Als Vater hast Du d...
 
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Als Vater hast Du das Recht....

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hätte gern nen Geistesblitz was ich dagegen tun kann, dass sie ihn Dienstag wieder schaffen lässt, nur fällt mir absolut nichts ein.

Mir schon: Ein "Attest" des Arztes, dass Kind Bettruhe braucht/ kein KiGa bis Mittwoch oder so...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 18:56
(@Jarod48)

Gehe ich aber Montag mit ihm zum Arzt und der bescheinigt, dass er nicht in den KiGa soll

Der Krankenschein wird sie von nichts abhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 19:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du machst es aber auch kompliziert...
Sollte der KiGa am Mo darüber informiert worden sein (zufällig von Dir...) , dass der Arzt gesagt hat, dass Kind bis zB Mittwoch Bettruhe braucht, dann wird KM dort im KiGa schon erklären müssen, warum sie am Di wieder vor der Tür steht... Und sollte das Kind dann bereits wieder fit sein, spricht ja auch nichts dagegen, dass es wieder in den Kiga geht. Ob diesem der Augenschein genügt oder eine "Gesundschreibung" des Arztes, ist dann doch gar nicht Dein Bier - Kind ist ja beim BET, soll die sich doch kümmern. Im Übrigen entscheidet diese ja jeden Tag außerhalb  der Umgangszeit  alleine wie mit solchen Situationen umzugehen ist. Und in der Umgangszeit entscheidest Du alleine. Also, alles kein Problem, wenn mann keins draus macht.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 20:23
(@Jarod48)

Es ist kompliziert....

Wenn sie ihn bringt, geht man automatisch davon aus, dass das Kind gesund genug ist. Ganz davon abgesehen hat sich mein Sohn offenbar im KiGa mit dem Mist angesteckt. Ich werde den Kiga informieren, damit ich später beim Jugendamt sagen kann "Entschuldigung, aber der Kindergarten war über die Krankschreibung informiert und hat es ignoriert."

Die Entscheidungen von Ex haben meinen Sohn ja erst in die Lage gebracht, dass er Dauerkrank ist. Wie sagte sie? Er soll mitnehmen, was er kriegen kann. Es ist ihr egal ob er krank oder gesund ist, in den KiGa geht er in jedem Fall, damit der Opa sich nicht um ihn kümmern muss. Er ist zu einer Ganztagsbetreuung nicht in der Lage nach, seinem Hirnschlag.

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 21:00
(@mimamause)

Wenn sie ihn bringt, geht man automatisch davon aus, dass das Kind gesund genug ist. Ganz davon abgesehen hat sich mein Sohn offenbar im KiGa mit dem Mist angesteckt. Ich werde den Kiga informieren, damit ich später beim Jugendamt sagen kann "Entschuldigung, aber der Kindergarten war über die Krankschreibung informiert und hat es ignoriert.

du machst dich zum Nappel,

bist du ein VATER, der sein  krankes Kind genauso betreuen kann wie die Mutter oder ein Nörgler....???

mmm
________________________
Edit: Zitat  korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 21:19
(@Jarod48)

Genauso betreuen? Das hieße ja, ich müsste meinen Sohn so krank wie er ist in den Kindergarten geben. Macht eine Mutter sowas?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 21:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist kompliziert....

find ich nicht... hier vor meinem Rechner.... Es ist nur so kompliziert, wie ihr beide (also Du und die KM) es macht. Und daran bist Du nach meinem Eindruck zu ziemlich genau mindestens 50.00% beteiligt  😉

hat sich mein Sohn offenbar im KiGa mit dem Mist angesteckt.

ja, das kann vorkommen... Aber tatsächlich, da müssen die Kleinen dann auch mal durch. Unser Kind war anfangs in der Kinderkrippe fast dauernd krank und mehr zu Hause als in der Krippe, im KiGa dann nur sehr selten und hat seit nunmehr 1 1/2 Jahren in der Schule noch keinen Tag wegen Erkältung oder ähnlichem gefehlt... Wichtig ist natürlich, dass die Kinder sich, wenn sie denn was mitgebracht haben, auch auskurieren können.

damit ich später beim Jugendamt sagen kann "Entschuldigung, aber der Kindergarten war über die Krankschreibung informiert und hat es ignoriert."

wo kommt denn nun das JA ins Spiel??  :puzz:

Ich werde den Kiga informieren,

sag ich doch! Aber einzig und allein deshalb, dass die wissen, dass das Kind krank ist. Wenn KM dann am Di ein krankes Kind bringt und sie das Kind akzeptieren sind sie blöd. Und wenn das Kind am Di wieder KiGa fähig ist, dann freuen sich doch alle inkl Dir, dass es dem Kind besser geht.

