@ Brainstormer Ich geb dir vollkommen Recht.
@ Loge Zu dem Zeitpunkt hatten wir beide noch das ABR und es gab eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung, welche ich der Polizei sogar vorlegte. Die meinten aber nur ich soll "verschwinden", sonst Arrest. Außerdem solle ich mich daran gewöhnen, wenn die Mutter nicht will, könnten sie nichts tun. Als ich die Umgangsverweigerung bei Gericht meldete, gab es nur eine Verfügung das die Mutter in Zukunft das Kind heraus zu geben habe. Ich mein, in der Umgangsregelung war deutlich festgehalten was unternommen wird wenn gegen die Regelung verstoßen wird. Einfach nur lächerlich. Das Gericht lässt sich auf der Nase herum tanzen, aber es ist eben die Mutter die tanzt. Wäre ich derjenige der das tut, ohje. Meine Ex hat ja schon ein paar Mal versucht mich wegen Umgangsverweigerung dran zu kriegen. Hintergrund, sie gibt nie Wechselwäsche mit und ich seh nicht ein, warum ich dauernd das verschlissene austauschen soll. Also brachte ich meinen Sohn mit meinem Bestand an Bekleidung in den KiGa und holte ihn auch wieder ab, um dann die Sachen auszutauschen. Meine Ex durfte unseren Sohn dann bei mir abholen, mit den Sachen die sie ihm angezogen hatte, so wie sie waren. Selbstverständlich bekam sie Bescheid das unser Sohn bei mir abzuholen ist. Trotzdem wurde ein Zwangsgeld beantragt, worüber noch nicht entschieden wurde.
Hi all,
Auch in der Mehrzahl der "modernen" Ehen herrscht das klassische Rollenmodell oder eine Abwandlung davon. Die paritätische Aufgabenteilung ist eher selten; Hausmänner sowieso. Also liegt die Betreuungskontinuität eben auch in der überwiegenden Zahl der Fälle bei den Müttern.
mag ja alles stimmen. so im allgemeinen und überhaupt. aber in diesem thread schreibt der to
Da ich die Elternzeit nahm, hat es eine wesentlich stärkere Bindung zu mir.
kontinuitätsprinzip also nur für hausfrauen. hausmänner werden auf den mainstream verpflichtet?
nach der scheidung heißt es immer und überall: back to the fifties: "mami hütet die kinder - vati schafft die kohle ran. punkt. ende der debatte."
total egal was in der ehe gelebt wurde. hauptsache des sozialamt bleibt außen vor.
kann verstehen das du mehr als sauer bist frosti.
welcher anwalt hat deine super ausgangslage denn am OLG vergeigt?
gruss horst
Hallo Horst,
mit dem Unterschied, meine Ex ging und geht weiterhin einer Vollzeitbeschäftigung nach. Sie dachte nicht im Traum daran für unser Kind auf Teilzeit umzusteigen. Angekündigt wurde es vor Gericht bei Anfrage immer, nur umgesetzt nie.
Wie meinst Du das mit dem Anwalt?
Achso, falls es überlesen wurde, jarod45=Frosti1966, also nicht wundern. Ich hatte nur meine Zugangsdaten komplett versemmelt.
Wie meinst Du das mit dem Anwalt?
so, wie ich's geschrieben hab: ein fachanwalt für familienrecht hätte dabei mehr herausholen müssen.
meiner laienhaften meinung nach.
bin aber selbst kein profi.
gruss horst
Meiner ist Fachanwalt für Familienrecht. Aber was für eine Chance hat man, wenn das Jugendamt generell sagt das Kind gehört immer zur Mutter und Gutachterin und die VP das gleiche empfehlen. Eigentlich keine.
Ich bin jetzt gespannt ob ich nachher meinen Sohn zum Umgang bekomme oder nicht. Ich sollte ihn eigentlich vom KiGa abholen und Montag wieder zum KiGa hin schaffen. Da ich keine Adresse bekam, selbst bei mehrfachem Nachfragen nicht, stehe ich bei meiner Ex vor der Tür. Dann muss ich sehen, bekomme ich ihn, oder eben nicht. Bekomme ich ihn wieder ohne Adresse des KiGa, schaffe ich ihn Montag nicht hin, gebe aber auf Anraten meines Anwalts per Mail nochmals Bescheid das er bei mir abzuholen ist. Dann wird man sehen. Kommt sie ihn wieder nicht holen, schaffe ich ihn Montag 16.00 Uhr wieder hin, vonwegen Bindungstoleranz. Das sieht dann auch beim OLG besser aus.
