....Unterhalt zu zahlen und die Allüren der Mutter zu ertragen, mehr nicht.
Seit 2 Monaten bin ich von meiner Ex geschieden und das ABR für das gemeinsame Kind (4 Jahre) wurde ihr zugesprochen. Dabei spielte es absolut keine Rolle zu welchem Elternteil das Kind die stärkere Bindung hat. Da ich die Elternzeit nahm, hat es eine wesentlich stärkere Bindung zu mir. Auf den Gefühlen meines Sohnes wird herum getrampelt das einem regelrecht übel wird. 2 Verfahrenspfleger und eine Gutachterin wurden beauftragt. Letztendlich spielte aber der geäußerte Wunsch meines Sohnes bei mir zu leben keine Rolle. Fragt man sich, warum dann dieses Martyrium, wenn der Kindeswille ignoriert wird? Mein Sohn äußerte mehrfach seinen Wunsch bei mir leben zu wollen. Das Gericht wusste um Umgangsverweigerungen seitens der Mutter, tat aber nichts. Meiner Ex wurde verboten unseren Sohn in einem anderen Kindergarten anzumelden. War ihr egal. Sie meldete ihn trotzdem an und das Gericht tat nichts. Die Verfügung war das Papier nicht Wert auf das sie geschrieben steht. Wozu wurden Verfahrenspfleger eingesetzt die die Interessen meines Sohnes vertreten sollen, wenn sie dies nicht tun? Die Gutachterin wurde von meiner Ex nach Strich und Faden belogen, aber auch das spielt keine Rolle. Sie interessierte nur ob der Umgang halbwegs funktioniert. Was ich alles tun musste damit der Umgang stattfindet stand nicht zur Debatte. Ich wurde als labil hingestellt, nur weil mir das Wohl meines Kindes wichtiger ist als alles andere. Mein Sohn weigert sich bei jedem Umgang wenn es heißt das er wieder zu Mama zurück muss. Er will dort nicht hin. Mit dem ABR hat sie nun das Recht zu machen was immer sie will. Erste Folge davon, mir wurde nicht mitgeteilt in welchen Kindergarten mein Sohn gehen wird. Das Gericht hat festgelegt das ich meinen Sohn zum Umgang aus dem Kindergarten abholen soll. Aber wie soll ich das tun, wenn ich nicht weiß wo er angemeldet ist? Anfragen werden großzügig ignoriert. Nach Erlass des erstinstanzlichen Beschlusses legte ich Beschwerde beim OLG München ein. Hauptfrage hierbei ist, warum mein Sohn vom Gericht gezwungen wird bei seiner Mutter im Haushalt zu leben, wenn er dies nachweislich nicht möchte. Die letzte Verfahrenspflegerin schrieb in ihrer Stellungnahme auf meine Beschwerde beim OLG hin, das mein Sohn altersbedingt unfähig sei, zwischen seinem Willen und seinem Wohl zu unterscheiden. Einfach lächerlich. Bei der letzten Umgangsverweigerung wurde mir seitens der Polizei, die durch meine Ex gerufen wurde weil ich nicht ohne meinen Sohn gehen wollte, nur gesagt das ich mich daran zu gewöhnen habe das ich mein Kind nur noch dann bekomme wenn es die Mutter zulässt. Mehr Rechte für Väter? Das ist der Witz schlechthin.
Hallo Frosti,
Willkommen im Forum...
Erstmal den Dampf ablassen und auskotzen.... das muss sein. Jeps!!!
Und dann einen (oder auch zwei) Schritte zurück treten und mal in aller Ruhe betrachten und betrachten lassen.
Was die Polizeisagt ist zweitrangig und davon würde ich mich nicht entmutigen lassen.....
Hier findest Du auf jeden Fall Hilfe und Rat.