@mmm: Deinen Beitrag verstehe ich nicht  :puzz: :question: Stimme aber dem letzten Wort zu  😉
Und was ist ein Nappel?

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 21:43
(@Jarod48)

Ich nehme das gegebene und sehe wie ich damit umgehen kann/sollte.

Es ist mir nicht unverständlich das ein Kind sich mal einen Schnupfen einfangen kann. Wenn aber der halbe Kindergarten erkrankt, dann sollte man sich Gedanken machen.

Und genau das Thema auskurieren ist die Sache, die mich verzweifeln lässt. KM lässt absolut nichts auskurieren. Thema Mittelohrentzündung mit Fieber. Wie es der Zufall so will, ging sie Freitag früh zum KiA und lies sich die Entzündung bescheinigen. Freitag Nachmittag sollte Sohnemann bei mir sein zum Umgang. Sie wollte das Kind nicht zu mir lassen, musste dann aber dem Druck vom KiA nachgeben, da der mir bestätigt hätte, dass das Kind zwar nichts im KiGa zu suchen hat, aber durchaus Umgang mit mir haben darf, den sie ja verhindern wollte. Eine Mittelohrentzündung heilt nicht innerhalb von 3 Tagen aus. Nach Umgangsende am Montag war Sohnemann aber wieder im Kindergarten.

Das Jugendamt sollte schon Bescheid wissen, wenn das Kind krank in den KiGa geschafft wird, obwohl es dort nichts verloren hat.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Sohn bis Di wieder fit ist. Als ich ihn am 13. abholte, baute er rapide ab. Am nächsten Tag sah er nicht besser aus und aß eigentlich null. Sonntag dann der absolute Tiefpunkt mit Fieber. Montag dann zum Doc und der verschrieb Hustensaft, Nasentropfen und Saft der gegen Schmerzen und Fieber hilft. Dienstag und Mittwoch gings etwas aufwärts und Donnerstag kam das Fieber zurück, also nochmal zum Arzt. Bis heute hat er den Großteil der Tage verschlafen.

Nappel dürfte wohl das selbe sein wie bayrisch der Depp

Gruß

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2015 22:22
(@Jarod48)

Welch Überraschung. Ich hatte schon befürchtet, dass KM beim Kinderarzt auftaucht und mich dann versucht dort "rauszujagen". Welche Chance hätte Mann schon gegen ein Rudel Mütter. Nein, ist nix dergleichen passiert. Sohnemann hat sich vom Arzt begutachten lassen und es wurde festgestellt, dass er das Gröbste überstanden hat, aber eben noch nicht fit ist für den KiGa. Man bekam Medizin verschrieben, welche aus der Apotheke mit dem Kind direkt der KM übergeben wurde. KM wurde unterrichtet was der Arzt sagte, aber, hm, ihr Gesicht war sprichwörtlich zur Faust geballt. Ich glaube Sohnemann ist morgen wieder im KiGa. Der KiGa wurde von mir davon unterrichtet, dass Sohnemann noch krank ist. Ich bin gespannt ob mein Sohn morgen dort ist.

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 15:31
(@mimamause)

Jarod,

ey, entspann dich.
Mein Kind geht ebenfalls in den Kindergarten wenn es eine MOE hat, die schon 3 Tage mit AB behandelt wird. Es gibt auch extra ABs, die nur morgens und abends gegeben werden, da muss der KiGa nichts verabreichen.

Klar, bei über 40°C Fieber bleibe ich auch mit Kind zuhause aber doch nicht wegen einer 3-Tage alten MOE.
Dann wäre ich meinen Job sicher schon los.

Hör doch bitte auf so zu tun, als wenn du die bessere Mutter wärst. Das bringt dich und v.a. euer Kind nicht weiter.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 17:11




(@Jarod48)

mmm

ey, entspann dich.

