Jetzt möchte ich auch mal ein kleines Erfolgserlebnis mit der Gemeinde hier teilen.
Die Verfahrenskostenhilfe zu meinem Antrag auf alleinige elterliche Sorge ist genehmigt worden. 🙂 Das heißt zwar eigentlich noch garnix, aber man hätte die nicht genehmigt, wenn ich keine Chance hätte. Die VKH ist ja Oktober 2013 bei Antragstellung abgelehnt worden. Bleibt zu hoffen, dass mein Sohn endlich zu mir darf.
Na Servus,
mein Sohn ist zum Geburtstag eingeladen. Ich wurde informiert und hab auch bei der Mama des Geburtstagskindes angerufen um zu erklären, wenn es möglich ist, wird mein Sohn da sein. Soweit ja auch kein Problem. Der Ort der Feier ist ein Indoorspielplatz. Heute morgen hab ich mit meinem Sohn über die Geburtstagsfeier gesprochen und auf einmal sagt er, dass Mama dort wohl auch sein will. Absagen auf Grund einer vermutlichen Anwesenheit meiner Ex kommt erst mal nicht in Frage. Bis 13 Uhr müssen wir dort sein. Eigentlich gibt für mich nur zwei Optionen. Entweder, sofern anwesend, meine Ex geht, oder Sohnemann und ich verschwinden wieder.
Meine Zeit ist meine Zeit mit meinem Sohn, dort hat meine Ex nichts verloren, oder?
hi,
du willst deinem Sohn nicht ernsthaft den Kindergeburtstag versauen nur weil du deine Exe doof findest? Solange du die Denke hast "MEINE ZEIT" wird das nix.
WEnn deine Ex da ist gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder, sie geht wieder oder sie tut es nicht. Im zweiten Fall ignorierst du sie halt weitestmöglich und gehst nach der - für deinen Sohn hoffentlich tollen Feier" - wieder mit ihm nach hause.
Alles andere ist Kindergartenkacke auf Kosten deines Sohnes.
mmm
Solange du die Denke hast "MEINE ZEIT"
Sind nicht meine Worte, ursprünglich, sondern die meiner Ex.
WEnn deine Ex da ist gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder, sie geht wieder oder sie tut es nicht. Im zweiten Fall ignorierst du sie halt weitestmöglich und gehst nach der - für deinen Sohn hoffentlich tollen Feier" - wieder mit ihm nach hause.
Fall sie dort hin kommt, wird sie unseren Sohn wieder an sich reißen, wie sie es schon beim Weihnachtsmarkt vor 14 Tagen machte und ihn damit komplett verunsicherte, weil er dachte, er müsse nun wieder mit Mama mit. Sie zu ignorieren wird nicht klappen, da sie sich in alles und jedes einmischen wird und Sohnemann dann keinen Spass hat. Sie hat noch nie gemerkt, wo sie besser die Klappe hält.
Ich werd sie am besten höflich auffordern dort zu gehen. Ich darf ja schließlich auch nicht bei ihr auftauchen, wenn ich keinen Umgang habe.
Ist es falsch von mir zu verlangen, dass Ex sich an ihre eigenen Vorgaben hält?
Moin J.
Du hast natürlich vom Prinzip her Recht. Nur die hier genannten Lösungsansätze führen nur zu einer Eskalation. Sowohl mit Junior nicht hinzugehen als auch KM zu bitten zu gehen (auch wenn es höflich ist), wird nicht entspannend wirken.
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, dass Du KM vorschlägst, die gewonnene sonntagnachmittäglich Freizeit zu einem Gespräch unter 4 Augen bei nem Kaffee zu nutzen?
Gruß, Toto
Moin Jarod,
Ist es falsch von mir zu verlangen, dass Ex sich an ihre eigenen Vorgaben hält?
Meiner Erfahrung nach ist es völlig falsch, von wem auch immer was auch immer zu "verlangen", wenn man nicht die Mittel hat, seine Forderungen auch durchzusetzen.
Da Indoorspielplätze öffentlich zugängliche Orte sind, wo niemand außer dem Pächter bzw. Eigentümer das Hausrecht hat, kannst du als Besucher bzw. Vater eines geladenen Gastes nur wählen zwischen den Varianten
a) in Gegenwart deiner geschiedenen Frau souveräne, eiskalte Höflichkeit zu zeigen oder
b) deinem Jungen die Geburtstagsfeier seines Freundes durch kindischen Trotz zu verderben (Szene machen, weggehen o.ä.).
Variante a) sehe ich persönlich als ideale "Probe" für eventuelle "Auftritte" vor Richtern, gegnerischen Anwälten, Verfahrenspflegern u.a. Verfahrensbeteiligten in Kindschaftssachen. Nutze die Chance und zeige durch demonstrative Gelassenheit, dass das Tun und Lassen deiner Verflossen dir vollkommen gleichgültig ist.
