Das Problem wäre, dass du zum 30.4. ausziehen musst und noch keine neue Wohnung zum 1.5. hast, um diese zu beziehen. Zumindest hast du ja hier geschrieben, dass das mit der Wohnung nicht geklappt hat.
Problem gelöst. Auf die Augen von KM bin ich gespannt, wenn sie sieht wo und wie ich wohne. Von sowas hat sie immer geschwärmt. Jetzt muss morgen nur noch ein kleines Wunder geschehen, Sohni zu mir gelassen werden. Daran glaube ich jedoch nicht. Was ich für wahrscheinlicher halte ist, dass man mit der Begründung das Sohni bald zur Schule geht, den Umgang noch weiter kürzen wird. Mir zwar das SR lässt, aber alle Entscheidungen einzig von KM getroffen werden. Ist ja einem Entzug des SR gleichzusetzen.
Auf die Augen von KM bin ich gespannt, wenn sie sieht wo und wie ich wohne. Von sowas hat sie immer geschwärmt.
Na, dann hast du ihr ja richtig eine reingewürgt... *kopfschüttel*
Na, dann hast du ihr ja richtig eine reingewürgt... *kopfschüttel*
Deine Definition geht mit meiner so garnicht konform.
Deine Definition geht mit meiner so garnicht konform.
Na wie würdest Du das denn definieren?
Jarod, du hättest schreiben können "Von sowas habe ich immer geschwärmt", aber die andere Formulierung war dir wohl wichtiger...
Deine Definition geht mit meiner so garnicht konform.
Nicht nur, dass du andere User und Menschen aus deinem Umfeld täuscht, indem du bestimmte Informationen verzerrst wiedergibst oder vorenthältst. Vor allem betrügst du dich dadurch selber. Tragisch, du bist nicht mal fähig, das für dich zu erkennen.
Ich sage das nicht nur so daher, dein Kind tut mir aufrichtig leid. ;(
Nach deiner kommenden Verhandlung befragt, würdest du sicher antworten, dass du dieser mit freudiger Erwartung entgegen siehst. Und wenn die schlecht für dich ausgehen wird, würdest du wohl auch das hier anders wiedergeben. Dass das eine gestörte Reaktion ist, könntest du nicht wahrhaben. Armer Wicht...
Na wie würdest Du das denn definieren?
Das kommt darauf an von welchen Gegebenheiten wir ausgehen. Bekomme ich Sohni morgen sind es andere als wenn nicht.
Jarod, du hättest schreiben können "Von sowas habe ich immer geschwärmt", aber die andere Formulierung war dir wohl wichtiger...
Nein, ich hab von sowas nie geschwärmt.
Nicht nur, dass du andere User und Menschen aus deinem Umfeld täuscht, indem du bestimmte Informationen verzerrst wiedergibst oder vorenthältst. Vor allem betrügst du dich dadurch selber. Tragisch, du bist nicht mal fähig, das für dich zu erkennen.
Oha, jetzt täusch ich schon. :rofl2:
Nach deiner kommenden Verhandlung befragt, würdest du sicher antworten, dass du dieser mit freudiger Erwartung entgegen siehst. Und wenn die schlecht für dich ausgehen wird, würdest du wohl auch das hier anders wiedergeben. Dass das eine gestörte Reaktion ist, könntest du nicht wahrhaben. Armer Wicht...
Ich schrieb bereits (ich weiß nicht wie oft), dass ich NICHT daran glaube das sich morgen etwas ändert, außer das der Umgang noch weiter gekürzt wird und KM auf Grund ihrer eigenmächtigen Handlung Sohni bei der Schule anzumelden sogar noch die alleinige Entscheidungsbefugnis auf dem Silbertablett bekommen wird. Alles andere wäre reine Illusion von mir.
Nein, ich hab von sowas nie geschwärmt.
Dann hättest du es einfach nicht erwähnen sollen.
Nein, ich hab von sowas nie geschwärmt.
Rein Interessehalber:
Und warum hast Du dann die Whg genommen?
und warum hast Du die Formulierung hier so gewählt?