Wenn der Kinderarzt sagt das Sohnemann nicht in den KiGa gehört, dann leitet man das an den anderen ET weiter. Fieber mag Sohnemann nicht mehr haben, aber noch nicht genug Kraft um den ganzen Tag im KiGa zu hocken. Steckt sie ihn trotzdem in den Kindergarten, entspann ich mich nicht, denn er sollte sich auskurieren und das weiß sie.

Ich möchte wetten, wenn Du in der Arbeit bist, hustest und schnaubst, also offensichtlich krank bist, freuen sich deine Kollegen, weil sie womöglich angesteckt werden.

Mein Chef sagte in so einem Fall "Geh heim und komm wieder wenn Du gesund bist. Ich kanns nicht brauchen, dass Du mir die ganze Belegschaft ansteckst"

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 17:48
(@Jarod48)

Irgendwie fühle ich mich wirklich langsam "wie im falschen Film".

Ich erhielt heute Post vom zuständigen FamG, die ging fast zwischen den Werbeprospekten verloren. Ich hatte voriges Jahr (05/2014) einen Antrag auf Zwangsgeld gestellt, da KM zum was weiß ich wievielten Male den Umgang mit Sohnemann verweigert hatte. Fünf Monate nach Antragstellung fragte ich nach, wann dieser Antrag verhandelt wird. Ich erhielt die Antwort, dass erst verhandelt werden könnte, wenn diesseits genannt wird, gegen welchen Beschluss, von welchem Gericht, mit welchem Aktenzeichen verstoßen wurde. Auf Grund dessen erhielt das Gericht diese Informationen. Nun erhielt ich die Aussage des Gerichts, dass man auf Grund der Vielzahl der zwischen den Beteiligten anhängigen Verfahren nicht nachvollzogen werden kann, in welchem Verfahren sich der Antrag auf Zwangsgeld von 05/2014 befindet und gegebenenfalls dieser Antrag erneut gestellt werden möge. Es erweckt den Anschein: "Halt jetzt endlich die Klappe, denn KM darf hier machen wonach ihr der Sinn steht, auch wenn ihr eine Strafe von bis zu 25.000 Euro droht, dann lassen wir den Antrag eben verschwinden!!!"

Eigentlich würde ich meinen "Die spinnen die Römer"

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 22:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun erhielt ich die Aussage des Gerichts, dass man auf Grund der Vielzahl der zwischen den Beteiligten anhängigen Verfahren nicht nachvollzogen werden kann, in welchem Verfahren sich der Antrag auf Zwangsgeld von 05/2014 befindet und gegebenenfalls dieser Antrag erneut gestellt werden möge.

Hmmm, von wie vielen Verfahren sprechen wir denn?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 11:01
(@Jarod48)

Wir sprechen von 5 Verfahren, wovon eins von KM eingeleitet wurde, der Rest von meiner Seite.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 13:41
(@Jarod48)

Und um es mal genau zu nennen, sind das die hier.

1. Oktober 2013 vom Anwalt gefertigter Antrag auf alleinige elterliche Sorge. VKH wurde abgelehnt, somit blieb das Verfahren "ruhend"....wurde aber nun von Amtswegen aktiviert und VKH erteilt.

2. Mein Antrag auf einstweilige Anordnung wegen ABR auf mich zu übertragen, weil KM nicht in der Lage ist, Sohnemann die Entwicklung angedeihen zu lassen wie es sein sollte, belegt durch ihren KiA mit Entwicklungsrückstand. Der Antrag wurde abgelehnt.

3. Mein Antrag die Verfügung des Gerichts durchzusetzen, da es Ex verboten war den KiGa ohne meine ZUstimmung zu wechseln, was sie trotzdem tat. Auch hier wurde der Antrag abgelehnt "Es handelt sich ja nur um eine Verfügung" so der Wortlaut ihrer Anwältin.

4. KMs Antrag auf Umgangsaussetzung, der nach der Aussage der Gutachterin zurückgenommen wurde.

5. Der Antrag auf Zwangsgeld wegen erneuter und später weiterer 4-facher Umgangsverweigerung, der vom Gericht irgendwo "verlegt" wurde und nun von mir erneut gestellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 14:28
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jarod,

[...] wenn diesseits genannt wird, gegen welchen Beschluss, von welchem Gericht, mit welchem Aktenzeichen verstoßen wurde. Auf Grund dessen erhielt das Gericht diese Informationen.

