Als Vater hast Du d...
 
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Als Vater hast Du das Recht....

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(@Jarod48)

Hallo Gemeinde,

heute bekam ich das Gutachten vom Gericht zugestellt. Ich hatte ein flaues Gefühl im Magen und das hat mich wieder einmal nicht getäuscht. In dem Gutachten wurde empfohlen, dass Sohni weiter bei der Mutter bleiben soll. Sein Wunsch wurde in keiner Weise berücksichtigt und der Umgang soll nach Meinung der Gutachterin noch weiter gekürzt werden. Ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll. Wie sagte die Richterin? "Herr ....., es ist noch nichts entschieden." Die Umgangsregelung war festgelegt bis zum 10.03.2015, an dem ich meinen Sohn wieder in den Kindergarten zu schaffen habe. Ein Termin zur Anhörung wurde festgesetzt auf den 28.04.2015. Mir ist einfach nur schlecht.

Fazit: Auch wenn eine Mutter bei Gericht auf die Frage warum sie das Kind nicht zum Umgang gegeben hat sagt "Ich wollte den nicht sehen" bleibt sie KINDESBESITZERIN, weil bei der GWG München absolut und in jedem Fall parteiische Gutachter/innen arbeiten.

Jarod, der einfach nur verzweifelt ist und nun absolut nicht mehr weiter weiß.

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Geschrieben : 03.03.2015 13:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was sagt das Gutachten denn über das Pro bei der KM und das contra bei dir?

Welche Gründe sind aufgeführt? Wird etwas über Erziehungskompetenz und Bindungstoleranz gesagt?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 03.03.2015 14:32
(@Jarod48)

Das Gutachten hebt hervor, dass Sohnemann bei KM "gefördert" wird. Sie hat zwar das Kind unerlaubt in einen anderen Kindergarten gesteckt, ohne mein Einverständnis bei der Förderung angemeldet und so weiter, aber das spielt absolut keine Rolle, weil sie ja nur das Wohl des Kindes im Auge hatte. Das ich den Kindergarten gekündigt habe und mein Einverständnis bei der Förderung zurück zog, weil der verantwortliche Psychologe behauptet hat, ich würde nach Texas auswandern wollen, wurde selbstredend als absolutes NoGo hingestellt.

Erziehungsfähigkeit wird bei uns beiden nicht in Frage gestellt. Auf Bindungstoleranz ging die Gutachterin überhaupt nicht ein, da diese ja gegen die Mutter spricht. Die vielen Umgangsverweigerungen wurden nicht angesprochen.

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Geschrieben : 03.03.2015 14:48
(@Jarod48)

Das mein Sohn einen Entwicklungsrückstand habe wurde auch thematisiert. Nicht allerdings die Frage, warum er diesen hat, Mama mit der Erziehung nichts am Hut hat. Für mich ist viel schlimmer, dass mein Sohn angeblich gesagt haben soll, ich würde ihn schlagen. Angeblich würde ich ihn mit der flachen Hand auf den Rücken schlagen. Dann hat man bemängelt, dass ich nur zwei Spiele Zuhause habe, Mensch ärgere dich nicht und Monopoli und das ich damit eher weniger mit meinem Sohn spiele, weil ich es vorziehe bei schönem Wetter mit meinem Sohn draussen zu sein, etwas zu unternehmen, da Sohni bei Mama nicht an die Luft kommt.

Diese Gutachterin hat schon im November den Eindruck vermittelt, dass hier nur daran gearbeitet wird, den Umgang so weit zu verkürzen, dass mein Sohn systematisch von mir entfernt wird, ich aus seinem Leben immer weiter heraus gedrängt werde, damit man mich in naher Zukunft ganz entsorgen kann. Das die Mutter das Kind beeinflusst, indem sie mich als Vater schlecht macht und ihm eintrichtert, das Essen bei mir sei giftig, wurde mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr wird Mama als einfühlsam in den Himmel gehoben, was für meine Erfahrung schon groteskt ist.

