Als Vater hast Du d...
 
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Als Vater hast Du das Recht....

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn deine Unterschrift bei der Schulanmeldung nicht eingefordert wird, ist das das Versäumnis der Schule und nicht der Mutter.

Da ich mein Kind gerade für die Oberschule anmelden musste, kann ich dir von hier aus sagen, dass man den 2. Sorgeberechtigten benennen musste, seine Unterschrift aber nicht benötigt wurde.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2015 12:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

War und ist bei uns auch so.

Gerade weil die Schulen keine Lust mehr auf diese ewigen Streitereien haben, sind die meisten dazu übergegangen, dass sie Anmeldungen, Einverständniserklärungen und auch Zeugnisse so gestalten, dass sie nur noch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen.

Da steht dann Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Damit ist die Schule aus der Nummer raus und muss sich nicht ständig rechtfertigen, warum und wieso sie nicht beim zweiten Elternteil nachgefragt hat. Was ich auch in bestimmten Fällen durchaus verstehen kann

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.03.2015 12:58
(@Jarod48)

Offenbar ist das bei der Einschulung nicht so. Da müssen so GSR beide ET unterschreiben. Ich fahr da Montag hin, lass mir erklären was Freitag angesagt war und werde dementsprechend reagieren.

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Geschrieben : 22.03.2015 14:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist ja nicht verboten, sich vor einem Tag der offenen Tür (wie fandest Du es denn da? Du nimmst doch sowas sicherlich wahr, wenn es die zukünftige Schule Deines Sohnes werden könnte? "Frau Richterin, Jarod hat sich doch die Schule am Tag der offenen Tür nicht mal angesehen! Er lehnt die also ab, ohne sich ein eigenes Bild zu machen und hat ein Vorurteil, dass es eine Schule für Lernbehinderte ist. Dabei arbeitet die Schule lediglich inklusiv, so wie es heute überwiegend vorgesehen ist....") ein persönliches Gespräch zu führen.

Weißte Jarod, Deine Ex macht gerade verdammt viel richtig. Sie kümmert und informiert sich und ist präsent. Anstatt dass Du das gleiche tust, sitzt Du mal wieder im Hintergrund und zeterst und suchst, was sie schon wieder falsch machen könnte und wo sie dich schon wieder ausgrenzt. Dabei bist lediglich Du derjenige, der den Hintern nicht hoch kriegt.

Frag Dich doch mal, WO GENAU DU aktiv wirst? Damit meine ich jetzt nicht, aktiv Krieg gegen Ex zu führen. Was genau stellst Du denn für Junior auf die Füße, zB hinsichtlich der Schulwahl? Welche inhaltlich fundierten Gegenvorschläge hast Du parat? Und nein, damit meine ich nicht die für dich bequem erreichbare Schule und noch mehr Geglucke auf Deinem Sohn.

Nebenbei bemerkt: Wenn Dein Sohn sensibel ist und Deiner Meinung nach "Opfer" sein könnte, was genau gibt es da Besseres, als eine Schule, die eine besondere Förderung für Kinder mit Problemen aller Art vorsieht? Und viele gemeinsame Aktivitäten auch außerhalb des Unterrichts, was für die Gemeinschaft mit anderen Kindern wichtig ist?

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 22.03.2015 14:53
(@bester-papa)
Registriert

War und ist bei uns auch so.

Gerade weil die Schulen keine Lust mehr auf diese ewigen Streitereien haben, sind die meisten dazu übergegangen, dass sie Anmeldungen so gestalten, dass sie nur noch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen.

Dass bei Anmeldungen die meisten Schulen auf beide Unterschriften verzichten, halte ich für eine gewagte These.

Zudem unterliegen Schulanmeldungen wohl dem GSR. Da können sie auf den Anmeldebogen schreiben, was sie wollen. "Aus der Nummer raus" sind sie damit noch lange nicht.

@Jarod:

Du hast die Schule über das GSR informiert, also entspanne Dich. Ich glaube nicht, dass sie ohne Dein Einverständnis die Schulanmeldung annehmen.

VG
BP

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Geschrieben : 22.03.2015 14:58
(@Jarod48)

Servus BP,

entspannen wäre schön, nur hat der KiGa auch Bescheid gewusst, dass es KM verboten war Sohni im einen An und im anderen Abzumelden. Von daher ist es nur legitim, wenn ich da mal erscheine und mir selbst ein Bild mache, statt mir am Telefon alles schön reden zu lassen.

LG

J

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Geschrieben : 22.03.2015 15:30
(@bester-papa)
Registriert

Nun, Du kannst da hingehen und ihnen den GSR Beschluss vorlegen. Damit ist die Schule informiert, dass GSR besteht. Aber dann wird die Frage kommen, ob Du gegen die Aufnahme bist. Und dann brauchst Du eine Antwort.