Gruß
Ole
***never give up***
Moin frosti,
möglicherweise hast Du die falschen Prioritäten gesetzt. Zumindest damit
Die letzte Verfahrenspflegerin schrieb in ihrer Stellungnahme auf meine Beschwerde beim OLG hin, das mein Sohn altersbedingt unfähig sei, zwischen seinem Willen und seinem Wohl zu unterscheiden. Einfach lächerlich.
hat die VP ohne Zweifel recht: Ein 4-jähriges Kind kann (und darf) eine solche Entscheidung nicht treffen. So wenig wie die, wann es ins Bett geht, was es zu essen gibt oder was und wie lange es fernsieht. Wer hat Dir denn erzählt, dass es bei der Frage nach dem Lebensmittelpunkt auf den "Willen" eines 4-jährigen Kindes ankäme? Und was hat dieser Jemand für eine Idee für den Fall, dass das Kind sich das alle zwei Wochen anders überlegt?
Am Ende zählt für den Lebensmittelpunkt die eheliche Rollenverteilung und die so genannte "Betreuungskontinuität", die sich nicht an der (vermutlich lange zurückliegenden) Elternzeit festmacht, sondern an der aktuellen Situation zum Zeitpunkt der Scheidung. Dass das ABR Deiner Ex zugesprochen wurde, hat vermutlich mit erbitterten Streitigkeiten zwischen Euch als Eltern zu tun, denn das ABR wird nur ausnahmsweise ausgeurteilt. Auch das Rufen der Polizei zur Durchsetzung des Umgangs spricht nicht für eine halbwegs zivilisierte Elternebene. Wenn man sich vor Gericht um das ABR streitet anstatt einvernehmliche Lösungen zu finden, muss man damit leben, dass das angerufene Gericht am Ende auch eine Entscheidung trifft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Frosti,
schau Dir auch noch mal andere Erfahrungen zur Münchner Justiz an - das scheint dort nicht gerade väterfreundlich zuzugehen. Gruß Ingo
Auch für Dich noch mal der Trennungs-FAQ www.trennungs-faq.de
Wenn man sich vor Gericht um das ABR streitet anstatt einvernehmliche Lösungen zu finden, muss man damit leben, dass das angerufene Gericht am Ende auch eine Entscheidung trifft.
Das gilt leider auch dann, wenn man den Streit weder angefangen noch verschuldet hat.
Beste Grüße,
Hoffmann
Das gilt leider auch dann, wenn man den Streit weder angefangen noch verschuldet hat.
Zum Streiten gehören immer zwei Menschen.
***never give up***
Nabnd,
Naja, es gibt schon einige Berichte, die vor den durch Quote und Berufswahl mit Frauenüberschuss versehenen Gerichten oder bei konservativen Richtern (die arme Frau...) in Kombination mit einer für Männer sehr unvorteilhaften Rechtssprechung (man schaue sich nur an, welche Verbiegungen vorgenommen werden, damit man unhehelichen Männern weiterhin ein Grundrecht wie das Sorgerecht enthalten kann) von einer erheblichen Uphill Battle sprechen. Und statistisch gesehen landen 99% aller Kinder bei den Müttern, ohne dass dabei eine Quote auch nur in Erwägung gezogen würde und für einen Sturm der Entrüstung sorgen würde.
Insofern wäre vielleicht unter Männern doch ein wenig mehr Zusammenhalt angebracht!
@Frosti: Das tut mir leid und ich schätze, so läuft es doch recht oft in diesem Land...
Guck Dir die Ansichten hier an, dann weisst Du auch, das gewisse Ideologien (Kind gehört zur Mutter, Frau muss geschützt werden, Vater ist für die Kohle zuständig) nicht so einfach aussterben.
mfg
Um es vorweg zu nehmen, jarod45 gleich Frosti1966. Blöd wenn man sich nicht mehr an die Zugangsdaten erinnern konnte. :exclam:
Zum Streiten um das Kind gehören immer zwei. Das ist vollkommen korrekt.
Ja, leider haben die Mütter in Deutschland Narrenfreiheit und bekommen überall Unterstützung. Das ist so weil.....in fast allen Bereichen Frauen sitzen, egal ob Jugendamt, Erziehungsberatung oder sonst wo.
