Das eigentliche Problem ist doch das, dass mein Sohn mit seinen nunmehr 6 Jahren noch immer bei mir wohnen will und das auch jedes Mal sehr eindrucksvoll und herzzerreißend zum Ausdruck bringt. Schwer vorstellbar, dass man damit umgehen lernen kann. Das wäre für mich wie ein Verrat an meinem Sohn. Als würde ich sagen "Weißt was, bleib Du bei der Mama, da hab ich meine Ruhe" Er würde mir das auf keinen Fall glauben und ich könnte mich nicht mehr im Spiegel ansehen.
Ich sage nicht (!!), dass Du Deinen Sohn aufgeben sollst oder das Ziel aus den Augen. Es geht mir nur darum, Dir zu sagen dass Du an dem Schmerz arbeiten musst. Denn der wird Dich - sehr wahrscheinlich - noch sehr lange begleiten.
Vom 14. bis 17. hab ich erst mal wieder meinen Sohn auf Umgang und den werd ich in vollen Zügen genießen. Am 17. werd ich ihn dann spät (kurz vorm Mittag) in den Kindergarten bringen. 15 Uhr is dann der Haupttermin bei Gericht und dann werden wir sehen was wird. Das Jugendamt hat sich auf jeden Fall gegen eine Umgangsaussetzung ausgesprochen. So zumindest die Aussage mir gegenüber. Allerdings hat das Jugendamt auch angegeben, dass die Situation so wie sie ist, nicht weiter gehen kann. Ich glaube aber nicht das vom Jugendamt ein Wechsel des ABR zu mir befürwortet wird.
Dafür ist inzwischen zu viel Zeit vergangen. Inzwischen ist die Mutter die Hauptbezugsperson (um Mißverständnisse zu vermeiden: vielleicht nicht für Euer Kind, aber für die Außenstehenden) und Du wirst das Kind nicht zu Dir bekommen. Ein wichtiger Etappensieg wäre es schon, wenn der Umgang nicht ausgesetzt wird.
Die Aussagen des JA, die in keinem Protokoll stehen, sind leider meist völlig wertlos und auch nur selten glaubwürdig.
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Here lies one whose name was writ in water
Du hast mich jetzt offensichtlich falsch verstanden. Ist aber auch egal. Einzig wichtig ist, dass ich meinen Sohn nie aufgeben werde. An dem Schmerz zu arbeiten ist nur möglich, wenn mein Sohn endlich wieder bei mir wohnen darf.
Zuviel Zeit vergangen? Nein, ist es nicht. Mein Sohn war 2,5 Jahre von mir betreut worden, als seine Mutter abgehauen ist. Jetzt ist er 6. Meine Ex betreut das Kind ja nicht den ganzen Tag. Die stehen gegen 5.45 Uhr auf, machen sich zurecht, setzen sich ins Auto, Opa fährt. Als erstes wird Ex abgesetzt, dann fährt der Opa ne halbe Stunde weiter und bringt meinen Sohn in den Kindergarten, danach fährt er wieder heim. Nachmittags geht das ganze wieder rückwärts. Also von Hauptbezugsperson kann hier bei den beiden Erwachsenen keine Rede sein.
Ich hab gerade via Mail einen Beschluss bekommen, wonach man einen schreibfehler korrigiert hat. Wie nett. Der § 1696 Abs. 1. Also eines ist schonmal sicher. Entweder wird mir am Montag der Umgang komplett gestrichen, oder mein Sohn darf endlich zu mir. Ist nur die Frage, welche Begründung angegeben wird. Ich könnte mir vorstellen, dass man sagt, dass Wohl des Kindes wird nachhaltig negativ berührt, weil ich meinen Sohn einige Male nicht in den Kindergarten gebracht habe und meine Ex ihn bei mir abholen musste. Etwas anderes ist nicht möglich.
ODER
Man hat jetzt auf Grund der mehrtägigen Umgangsverweigerungen meiner Ex endlich mal die Nase voll und überträgt mir das ABR. Eher unwahrscheinlich.
Bei der Aussage des Jugendamtes pflichte ich dir bei. Solange man nichts schriftliches hat, ist alles mündliche wertlos. Ich nehme mir aber die Freiheit heraus, den ganzen Mist vor Gericht anzusprechen.