Idealerweise gehst du mit der Mutter eures Sohnes in der Öffentlichkeit so um, als ob du deinem meistgehassten Arbeitskollegen (Nachbarn, ehem. Mitschüler, Lehrer o.ä.) zufällig wo auch immer begegnest. Höflich, zurückhaltend und mit größtmöglicher räumlicher Distanz ohne unhöflich zu sein.
Die besten Wünsche von
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, dass Du KM vorschlägst, die gewonnene sonntagnachmittäglich Freizeit zu einem Gespräch unter 4 Augen bei nem Kaffee zu nutzen?
Eine Frau die den Ex nach 14 Jahren siezt und nicht die selbe Luft wie der Ex atmen will? Gut gemeint.
@ Biggi
Hausrecht is was anderes, hab ich nich, hast recht.
Ich werd ihr höchstfalls sagen, dass sie da bleiben darf, aber im Moment ich festlege, was unser Sohn darf oder auch nicht.
So, dann schauen wir mal was gleich passiert.
Danke
Hallo Jarod,
versuche es doch mal aus der Perspektive Eures Sohnes zu sehen, ER ist eingeladen und ihr zofft Euch.
Das einzige, was ich empfehlen würde, dass ihr Euch zurüchhaltet und Eutem Sohn den Geburtstag nicht versaut. Euerem Sohn ist es doch völlig egal, wer, was, wie, warum gemacht hat und er will nicht hin- und hergerissen werden. Wenn ihr also hingeht, dann sollten sich die Eltern prinzipiell zurückhalten, es ist ein Kindergeburtstag.
Sollte sich Ex nicht daran halten, kannst Du Dich an die Gastgebereltern wenden, dass sie freundlich eingreifen.
VG Susi
Ich werd ihr höchstfalls sagen, dass sie da bleiben darf, aber im Moment ich festlege, was unser Sohn darf oder auch nicht.
Macht es nicht besser. Situation kann eskalieren, mindestens aber machst Du Dich lächerlich.
toto
Eine Frau die den Ex nach 14 Jahren siezt
in Gegenwart deiner geschiedenen Frau souveräne, eiskalte Höflichkeit zu zeigen
Passt doch :thumbup:
Hiermit
Ich werd ihr höchstfalls sagen, dass sie da bleiben darf ...
gibst du ihr die Macht, deinen Wunsch (mehr kann das im Indoorspielplatz nicht sein) zu erfüllen oder zu ignorieren.
Hier hat Ingo vollkommen Recht:
Situation kann eskalieren, mindestens aber machst Du Dich lächerlich.
Das Verhalten der KM steht nicht in deiner Macht. Nur dein eigenes.
Du kannst Junior darauf einnorden, dass er
a) seine Mutter höflich zu begrüßen hat (und ihm vor Ort selbst ein gutes Vorbild in Höflichkeit sein) und
b) sich in Zweifelsfällen (wo die i.d.R. gut sichtbare Hausordnung des Spielplatzes nicht eindeutig sein sollte) an dich zu wenden habe, da während des Papa-Wochenendes du die Verantwortung für ihn hast.
Im Übrigen gilt: Wenig ist mehr.
Die Gastgebereltern ausgesucht freundlich begrüßen, dem Geburtstagskind gratulieren, darüber hinaus nichts weiter tun, Zeitung lesen, Kaffee trinken, Zeit abwarten ... KM höflich ignorieren ohne sie sichtbar zu schneiden. Eventuelle Provokationen einfach nicht beachten.
Je mehr du dein Wohlbefinden von ihrem Wohlverhalten abhängig machst, desto mehr Macht räumst du selbst der Dame ein. Je unabhängiger du dich innerlich von ihrem Tun und Lassen machst, desto mehr Lebensqualität gewinnst du.
So etwas
den Ex nach 14 Jahren siezt
ist lächerlich. Soll sie sich doch selbst blamieren, so gut sie kann. Da kanst du sehr entspannt drüber stehen - wenn du innerlich dazu bereit bist.
Mein Eindruck ist, dass du die Begegnung fürchtest ... damit gießt du Wasser auf die Mühlen der Lady.
Diesen Triumph würde ich keinem meiner Verflossenen gönnen. Auch dann nicht, wenn ich innerlich kochen würde.
Bevor ich mir diese Blöße gäbe
an die Gastgebereltern wenden, dass sie freundlich eingreifen.
würde ich mich höflich verabschieden, damit dem Geburtstagskind und dessen Gäste nicht der Spaß verdorben wird. Auf künftige Einladungen wird dein Sohn dann vermutlich verzichten müssen ...
Mach dich gerade und zeige deiner Gegnerin die Zähne in Form eines unterkühlten Lächelns (etwa so, wie Verkäufer im Einzelhandel es produzieren, wenn 5 Min. vor Ladenschluss noch ein Käufer den Laden betritt ...).
Kopf hoch, das kannst du. Falls nicht, wird's höchste Zeit, dass du das lernst.