@WEdad Ja, die Polizei kann labern bis die Hölle zu friert. Die drohten mir zum Schluss, wenn ich nicht sofort verschwinde, verbringe ich eine Nacht im Arrest. Da ich emotional "geladen" war, habe ich denen viel Erfolg bei der Durchsetzung der Drohung gewünscht. Dazu müssten schon weitaus mehr als nur zwei Beamte kommen. Meine Ex hat denen wohl dann kurz erklärt was ich damit meinte, bevor ich friedlich gefahren bin.
@brille007 Der erstinstanzliche Richter hat seinen Auftrag an die Gutachterin und den VP klar definiert. Erhalten hat er ein Sammelsurium an subjektiven Meinungen. Die Gutachterin stellte sogar in ihrem 58 Seitigen Schreiben fest, das mein Sohn ausdrücklich gesagt habe er will nicht zur Mama. Letztendlich begründete sie ihre Empfehlung damit, das meine Ex unserem Kind weitaus schärfere Grenzen setzt. Das muss man sich mal vorstellen. Nur weil ich meinem Sohn seinen Freiraum lasse, aber längst nicht alles durchgeht, wird man als labil abgestempelt. Zu einem Termin bei dem auch meine Ex dabei war kam ich etwas verspätet und die beiden Frauen unterhielten sich wie bei nem Kaffeekränzchen. Bei Gericht wurde das Gutachten dann at Akta gelegt, da ich der Gutachterin unbequeme Fragen stellte und sie der Lüge bezichtigte.
@dantes 79 Ich gebe dir vollkommen Recht. Wir Männer sollten genauso zusammenhalten wie es die Frauen tun. Leider existiert in vielen Kopfkinos noch der Film der armen Frau die vor dem brutalen Mann geschützt werden muss. Da werden Anschuldigungen in die Welt gesetzt, nur damit der ehemalige Partner schlecht da steht, ohne jeglichen Beweis.
Im übrigen halte ich es für durchaus möglich das zu einem winzig kleinen Prozent dem Wunsch meines Sohnes entsprochen wird. Der Wille von Junior hat sich während der letzten 2 Jahre nicht geändert. Zudem sind meine Ex, die VP, ich und...........mein Sohn bei Gericht geladen. Das hatte ich auf keinen Fall erwartet und mein Anwalt meinte das dies unerwartete Früchte tragen könnte, ich durchaus eine Chance habe.
Moin,
dieses Beispiel zeigt doch einmal mehr, dass man als Mann praktisch chancenlos ist, nach einer Trennung, Betreuungselternteil zu werden. Wenn Dinge wie Elternzeit des Vaters und der Wunsch des Kindes keinerlei Berücksichtigung finden, läuft irgendetwas falsch. Und wenn es tatsächlich so war, dass hier der Erziehungsstil als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen wurde, so ist das an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und lässt wohl eher darauf schließen, dass das Urteil schon vorher feststand.
Im Übrigen sehe ich auch keinen Grund dafür, generell die angebliche "Betreuungskontinuität" höher zu Gewichten, da diese wenig über die tatsächliche Bindung eines Kindes zur KM oder zum KV aussagt.
Gruß
Brainstormer
Im Beschluss der Mutter das ABR alleinig zu übertragen heißt es unter anderem....
Die gerichtlichen Umgangsverfahren wurden seitens der Kindesmutter mit einiger Vehemenz geführt und trotz der bestehenden gerichtlichen Umgangsvereinbarung ist es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Ausübung des Umgangs gekommen. Andererseits ist es der Antragsgegnerin zugutezuhalten, dass sie sich stets auf eine Vereinbarung im Umgang eingelassen hat und das im Großen und Ganzen durchgehend ein regelmäßiger Umgang stattgefunden hat. Dies ist - nach Erfahrung des Gerichts aus anderen Verfahren – bei einem Elternstreit vorliegenden Ausmaßes (leider) keine Selbstverständlichkeit. Zweifel, ob die Kindesmutter als ausreichend bindungstolerant angesehen werden kann, ergeben sich vor allem aber auch daraus, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit einer massiven Ablehnung begegnet und sich in geradezu befremdlichem Maße von diesem distanziert. So hat die Antragsgegnerin den Antragsteller beispielsweise in mehreren Erörterungsterminen mit „Sie“ und „Herr …..“ angesprochen. Es steht zu befürchten, dass die Antragsgegnerin ihre starke Abneigung auch vor dem Kind nicht verbergen kann, was sich in erheblicher Weise irritierend und belastend auf das Kind auswirkt.