Hi,
woran es bei vielen Vätern (aber eigentlich bei den"Deutschen" generell) hapert ist:
Sich zu wehren und sich auszukennen!
Vor allem fällt mir auf (und es war bei mir genauso), dass diese Dinge nicht sachlich diskuttiert werden, sondern sehr emotional. Was ich auch durchaus nachvollziehen kann. (Gerade heute musste ich mich mit dem Willen meines 4 Jährigen Jungen befassen, weil es KM nich auf die Kette bekommen hat.. )
Zu dem Zeitpunkt hatten wir beide noch das ABR und es gab eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung, welche ich der Polizei sogar vorlegte. Die meinten aber nur ich soll "verschwinden", sonst Arrest. Außerdem solle ich mich daran gewöhnen, wenn die Mutter nicht will, könnten sie nichts tun.
Das zeigt mir, dass es eigentlich nicht um das Kind geht. Natürlich kann man bei einem Umgangsbeschluss die Polizei dazu holen. Jetzt versetz dich mal in die Lage der Polizisten. Wir bei der Bank halten uns aus "Streitigkeiten" heraus, wenn ein gemeinsamer Kredit z.B. vor die Wand fährt.
Aber, was hätte ich gemacht in dieser Situation?
Namen der Polizisten aufgeschrieben, Dienstnummer und den Vorgesetzten. Und dann hätte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, die Mutter auf den Beschluß hinzuweisen. Das haben sie nicht gemacht. Also Beschwerde einlegen. Die überlegen sich, ob sie in einer ähnlichen Situation nochmal untätig bleiben.
Als ich die Umgangsverweigerung bei Gericht meldete, gab es nur eine Verfügung das die Mutter in Zukunft das Kind heraus zu geben habe. Ich mein, in der Umgangsregelung war deutlich festgehalten was unternommen wird wenn gegen die Regelung verstoßen wird.
Auch hier kann man Beschwerde einlegen.
Einfach nur lächerlich. Das Gericht lässt sich auf der Nase herum tanzen, aber es ist eben die Mutter die tanzt. Wäre ich derjenige der das tut, ohje. Meine Ex hat ja schon ein paar Mal versucht mich wegen Umgangsverweigerung dran zu kriegen. Hintergrund, sie gibt nie Wechselwäsche mit und ich seh nicht ein, warum ich dauernd das verschlissene austauschen soll. Also brachte ich meinen Sohn mit meinem Bestand an Bekleidung in den KiGa und holte ihn auch wieder ab, um dann die Sachen auszutauschen. Meine Ex durfte unseren Sohn dann bei mir abholen, mit den Sachen die sie ihm angezogen hatte, so wie sie waren. Selbstverständlich bekam sie Bescheid das unser Sohn bei mir abzuholen ist. Trotzdem wurde ein Zwangsgeld beantragt, worüber noch nicht entschieden wurde.
Das kenne ich auch. Nur, wer lässt sich auf der Nase herumtanzen... Wenn du das ganze Spiel deiner Ex nicht mitmachst, was könnte dann passieren?
Meine Ex hatte auch einiges an Forderungen...Versucht ab und zu mir ans Bein zu pinkeln...
Ich kann deinen/Euren Frust komplett nachvollziehen...
Aber eines steht auch fest...
Es gibt kein Patentrezept für jeden einzelnen... Nur dass jeder sich selber auch hinterfragen sollte... Und manchmal... Da verliert man(n) auch und man kämpft gegen Windmühlen... Dann ist es notwendig einen( auch mehrere Schritte) zurück zu gehen und sich evtl eine Niederlage einzugestehen.
Wenn die Bindung zum Kind jedoch so stark ist. Und der Umgang (auch wenn er unregelmäßig) läuft, die Bindung zum Kind stark gemacht wird. Dann kommt irgendwann der Punkt (z.B. 14. Lebensjahr) wo das Kind dann frei entscheiden kann wo es leben möchte.