Du hast mich jetzt offensichtlich falsch verstanden. Ist aber auch egal. Einzig wichtig ist, dass ich meinen Sohn nie aufgeben werde. An dem Schmerz zu arbeiten ist nur möglich, wenn mein Sohn endlich wieder bei mir wohnen darf.
Wenn Dein Sohn wieder bei Dir wohnen darf, hast Du die Schmerzen nicht mehr in der Form. Dann musst Du "nur" noch die Narben versorgen...
Zuviel Zeit vergangen? Nein, ist es nicht. Mein Sohn war 2,5 Jahre von mir betreut worden, als seine Mutter abgehauen ist. Jetzt ist er 6. Meine Ex betreut das Kind ja nicht den ganzen Tag. Die stehen gegen 5.45 Uhr auf, machen sich zurecht, setzen sich ins Auto, Opa fährt. Als erstes wird Ex abgesetzt, dann fährt der Opa ne halbe Stunde weiter und bringt meinen Sohn in den Kindergarten, danach fährt er wieder heim. Nachmittags geht das ganze wieder rückwärts. Also von Hauptbezugsperson kann hier bei den beiden Erwachsenen keine Rede sein.
Du darfst nicht den Fehler machen und versuchen, logisch zu argumentieren. Damit kommt man meiner Erfahrung nach einfach nicht weiter. Das Kind ist jetzt schon lange bei der Mutter und damit greift automatisch das "Kontinuitätsprinzip". Niemand macht sich wirklich die Mühe, genau hinzuschauen wie eng die Bindungen tatsächlich sind. Mit diesem Problem schlagen sich hier viele herum.
Ich hab gerade via Mail einen Beschluss bekommen, wonach man einen schreibfehler korrigiert hat. Wie nett. Der § 1696 Abs. 1. Also eines ist schonmal sicher. Entweder wird mir am Montag der Umgang komplett gestrichen, oder mein Sohn darf endlich zu mir. Ist nur die Frage, welche Begründung angegeben wird. Ich könnte mir vorstellen, dass man sagt, dass Wohl des Kindes wird nachhaltig negativ berührt, weil ich meinen Sohn einige Male nicht in den Kindergarten gebracht habe und meine Ex ihn bei mir abholen musste. Etwas anderes ist nicht möglich.
ODER
Man hat jetzt auf Grund der mehrtägigen Umgangsverweigerungen meiner Ex endlich mal die Nase voll und überträgt mir das ABR. Eher unwahrscheinlich.
Wie gesagt, ich drücke Dir die Daumen. Und dabei hoffe ich, dass für den Fall dass Dein Sohn zu Dir kommt, Du Dich vernünftiger verhälst. Zumindest vernünftiger, als Du das Verhalten Deiner Ex beschreibst. Ein Kind braucht beide Eltern, denn es hat beide Eltern in gleicher Weise lieb. Viele Eltern vergessen das leider häufig.
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Here lies one whose name was writ in water
Wenn Dein Sohn wieder bei Dir wohnen darf, hast Du die Schmerzen nicht mehr in der Form. Dann musst Du "nur" noch die Narben versorgen...
Wenn er bei mir wohnen darf, muss ich nur noch eine ganze Weile Überzeugungsarbeit leisten, damit mein Sohn freiwillig zu "Mama" geht.
Du darfst nicht den Fehler machen und versuchen, logisch zu argumentieren. Damit kommt man meiner Erfahrung nach einfach nicht weiter. Das Kind ist jetzt schon lange bei der Mutter und damit greift automatisch das "Kontinuitätsprinzip". Niemand macht sich wirklich die Mühe, genau hinzuschauen wie eng die Bindungen tatsächlich sind. Mit diesem Problem schlagen sich hier viele herum.
Niemand macht sich die Mühe, richtig, aber wenn es im Antrag ein Hauptpunkt ist, hat das Gericht keine andere Wahl.