Dem geäußerten Kindeswillen als solchem - im Sinne einer eigenen Persönlichkeitsentscheidung des Kindes – kommt bei Kindern im Alter von 'Vorname' in der Regel keine eigenständige Bedeutung für die gerichtliche Entscheidung zu.
Das Gericht vermag nicht zu beurteilen, welcher der beiden unterschiedlichen Erziehungsstile dabei im allgemeinen als der „bessere“ anzusehen ist. Allerdings ist das Gericht davon überzeugt, dass sich die beiden Erziehungsstile besser ergänzen, wenn sich das Kind im mehr strukturierten und von Verpflichtungen geprägten Alltag bei der Mutter und in den freien Zeiten beim weniger grenzsetzenden Vater aufhält.
Da fragt man sich ernsthaft, warum seitens des Gerichts das Kind solchen Strapazen ausgesetzt wurde, wenn der Kinderwille sozusagen von vornherein keine Rolle spielte. Hier hätte man auch sagen können: "Papa, Du hast zwar das Kind in seinen prägendsten Jahren betreut und erzogen, aber die Mutter hat alles richtig gemacht. Sie hat in deiner Abwesenheit das Kind genommen, ging und gab auch erst zu einem festgelegten Umgang an den man sich zu halten hatte das Kind heraus."
Ganz davon abgesehen, wenn mein Sohn bei seiner Mutter schon bis aufs geht nicht mehr Grenzen gesetzt bekommt, dann muss er bei mir nicht auch noch gegängelt werden. Er geniest den selben Freiraum, den ich meiner Tochter aus erster Ehe gab, die bei mir aufgewachsen ist und wo das Jugendamt meinte das sie sich gut entwickelte. Die zuständige Frau vom Amt wohnte damals in der direkten Nachbarschaft. Ist für mich die Frage, ob ich die Stellungnahme vom Jugendamt von damals beim Gericht mit einbringe.
Hallo,
mir wurde bei einem der ersten JA Gespräche gesagt (kurz nach der Trennung), dass ich versuchen solle, mich in die Rolle der Frau zu versetzen und die der Kinder (und auch die der Mitarbeiter des JA und der VP). Ich dachte erst, was will die von mir.
Jetzt kommt der Satz: "Einfach mal ein paar Schritte zurückgehen" ins spiel.
Wie kommt ein Mann 182, kräftig gebaut, Glatze wohl rüber, wenn er wütend ist? Wenn sein Tonfall aggressiv ist? Wenn seine Augen vor Wut tränen? Und und und...
Ich kann deinen Frust durchaus verstehen. Wichtig ist, das du lernst dich zurück zu nehmen. Es ist nicht immer einfach, aber wie schon gesagt wurde..
Wenn sich vor Gericht gestritten wird und sich die Eltern nicht zum Wohle des/ der Kinder nicht auf einer vernünftigen, sachlichen Ebene unterhalten können, dann wird das Gericht eine Entscheidung treffen.
Und je besser man(n) sich auskennt, desto besser kann man sich mit seinem Rechtsbeistand besprechen. Kann vor Gericht die richtigen Fragen stellen und bei Gutachtern "vernünftig" auftreten.
Aber ein ist immer ganz wichtig. Nie schlecht über KM reden.
Und dann ist mir noch aufgefallen... die KM setzt dem 4 Jährigem klarere Grenzen. Klar, dass das Kind lieber bei dir bleiben möchte.
Bei mir z.B. ist es umgekehrt. Obwohl ich die Kids nur wenig habe, bin ich strenger und habe kalrere Regeln und Grenzen. Bei der KM gelten viele Dinge nicht. Meine Kids sagen auch oft, wir möchten zurück zu Mama...immer gerade dann, wenn die Regeln/Grenzen ins Spiel kommen, die bei meiner DEF nicht gelten.