Ein Arbeitskollege von mir, hatte in etwa so eine Mutter, die ihrem Ex ständig das Leben zur Hölle gemacht hat...Aber der Umgang funktionierte... einigermaßen...(wie er erzählt).. Und mit 14.."Mama, ich gehe zu Papa.."
Denkt einfach drüber nach. Wer vor Gericht kein recht bekommt... ist leider oft verbittert...
So long
Marko
Hi Marko,
Es soll also nicht um das Kind gegangen sein? Ich glaube Du gehst davon aus das ich um den Umgang durchzusetzen die Polizei gerufen habe. Da muss ich dich enttäuschen. Die wurde von meiner Ex gerufen. Nicht weil ich Randale gemacht hätte, nein. Meine bloße Anwesenheit war der Grund hierfür. Sei herzlichst bedankt für den Hinweis mit den Dienstnummern. Das werd ich mir merken.
Heute habe ich meinen Sohn wieder nicht bekommen. Ein eindeutiger Fall von Umgangsverweigerung der Mutter und erneuter Verstoß gegen die gerichtliche Regelung. Diesmal wird ein Ordnungsgeld beantragt und muss verhängt werden, da sie kein fehlendes Verschulden nachweisen kann. Mein Sohn war weder nicht transportfähig noch sonst was.
Eine Niederlage eingestehen und meinen Sohn bei der Mutter belassen obwohl er das nicht möchte? Niemals!
Am 24.01. ist die Anhörung beim OLG München. Dort wird die erneute Umgangsverweigerung sicherlich nicht als Bagatelle betrachtet. Außerdem ist dort auch mein Sohn geladen und wird mit Sicherheit befragt. Man hätte die Beschwerde von vornherein ablehnen können, tat dies aber nicht und läd sogar das Kind zur Verhandlung. Also sind die Chancen das mein Sohn wieder heim kehren kann nicht gänzlich hoffnungslos. Ich denke aber auch, dass die Beweise die ich in meiner Beschwerde angeführt habe, das Gericht interessieren werden.
also - als newcomer hier im forum möchte ich den vätern mut zu sprechen!
zu mir:
1. 14 jahre verheiratet mit einer brasilianerin, die es in dieser zeit geschafft hat, kein gescheites deutsch trotz aller hilfe von mir zu lernen
2. bin am 1.10.10 ausgezogen mit neuer LG
3. bin im juli 12 geschieden worden
4. hab im nov 12 wieder geheiratet
5. im mai 12 vor dem FG gericht der ex erlaubt, mit dem kind 30 km weit weg zu ziehen, entsprechenden intensiven umgang vereinbart, fast 50 % des monats
6. im sept ist die kleine im neuen ort eingeschult worden
7. ende oct 12 ist mama, die im neuen ort trotz lüge vorm FG keine arbeit hatte, OHNE meine genehmigung und OHNE auf jugendamt zu hören nach münchen in eine scheiß gegend gezogen
8. noch vor umzug beim zuständigne FG antrag auf übertragung ABR eingereicht
9. termin war der 9.11.12
10. ein paar tage später beschluß und AO: abr beim pappa
11. ein paar tage später den beschluß umgesetzt
12. unsere tochter wohnt bei mir und meiner neuen frau und geht zur schule und hat mit mama guten umgang
fazit:
1. wenn die km mit dem kind OHNE eure zustimmung wegzieht, zeigt sie sich erziehungsungeeignet. siehe links:
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/157038
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/163383
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/152126
als väter müßt ihr in der lage sein, das kind bei euch aufzunehmen, seid verständig zum jugendamt und arbeitet mit und stellt euch mit den verfahrenspflegern gut! das hat bei mir den ausschlag gegeben! ich arbeite von daheim aus! das olg mü hat mir in allen punkten recht gegeben und die beschwerde der ex abgewiesen!
ihr müßt euch klar sein, daß bei einer neuen partnerin eure ex gewaltig dazwischenhaut, so wie bei mir momentan. die kleine kommt von den umgängen total aufgelöst, aufgeladen und zugeschissen von der km zurück.
aus eigener erfahrung kann ich euch sagen, daß die wage der familiengerichte gewaltig zur andren seite ausschlägt!
bb
netlover
Also erst mal Danke für deinen Zuspruch.