Im Prinzip kann man sagen, dass seitens des Gerichts begrüßt würde, wenn ich auf jedwedes Mitspracherecht verzichte. So hat die Mama offenbar bereits eine Schulanmeldung vorgenommen, ohne mein Einverständnis.

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Geschrieben : 03.03.2015 15:15
(@Jarod48)

Was sehr deutlich macht, dass es bei dem Gutachten nie darum ging, dass das Kind bei mir leben darf. Wir haben bei der Interaktionsbeobachtung eine Aufgabe gestellt bekommen, die, ja sagen wir mal ein gewisses Maß an "Denken können" erfordert. ICH löste diese Aufgabe, wenn auch mein Sohn eher Statist war. Ex hingegen wird in den höchsten Tönen gelobt, weil sie die Aufgabe "gemeinsam aufgegeben" haben. Boah ey. Früher hätte man gesagt "die is Dumm wie ein Pfund Brot", wie will die das Kind in der Schule unterstützen? Man möge mir vergeben, wenn ich das jetzt mal überspitzt darstelle. Ich wusste auf was ich mich eingelassen habe bei der Frau, habe mich ja nicht in ihren IQ verliebt.

Oh mein Gott, was soll nur aus meinem Sohn mal werden?

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Geschrieben : 03.03.2015 15:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kannst du das Gutachten mal einstellen?

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 03.03.2015 18:34
(@Jarod48)

Das Ding hat um die 40 Seiten. Ich bin gerade dabei, sämtliche Fehler mit Kommentaren zu versehen. Ganz ehrlich, ich fall vom Glauben ab. Mein Vater meinte, dass war zu erwarten, warum ich angenommen habe, dass hier fair "gespielt" wird?

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Geschrieben : 03.03.2015 18:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht solltest du das Teil jemandem geben, der sich damit auskennt.

Ich denke du bist ei nwenig betriebsblind.

Oder wie soll ich verstehen, dass du bei einer Interaktionsbeobachtung tatsächlich glaubst, dass

ICH löste diese Aufgabe, wenn auch mein Sohn eher Statist war

Ziel der Aufgabe war. Bei Interaktion geht es darum ,wie man gemeinsam mit dem Kind eine Aufgabe angeht (oder eben auch aufgibt), nicht, dass man die Aufgabe übernimmt und das Kind dumm dastehen lässt. Das Ziel ist nicht unebdingt diese Aufgabe zu lösen, sondern wie man dabei mit dem Kind umgeht und es mit dir bzw. wie und ob ihr "zusammenarbeitet"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 03.03.2015 18:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei Interaktion geht es darum ,wie man gemeinsam mit dem Kind eine Aufgabe angeht (oder eben auch aufgibt), nicht, dass man die Aufgabe übernimmt und das Kind dumm dastehen lässt. Das Ziel ist nicht unebdingt diese Aufgabe zu lösen, sondern wie man dabei mit dem Kind umgeht und es mit dir bzw. wie und ob ihr "zusammenarbeitet"

Sehr richtig. In unserem Fall hieß eine der (insgesamt sechs) Aufgaben: "Füttern Sie sich gegenseitig mit Gummibärchen."
Da kam es ja nun wahrlich nicht darauf an, wie wir das intellektuell angegangen sind und erfolgreich gelöst haben.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 03.03.2015 18:53
(@Jarod48)

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass mein Sohn mit mir diese Aufgabe (ein Puzzle aus schwarzen geometrischen Figuren zu einer bestimmten Figur zusammen setzen) löste, auch wenn ich ihn immer wieder neu motivieren musste. Statist war da eher die falsche Wortwahl, zugegeben. KM hatte mit den gleichen Problemen zu kämpfen, motivierte ihn immer wieder neu, wie ich, hat es jedoch nicht geschafft. Jetzt stellt man sich das mal in Richtung Schulaufgaben vor. "Herr Lehrer, Sie haben meinem Sohn eine 1 zu geben, weil wir gemeinsam aufgegeben haben."