Wie gesagt, ich drücke Dir die Daumen. Und dabei hoffe ich, dass für den Fall dass Dein Sohn zu Dir kommt, Du Dich vernünftiger verhälst. Zumindest vernünftiger, als Du das Verhalten Deiner Ex beschreibst. Ein Kind braucht beide Eltern, denn es hat beide Eltern in gleicher Weise lieb. Viele Eltern vergessen das leider häufig.
Ich war schonmal alleinerziehend mit meiner Tochter aus erster Ehe und habe erlebt, wie sehr der andere Elternteil dem gemeinsamen Kind fehlen kann, auch wenn man sich noch so sehr bemüht. Allerdings werde ich einem Wechselmodell nicht zustimmen, sollte mein Sohn bei mir wohnen dürfen. Meine Ex dürfte mich gern anrufen oder schriftlich nachfragen ob sie unseren Sohn auch außerhalb der Wochenenden sehen darf. Sollte mein Sohn den Wunsch äußern mit Mama Zeit verbringen zu wollen, wird auch das erlaubt, sofern sie das will.
Was aber eher passieren wird, sollte mein Sohn bei mir wohnen dürfen. Meine Ex wird emotional explodieren und letztendlich wird sie den Kontakt zum Kind komplett einstellen. Sie hat meine Tochter aus erster Ehe ab dem 6. Lebenjahr bis zur Volljährigkeit mit begleitet, wo man meinen sollte, dass da auch sowas wie eine Bindung entstanden ist. Mit der Trennung wollte Stiefmama von "Töchterlein" nichts mehr wissen.
Gestern war nun der Gerichtstermin. Meine Ex stellte ja den Antrag auf Umgangsaussetzung und blieb vor Gericht zunächst auch dabei. Ich saß da mit 5 von den angekündigten 6 Frauen, da das Jugendamt abgesagt hatte und habe denen zugehört und versucht ganz ruhig zu bleiben, was nicht so einfach war. Nachdem die Richterin erklärte was verhandelt wird, kamen meine Ex und ihre Anwältin zu Wort und danach ist die Gutachterin von der Richterin gefragt worden, was sie von einer Umgangsaussetzung hält. Die meinte: Frau ... und Herr ... sind hoch zerstritten, mehr als das übliche Maß, aber es würde dem Kind absolut nicht gut tun, wenn man ihm jetzt auf unbestimmte Zeit den Vater nimmt.
Dann wurde die Verfahrenspflegerin gefragt und hier bin ich aus dem Staunen nicht mehr raus gekommen. Sie hatte sich mit dem Kindergarten in den mein Sohn geht unterhalten und die müssen Buch geführt haben, um welche Zeit ich meinen Sohn abgeholt habe. Man hat auch angegeben, was ich angeblich zu meinem Sohn gesagt haben soll. Die bekommen morgen eine Retourkutsche, wenn ich meinen Sohn zum Umgang abhole, auch wenn das sonst eigentlich nicht meine Art ist. Dann ging es weiter mit dem Punkt, dass eine neue Umgangsregelung eingeführt werden sollte, weil die alte laut Meinung der beteiligten 5 Frauen so nicht funktioniert. Was ich dazu zu sagen hatte, spielte keine Rolle.
Die Damen legten also eine neue Umgangsregelung fest, wonach ich meinen Sohn jetzt nicht mehr Montag auf Dienstag und Freitag auf Montag alle zwei Wochen sehen darf, sondern vielmehr das mein Sohn nun alle zwei Wochen von Freitag bis Dienstag durchgängig bei mir ist. Diese Regelung soll bis Ende Februar 2015 Gelten, bis das Gutachten da ist. Nun fragte mich die Richterin, ob ich damit einverstanden bin. Meine Antwort war, dass das damalige Familiengericht die alte Regelung vor drei Jahren nicht ohne Grund festgelegt habe. Also stimmte ich dem was die Damen da ohne meine Mitwirkung ausgearbeitet haben nicht zu.
Ich bekam ja nicht einmal die Chance da etwas mit zu gestalten und wurde ermahnt, das ich jetzt nicht dran sei. Frei nach dem Motto: "Wenn sich Frauen unterhalten, haben die Männer Sendepause und letzten Endes das zu schlucken, was sie vorgesetzt bekommen." Also musste das Gericht notieren, dass ich bis zu einer Entscheidung die alte Regelung beibehalten will. Die Gutachterin begab sich dann auf Glatteis und meinte, es wäre besser für das Kind nicht so oft hin und her zu müssen, worauf hin ich entgegnete, warum man dann nicht ein Wechselmodell macht. Das wollte man in keinem Fall, da dies ja mehr Umgang bedeutet hätte.
