Als Vater hast Du d...
 
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Als Vater hast Du das Recht....

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn für Dich das ganze Gutachten eine komplette Verschwörung darstellt, dann braucht man natürlich zum Inhalt auch nichts zu sagen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 12:34
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

@ sleepy

Nach einem Familienrechtler habe ich nicht gefragt. Du solltest mal richtig lesen.

:rofl2: Sorry, aber der war echt gut. DU kannst Dich offensichtlich noch nicht einmal mehr daran erinnern, was Du von Dir gegeben hast, aber andere sollten mal richtig lesen.

Aber im Prinzip spiegelt diese Aussage exakt Dein Verhalten des gesamten Threads wieder: Du bist Mr. Perfect und alle anderen sind Vollpfosten, die sich  Deine Realität nicht zu Eigen machen.

Letztlich suchst Du hier die Bestätigung für Deine Sicht der Dinge und jeder Versuch eines objektiven Dritten, Deine Sicht gerade zu rücken wird mit einem "ja aber" abgebügelt oder ignoriert.

Wenn nicht ein Kind beteiligt wäre, wäre es schon fast lustig  :puzz:

Ein Dank an Malachit, dass er mir schon die Zitierarbeit abgenommen hat  :thumbup:

Gruß
Sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 15:24
(@Jarod48)

LBM, jetzt mal ganz ehrlich. Wenn Du um die ganzen Einzelheiten wüsstest, würdest Du genauso der Meinung sein, dass dieses Gutachten nur einem Zweck dient. Ich habe meinen Sohn noch nie geschlagen, aber das wird behauptet. Ebenso wie behauptet wird, dass ich ausraste. Dies trifft auf mich nicht zu. Man kennt mich als ruhigen Menschen. Ex ist die, die schon immer ausgeflippt ist, selbst bei Gricht im Beisein der Anwälte. Ex wird in den Himmel gehoben, egal was sie tut oder eben auch nicht. Und der Kindergarten, erst ignoriert man die gerichtliche Verfügung wissentlich, dann lügt man mich an, mein Sohn habe schon Freunde, er kannte das Kind was mir vorgestellt wurde nicht mal mit Namen und so weiter. Welchen Schluss lässt das dann zu? Aber die Mängel im Gutachten werde ich mit meiner Anwältin diskutieren und ihr auch gleich die Federführung im Antrag auf Zwangsgeld übergeben.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 15:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

LBM, jetzt mal ganz ehrlich. Wenn Du um die ganzen Einzelheiten wüsstest, würdest Du genauso der Meinung sein, dass dieses Gutachten nur einem Zweck dient. Ich habe meinen Sohn noch nie geschlagen, aber das wird behauptet.

Es wird nicht behauptet, dass Du Dein Sohn schlägst. Es wird Dein Kind zitiert, dass es gesagt hätte, dass Du ihn gehauen hast. Auf den Rücken. Und andere Aussagen des Kindes werden zitiert. Du müsstest also entweder behaupten, dass Dein Kind lügt. Oder dass Dein Kind, aus Gesprächen, bei denen Du nicht anwesend warst, falsch zitiert wird.

Das ist eins der Probleme: Du unterscheidest nicht, wo die GA Dinge wiederholt, die Dritte sagten von den Dingen, bei denen die GA interpretiert (und da steht sogar INTERPRETATION drüber!).

Aber es ist richtig, wenn ihr das GA fachlich auseinander nehmt, das kann ich nämlich nicht.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 16:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn Du um die ganzen Einzelheiten wüsstest, würdest Du genauso der Meinung sein, dass dieses Gutachten nur einem Zweck dient.

Und dazu noch: Es geht - auch das sagte ich weiter oben schon - auch nicht um die Auswertung von "Einzelheiten" aus der Vergangenheit. Es geht um den IST-Zustand, wie das Kind sich darin bewegt und welche Schlüsse daraus gezogen werden müssen.