Sofern Du gegen die Schule bist und die Schule Dein Kind trotzdem aufnimmt, müsstest Du gerichtlich dagegen angehen. Sinnvoll ist das nicht wirklich.

Ich würde als allererstes mal checken, ob die Schule bei getrennt lebenden Eltern kooperativ ist und auch den anderen Elternteil über zB Elternabende informiert. Die Schulen sind dazu nämlich nicht verpflichtet. Manche Schulen machen das, manche nicht.

Machen sie das, würde ich stets freundlich und nett auftreten und nicht wie die Axt im Walde auftreten.

entspannen wäre schön, nur hat der KiGa auch Bescheid gewusst, dass es KM verboten war Sohni im einen An und im anderen Abzumelden.

Wenn der Kiga über das GSR informiert war, hätte ich denen mal deutlich die Meinung gesagt. 

VG
BP

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Geschrieben : 22.03.2015 16:08
(@Jarod48)

Das hat den Kindergarten nicht interessiert. Man behandelt mich ohnehin als hätte ich kein Mitspracherecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2015 16:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer hatte das verboten? Das Gericht?

Wer hat den Vertrag mit der (ersten) Kita gemacht? Ihr beide? Wenn nicht, kann nur der Vertragsnehmer kündigen.

Außerdem ist HIER ganz schön beschrieben, wie man "wesentlich bedeutende Entscheidungen" von sog. Alltagsentscheidungen trennen muss/sollte. Die Schilderung deckt sich mit meiner persönlichen Erfahrung: Den Antrag für den grundsätzlichen Kitabesuch musste mein Ex mit unterschreiben (da das Jugendamt den Platz ja mit subventioniert, beim Jugendamt). Den Vertrag mit der Kita habe aber ich allein geschlossen, mit allen Folgen: Ich habe den Platz allein bezahlt und für die Beiträge gehaftet, ich habe den Platz allein gekündigt, ich habe bestimmt, wer das Kind abholt und wer nicht.

Auch wenn man gerne alles durch die "ich habe Sorgerecht"-Brille sieht, sollte man trotzdem nicht zivilrechtliche Grundlagen völlig außer Betracht lassen. Mein Ex zB hätte gegen die Abmeldung aus der Kita nichts machen können, weil er einfach kein Vertragsnehmer war.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 22.03.2015 17:30
(@Jarod48)

Ja, das war ein Verbot des Gerichts, über das sich KM hinweg gesetzt hat und der KiGa Bescheid wusste, es aber trotzdem zugelassen hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2015 18:13




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, das war ein Verbot des Gerichts, über das sich KM hinweg gesetzt hat und der KiGa Bescheid wusste, es aber trotzdem zugelassen hat.

  :heuldoch: Du kannst die Vergangenheit nicht ändern. Niemand kann das.

Du kannst nur eure Zukunft beeinflussen. Dafür musst du die Gegenwart als gegeben annehmen, statt laufend mit der Vergangenheit zu hadern. So, wie du derzeit :againstwall: unterwegs bist, sieht deine Zukunft demnächst so aus:

daß Dir droht, Deinen Sohn zu verlieren.

Und daran wird weder deine geschiedene Frau noch ein Gericht Schuld sein. Diesen Weg gehst du ganz allein.

Armes Kind ...

LG Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2015 19:00
(@Jarod48)

Dafür musst du die Gegenwart als gegeben annehmen

Eine Gegenwart in der Ex macht wie sie will, nun nicht mehr nur gegen Verfügungen verstößt, sondern nun auch gegen Beschlüsse, nee, die werd ich sicher nicht als gegeben annehmen. Da könnte ich auch gleich auf GSR verzichten und meinen Sohn seinem Schicksal überlassen. So hat man mich nicht erzogen.

Gruß

J

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Geschrieben : 22.03.2015 19:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man behandelt mich ohnehin als hätte ich kein Mitspracherecht.

Das leider aus althergebrachtem, teilweise vielleicht auch noch ideologisch gefärbtem Rollendenken, manchmal noch an durchaus verschiedenen Stellen einem die These begegnet, dass ein Kind zur Mutter gehöre und ein Trennungsvater  neben dem Unterhaltszahler maximal als Spaßpapa beim Umgang zu akzeptieren sei, mag ab und an ja tatsächlich noch vorkommen. Aber warum behandelt dich offenbar jeder so??

Fällt Dir dazu was auf?

Das die KM verdammt  schlau ist, fällt nach Deinen eigenen Worten ja aus! Woran könnte es wohl noch liegen?