Über die Frage, wo mein Sohn in Zukunft leben soll, wird dann nach Abgabe des Gutachtens entschieden. Ich glaube allerdings, dass wir die Antwort bereits kennen, auch wenn die Richterin mir mehrfach beteuerte, dass hier noch nichts entschieden ist. Wers glaubt. Die Anwältin meiner Ex zog den Chancenlosen Antrag zurück und nun wurde verhandelt, wann ich den Umgang nach bekommen soll. Als ob es da was zu verhandeln gäbe, denn der Umgang ist sofort nach zu geben. Dagegen hatte meine Ex aber was. Ich sollte meinen Sohn auf keinen Fall nach der Verhandlung mit nach Hause nehmen dürfen. Letztlich bekomme ich meinen Sohn morgen, damit ich mit ihm meinen Geburtstag feiern kann. Den verweigerten Umgang bekomme ich Stück für Stück nach, was bedeutet, dass ich hier auch wieder zeitliche Einbußen hinnehmen muss, obwohl ich klar gesagt habe, dass ich dem nicht zustimme.
Es wurde einfach gerichtlich entschieden. Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es allerdings noch. Die Richterin teilte mir mit, dass ich bezüglich des von meinem Anwalt im Jahr 2013 eingereichten Antrages auf alleinige elterliche Sorge, nun erneut einen Antrag auf VKH einreichen soll und der dann genehmigt wird. Der damals eingereichte Antrag auf VKH wurde abgelehnt und somit ruhte das Verfahren, bis jetzt. Es wäre schon ein kleines Wunder, wenn nun die elterliche Sorge mir übertragen würde.
Zum Schluss übergab ich dem Gericht noch meine Stellungnahme zu dem vom Jugendamt eingereichten Antrag, dass man eine Umgangspflegschaft haben will. Achso, beinahe vergessen. Die Richterin hat zu dem Antrag des Jugendamten nur den Kopf geschüttelt, weil dieser nicht realisierbar ist. :thumbdown:
Edit: Der besseren Lesbarkeit wegen Absätze eingefügt.
Und weiter gehts....
Freitag kam der Beschluss des Gerichts zunächst per Fax. Aus dem ging dann tatsächlich hervor, dass der Umgang sich dahingehend gestalten soll, dass ich meinen Sohn "nur" noch von Freitag bis Dienstag alle zwei Wochen bei mir haben darf.
Und nun wird es knifflig, also korrigiert mich bitte, falls ich falsch denken sollte.
Meine Ex hat bekanntlich einen Antrag auf eA Aussetzung Umgang gestellt. Ich hab schriftlich Stellung bezogen. Wie bekannt ist, war am 17.11. die Verhandlung und den ungefähren Ablauf hab ich hier ja schon geschildert. Während der Verhandlung nahm die Antragstellerseite ihren Antrag auf Aussetzung des Umgangs zurück.
Vielleicht denk ich ja nur verkehrt. Wenn der Antrag zurück gezogen wurde, kann es diesbezüglich eigentlich keinen Beschluss unter genau dem Aktenzeichen geben. Eine Umgangsveränderung kann nur auf schriftlichen Antrag festgelegt werden. Ein solcher ist von keiner Seite eingereicht worden.
Andererseits hat der Beschluss des Gerichts auch ein kleines Schmankerl. Wie gesagt, Umgang von Freitag Mittag bis Dienstag früh. Das heißt, wenn man es wörtlich nimmt, dann hat mein Sohn alle zwei Wochen ein langes Wochenende. Und nun steck ich in einem Dilemma und weiß nicht, was mach ich. Bring ich meinen Sohn am Montag in den Kindergarten und hole ihn 4 Stunden später wieder ab, oder komme ich seinem Wunsch nach, ihn nicht zu bringen. So oder so, wird es wohl Stress geben. Die ander Seite ist, dass ich da 100 km fahren muss, die eigentlich für 4 Stunden unsinnig erscheinen.