Also mit dem Jugendamt, der zuständigen Mitarbeiterin, hab ich es mir leider schon Jahre vor der Trennung wegen meiner Tochter aus erster Ehe verscherzt. Man wollte mich zwingen meine damals erst 16 Jahre alte Tochter wegen einer Berufsausbildung in ein Internat zu stecken. Ich hab nur gefragt wer der Sorgeberechtigte ist, die oder ich und bin gegangen. Beim zweiten Aufeinandertreffen ging es um meinen Sohn und da war das Jugendamt, sagen wir mal, man behandelte mich auf Grund der Aussage meiner Ex das ich sie misshandelt hätte, wie einen brutalen Schläger.
Egal bei wem, örtliches Familiengericht, Verfahrenspfleger oder Psychologen der Erziehungsberatung, meine Ex stellte mich immer so hin als ob sie ständig von mir geschlagen worden sei und ich hätte nicht mal vor meiner Tochter halt gemacht. Wers nicht glaubt, hörte nur den Satz 'Sie waren ja nicht 14 Jahre mit dem zusammen!', in einem total hysterischen Ton.
Für das OLG hab ich aber neue Hoffnung aufs ABR, zumal ja jetzt die wiederholte Umgangsverweigerung und eine ebenfalls wiederholte eigenmächtige Umgangsveränderung der Ex auch noch dazu kommt.
Das Gericht und die letzte VP hat Fehlerhaft gearbeitet und ich kanns beweisen. Das stimmt mich im Momant zuversichtlich. Wenn alles so läuft wie ich es mir ausrechne, dann ist mein kleiner Engel in 1,5 Wochen wieder bei Papa zuhause.
Drückt mir die Daumen
jarod45
Hi Herzlich Willkommen hier,bin ebenfalls neu hier und deine Probleme kommen mir irgendwie bekannt vor.Wünsche dir und deinem Sohn das es wieder FRiedlich wird.Gruss papi2010
Moin
Nach mittlerweile 49 Antworten auf einen einzigen Beitrag von @Frosti1966 würde ich doch darum bitten wollen, mal eine Antwort von ihm abzuwarten. Schliesslich ist das hier sein Thread, und kein allgemeines Diskussionspodium für grundsätzliche Ansichten, wie es in den unpersönlichen Foren zu finden ist. Danke.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
Frosti1966 = jorod45 🙂
Gruß
Brainstormer
Moin
Kaum ist man mal ein paar Wochen weg, steppen hier die Hühner. Okay, dann nur weiter so. Und: Sorry.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
**Zusammengeführt**
Achja, ein netter kleiner Systemcrash und alles an Daten war weg, so auch Frosti1966.
Nun, nach fast 2 Jahren des Ursprungsthreads, will ich mal anknüpfen. Was ist bisher passiert? Wie schon festgestellt, darf meine Ex machen was sie will. Ich will nicht sagen, dass ich mich damit abgefunden habe, weil es nicht so ist. Es ging weiter mit Umgangsverweigerungen, Übergriffen gegen meine Person vor dem Kind und niemanden interessierte es. Ich habe versucht mit dem Jugendamt zu kooperieren. Frau A. wurde abgelöst durch Frau K., was mich eigentlich nicht weiter interessiert hätte, wären da nicht wichtige Unterlagen einfach verschwunden. Seis drum. Immer wenn ich mich zum Jugendamt begab um etwas mitzuteilen, hörte ich folgendes "Ja das kann natürlich nicht sein. Da müssen wir mal mit der Mutter reden." Wer jetzt meint das sich etwas getan hat, der irrt gewaltig. Ich war aber zunächst ruhig gestellt, da ich ja eine Reaktion abwartete. Zwischenzeitlich habe ich auch am Kurs der Caritas "Kinder im Blick" teil genommen. Die Psychologen dort konnten nicht fassen, was ich zu berichten hatte. Zum Ende wünschte man mir nur viel Kraft. Der neue Kindergarten wurde von meinem Sohn bis jetzt nicht angenommen und das ist nun fast 2 Jahre her. Mittlerweile war meine Intervention bezüglich des Kindergartens damit gerichtlich beendet worden, dass meiner