Gruß, toto
Moin Jarod,
weil Du´s bist, will ich nochmal was in Deinem Thread schreiben ...
KM auf Grund ihrer eigenmächtigen Handlung Sohni bei der Schule anzumelden sogar noch die alleinige Entscheidungsbefugnis auf dem Silbertablett bekommen wird.
Sie wird die alleinige Entscheidungsbefugnis mit einer anderen Begründung bekommen.
Nämlich mit der, daß der Mitsorgeberechtigte nicht zur Findung einer gemeinsam tragbaren Lösung geeignet ist.
Du verfügst schlichtweg über Null Bindungstoleranz.
Die Mentalität "Besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach" bringt keinen Vater weiter.
Die Mentalität "Ich will mit aller Gewalt die Taube und schieße pausenlos mit Gummipfeilen auf die Taubenzüchterin" ist deutlich zielführender.
Besser als an Deinem Beispiel kann man das kaum belegen.
Gruß
United
:thumbup: 😉
Oder auch nach Dante:"Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!"
Nämlich mit der, daß der Mitsorgeberechtigte nicht zur Findung einer gemeinsam tragbaren Lösung geeignet ist.
Nicht nur das, sondern auch weil das was sie zur Förderung anleiert (auch wenn sie möglicherweise nicht selbst effektiv fördern kann) durch den TE torpediert wird, weil ihm eine Flatulenz querulant kommt.
Wir erinnern uns an den Zahnarztbesuch: erst nörgelt er, dass der Zahnarzttermin eingeplant wurd, dann nörgelt er über den ihm unbekannten Zahnarzt, dann nörgelt er, dass im Fallle einer notwendigen Behandlung er nicht vorher gefragt wird, dann nörgelt er, weil nichts zu beanstanden war und er Zeit verplempert hat und am Ende nörgelt er, dass die KM angeblich mit dem Kind noch nicht beim Zahnarzt war.
Und warum hast Du dann die Whg genommen?
Gemütlich, für mich und Sohni ausreichend, mit Garten und ruhig gelegen.
und warum hast Du die Formulierung hier so gewählt?
Einfach so.
Wir erinnern uns an den Zahnarztbesuch: erst nörgelt er, dass der Zahnarzttermin eingeplant wurd, dann nörgelt er über den ihm unbekannten Zahnarzt, dann nörgelt er, dass im Fallle einer notwendigen Behandlung er nicht vorher gefragt wird, dann nörgelt er, weil nichts zu beanstanden war und er Zeit verplempert hat und am Ende nörgelt er, dass die KM angeblich mit dem Kind noch nicht beim Zahnarzt war.
Genörgelt habe ich, weil KM mir "befohlen" hat, zu welchem Zahnarzt ich mit Sohni zu gehen habe und das die VK nicht dabei war. Selbst das JA war der Meinung, dass es in so einem Fall das Mindeste ist, dass die VK dabei zu sein hat. Der Zahnarzt hat die Zähne geprüft, befand sie i.O. und entfernte vorsorglich den Wackelzahn. Achso, ja, das Märchen von KM, dass Sohni schon bei diesem Zahnarzt "behandelt" wurde, heften wir bei den bisherigen Märchen ab.
Nein, Jarod, du hast die Formulierung nicht "einfach so" gewählt. Vielmehr war es dir wichtig herauszustellen, dass du jetzt das hast, was deine Ex gerne hätte. Vielleicht sogar mit dem Hintergrund: wärst du mal bei mir geblieben. Etwas mehr Selbstreflektion würde dir wirklich sehr helfen.
Zum Nörgeln/Zahnarztdrama: Was ist nochmal "VK"? Wie hätte ich in dem Fall reagiert? Ich wäre mit ihm zum Zahnarzt ihrer Wahl gegangen und gut ist. Letztendlich egal, welcher Arzt behandelt, solange es dem Kind dabei gut geht.
Zum Nörgeln/Schulanmeldung: frühe Einschulung Ja oder Nein ist auch in funktionierenden Partnerschaften ein Knackpunkt. Da muss man nun mal zu einer Entscheidung kommen und hat nur begrenzt Zeit dafür.
