auch dies scheitern sollte.

Also, was können wir Dir noch für Fragen beantworten....

Grüße, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 13:42
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi thesaint69,

Du, Dein Kind und Deine Ex leben in Österreich?

LG, Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 15:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du, Dein Kind und Deine Ex leben in Österreich?

falls das zutrifft, wäre es sinnvoll, solche "Kleinigkeiten" gleich mitzuteilen; das österreichische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich nämlich in einigen Punkten. In grenzüberschreitenden Fällen ist meist der Wohnort/Lebensmittelpunkt des Kindes massgeblich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 15:15
(@thesaint69)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen !

Danke für die vielen Tips!

Aber zur Klarstellung, ich bin Österreicher und wohne wieder in Ö. Meine Ex und meine Tochter leben in Bayern!
Auch habe ich meiner Tochter meine neue Fr nicht vorgestellt,das machen wir schön langsam und in Ruhe!
Nur die KM ,seit sie weis das sie vorhanden ist blendet sie sich so ein! und entzieht mir die kleine!!

Aber meine Ex fängt halt jetzt an mir vorzuschreiben was und wie ich zzu handeln habe! Wichtig für mich ist , ich denke aber das sie nur Machtspielchen machen will,die frage mit dem sorgerecht,kann ich es noch beantragen? und mach ich das bei dem JA ?
Und zu dem Thema erwachsene Menschen können das.

Erwachsene Menschen würden nicht einfach einen Neuen Mann in das gemeinsame Bett Legen wenn die tochter da ist , oder auch nicht einfach ohne den Vater zu verständigen , mit der Tochter und einem Liebhaber in Urlaub zu fliegen!

Also auf das erwachsene kann ich nicht hoffen, sorry ,bleibt mir also nur der Gang zum Anwalt oder JA ,seh ich das richtig

Danke Jungs , für eure Antworten !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 10:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

schlechte Nachricht:

die frage mit dem sorgerecht,kann ich es noch beantragen?

Als unverheirateter Vater bekommst du nach deutschem Recht das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes zustimmt. Letzteres halte ich bei deiner Ex für eher unwahrscheinlich ;-(

Diese Regelung ist zwar ein Verstoß gegen die Menschenrechte (siehe das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom vorigen Jahr), aber das juckt Politik und Justiz in diesem Land natürlich mal wieder überhaupt nicht. Wenn es nicht um Menschen-, sondern um Frauenrechte ginge, wären die Gesetze vermutlich innerhalb kürzester Zeit geändert, aber bei den Rechten unverheirateter Väter muss das Justizministerium selbstverständlich erst mal langwierige Gutachten fälschen erstellen lassen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2010 12:19