Und dieser Ist-Zustand: Eltern sind sich spinnefeind, Kind leidet, stellt das Gutachten - Verschwörung hin oder her - gut dar. Es geht auch nicht darum, einen von euch als "gut" und einen von euch als "böse" zu klassifizieren. Auch an der Stelle finde ich die GA schon "lebensnah", denn sie weiß und sagt, dass euer Sohn euch beide liebt und euch beide braucht. Aber dass er die Liebe zum anderen Elternteil abspalten muss, bei Dir mehr als bei der Mutter.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.03.2015 16:35
(@superpapa)

Ich habe heute im Schwimmbad ein Video aufgezeichnet, wo mein Sohn mit vollkommen fremden Kindern spielte. Mal sehen wie die sich dann raus reden wollen.

Wo soll das bloß enden?
Bei läuft alles ins Leere.  

Du hast was von Jack Lemmon in "Das Nervenbündel". Nur hat der die Rolle (genial) verkörpert. Bei die ist das real.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 16:41
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend, Jarod,

vor mehr als 2 Jahren hast du hier geschrieben:

Das Gericht und die letzte VP hat Fehlerhaft gearbeitet und ich kanns beweisen. Das stimmt mich im Momant zuversichtlich. Wenn alles so läuft wie ich es mir ausrechne, dann ist mein kleiner Engel in 1,5 Wochen wieder bei Papa zuhause.

Das war ein klassisches Beispiel dafür, dass du Markos Rat und die gleichlautenden Tipps anderer Foristen weder verstanden noch beherzigt hast:

je besser man(n) sich auskennt, desto besser kann man sich mit seinem Rechtsbeistand besprechen. Kann vor Gericht die richtigen Fragen stellen und bei Gutachtern "vernünftig" auftreten.

Du hattest weder rechtzeitig einen erfahrenen und engagierten Fachanwalt für Familienrecht am Start noch hast du dich für die Regeln bei Gericht interessiert. Das tust du bis heute nicht, womit du vorhersehbar erneut scheitern wirst und sogar dein Umgangsrecht gefährdest.

An meinem Schmerz arbeiten? Echt jetzt? Dazu müsste ich erst einmal wissen, welcher Schmerz das sein soll. Es sei denn Du meinst den "Schmerz", den ich fühle wenn mein Sohn wieder zurück muss und ich sehe wie er sich psychisch zurück zieht, sobald er die Sachen von Mama anziehen muss. Wenn er mich anschaut und fragt, warum er nicht bei mir bleiben kann. Ganz besonders wurde deutlich wie mein Sohn leidet, als meine Ex mich wegen "Körperverletzung" anzeigte und das Kind mit beim Opa im Auto warten musste. Als ich an das Auto trat sah er mich an und hatte Angst mir zu winken.

Bei jedem Umgangsende erlebe ich wie mein Sohn leidet.

Klingt wie ein sehr, sehr guter Grund, den Umgang mit dir zu reduzieren - aus Sicht des Kindeswohls. Kennst du den Kaukasischen Kreidekreis?

Das wird sich erst ändern, wenn er wieder bei mir wohnt.

Dieser Zug ist abgefahren, Jarod. Schon vor vielen Jahren. Je eher du das einsiehst, desto besser für euren Sohn und für dich.

Eine Niederlage eingestehen und meinen Sohn bei der Mutter belassen obwohl er das nicht möchte? Niemals!

Armes Kind ...

Wo du beim drohenden Auszug der Mutter vor vielen Jahren viel zu zu zaghaft warst, wo du zu wenig Geld in einen richtig guten Anwalt investiert hast und dich nicht genug über die üblichen Spielregeln am Familiengericht informiert hast, willst du jetzt - Jahre später - einen Anwalt verpflichten der mit einem Stundensatz von 250 € unterwegs ist.