Was mach ich nur?
Vielleicht denk ich ja nur verkehrt. Wenn der Antrag zurück gezogen wurde, kann es diesbezüglich eigentlich keinen Beschluss unter genau dem Aktenzeichen geben. Eine Umgangsveränderung kann nur auf schriftlichen Antrag festgelegt werden. Ein solcher ist von keiner Seite eingereicht worden.
Das ist nicht ganz richtig aber fast.
Wenn der Richter aufgrund irgendwelchen Angaben Dritter, wie Nachbarn oder dem JA feststellt, dass du ein ganz schlimmer seiest, könnte der Richter auch ohne Antrag einen Umgangsausschluss festlegen.
Dafür sehe ich hier aber keinen Anhaltspunkt.
Wenn dieser Antrag zurück gezogen wurde, gibt es dann überhaupt noch was zu verhandeln oder wurde das ganze Verfahren gecancelt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
das Jugendamt hatte bemängelt, dass es immer wieder Probleme mit Ex und mir gibt bei den Übergaben. Ex macht Umgangsverweigerung und ich, schaff meinen Sohn wenn er krank ist, nicht in den KiGa. Daher sollte ein Umgangspfleger eingesetzt werden, was gerichtlich abgelehnt wurde. Die Gutachterin bescheinigte bereits, dass es dem Kindeswohl nicht dienlich ist, wenn der Umgang ausgesetzt wird. Daher nahm man den Antrag auf eA zurück. Die Verhandlung ging mit dem Thema weiter, dass ich die verweigerten Tage nach bekommen muss. Zum Schluss hieß es nur noch, dass ich VKH beantragen soll für den Antrag auf alleinige elterliche Sorge und die diesmal genehmigt wird.
@ Beppo
Das Thema mit dem Beschluss ist nun geklärt. Ich hab vom Gericht endlich mal erklärende Unterlagen geschickt bekommen, sodass alles seine Ordnung hat. Mei, ich bin nunmal kein Anwalt und erst recht nicht allwissend.
Und schon gibts ne neue Frage. Das Gericht hat ja festgelegt, dass ein erneutes Gutachten gemacht wird zur Frage, Kindeswohlgefährdung durch mich beim Umgang oder durch Ex als Lebensmittelpunkt. Beim ersten Gutachten hatten wir einen Termin bei der GWG München, wo es um Interaktionsbeobachtung ging. Für meine Begriffe suchte man da einen Weg zu sagen "Der Vater ist nicht fähig sein Kind zu erziehen". Jetzt soll es wieder eine Interaktionsbeobachtung geben. Eigentlich wär mir das vollkommen wurscht, ich spiele gern mit meinem Sohn. Andererseits ist mein Sohn schon genug gepiesakt worden und ich halte es daher auf Grund der Aufgabenstellung an die Gutachterin für Unfug. Die geht aber offensichtlich nach Schema F vor und das geht nunmal nicht in jedem Fall, für mein Verständnis.
Ich mein, ich will ihr nicht in ihren Job rein reden, jedoch ergibt sowas für mich keinen Sinn, zumal sie uns schon beim Termin in meiner Wohnung hat spielen sehen und sogar mitgespielt hat. Kam sie leider nicht drumrum 😉
Gibts da eigentlich bei so einem Gutachten festgelegte Abläufe?
Hallo Jarod,
wir waren auch bei der GWG in München und diese Interaktionsbeobachtung ist mir immer noch ein Rätsel. Ein großer Raum mit allen möglichen Spielzeugen, die Gutachterin erklärte meinen Kindern, dass es in diesem Raum keine Regeln gibt und das haben meine Kinder auch wörtlich genommen und dementsprechend angefangen, den Raum zu verwüsten. Als die ersten Spielzeuge flogen, habe ich eingegriffen. Natürlich kam das Veto der Kinder, dass man hier ja machen kann, was man will. Ich habe jedoch erklärt, dass es verschiedene Regeln gibt und eine davon ist eben eine "Familienregel", dass keine Sachen kaputt gemacht werden. Ich denke, hier wird bewusst provoziert, um zu sehen, wie man als Eltern mit dieser Situation umgeht.