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Geschrieben : 03.03.2015 18:54




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was genau hat nun der Gutachter zur Interaktionsbeobachtung geschrieben? Wie war seine Formulierung?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 03.03.2015 18:57
(@Jarod48)

Im Interaktionsverhalten von Vater und Sohn zeigte sich, dass das Verhalten stellenweise synchron war. Der Vater wandte sich dem Kind manchmal körperlich zu und hielt Blickkontakt, dann entstanden gemeinsame Spielsituationen. Inhaltlich kam es zu keinen raschen Themenwechseln. Es war jedoch oft zu beobachten, dass jeder etwas für sich alleine spielte und der Vater zwar mit dem Sohn sprach, aber inhaltlich nicht unmittelbar auf die Ansprachen oder Spielideen des Jungen einging. Das Verhalten des Vaters war stellenweise respondent, das heißt, er konnte in einigen Situationen angemessen und authentisch auf das Kind eingehen. Oftmals spielte jedoch jeder für sich. Das Zusammenspiel zwischen Vater und Sohn gelang stellenweise, wenn es den spielerischen Vorgaben des Jungen entsprach. Es gelang dem Vater allerdings eher selten, dass Kind zu bestimmten Aufgaben zu motivieren und ihn anzuleiten. Die Reziprozität war insgesamt allerdings ausreichend vorhanden. In seiner Körpersprache und seinem verbalen Ausdruck, kann der Vater als kontingent bezeichnet werden, dass heißt, dass beide übereinstimmen.

Soweit zu Vater und Sohn Interaktion, was die Gutachterin formulierte. Ich sehe das anders. Ich habe mit meinem Sohn gespielt und zu keiner Zeit alleine. Ich habe meinen Sohn während des Spiels hin und wieder gehindert, dass er mit Spielsachen grob umgeht.

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Geschrieben : 03.03.2015 19:24
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jarod,
tut mir leid das du vom Gutachten was anderes erwartet hast. Was hattest du erwartet?

Jetzt stellt man sich das mal in Richtung Schulaufgaben vor.

Bei den Hausaufgaben in der Grundschule geht es garnicht darum das wer auch immer die Aufgaben im Heft des Kindes löst.
Sondern das der Lehrer einen Eindruck bekommt wieviel jedes Kind vom Unterrichtsstoff nachmittags selbständig bearbeiten kann.
Meine Kleine hat den Stoff der 1. und 2. Klasse im 1. Durchlauf nicht kapiert. Sie war ein Frühchen und wär besser später eingeschult worden.
Dafür hätten wir sie aber als komplett zurückgeblieben abstempeln müssen.
Seitdem sie sich in der neuen Klasse engelebt hat schwimmt sie ganz entspannt im Mittelfeld mit.

Dafür mussten KM und ich lernen unseren Ehrgeiz zu zügeln und das Kind selbst machen zu lassen.
Hätten KM oder ich bei den Hausaufgaben regelmäßig souffliert. So wie du bei deiner Interaktionübung.
Dann wär Prinzesschen jetzt noch in der 3. und würde ganz selbstverständlich annehmen das Hausaufgaben Elternaufgaben sind.

Und das sie selbst dafür zu doof ist.

Die Einsicht das bestimmte Aufgaben für 5jährige nicht zu schaffen sind.
Und das das völlig OK ist. das hat der KM in der Beobachtung Pluspunkte gebracht.
Nennen die Fachleute "Em-pa-thie".  :google:

Es war jedoch oft zu beobachten, dass ... der Vater zwar mit dem Sohn sprach, aber inhaltlich nicht unmittelbar auf die Ansprachen oder Spielideen des Jungen einging.

Passt zum Eindruck den ich hier im Forum von dir hab.

Es gelang dem Vater allerdings eher selten, dass Kind zu bestimmten Aufgaben zu motivieren und ihn anzuleiten.

Heißt das du nicht aktiv von eurem Kind als Vorbild genutzt wirst.

Unsere Kinder musste ich noch nie daran hindern "falsch" mit Spielzeug umzugehen. Weils im freien Spiel garkein falsch gibt.
Und weil sinnlose Zerstörungswut im Verhalten der Kinder nicht vorkommt. Obwohl sie beide auch schon nachgeschaut haben wie eine Puppe oder ein Auto von innen aussieht ...
Sowas nenn ich Wissendurst. Stiefsohn und Tochter dürfen das. Nur nicht mit fremdem Eigentum. Das wissen die auch beide.
Ohne das man sie daran erinnern musste nachdem sie alt genug für den Kindergarten waren.