Entweder war man nicht interessiert und hat gleich gesagt, dass die Kiste total verfahren ist, oder man gab mir zu verstehen, dass eher eine Nadel im Heuhaufen gefunden wird, bevor man in Bayern einem Vater das Kind zuspricht, solange die Mutter nicht gravierenden Mist baut.Zunächst habe ich mich auf meine erste Anwältin verlassen und als es um den Hausrat oder das Auto ging, war die auch richtig gut. Als es jedoch um das ABR für unseren Sohn ging, lies sie gleich durchblicken, dass sie vor Gericht nur auf einen geregelten Umgang gehen wird.

Du hattest alle notwendigen Informationen und hast sie beharrlich ignoriert.

Jarod, komm zu dir und nutze den empfohlenen Umgang, um die vorhandene Bindung an euren Sohn zu erhalten.

Mehr kannst du nach deinen anfänglichen kapitalen Fehlern nicht mehr erreichen.
Weniger geht immer.

Deine Ex scheint gut beraten und vertreten zu sein.
Sie hat die Spielregeln begriffen und (trotz lausiger Ausgangslage) ihre Karten bislang sehr gut ausgespielt.

Die besten Wünsche von
🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 22:27
(@Jarod48)

LBM,

Die Aufgabenstellung an die GAin war eindeutig und das wiederhole ich jetzt zum letzten Mal. Weiter gehe ich nicht mehr darauf ein. Es gibt klare Kriterien für eine Gefährdung des Kindeswohls und dazu zählt nicht, wie Ex oder ich mit dem Kind SPIELEN. Dies wäre anwendbar, wenn man die Frage stellt, welcher Elternteil das Kind besser fördert. Auch da wäre die Antwort eindeutig. Fördern kann nur der Elternteil, der das Kind bei sich hat, denn der andere bekommt keine Chance dazu.

Biggi,

ja, wenn man ein Kartenhaus aus Lügen aufbaut, das von den Verfahrenspflegern und Gutachtern und dem Gericht gern genutzt wird, damit der althergebrachte Status durchgesetzt wird, dann kann man mit Fug und Recht sagen, dass Ex ihren Willen durchgesetzt hat. Ich glaube auch noch nicht, dass dieses Mal das Gericht fortwährende Verweigerungen und Verstöße gegen Beschlüsse ahnden wird, denn dann müsste man ja eingestehen, dass das Gericht sich hat vorführen lassen. Meine bisherigen Anwälte, nunja, die erste hatte im Prinzip Recht. Es schneit eher in der Hölle, als das ein Gericht ein Kind zum Vater lässt. Der zweite ist ein Schaumschläger, der mir versicherte dass er das schon machen wird, mich dann aber im Regen stehen lies. Das ein Gericht einen Antrag auf Zwangsgeld verschwinden lässt, wollte ich nicht glauben, habe ich für unmöglich gehalten. Ich wurde eines besseren belehrt. Auch wenn jetzt der Antrag noch einmal eingereicht wurde, es tut sich trotzdem nichts. Nur wird das Gericht es ab kommenden Mittwoch mit einer Kanzlei zutun bekommen und ich glaube nicht, dass man die so verscheißern kann wie man es bei mir gemacht hat.

Mit Spielregeln meinst Du wohl, dass meine Ex sich sicher sein kann, egal was sie tut, sie muss keine Konsequenzen fürchten. Super Rechtsstaat kann man da nur sagen. Nein, das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zutun. Es würde dann Zeit die Lügen über mich in die Tat umzusetzen.

Gute Nacht.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2015 23:19
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen, Jarod,

Mit Spielregeln meinst Du wohl, dass meine Ex sich sicher sein kann, egal was sie tut, sie muss keine Konsequenzen fürchten.

Mit Spielregeln meine ich die Regeln, nach denen familienrechtliche Verfahren i.d.R. ablaufen.

Vor Gericht bzw. im außergerichtlichen Schriftwechsel werden zu 80% vorgefertigte Textbausteine ausgetauscht. Die anderen 20% sind Orte, Namen und Daten, die von Fall zu Fall verschieden sind.