Weiter habe ich eine Liste bekommen, was ich mit den Kindern machen sollte. "Setzen Sie sich mit ihrem Sohn (10) zusammen und reden Sie mit ihm darüber, wie es war als er noch ein Baby war." - "Malen Sie zusammen mit den Kindern." Wie sinnvoll diese Anweisungen waren, weiß ich bis heute noch nicht, ich habe die Liste dann zur Seite geschoben und habe einfach das gemacht, was den Kindern gerade Spaß gemacht.
Ich würde einfach den Tipp geben: Ganz natürlich mit dem Kind umgehen und sich durch Anweisungen oder auch die Videokamera nicht verrückt machen, und einfach bei seiner Einstellung zur Erziehung bleiben (siehe Regeln).
Bei uns lief das Gutachten so ab: Die Gutachterin war einmal bei mir und den Kindern, einmal bei meinem Exmann und dann war ich mit den Kindern bei der GWG in München, am Schluss gab es ein Abschlussgespräch mit meinem EX und der Gutachterin.
Einen schalen Beigeschmack hinterlässt dieses Gutachten auf jeden Fall. Man hat das Gefühl, dass eine einzige Person nun darüber entscheidet, ob man als Vater oder Mutter geeignet ist. Man fragt sich, ob es wirklich möglich ist, bei 3 Terminen herauszufinden, was in dieser Familie los ist, wie jeder einzelne sich fühlt und wie die Gesamtsituation einzuschätzen ist. Ich war danach aber sehr erstaunt, wie gut diese Gutachterin unsere Familiensituation einschätzen konnte und was meine Kinder ihr erzählt haben, von dem ich keine Ahnung hatte.
Ich wünsche dir eine ebenfalls kompetente Gutachterin, die Einfühlungsvermögen zeigt und das richtige Gutachten erstellt.
Hallo Nixe,
vielen lieben Dank für diesen Einblick. Ja, eine Liste haben wir damals auch bekommen und wird es wohl auch dieses Mal geben. Ganz davon abgesehen, dass ich ohnehin nicht vor habe mich direkt an irgendwelche Anweisungen zu halten und meinen Sohn eventuell unter druck zu setzen, dass er jetzt unbedingt etwas malen muss.
Denke ich an das erste Gutachten, oder vielmehr die Gutachterin, dann dreht sich mir der Magen um. Bei der neuen Gutachterin hatte und habe ich das Gefühl, dass auch sie nicht gewillt ist anders zu entscheiden und meine Ex munter weiter machen darf, weil ja die Umgangsverweigerungen "nicht so schlimm sind" und die Gewalt die sich vor dem Kind abspielt, nicht mehr so oft statt findet, da mein Umgang nun zusammengefasst ist. Die Frage der Gutachterin "Aber sonst funktioniert der Umgang doch?" sprach Bände.
Ja, ich halte es auch für unmöglich nach ein paar kurzen Terminen einschätzen zu können, wie die Gesamtsituation ist. Was sie schon festgestellt hat ist, dass der Umgang keine Kindeswohlgefährdung darstellt, sonst hätte das Gericht dem Antrag meiner Ex auf Umgangsaussetzung bereits statt gegeben.
Ich kann also nur hoffen, dass meine Skepsis bezüglich des Gutachtens unbegründet ist.
Gerade die GWG Salzgeber in M hat einen ganz üblen Ruf, dass sie käuflich sind und immer das heraus kommt, was der Richter hören will.
Es gab auch schon mal was im Fernsehen was über die.
Soll auch verheerend gewesen.
Eigentlich immer wenn es um miese Gutachten geht werden die als erste genannt.
Kannst ja mal ein bisschen googlen.
Wie du damit umgehen sollst, weiß ich allerdings auch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich weiß, welchen Ruf die GWG in M hat und das erste Gutachten ist diesem Ruf mehr als nur gerecht geworden. Im Internet hab ich auch viel über die gelesen und nichts davon war positiv. Die Empfehlungen waren Mutterlastig.