Ex die Entscheidungsbefugnis zugesprochen wurde. Das ich meinen Sohn wegen mangelnder Ausstattung oder Krankheit nur selten in den Kindergarten brachte und meine Ex ihn von mir abholen musste, hat dazu geführt, dass sie jetzt einen Antrag bei Gericht stellte, den Umgang für unbestimmte Zeit auszusetzen. Die Begründung war der Hammer. Man machte mir zum Vorwurf, dass ich für meine Ex auf dem Handy nicht mehr erreichbar bin. Hallo? Jedes Mal wenn sie mir den Umgang verweigerte, war sie ebenso nicht erreichbar. Dann wurde auch angemeckert, dass ich unseren Sohn nicht in den Kindergarten bringe. Also wirklich. Dann sollte entweder die Kindergartenausrütung dabei sein, oder mein Sohn mal gesund. Als ob dem aber nicht genug wäre, mitten im Verfahren verweigert meine liebe Ex wieder den Umgang. Nun wurde durch das Gericht eine Gutachterin bestellt, die die Frage klären soll "Ob der Umgang des Kindes mit dem Vater, bzw. der Aufenthalt des Kindes bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung bedeutet. Falls für die Frage der Erziehungsfähigkeit beider Eltern ein psychiatrisches Gutachten benötigt wird, möge dies dem Gericht zeitnah mitgeteilt werden. Gegebenenfalls ist dazu Stellung zu nehmen, ob ein Aufenthaltswechsel des Kindes zum Vater aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist." Mit der Erstellung des Gutachtens ist die GWG München beauftragt worden. Nun war ich einmal in München und einmal die Psychologin bei mir, als mein Sohn da war. Bei einem Gespräch allein mit dem Kind wurde durch die Psychologin vermutlich die Frage gestellt, wo das Kind wohnen will. Die Antwort kam prompt. Mein Sohn lies die Psychologin im Wohnzimmer auf dem Sofa sitzen, rief nach mir, stellte fest, Papa is in der Küche und sagte "Ich will bei Papa wohnen". Der Termin der Psychologin bei der Ex steht noch aus und am 17.11.2014 ist Gerichtstermin. Die Psychologin beharrte aber auf dem Standpunkt, dass es am 17. nur darum ginge, ob ich weiter mit meinem Sohn Umgang haben darf. Also ich hab da was anderes in Erinnerung, was ja auch im gerichtlichen Beschluss steht. Achso, fast hätte ich es vergessen. Mittlerweile hat mein Sohn seit der Trennung den 4. Umzug mitmachen müssen und wird nun wegen des Kindergartens jeden Tag ca. 100 km mit dem Auto gekarrt. Er is beim Umgang natürlich entsprechend müde. Was auch ganz witzig ist, nicht einmal das Gericht war dazu in der Lage meine Ex dazu zu bringen die derzeitige Adresse zu nennen, nach der ich bei Gericht verlangt hatte. Man missbilligte allerdings, dass ich mit meinem Sohn eine Spazierfahrt gemacht habe, bei der er mir zeigen sollte (falls er das kann) wo der Opa mit ihm jeden Tag lang fährt.
Ich will ja nix sagen, aber eigentlich ist laut Handbuch Kindeswohlgefährdung die Angelegenheit ganz eindeutig. Meine Ex verweigert seit dre Trennung wieder und wieder den Umgang, was klar einer Gefährdung des Kindeswohls entspricht. Allerdings sucht man offenbar nach einer Begründung auf psychologischer Basis, mir den Umgang komplett zu streichen. So zumindest mein Eindruck.
Ich drücke fest die Daumen für den 17.11.!
Gleichzeitig kann ich nur vor zu hohen Erwartungen warnen. Das Kind ist inzwischen schon so lange bei der Mutter, dass das Kind bei ihr gelassen wird. Die berühmte "normative Kraft des Faktischen" - ein Begriff, der in der Rechtsprechung nicht vorkommt, lediglich in der Kommentierung, wenn Gerichtsurteile bzw. bestehende Gesetze nicht eingehalten werden, dagegen aber nichts unternommen wird.