Das Ziel eines familienrechtlichen Verfahrens ist (im Gegensatz zum Strafverfahren) nicht etwa die Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern die Gestaltung der Zukunft von Familien, die es offenbar nicht schaffen, ihren Umgang miteinander in finanzieller und organisatorischer Hinsicht in zwei Haushalten nach einer Trennung und Scheidung selbst zum Wohle ihrer Kinder organisieren.

In dieses Chaos Ordnung zu bringen, machen die beteiligten Juristen so regelmäßig und routiniert, wie ein Bäcker Brötchen verkauft und ein Steuerberater Steuererklärungen abliefert. Dein Wühlen in der Vergangenheit ist vor diesem Hintergrund kontraproduktiv. Dem Gericht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur klar:

Die Eltern verabscheuen einander, das gemeinsame Kind leidet.
Denselben Eindruck haben viele Foristen hier als Leser deiner Beiträge gewonnen.

Dass vor Gericht getrennt lebende bzw. geschiedene Eheleute dasselbe Ereignis vollkommen unterschiedlich erinnern und wiedergeben, gehört für Familienrechtler (seien es Anwälte oder Richter) zum Berufsalltag. Dasselbe erleben Polizeibeamte bei jedem Verkehrsunfall, wenn sie Zeugen befragen. Ein Bonmot unter Familienrechtlern ist: "Wenn man den beiden zuhört, fragt man sich, ob die wirklich miteinander verheiratet waren ..."

Dein krampfhaftes Bemühen, deine ganz persönliche Wahrnehmung und Erinnerung als alleingültige Wahrheit zu beweisen und deine geschiedene Frau als gewissenlose Lügnerin abzustempeln, zeigt nur, dass du die Spielregeln am Familiengericht nicht im geringsten verstanden hast.

Wenn du als Laie ohne Anwalt bei Gericht aufschlägst, hast du allein deshalb das Nachsehen. Was du offenbar auch selbst weißt.

Es heißt zwar, ein Narr, der sich vor Gericht selbst vertritt, aber seis drum.

Bitte konzentriere dich eurem Kind zuliebe auf das Machbare - einen möglichst umfangreichen Umgang - und hör auf, dir den Schädel an Wänden  :againstwall: einzuschlagen, an denen schon andere gescheitert sind.

LG 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2015 14:21
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was? Die Regelung ist Dienstag hinfällig. Wenn die also die Regelung nicht ausweiten, gibts keine mehr.

Das habe ich schon verstanden, aber du hast vor, das Kind dann einfach zu behalten, richtig?


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2015 19:29




(@Jarod48)

@ Biggi

wenn mein Ex-Schwiegervater mich von hinten in den Oberschenkel tritt, während ich mich mit meinem Sohn auf dem Arm auf dem Weg zu meinem Auto befinde, kann man das kaum anders wahrnehmen. Ebenso der tätliche Angriff vom Ex-Freund meiner Ex gegen mich vor dem Kind. Und, wenn das Gericht festgelegt hat, dass Ex bei JEDEM Umgang den Ausweis mitzugeben hat, dies aber nicht tut, dann ist das auch kaum anders zu verstehen, als dass sie sagt "Das Gericht kann sie mal". Hier greifen auch keine vorgefertigten Anwaltsgepflogenheiten. Im Gutachten verdrehte Daten werden auch mittels Beweisen richtig gestellt. Ich bin allerdings drauf gespannt, was meine neue Anwältin draus macht. Sie war nach meinen Schilderungen optimistisch, aber das war der letzte Anwalt auch.

@ SpecialD

Ich fahr am Montag nochmal zum Gericht und werde sehen was passiert.

LG

J


AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2015 21:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@ Biggi
wenn mein Ex-Schwiegervater mich von hinten in den Oberschenkel tritt, während ich mich mit meinem Sohn auf dem Arm auf dem Weg zu meinem Auto befinde, kann man das kaum anders wahrnehmen. Ebenso der tätliche Angriff vom Ex-Freund meiner Ex gegen mich vor dem Kind.

als Antwort:

Das Ziel eines familienrechtlichen Verfahrens ist (im Gegensatz zum Strafverfahren) nicht etwa die Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern die Gestaltung der Zukunft von Familien, die es offenbar nicht schaffen, ihren Umgang miteinander in finanzieller und organisatorischer Hinsicht in zwei Haushalten nach einer Trennung und Scheidung selbst zum Wohle ihrer Kinder organisieren.