Auf welches dieser 5 Verfahren bezieht sich denn nun Dein Antrag ?

Eine gerichtliche Umgangsregelung sehe ich in keinem der von Dir genannten ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 15:12
(@Jarod48)

Der Antrag auf Zwangsgeld bezog sich auf Verstöße gegen Umgangsregelungen. Es gab mehrere Verfahren wegen Umgangsschwierigkeiten, weil Ex immer wieder den Umgang verweigerte. Das zuständige Gericht "installierte" also mit jedem Verfahren eine neue Umgangsregelung, weil die alte Regelung ja nicht funktionierte und es hieß in den Beschlüssen, bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann ein Ordnungsgeld/Zwangsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden. Das mein Umgang mit jeder neuen Regelung mehr und mehr eingeschränkt wurde, sei mal dahin gestellt. Diese Verfahren sollte ich dem Gericht nennen, Datum des Verfahrens, Aktenzeichen und das verhandelnde Gericht, was ich auch tat. Die beiden Schriftsätze von mir sind nun "verschwunden".

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 15:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jarod,

Es gab mehrere Verfahren wegen Umgangsschwierigkeiten, weil Ex immer wieder den Umgang verweigerte.

In obiger Aufzählung 1 bis 5 wo zu finden? Offensichtlich sind die alle vom Tisch, oder?

Das zuständige Gericht "installierte" also mit jedem Verfahren eine neue Umgangsregelung, weil die alte Regelung ja nicht funktionierte und es hieß in den Beschlüssen, bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann ein Ordnungsgeld/Zwangsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden

In oben aufgezählten zu GSR, ABR, KiGa-Wechsel? Kann  ich mir nicht vorstellen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 15:45
(@Jarod48)

In obiger Aufzählung 1 bis 5 wo zu finden?

Bei der obigen Aufzählung ging es auch nur darum darzustellen....."dass man auf Grund der Vielzahl der zwischen den Beteiligten anhängigen Verfahren nicht nachvollzogen werden kann, in welchem Verfahren sich der Antrag auf Zwangsgeld von 05/2014 befindet" und Du selbst nachgefragt hast, um wieviele Verfahren es sich denn handelt.

Offensichtlich sind die alle vom Tisch, oder?

Ich würde nicht sagen, zumindest die letzten 2 Verfahren auf die sich mein Antrag auf Zwangsgeld bezieht, sind wieder auf dem Tisch.

In oben aufgezählten zu GSR, ABR, KiGa-Wechsel? Kann  ich mir nicht vorstellen...

Mit jedem Umgangstechnischen Verfahren wurde der Umgang verkürzt und bei Verstößen dagegen eine Strafe "angedroht". Ich ging leider davon aus, dass das auch so verstanden wird. War wohl ein Irrtum.

Jarod

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Geschrieben : 24.02.2015 16:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Ich ging leider davon aus, dass das auch so verstanden wird.

Ich hab´s tatsächlich immer noch nicht verstanden ...

... und schließe mich erst mal dem Gericht an:

"dass man auf Grund der Vielzahl der zwischen den Beteiligten anhängigen Verfahren nicht nachvollzogen werden kann, in welchem Verfahren sich der Antrag auf Zwangsgeld von 05/2014 befindet"

Das zuständige Gericht "installierte" also mit jedem Verfahren eine neue Umgangsregelung, weil die alte Regelung ja nicht funktionierte und es hieß in den Beschlüssen, bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann ein Ordnungsgeld/Zwangsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden.

Welche Verfahren auch immer das waren (ob in Aufzählung enthalten oder nicht):
Wenn Du nicht möchtest, daß man Deinen Antrag wieder verlegt, dann solltest Du den letzten (einen) Beschluß nennen, der die aktuell gültige Umgangsregelung enthält.

Deine "genaue" Aufzählung und die ergänzenden Beiträge sind - zumindest für Außenstehende - nicht erklärend, sondern ziemlich verwirrend ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 16:53




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