Der vielleicht wichtigste Ratschlag für Dich: Tritt ein paar Schritte zurück, arbeite Deinen Schmerz auf und konzentriere Dich auf die positiven Aspekte, wenn Du mit Deinem Kind Umgang ausüben kannst. Du wirst vor Gericht kein "Recht" bekommen. Schlimmstenfalls wird der Umgang ausgesetzt wegen der fehlenden Bindungstoleranz der Mutter (!!).
Ich habe ein sehr ähnliches Problem, erschwerend kommt bei mir hinzu, dass die KM das gemeinsame Kind jederzeit auch ins weit entfernte Ausland "verbringen" könnte. Ich bin seit über zwei Jahren in dieser Situation und versuche inzwischen, für mein eigenes Seelenheil mehr Abstand zu wahren. Es tut aber immer noch und immer wieder weh.
__________________________
Here lies one whose name was writ in water
Ich drücke fest die Daumen für den 17.11.!
Gleichzeitig kann ich nur vor zu hohen Erwartungen warnen. Das Kind ist inzwischen schon so lange bei der Mutter, dass das Kind bei ihr gelassen wird. Die berühmte "normative Kraft des Faktischen" - ein Begriff, der in der Rechtsprechung nicht vorkommt, lediglich in der Kommentierung, wenn Gerichtsurteile bzw. bestehende Gesetze nicht eingehalten werden, dagegen aber nichts unternommen wird.
Der vielleicht wichtigste Ratschlag für Dich: Tritt ein paar Schritte zurück, arbeite Deinen Schmerz auf und konzentriere Dich auf die positiven Aspekte, wenn Du mit Deinem Kind Umgang ausüben kannst. Du wirst vor Gericht kein "Recht" bekommen. Schlimmstenfalls wird der Umgang ausgesetzt wegen der fehlenden Bindungstoleranz der Mutter (!!).
Ich habe ein sehr ähnliches Problem, erschwerend kommt bei mir hinzu, dass die KM das gemeinsame Kind jederzeit auch ins weit entfernte Ausland "verbringen" könnte. Ich bin seit über zwei Jahren in dieser Situation und versuche inzwischen, für mein eigenes Seelenheil mehr Abstand zu wahren. Es tut aber immer noch und immer wieder weh.
Danke fürs Daumen drücken. Nein, ich habe absolut keine hohen Erwartungen. Was ich erwarte ist, dass die Verfahrenspflegerin, die Dame vom Jugendamt und die Gutachterin zu Wort kommen und dies ohne Unterbrechung. Soll ich zu Wort kommen, werden die Damen incl. der Richterin mir ständig ins Wort fallen. Auch eine Art, jemanden Mundtot zu machen. Vielleicht aber auch nur um mich zu reizen.
Klar ist mein Sohn nun länger bei seiner Mutter. Sie ist aber 4 Mal umgezogen innerhalb von 3 Jahren und plant offenbar schon wieder den Wohnsitz zu wechseln. Bei der letzten Verhandlung im Juli diesen Jahres wurde die Häufigkeit der Umzüge allerdings abgetan.
An meinem Schmerz arbeiten? Echt jetzt? Dazu müsste ich erst einmal wissen, welcher Schmerz das sein soll. Es sei denn Du meinst den "Schmerz", den ich fühle wenn mein Sohn wieder zurück muss und ich sehe wie er sich psychisch zurück zieht, sobald er die Sachen von Mama anziehen muss. Wenn er mich anschaut und fragt, warum er nicht bei mir bleiben kann. Ganz besonders wurde deutlich wie mein Sohn leidet, als meine Ex mich wegen "Körperverletzung" anzeigte und das Kind mit beim Opa im Auto warten musste. Als ich an das Auto trat sah er mich an und hatte Angst mir zu winken.
Danke fürs Daumen drücken. Nein, ich habe absolut keine hohen Erwartungen. Was ich erwarte ist, dass die Verfahrenspflegerin, die Dame vom Jugendamt und die Gutachterin zu Wort kommen und dies ohne Unterbrechung. Soll ich zu Wort kommen, werden die Damen incl. der Richterin mir ständig ins Wort fallen. Auch eine Art, jemanden Mundtot zu machen. Vielleicht aber auch nur um mich zu reizen.