...

Dein krampfhaftes Bemühen, deine ganz persönliche Wahrnehmung und Erinnerung als alleingültige Wahrheit zu beweisen und deine geschiedene Frau als gewissenlose Lügnerin abzustempeln, zeigt nur, dass du die Spielregeln am Familiengericht nicht im geringsten verstanden hast.

In diesem Sinne.

Gruss oldie

Edit und PS: Anregung von LBM aus nachfolgendem Beitrag aufgenommen. Naja, aber eigentlich ist fast jedes Wort der Fettschrift wert.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2015 21:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Oldie: Versuch es mit Fettdruck der wichtigste Passage in Biggis Aussage......


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2015 21:46
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jarod,

was ist, wenn morgen keine Verlängerung des Umgangs beschlossen worden ist?
Dann behältst du den Kleinen einfach? So hattest du dich zumindest ausgedrückt.

@Oldie, LBM

Die vorbildliche Arbeit von Biggi hat nichts genützt. Ihr könnt es kursiv, fett, durchgestrichen, und/oder rot darstellen oder sonst wie formatieren, es wird Jarod nicht mehr (!) erreichen.

Es ist zu spät, er scheint den Ausstiegspunkt verpasst zu haben...
Der TO gleitet uns ab und ich fürchte Schlimmes. Er wird darüber zwar wieder nur schmunzeln, aber entweder wird es bald neue Schlagzeilen in Bayern geben oder ein Therapeut freut sich über einen neuen Insassen.


Mensch Jarod, anstatt einer neuen Anwältin steig aus dem SO-Verfahren aus und konzentrier dich auf vernünftigen Umgang.
Machst du so weiter, so meine aktuelle Einschätzung, verspielst du dir bald beides.

Du hast die Wahl... ich habe sie leider nicht. Steige ich aus, ist mein Sohn weg.
Deiner nicht.. erhalte dir das GSR und hab vernünftigen Umgang.

Ein sehr besorgter D....


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2015 22:07
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die GWG hat einen Ruf und der ist mies.

Das Gutachten der GWG hat mir zum ABR verholfen.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2015 10:25
(@Jarod48)

Also ich habe mir den Beschluss zum Umgang vom 17.11.2014 mehrfach durchgelesen, sozusagen Wort für Wort. Das Gericht hat den Umgang konkret bis 10.03.2015 geregelt, wegen der Dauer des Gutachtens (3 Monate). Heute bekam ich ein Fax vom Gericht, dass der Umgang mit dem Beschluss vom 17.11.2014 konkret und "andauernd" geregelt worden sei. Lediglich die Termine bis 10.03.2015 wurden konkret aufgeführt. Ein Handlungsbedarf wird daher nicht gesehen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, bei Nichteinhaltung. Schön. Das müsste also heißen, dass wenn ich nächste Woche Freitag in den KiGa fahre und meinen Sohn nicht bekomme, ein Ordnungsgeld verhängt werden kann. Und jetzt darf ich mal laut lachen. Warum? Dieses Fax vom Gericht ist KEIN BESCHLUSS, sondern nur ein HINWEIS auf richterliche Anordnung. Ex kann also hingehen und sagen "Nein, der Vater bekommt das Kind nicht" und verstößt nicht gegen den Beschluss. Mit meinen miesen Ahnungen hatte ich was meinen Sohn betrifft immer Recht.

Also geht er morgen in den Kindergarten und Mittwoch zeig ich das Fax meiner Anwältin.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2015 13:46
(@Inselreif)

Dieses Fax vom Gericht ist KEIN BESCHLUSS, sondern nur ein HINWEIS auf richterliche Anordnung.