Ich habe so langsam den Verdacht, dass deine Ex dich so oft "ärgert", weil du so schön darauf anspringst. Wie langweilig wäre es doch, wenn du dich nicht aufregen würdest...
Nein, Jarod, du hast die Formulierung nicht "einfach so" gewählt. Vielmehr war es dir wichtig herauszustellen, dass du jetzt das hast, was deine Ex gerne hätte. Vielleicht sogar mit dem Hintergrund: wärst du mal bei mir geblieben. Etwas mehr Selbstreflektion würde dir wirklich sehr helfen.
Du willst also besser wissen als ich, was mir wichtig ist? :rofl2:
Was ist nochmal "VK"? Wie hätte ich in dem Fall reagiert? Ich wäre mit ihm zum Zahnarzt ihrer Wahl gegangen und gut ist. Letztendlich egal, welcher Arzt behandelt, solange es dem Kind dabei gut geht.
VK=Versicherungskarte. Ich war bei dem Zahnarzt den Ex nannte. Wie hätte ich sonst erfahren sollen, dass Sohni dort noch nie behandelt wurde, obwohl sie das behauptet hat?
frühe Einschulung Ja oder Nein ist auch in funktionierenden Partnerschaften ein Knackpunkt. Da muss man nun mal zu einer Entscheidung kommen und hat nur begrenzt Zeit dafür.
Ich habe dem Direktor erklärt, dass ich die Einschulung auf Grund des Entwicklungsstandes für verfrüht halte. Den Entwicklungsstand haben die "Sachverständigen" die KM beauftragt hat bescheinigt.
Ich habe so langsam den Verdacht, dass deine Ex dich so oft "ärgert", weil du so schön darauf anspringst. Wie langweilig wäre es doch, wenn du dich nicht aufregen würdest...
Sicher wäre es für Ex schöner, wenn sie alleiniges SR hätte, wie sie es sich wünscht. Bisher ist ja viel von dem was sie tat darauf hinaus gelaufen, den Umgang mit allen Mitteln zu verhindern. Würde ich still halten und alles über mich ergehen lassen ohne mich zu wehren, wäre es für Ex ein Fest mich komplett abzuservieren. Soviel dann zum Thema Bindungstoleranz.
So, heute war Verhandlung und die musste ich erst mal sacken lassen. Aus einem Verfahren von Amts wegen wurde mit einem mal ein normales Verfahren. Laut Richterin wurde der Antrag aufgenommen, weil nun genug Zeit ins Land gegangen sei um die Situation neu zu bewerten. Alle Sachverständigen betonten, Sohni wolle bei mir leben, ermahnten während der Verhandlung KM mehrfach sie solle sich mit ihren abfälligen Bemerkungen zurück halten und sie sei verpflichtet mich über alles was Sohni betrifft zu informieren. Trotzdem ging die Empfehlung dahin, dass er weiter bei KM leben soll. Wunderte mich keineswegs, weil ich mit nichts anderem gerechnet habe. Das ich den Antrag auf Zwangsgeld als Zeichen des guten Willens zurück zog, wertete die Richterin entsprechend, betonte aber, beim nächsten Vergehen von KM wird ein Ordnungsgeld auf bloßen Antrag hin verhängt. Wers glaubt. Weiterhin wurde von der Richterin betont, dass man erfreut wäre, würde der Umgang in Zukunft ohne Zwischenfälle stattfinden und außergerichtlich geregelt werden können. KM war das überhaupt nicht recht. Ich hingegen meinte, dass dies wünschenswert wäre, aber eben nicht nur an mir liegt. Die Richterin nahm zudem eine Abänderung des Antrags zur Kenntnis, dass es mir nicht um die alleinige elterliche Sorge, vielmehr um das ABR geht. Es wurde theoretisiert wie es aussieht, wenn Sohni bei KM bleibt. Der Umgang würde auf Fr-Mo gekürzt, jedoch würde ich die Faschingsferien und die Herbstferien komplett bekommen und nun wurde KM bockig. Sie will Sohni während der Ferien lieber in den Hort stecken, als ihn zu mir zu lassen. Dann wurde die andere Variante in Augenschein genommen, dass KM alle zwei Wochen Umgang bekommt und die Ferien so bleiben wie sie sind. Das schmeckte ihr absolut nicht. Am Ende wurde beschlossen, dass die Entscheidung am 16.06. fallen wird. Wieder warten und Sohni trösten, dass er noch immer nicht bei mir wohnen kann. Zu allem Überfluss soll Sohni noch einmal richterlich im Kindergarten befragt werden. Was glauben die was er sagt? Seine Meinung hat sich nicht geändert.