Allerdings ist dieses Gutachten von Amtswegen eingeleitet worden und ich halte es für möglich, dass dieses Gutachten mal zu Gunsten meines Sohnes ausfällt. Das Gericht hätte meinen Antrag wegen der elterlichen Sorge nicht wieder aufnehmen müssen, tat dies aber und die VKH soll ja nun definitiv bewilligt werden. Also halte ich es für möglich, dass diesmal mein Sohn zu mir darf. Wir werden es ja sehen. Vielleicht gibts ja mal einen positiven Bericht. Morgen wird es erst einmal interessant, ob meine Ex nicht schon wieder eigenmächtig den Umgang verändert. Angekündigt hat sie es indirekt. Dann wäre sie aber echt blöder als die Polizei erlaubt.
@ Nixe
Weiter habe ich eine Liste bekommen, was ich mit den Kindern machen sollte. "Setzen Sie sich mit ihrem Sohn (10) zusammen und reden Sie mit ihm darüber, wie es war als er noch ein Baby war." - "Malen Sie zusammen mit den Kindern." Wie sinnvoll diese Anweisungen waren, weiß ich bis heute noch nicht, ich habe die Liste dann zur Seite geschoben und habe einfach das gemacht, was den Kindern gerade Spaß gemacht.
Ich habe mehrere Briefumschläge bekommen, mit Aufgaben. Was witzig war, ich habe während der Zeit zum "warm werden" mal einen Blick in die Umschläge geworfen und plötzlich stand die Gutachterin in der Tür und forderte mich auf dies zu lassen. Da waren aber nur noch 2 Umschläge übrig.
Die Aufgaben ging ich dann mit meinem Sohn durch, soweit mir das richtig erschien. Eine Aufgabe, wie sich mein Sohn seine Zukunft vorstellt, hab ich bewusst vermieden, ebenso wie ich mir meine Zukunft vorstelle. Das ist bekannt und muss also nicht zum x-ten mal gesagt werden. Vielmehr habe ich versucht von einem 6-jährigen Kind zu erfahren, was er später mal berufsmäßig lernen will. Das war eigentlich bei einem spielenden Kind von Beginn an zum Scheitern verurteilt, also spielten wir weiter. Über die Zeit zu reden, als mein Sohn klein war, konnt ich ebenso vergessen. Er hat so seine Probleme sich daran zu erinnern, denn der ganze Mist ging ja los als er 2,5 Jahre alt war. Wer erinnert sich schon gern daran, dass einem von jetzt auf gleich alles was ihm lieb war verboten wird.
Da eigentlich davon auszugehen ist, dass meine Ex die gleichen Aufgaben bekommt, bin ich gespannt, ob sie die erste Aufgabe lösen wird. Es galt eine Abbildung eines Hauses mit einem Tangram-Puzzle nachzubauen. So wie ich das Verständnis meiner Ex kenne, wird sie das nicht hin bekommen. Auf jeden Fall will ich wissen, ob sie das hin bekommen hat.
Mir ist hier im Forum zum Thema Gutachten etwas aufgefallen.
Da gibt es Formulare die auszufüllen sind. Also im Prinzip ein Fragebogen wo man bei der betreffenden Antwort ein x machen darf. Negativ ist mir aufgefallen, dass die Fragebögen und der Bogen für die Antworten separat waren. Es war also absolut kein Problem da mal ausversehen falsch anzukreuzen.
Was mich an dem Thema Fragebogen äußerst sauer aufstößt ist, dass da Fragen gestellt wurden wie, ob man Selbstmordgedanken habe, Drogensüchtig ist oder ein Problem mit Alkohol hat. Das nicht ein Mal, sondern bei etwa jeder fünften Frage. Als ich um die 90 Fragen beantwortet hatte und zum x-ten Mal eine Frage zum Thema Selbstmord gestellt wurde, hatte ich von dem Mist die Nase voll. Ich nahm Frage und Antwortbogen, gab die bei dem Mitarbeiter ab wo ich sollte und bemerkte dazu "Ich sehe keinen Grund diesen Mist weiter auszufüllen. Ich trinke keinen Alkohol, nehme keine Drogen und vor allem, da ich um das ABR für meinen Sohn kämpfe, verschwende ich keine Zeit an Selbstmord."