Im Gegensatz zu KM stehst du als nerviger Besserwisser da der sein Kind an Erfahrungen in Selbstwirksamkeit hindert.

Sie hat zwar das Kind unerlaubt in einen anderen Kindergarten gesteckt, ohne mein Einverständnis bei der Förderung angemeldet und so weiter, aber das spielt absolut keine Rolle, weil sie ja nur das Wohl des Kindes im Auge hatte.

Mal ne ganz dumme Frage zwischendurch: Geht es dir um den Kleinen oder nur darum die KM runterzumachen? Ist doch gut wenn der Kurze von Profis gefördert wird.

Mein Tipp: Konzentrier dich auf euren Umgang und hör auf der KM ans Bein zu pissen.
Mir scheint auch als wär der Kurze bei deiner Ex ganz gut aufgehoben.

Gruss Horst

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Geschrieben : 03.03.2015 19:50
(@Jarod48)

Ich hatte erwartet, dass genau das passiert, wie es passiert ist. Ich schrieb bereits, dass ich das Thema ABR bei mir bereits abgehakt hatte. Warum? Ja warum hatte ich das eigentlich abgehakt? Vielleicht, weil meine liebe Ex machen darf was sie will und im Nachhinein auch noch gerichtliche Rückendeckung bekommt? In diesem Gutachten kommt ganz klar die Marschrichtung zum Ausdruck. Der Umgang soll noch weiter reduziert werden, wird ja empfohlen und dann soll ich komplett ausgeklinkt werden, ganz wie Kindesbesitzerin es bereits beantragte. Soviel zum Thema Bindungstoleranz. Man kann alles so schreiben wie das Gericht es gern hätte. Das Puzzle zum Beispiel. Da hat Mamas Verstand nicht gereicht, um die Aufgabe zu lösen, also wird eine unbewältigte Aufgabe höher bewertet, als wenn sie geschafft wird. Wäre es anders herum gelaufen, hätte man meine Entscheidung die Aufgabe nicht zu erledigen als was weiß ich abgestempelt. Aber was solls. Ich bin darauf gespannt, wenn das ganze bei Gericht thematisiert wird. Vor allem das Fehlen der fortwährenden Umgangsverweigerungen werde ich zur Sprache bringen. Auch hat die Gutachterin es unterlassen die von mir genannten Personen zu befragen, wie zum Beispiel meine Tochter aus erster Ehe, die ein wichtiger Bezugspunkt für meinen Sohn ist. Das war also nicht gewünscht, weil die gesagt hätte, was man nicht hören will.

Gruß

J

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Geschrieben : 03.03.2015 20:10
(@Jarod48)

Resümierend betrachtet frage ich mich, was dieser Termin am 28.04. bringen soll. Die Gutachterin hat geschrieben, was das Gericht lesen wollte. Eine Veränderung des ABR wird nicht geduldet und der Beschluss steht zu 100 Prozent fest, egal was ich an Argumenten bringe.

Jetzt kann ich auch den festen Bezugspunkt für meinen Sohn aufgeben, den er bisher in meiner Wohnung bei mir hatte. Es bringt nichts, sich weiter wegen der Gefühlswelt des Kindes an diese Wohnung zu binden.

Ich bin gespannt ob das Gericht der Aufforderung nachkommt und den Umgang bis zum Termin festlegt. Wenn nicht, dann seh ich meinen Sohn 7 Wochen lang nicht, weil KM ihn ja nicht herausgeben muss.

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Geschrieben : 03.03.2015 20:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube, du hast HoWis Beitrag nicht gelesen, oder? Es ging doch gar nicht darum, dieses blöde Puzzle zu lösen und sich ne "1" abzuholen. Es ging darum zu gucken, wie ihr beide zusammen mit dem Problem umgeht, ganz egal, wie das Ergebnis aussieht. Die KM hat es geschafft, du nicht.