Ja und? Was soll es denn sonst sein? Das Gericht verweist auf den Beschluss vom 17.11.2014 und weist darauf hin, dass der unverändert gilt. Jetzt einen neuen Beschluss zu fassen, würde dem ja widersprechen!

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2015 14:11
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt klare Kriterien für eine Gefährdung des Kindeswohls

Stimmt, Jarod.

Solche Kriterien gibt es.

Das Verhalten deiner geschiedenen Frau fällt aus Sicht der beteiligten Fachleute offenbar nicht unter diese Kriterien.

Wenn weder das Jugendamt noch die beigeordnete Verfahrenspflegerin das Wohl eures Sohnes in der Obhut seiner Mutter gefährdet sehen, gilt vor Gericht im Zweifelsfall dieselbe Maxime wie in technischen Berufen: "Never change a running system." 

Oder in anderen Worten: "Normative Kraft des Faktischen."

Zum "Running System" nach Trennung / Scheidung gehören:
- Nutzung der vormals gemeinsamen Wohnung ist geklärt
- Hausrat und Vermögen sind geteilt
- Unterhaltsfragen (d.h. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) sind geklärt
- Sorgerecht und Umgang sind geklärt
- Versorgungsausgleich wurde durchgeführt

Aus Sicht der Profis wünschenswert wäre, dass diese Fragen zeitsparend im Verbund rechtssicher und dauerhaft abgehandelt werden.
Das alles wird sehr regelmäßig und völlig geräuschlos in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung zwischen den Eheleuten und ihren jeweiligen Anwälten ausgehandelt - mit dem Ziel einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die beiden etwas wehtut und beiden Luft zum Atmen lässt. 
Für andere Parteien ist eine rechtssichere und dauerhafte Lösung leider nur mit Hilfe richterlicher Anordnungen bzw. Beschlüsse möglich. Weil der/die "Andere" so uneinsichtig sei, hört man dann immer ...

Euer "Running System" hakt an zwei Stellen:
Du findest dich auch nach Jahren nicht damit ab, dass euer Sohn bei seiner Mutter lebt und mit dir "nur" Umgang haben soll.
Die KM findet sich nicht damit ab, dass sie den Umgang eures Sohnes mit dir ermöglichen und fördern soll.

Es war Aufgabe der Gutachterin hier den "Sand im Getriebe" zu beschreiben und Lösungen vorzuschlagen.
Das hat sie "nach Schema F" getan:
- Kind bleibt wo es ist.
- Regelmäßiger Umgang alle zwei Wochen.
- Übergabe über den Kindergarten, sodass Feindseligkeiten in Gegenwart des Kleinen künftig ausgeschlossen sind.

Was du bislang zitiert hast, waren Standard-Textbausteine.
"Business as usual".

Als mein früherer LG und ich seinerzeit erfolgreich den Verbleib der damals 10-Jährigen Tochter in der Obhut des Vaters erstritten haben, waren dazu 4 Voraussetzungen notwendig:

1. Massive und aktenkundige Gewalt der Mutter gegen das betreffende Kind
Dazu hatten das Jugendamt, die Schule, der Kinderarzt und die Nachbarn (beim Jugendamt, nicht vor Gericht) sehr eindeutig und übereinstimmend Stellung bezogen. VP gab es seinerzeit noch nicht, dafür ein familienpsychologisches Gutachten.   

2. Ein überaus engagierter Anwalt (für LG war's damals erst der 4., der den notwendigen "Biss" und die entsprechende Erfahrung hatte.)

3. Ein mutiger und kinderfreundlicher Richter (gibt es öfter als man denkt, wenn ein erfahrener Anwalt den Kollegen aus der Alltags-Routine der Scheidungs-Verfahren "wie am Fließband" aufrütteln kann).