Wenn das passieren sollte - ruhig bleiben und immer wieder neu ansetzen. Diese Strategie kenne ich zur Genüge von der RAin meiner DEF...
Klar ist mein Sohn nun länger bei seiner Mutter. Sie ist aber 4 Mal umgezogen innerhalb von 3 Jahren und plant offenbar schon wieder den Wohnsitz zu wechseln. Bei der letzten Verhandlung im Juli diesen Jahres wurde die Häufigkeit der Umzüge allerdings abgetan.
Ich hatte erst vorgestern ein Gespräch mit dem JA zu der gleichen Thematik. O-Ton JA: "Sie können keinem verbieten, umzuziehen." Bezüglich des notwendigen Schulwechsels ohne mich zu informieren nachgeschoben kam wiederum: "Das ist zwar nicht in Ordnung, ist aber auch nicht kindeswohlgefährdend. Es ist ja nur dem Kindeswohl nicht dienlich."
Da bleibt man als fürsorglicher Vater etwas sprachlos zurück.
An meinem Schmerz arbeiten? Echt jetzt? Dazu müsste ich erst einmal wissen, welcher Schmerz das sein soll. Es sei denn Du meinst den "Schmerz", den ich fühle wenn mein Sohn wieder zurück muss und ich sehe wie er sich psychisch zurück zieht, sobald er die Sachen von Mama anziehen muss. Wenn er mich anschaut und fragt, warum er nicht bei mir bleiben kann. Ganz besonders wurde deutlich wie mein Sohn leidet, als meine Ex mich wegen "Körperverletzung" anzeigte und das Kind mit beim Opa im Auto warten musste. Als ich an das Auto trat sah er mich an und hatte Angst mir zu winken.
Ja, genau den Schmerz meine ich. Glaub mir, den Schmerz kenne ich auch.
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Here lies one whose name was writ in water
Wenn das passieren sollte - ruhig bleiben und immer wieder neu ansetzen. Diese Strategie kenne ich zur Genüge von der RAin meiner DEF...
Ich hatte erst vorgestern ein Gespräch mit dem JA zu der gleichen Thematik. O-Ton JA: "Sie können keinem verbieten, umzuziehen." Bezüglich des notwendigen Schulwechsels ohne mich zu informieren nachgeschoben kam wiederum: "Das ist zwar nicht in Ordnung, ist aber auch nicht kindeswohlgefährdend. Es ist ja nur dem Kindeswohl nicht dienlich."
Da bleibt man als fürsorglicher Vater etwas sprachlos zurück.
Ja, genau den Schmerz meine ich. Glaub mir, den Schmerz kenne ich auch.
Meine Strategie am 17.11. wird sein, werd ich unterbrochen, bin ich höflich und sage "Ich habe Sie auch nicht unterbrochen, also warten Sie mit Ihrem Kommentar bitte bis ich fertig bin"
Ich konnte das Gericht zumindest dazu bringen, dass meine Ex maximal 50 km weg von mir ziehen darf.
An dem Schmerz zu arbeiten is Zwecklos. Wie gesagt. Bei jedem Umgangsende erlebe ich wie mein Sohn leidet. Das wird sich erst ändern, wenn er wieder bei mir wohnt.
Ja, man ist irgendwo sprachlos beim Jugendamt. Man kommt hin und erklärt denen zum Beispiel, dass jeder Asylant in Deutschland besser gekleidet ist als mein Sohn. Was bekam ich zu hören? Wenn Ihnen das missfällt, dann nehmen Sie doch Wechselwäsche mit und ziehen ihn im Kindergarten um.
Was mich jedoch ärgert, dass mich die Frau vom Jugendamt direkt anlügt und meine Ex in ihrer Versicherung an Eides statt lügt, was ja irgendwo eine Straftat ist, das aber nicht geahndet wird.
Wenn Deine Ex weiter als 50 km wegzieht, wird die Aussage kommen "Normative Kraft des Faktischen". Sie darf es zwar nicht, wenn sie es aber dennoch tut, wird sie höchstwahrscheinlich nicht sanktioniert werden.