Nicht nur die GAin kam heute ins schleudern. Auch die Dame vom Amt und die Verfahrenspflegerin. Und das nur wegen "Da es Sohni bei KM angeblich gut geht, warum weigert man sich dann so immens ihn zu mir zu lassen, wenn es ihm bei mir besser wird?" Lustig wurde es gleich zu Beginn der Verhandlung, da der Laptop der GAin den Dienst quittierte. Sie bat mich, da ich mich ja mit sowas auskenne, mal nachzusehen. Nunja, war mir ein Vergnügen, nur konnte ich bei einem defekten Akku nicht helfen und ein Stromkabel hatte sie nicht mit. Der qualifizierte Kommentar meiner Ex hat fast einen Lachanfall bei mir ausgelöst. Sie tippte auf die Grafikkarte, nur weil der Monitor schwarz blieb.
Nun harren wir der Dinge die da kommen. Mein Vorschlag Sohni heute aus dem KiGa abzuholen, damit KM und ich morgen nicht noch einmal vor ihm aufeinander treffen, nunja, wurde gleich mal wieder abgelehnt von KM, obwohl die Richterin meinen Vorschlag für besser hielt.
Und jetzt kommt doch tatsächlich mal eine Frage. Ex will, dass ich die Schulgebühren zahle. Ist es nicht so, dass wer BET ist und die Schule aussucht, auch zahlt? Ich glaub hier mal was in der Richtung gelesen zu haben.
Moin,
Ex will, dass ich die Schulgebühren zahle. Ist es nicht so, dass wer BET ist und die Schule aussucht, auch zahlt? Ich glaub hier mal was in der Richtung gelesen zu haben.
Wenn sie die Schule ausgesucht hat, dann soll sie auch zahlen ... ich bin nur nicht auf dem Laufenden, warum Schulgebühren anfallen. Hast Du etwas unterschrieben? Nein, gut, dann wird auch erst einmal nicht gezahlt.
Was mich bei der Sache wundert, warum jetzt nocheinmal bis zum 16.06. gewartet wird. Und nein, Du solltest Sohni nichts sagen, und auch keine Erklärung liefern, warum er "jetzt" noch nicht zu Dir kann. Das lass mal schön bleiben, der ist schon instrumentalisiert genug.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn sie die Schule ausgesucht hat, dann soll sie auch zahlen ... ich bin nur nicht auf dem Laufenden, warum Schulgebühren anfallen. Hast Du etwas unterschrieben? Nein, gut, dann wird auch erst einmal nicht gezahlt.
Schulgebühren fallen an, da dies zum einen eine Privatschule ist und Sohni auch noch bis gegen 16.30 Uhr nach der Schule betreut werden soll. Und richtig vermutet, nein, unterschrieben habe ich bislang nichts, nicht mal die Anmeldung.
Was mich bei der Sache wundert, warum jetzt nocheinmal bis zum 16.06. gewartet wird. Und nein, Du solltest Sohni nichts sagen, und auch keine Erklärung liefern, warum er "jetzt" noch nicht zu Dir kann. Das lass mal schön bleiben, der ist schon instrumentalisiert genug.
Bis 16.06. soll es eine weitere Anhörung von Sohni geben. Eine Erklärung wegen des "warum" muss ich ihm aber liefern. Er fragt/bohrt so lange nach bis er eine Antwort hat. Ich glaube es wäre das schonendste, wenn ich ihm sage dass die Richterin noch nicht entschieden hat, denn das ist ja auch wahr.