Für mich manifestiert sich immer wieder, dass Du ein nicht unerheblicher Teil des Problems bist. Es wird nichts bringen, wenn DU das Gutachten zerpflückst, da du einseitig liest. Das sollte ein neutraler Dritter tun, der die Fehler in der Evaluation und Auswertung findet und nicht durch deine Wunschbrille liest. Aber auch das bringt nur etwas, wenn du bereit bist, die Kritik aufzunehmen und zu erkennen, was dich immer wieder scheitern lässt.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 21:00
(@Jarod48)

Wir hatten beide die selben Probleme Sohnemann an die Aufgabe zu binden LBM. Der einzige Unterschied war, dass er mit mir die Aufgabe gelöst hat und mit Mama aufgegeben, weil sie nicht dazu in der Lage war. Er mit seinen 6 Jahren hätte das ganz alleine überhaupt nicht geschafft.

Aber deswegen hat Ex wohl auch vor ihn auf ne Ganztagsschule für schwererziehbare Kinder zu stecken. Damit sie sich um keine Hausaufgaben oder gar üben kümmern muss. Toll. Und wenn ich dann dagegen bin, wir wissen was dann kommt. Dann überträgt das Gericht die Entscheidungsbefugnis allein auf Mama. Warum verzieh ich mich nicht eigentlich gleich ganz aus seinem Leben? Entscheiden darf ich nicht mit und Umgang wird immer wieder gekürzt. Hinzu kommt, dass jetzt auch noch behauptet wird, dass ich meinen Sohn schlage. Man hat zwar keine Beweise, aber man behauptet das erst mal.

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Geschrieben : 03.03.2015 21:13
(@bester-papa)
Registriert

Moin Jarod,

da ich jetzt keine Lust habe, mir den gequirlten Mist einer Psychologin durchzulesen, will ich Dir nur den Rat geben, sofern im Gutachten inhaltliche Fehler drin sind, Dass Dein RA das Gutachten Punkt für Punkt zerpflückt. Evtl. muss er da auch etwas schärfer an das Ganze rangehen, um das Ruder noch rumzureißen.

Einfach nur Abwarten bis zum Termin würde ich sicher nicht.

Bist Du anwaltlich vertreten?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 21:13
(@Jarod48)

Moin BP,

nein, ich bin nicht mehr anwaltlich vertreten.

Ich hab jetzt erstmal ganz in Ruhe das Gutachten durchgelesen und ne Menge Punkte gefunden was inhaltlich nicht stimmt. Niemand kann zB an zwei Orten zur selben Zeit sein und genau das müsste der Fall sein, wenn die Behauptungen aus dem Gutachten stimmen sollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 21:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal zum mitmeiseln.

Es geht nicht darum ob und wie euer Sohn mit eurer Hilfe das Puzzel geschafft hat, ihr hättet genausogut die Aufgabe bekommen könnten die Relativitätstheorie herzuleiten.
Bei dieser Boebachtung geht es rein darum, wie ihr mit dem Kind interagiert. Wie empathisch ihr es schafft auf seine Belange einzugehen, wie das Kind auf eure Angebote oder Aufforderungen reagiert. Wie der entsprechende Elternteil es schafft ein Kind aufzufangen ,wenn es frustiert erkennt etwas alleine nicht zu schaffen oder was auch immer.

Es ging und geht nie darum diese Aufgabe zu lösen, es geht nur darum zu beobachten und einzuschätzen wie der Elternteil mit dem Kind umgeht und ob er/sie in der Lage ist das Kind da "abzuholen" wo es gerade steht und auf seine aktuellen Belange zu reagieren und umgekehrt wie das Kind auf und mit dem Elternteil reagiert.

Tu dir den Gefallen und schaff das Gutachten zu einem Fachmann, der es bewerten kann und gf. die handwerklichen Fehler aufdecken kann. Alles andere ist Blödsinn, ob und wie er etwas wertet und bewertet ist Interpretation und nicht unbedingt angreifbar

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2015 21:25




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