Den gleichen Schmerz immer wieder zu erleben kennt jedes Elternteil, welches nur ein Umgangsrecht hat. Umso wichtiger ist es, genau diesen Schmerz zu verarbeiten. Denn sonst wird er Dein Leben bestimmen und Dich nur weiter runterziehen. Ich sage auch gar nicht, dass es weniger wird - lediglich, dass man lernen muss, damit umzugehen. Vielleicht drücke ich mich auch einfach nur falsch aus. Ich habe diesen Schmerz auch tief in mir und erlebe immer wieder die gleiche Hilflosigkeit: dass ich meinem Kind nicht helfen kann bzw. darf. Die Hilflosigkeit, der KM und ihren Launen ausgeliefert zu sein. Und die Hilflosigkeit gegenüber Gerichten, JA und anderen aus dem Helferkreis der KM...
Die Lügen auch unter Eid - naja, wie sagte ein Bekannter so treffend: "Nirgendwo wird soviel gelogen, wie vor Gericht."
Auch unbeeidete Falschaussagen vor Gericht stellen einen Straftatsbestand dar, das Problem ist immer die Nachweisbarkeit. In meinem Verfahren zum Trennungsunterhalt hatte ich vier Zeugenaussagen (Erklärungen an Eides statt) mit Befragung der Zeugen durch die Richterin. Diese hat die Aussagen als glaubhaft bezeichnet, dann aber den letzten Schritt eben doch nicht gemacht: Die Aussage meine DEF als Falschaussage zu werten. Die Aussagen von vier Zeugen standen ihrer Aussage unter Eid einfach diametral entgegen. Die Richterin fabulierte dann was von "Sprachbarriere" und "kulturellen Unterschieden"...
Auch da blieb ich mit vielen Fragezeichen zurück. Am Ende eines Verfarhens steht halt immer nur ein Urteil und nie Gerechtigkeit. Damit umzugehen ist einfach wahnsinnig schwer.
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Here lies one whose name was writ in water
Tja, Mütter genießen eben Narrenfreiheit. Ich habs ja beim Kindergarten erlebt. Es gab eine Verfügung die ihr den Wechsel ohne mein Einverständnis verbot. Damals habe ich auf meine beste Freundin gehört und nicht interveniert. Es hätte ja sein können, dass dieser Wechsel meinem Sohn gut tut. Dem war aber nicht so, also habe ich dafür gesorgt, dass der Kindergarten das Kind nicht mehr annehmen darf. Ich beantragte bei Gericht eine Durchsetzung der Verfügung und das mein Sohn wieder in den alten Kindergarten zurück darf, wo er sich wohl fühlt. Was machte das Gericht? Es war ja nur eine Verfügung und die wurde durch einen Beschluss aufgehoben, der meiner Ex die alleinige Verfügungsgewalt bescheinigt.
Das eigentliche Problem ist doch das, dass mein Sohn mit seinen nunmehr 6 Jahren noch immer bei mir wohnen will und das auch jedes Mal sehr eindrucksvoll und herzzerreißend zum Ausdruck bringt. Schwer vorstellbar, dass man damit umgehen lernen kann. Das wäre für mich wie ein Verrat an meinem Sohn. Als würde ich sagen "Weißt was, bleib Du bei der Mama, da hab ich meine Ruhe" Er würde mir das auf keinen Fall glauben und ich könnte mich nicht mehr im Spiegel ansehen.
Vom 14. bis 17. hab ich erst mal wieder meinen Sohn auf Umgang und den werd ich in vollen Zügen genießen. Am 17. werd ich ihn dann spät (kurz vorm Mittag) in den Kindergarten bringen. 15 Uhr is dann der Haupttermin bei Gericht und dann werden wir sehen was wird. Das Jugendamt hat sich auf jeden Fall gegen eine Umgangsaussetzung ausgesprochen. So zumindest die Aussage mir gegenüber. Allerdings hat das Jugendamt auch angegeben, dass die Situation so wie sie ist, nicht weiter gehen kann. Ich glaube aber nicht das vom Jugendamt ein Wechsel des ABR zu mir befürwortet wird.