4. Notwendige (aber nicht hinreichende Voraussetzung) für den Verbleib der Tochter beim Vater war, dass die Mutter bei ihrem Auszug das Kind nicht mitnehmen konnte. An dem Punkt war sein Anwalt seinerzeit ebenso klar, wie die Tipps erfahrener Schreiber hier und in den Trennungs-FAQ sind. Trotzdem wurde diese Frage erst am OLG abschließend geklärt. Da war die Kurze 14 ...

Du hast die Kiste schon vor Jahren mit Schwung gegen die Wand gefahren.
Obwohl deine Voraussetzungen nach der Elternzeit exzellent waren.
Ich wiederhole hier mal die Frage eines Mitschreibers, die du schon vor 2 Jahren nicht beantwortet hast:

welcher anwalt hat deine super ausgangslage denn am OLG vergeigt?

LG 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2015 15:04
(@Jarod48)

Das Verhalten deiner geschiedenen Frau fällt aus Sicht der beteiligten Fachleute offenbar nicht unter diese Kriterien.

Die beteiligten Fachleute ignorieren Gewalt vor dem Kind und Umgangsverweigerungen. Man könnte auch sagen, solange dies von KM aus geht, interessiert es sie nicht. Könnte man die falschen Vorwürfe gegen mich beweisen, sähe es sicher anders aus, würde man sofort den Umgang streichen. Super Fachleute und überhaupt nicht parteiisch/befangen.

Als ich heute meinen Sohn im KiGa abgegeben habe, fragte ich, ob man meine Info bezüglich des Gesundheitszustandes von Sohni nicht verstanden habe. Ich hatte am 23.02. den KiGa informiert, dass der KiA gesagt habe, dass Sohni noch nicht in den KiGa gehört. Man hat das zwar verstanden, aber das Kind am 24.02. trotzdem entgegen genommen, weil er ja nicht krank gewesen sei. Wunderheilung. Resultat, auch jetzt noch hat mein Sohn Schnupfen, Husten und aus welchen Gründen auch immer, Bauchweh, wobei ich mir schon fast sicher bin, dass dieses Bauchweh rein suggestiv ist. Auch jetzt ist mein Kind ja nicht krank, laut KiGa, trotzdem er hustet und deutlich verschnupft ist. Klar hätte ich zum KiA fahren können, aber morgen wäre er wieder im KiGa, also hab ich es gelassen, weil es niemanden interessiert.

Das Gericht hat mir gestern ein Fax zukommen lassen. Man teilte mir mit, dass angeblich im Beschluss vom 17.11.2014 geregelt wäre, dass der Umgang fortlaufend und nicht nur bis heute festgelegt sei. Jetzt steht die Frage, die sich erst nächsten Freitag beantworten wird. Bekomme ich wie "angeblich" gerichtlich festgelegt meinen Sohn zum Umgang? Wir werden es sehen.

Obwohl deine Voraussetzungen nach der Elternzeit exzellent waren.

Meine Voraussetzungen mögen wegen der Elternzeit "excellent" gewesen sein, wenn man von gesundem Menschenverstand aus geht. Den hatte die Verantwortlichen aber nicht. Jeder normal denkende Mensch hätte als erstes Sohni wieder zu mir zurück gegeben, nachdem KM abgehauen war. Begründung wäre gewesen, das Zuhause des Kindes, sein Umfeld und die Hauptbezugsperson. Das ist nicht passiert. Beründung? Das Kind ist doch bei der Mutter.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2015 12:52
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn man von gesundem Menschenverstand aus geht.

Vor Gericht geht es nicht um "gesunden Menschenverstand".
Mit gesundem Menschenverstand kannst du außergerichtlich in Verhandlungen mit anderen Nicht-Juristen argumentieren.

Vor Gericht geht es nur noch um mehr oder minder engagierte, in sich schlüssige, fristgerecht und formal korrekt eingebrachte juristische Anträge sowie Gegenanträge.
Daraus - und nur daraus - generiert das Gericht einen Beschluss. Familienrechtliche Beschlüsse sind stets in die Zukunft gerichtet.

Du willst das nicht verstehen ... ich geb's auf.

:allesgute: Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2015 13:16




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