Spätestens vor Gericht oder in der Schule wirst du diese Fähigkeit immer wieder benötigen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Nun ist es zwar zu spät, aber egal. Ich hätte Junior gesagt, dass er nach dem Geburtstag wieder mit zu Dir kommt und euer Wochenende weiter geht. Sonst GAR NICHTS.
Davon mal abgesehen ist es sowieso unsinnig, dass überhaupt Eltern während des Geburtstags anwesend bleiben. Aber WENN das nun mal so ist, stirbt kein Elternteil daran, wenn das Kind mit welchem Anliegen auch immer zum anderen Elternteil geht.
Dass das Kind danach weiter zum Umgang kommt, wäre die einzig wichtige Thematik. Alles andere ist... kinderk.....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und grundsätzlich kommt alles anders......
Die Gastgebermama hat sich mit mir unterhalten und das Thema Anwesenheit meiner Ex kam zur Sprache. Ich erklärte, dass ich nicht wieder nach Hause fahre, aber kein Problem sehen würde, wenn meine Ex dort hin kommt. Dann gab es wohl ein Telefonat zwischen den Müttern und damit war der Fall erledigt. Ex blieb der Feier fern und genau damit hab ich eigentlich gerechnet, wenn ich ihr mitteilen lasse, dass ich kein Problem mit ihrem Erscheinen hätte. Umgekehrte Psychologie drängt sich mir da auf.
Moin Jarod,
Die Gastgebermama hat sich mit mir unterhalten und das Thema Anwesenheit meiner Ex kam zur Sprache. Ich erklärte, dass ich nicht wieder nach Hause fahre, aber kein Problem sehen würde, wenn meine Ex dort hin kommt. Dann gab es wohl ein Telefonat zwischen den Müttern und damit war der Fall erledigt.
TOP! Besonders, wenn du bei dem Gespräch mit der Gastgebermama sehr souverän und freundlich gewirkt haben solltest. Denn das wird dann der Grund gewesen sein, warum deine EX wegblieb. Bei ihr wird angekommen sein, dass sie dich mit ihrem Erscheinen nicht ärgern kann...
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin,
Besonders, wenn du bei dem Gespräch mit der Gastgebermama sehr souverän und freundlich gewirkt haben solltest.
Ich "wirke" nie freundlich, ich bin es 😉
In Bezug auf meine Ex bin ich lediglich zurückhaltend geworden.
Mein Sohn hatte Spass und das ist es doch was zählt.
Heute morgen war er jedoch sowas von ungläubig. Er fragte immer wieder nach, ob er wirklich nicht zu Mama zurück muss und daher nicht vom Opa aus dem KiGa abgeholt wird. Selbst als er alles aus meinem Bestand an und mit hatte, war er verunsichert.
Nun bin ich doch ein klein wenig irritiert. Da beantragt man das ABR für sein Kind in erster Instanz. Der Antrag wird mit Gründen abgelehnt, die einfach unfassbar sind. Natürlich habe ich Beschwerde eingelegt und in dieser gleich die Richterin abgelehnt, die sonst auch am OLG den Vorsitz hatte, auf Grund von Befangenheit/Rechtsbeugung. Befangenheit und Rechtsbeugung wurde vom 12. Familiensenat abgewiesen und mittels Beschluss bekräftigt. Heute nun hab ich einen Beschluss von eben dem OLG erhalten der besagt, dass eine andere Richterin den Vorsitz zugeteilt bekommen hat. Merkwürdig das Ganze.
Natürlich macht man sich Gedanken, was der Grund hierfür sein könnte. Erst wurde alles abgelehnt und nun soll es doch eine Verhandlung geben? Ich komm mir irgendwie verscheißert vor, halte es aber auf Grund dessen, dass das FG in erster Instanz nun im Nachhinein meinen Antrag auf VKH bewilligt hat, man nun doch am OLG geneigt ist die Entscheidung zu treffen, der KM das ABR zu entziehen. ODER, da ich ja ohne Rechtsbeistand agiere, man mich vorführen will um dann den Antrag abzulehnen, da ich ja keinen Anwalt an meiner Seite habe. Das wäre aber vollkommen idiotisch. Andererseits, wir sind hier in Bayern, da verwundert nichts mehr.
Also, wann hat den ein Gericht schon mal Befangenheit und Rechtsbeugung anerkannt?
Rechtsbeugung wäre eine Straftat, das wird das Gericht so wohl kaum anerkennen. In Deinem 1. Verfahren war die Richterin sicher nicht befangen, deshalb ist es abzulehnen.
Dass das Verfahren an eine andere Richterin gegangen ist, kann mit dem Sitzungsplan zu tun haben oder einfach der Tatsache, dass man das Befangenheitsargument von vornherein ausschliessen will.
VG Susi
besteht beim OLG nicht Anwaltszwang?
nicht automatisch, nur in bestimmten Sachen.
Allerdings täte Jarod gut daran, einen Anwalt zu nehmen, bevor er sich durch weitere sinnlose Anträge vollends ins Aus schiesst.
Da es offenbar auch VKH gibt, sollte das ja kein Problem sein.
Gruss von der Insel