Ich hoffe jetzt mal, dass den Fragebogen nicht weiter auszufüllen, keine falsche Entscheidung war. Da ich die Seiten nicht fotographiert habe, kann ich nicht beweisen bis zu welcher Frage ich beantwortet habe.
Und dann beschäftigt mich noch eine Frage.
Die Gutachterin war wohl der Meinung, dass so eine Interaktionsbeobachtung keinen so hohen Stellenwert genießt, wie der Kindergarten den mein Sohn besucht. Ich wies sie auf den Gerichtsbeschluss hin. Daraus geht hervor, dass ich meinen Sohn Freitag um 13:45 Uhr aus dem Kindergarten holen darf und bis Dienstag 08:45 Uhr wieder im Kindergarten abzuliefern habe. Im ganzen Beschluss steht nicht ein Wort davon, dass ich meinen Sohn am Montag in den Kindergarten zu bringen habe. Für die Ferien im Februar wurde explizit darauf eingegangen, dass mein Sohn den Kindergarten zu besuchen hat, es sei denn, er ist krank oder das keine Vorschule statt findet.
Einerseits sage ich mir, dass ich auf Grund des Beschlusses meinen Sohn nicht gegen seinen Willen in diesen Kindergarten schaffen muss, um ihn dann Stunden später wieder dort abzuholen. Anders herum frage ich mich, ob ich hier der Gutachterin, der Verfahrenspflegerin und dem Jugendamt nicht Grund gebe, wieder gegen mich zu empfehlen, sofern das Ergebnis des Gutachtens nicht von vornherein fest steht.
Hallo Jarod,
wenn Dein Sohn 6 Jahre alt ist, nehme ich an, dass er im letzten Kigajahr vor der Einschulung ist. Da wird im Kiga auch auf die Schule hingearbeitet, natürlich nicht so strikt, dass jedes Kind immer dasein muss, es macht aber Sinn, dass das Kind jeden Tag da ist, also insbesondere auch Montags, wenn keine Urlaubszeit ist.
VG Susi
Hallo Susi64,
vielen Dank für deine Meinung. Ja, mein Sohn ist 6 Jahre alt und ja, er hat normalerweise jeden Tag Mittags Vorschule für eine Stunde. Ich habe aber schon erlebt, dass diese Vorschule eben nicht täglich stattfindet.
Mir ist klar das es Sinn macht, wenn mein Sohn auch Montags wenn er bei mir ist den KiGa besucht. Mir ist ebenso klar, dass dies meinen Sohn im Prinzip glücklich macht, wenn ich ihn morgens hin schaffe und nachmittags wieder abhole. Da das nur für 3 Monate sein soll, bin ich geneigt dem Druck nachzugeben und nicht darauf zu bestehen was wörtlich im Beschluss steht.
Jarod48
Ich könnte zwar die Gutachterin direkt fragen, bin aber unentschlossen weil das vielleicht nicht erwünscht ist.
Diese Interaktionsbeobachtung meiner Ex mit dem Kind muss doch sicher auch aufgezeichnet werden/worden sein und ich überlege, ob ich mir die Aufzeichnung von Mama und Kind ansehen darf, vor Abgabe des Gutachtens ans Gericht.
Weiß da vllt jemand Bescheid?
Diese Interaktionsbeobachtung meiner Ex mit dem Kind muss doch sicher auch aufgezeichnet werden/worden sein und ich überlege, ob ich mir die Aufzeichnung von Mama und Kind ansehen darf
Nein, die Aufzeichnung ist nur für die Augen des GA gedacht.
Gruss,
gardo
Hallo,
also erstens dürften hier die Rechte am Bild betroffen sein, d.h. Deine Ex muss zustimmen, zweitens ist der Zweck der Aufnahme die Erstellung des Gutachtens und nichts anderes, drittens wird die Gutachterin nicht viel davon halten, wenn Du nachdem Du das Video gesehen hast anfängst zu argumentieren und gegen das Gutachten zu reden.
Ob es rechtlich einen Anspruch gibt kann ich nicht sagen, halte aus aber aus den genannten Gründen für sehr unwahrscheinlich.
VG Susi