Gruß, Toto, der heute einen tollen Tag mit Sport und später mit Kind bei super sonnigem Frühlingswetter draußen verbracht hat und nicht den ganzen Tag ein ums andere Mal Posts beantwortet hat...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2015 20:11
(@Jarod48)

Nicht jeder behandelt mich so. Nur die, die das Kind bei der Mutter aufwachsen sehen wollen.

KM telefoniert bei jedem Problem mit ihrer Cousine, die sich für besonders Schlau hält. Letztlich wird aber nahezu jedes Klischee bedient, weil man weiß, die Gerichte springen drauf an.

Gruß, Jarod, der hier kein schönes Wetter hat, aber trotzdem mit Sohni mehrfach an der frischen Luft war.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2015 20:22
(@Jarod48)

Gleiches Recht für alle?

Wie ich ja schon schrieb, ist KM 4 Mal umgezogen und hat mir nicht ein Mal die neue Adresse mitgeteilt. Jetzt bin ich dabei in eine bessere Wohnung zu ziehen und sage mir im Prinzip, sie hat es nicht für nötig gehalten mich zu informieren, warum also sollte ich ihr die neue Adresse mitteilen. Vom Gericht lasse ich mich auch nicht zwingen. Erfährt KM wo ich beabsichtige zu wohnen heißts doch gleich "Was? Der wohnt jetzt hier? Ich fühle mich gestalkt!!!!" Nicht im selben Haus wie sie, aber keine 300 m entfernt. Als wir gestern die Wohnung besichtigten, musste ich Sohni immer wieder erklären, dass er jetzt nicht zu Mama zurück muss.

J

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Geschrieben : 23.03.2015 10:23
(@psoidonuem)
Registriert

Glückwunsch. Jetzt weiß auch die Schule schon, was für ein hoffnungsloser Fall Du bist.
Naja, früher oder später hätten sie es eh erfahren. Falls Du bis dahin noch SR hast.

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Geschrieben : 23.03.2015 12:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gleiches Recht für alle?

Wie ich ja schon schrieb, ist KM 4 Mal umgezogen und hat mir nicht ein Mal die neue Adresse mitgeteilt. Jetzt bin ich dabei in eine bessere Wohnung zu ziehen und sage mir im Prinzip, sie hat es nicht für nötig gehalten mich zu informieren, warum also sollte ich ihr die neue Adresse mitteilen. Vom Gericht lasse ich mich auch nicht zwingen. Erfährt KM wo ich beabsichtige zu wohnen heißts doch gleich "Was? Der wohnt jetzt hier? Ich fühle mich gestalkt!!!!" Nicht im selben Haus wie sie, aber keine 300 m entfernt. Als wir gestern die Wohnung besichtigten, musste ich Sohni immer wieder erklären, dass er jetzt nicht zu Mama zurück muss.

J

Welch Kindergarten. Und? Du bist umgezogen und dann? Soll dein Sohn das der Mutter ständig verschweigen? Muss er lügen? Schließt du ihn dann an deinen WE in der Wohnung ein? Denn wenn ihr rausgeht könnte euch ja die KM sehen. Na viel Spaß.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 23.03.2015 12:31
(@Jarod48)

Welch Kindergarten.

Eben so hab ich das empfunden, als sie sich weigerte die Adresse zu nennen. Das Gericht tat was genau? Nix

Du bist umgezogen und dann? Soll dein Sohn das der Mutter ständig verschweigen?

Nein, muss er nicht. Irgendwann findet sie es sicher heraus. Wann, geht mich nichts an.

@ psoido

Was hat die Schule mit dem Umzug zutun? Mit der hab ich noch keinen erneuten Kontakt aufgenommen. Meine Anwältin meinte, wir warten den 30.04. ab. Das Gericht wurde inzwischen in Kenntnis gesetzt und am 30.04. darf sie dann erklären, warum sie sich über alles hinwegsetzt und ständig Alleingänge durchzieht, ohne es zu dürfen. Auf die Erklärungen bin ich wirklich neugierig.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2015 14:41
(@psoidonuem)
Registriert

... darf sie dann erklären ...

Eben genau nicht. Und so lange Du darauf bestehst, dass Deine Frau irgendwas muss oder Dir Rechenschaft abzulegen hat - genau solange wird bei euch nix besser, sondern alles schlechter.

Wenn Du Dich nicht änderst, wäre Deine Frau gut beraten, demnächst das ASR zu beantragen. Das kriegt sie mit links.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2015 15:34
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

....Wenn Du Dich nicht änderst, wäre Deine Frau gut beraten, demnächst das ASR zu beantragen. Das kriegt sie mit links...

Hallo psoido,
das ABR hat sie schon...siehe direkt den allerersten Post des TO in diesem Thread....das ASR wäre der nächste konsequente Schritt
Nach allem, wie der TO sich hier präsentiert, würde mich das auch nicht wundern...
Das Kind tut mir leid!
Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2015 15:41




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