Gewinn ein wenig Abstand und versuche die Situation aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.
Gruß
Marko
Moin Marko,
Gewinn ein wenig Abstand und versuche die Situation aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.
Das mag ja durchaus richtig sein, aber wenn ich mir die Urteilsbegründung ansehe, so wird dort an keiner Stelle von einem Fehlverhalten des Vaters gesprochen. Im Gegenteil, das Verhalten der Mutter wird an mehreren Stellen bemängelt und trotzdem hat sich das Gericht nicht dazu durchringen können, eine Entscheidung im Sinne des Vaters zu treffen...
Gruß
Brainstormer
Moin jarod,
Da fragt man sich ernsthaft, warum seitens des Gerichts das Kind solchen Strapazen ausgesetzt wurde, wenn der Kinderwille sozusagen von vornherein keine Rolle spielte.
Wie ich gestern schon schrieb: Es wäre ein Unding, bei einem 4-Jährigen den "Kindeswillen" zur Entscheidungsgrundlage machen zu wollen. Der hängt im Zweifelsfall davon ab, bei welchem Elternteil es jeden Tag Pommes und Eis gibt. Wenn nicht einmal die (angeblich) erwachsenen Eltern es schaffen, sich verantwortungsvoll über die Frage des Lebensmittelpunktes zu einigen: Warum wollen sie sich feige hinter dem "Willen" eines kleinen Kindes verstecken, das die Auswirkungen seiner Entscheidung noch gar nicht überblicken kann?
Im übrigen sehe ich nicht, wo das Gericht das Kind hier "Strapazen" ausgesetzt hätte; für ein 4-jähriges Kind ist eine richterliche Befragung nicht aufregender oder anstrengender als ein Besuch beim Kinderarzt; höchstens die vorhergehenden elterlichen Versuche, es auf die "richtigen" Antworten zu dressieren. Hinzu kommt: Weder das Kind noch das Gericht hat die Befragung verlangt...
Er geniest den selben Freiraum, den ich meiner Tochter aus erster Ehe gab, die bei mir aufgewachsen ist und wo das Jugendamt meinte das sie sich gut entwickelte. Die zuständige Frau vom Amt wohnte damals in der direkten Nachbarschaft. Ist für mich die Frage, ob ich die Stellungnahme vom Jugendamt von damals beim Gericht mit einbringe.
das ist etwa so sinnvoll wie ungefragte Gefälligkeits-Zeugnisse von Lehrern, Kindergärtnerinnen, Nachbarn und Familienangehörigen. Über den aktuell zu entscheidenden Fall sagt es nichts aus.
Der Hase liegt bei Eurer Nicht-Kommunikation im Pfeffer. Wer Elternverantwortung an ein Gericht delegiert und von dort eine Entscheidung verlangt, bekommt auch eine.
@ BS,
wenn ich mir die Urteilsbegründung ansehe, so wird dort an keiner Stelle von einem Fehlverhalten des Vaters gesprochen. Im Gegenteil, das Verhalten der Mutter wird an mehreren Stellen bemängelt und trotzdem hat sich das Gericht nicht dazu durchringen können, eine Entscheidung im Sinne des Vaters zu treffen...
Diese Entscheidungen werden - auch wenn das immer wieder gerne geglaubt wird - nicht nach dem Kriterium "welcher Elternteil hat mehr Fehler gemacht und muss deshalb durch Kindeswegnahme bestraft werden?" getroffen, sondern vor allem nach der ehelichen Rollenverteilung und der Betreuungskontinuität.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ BS,Diese Entscheidungen werden - auch wenn das immer wieder gerne geglaubt wird - nicht nach dem Kriterium "welcher Elternteil hat mehr Fehler gemacht und muss deshalb durch Kindeswegnahme bestraft werden?" getroffen, sondern vor allem nach der ehelichen Rollenverteilung und der Betreuungskontinuität.
Dass das Kriterium "Betreuungskontinuität" gerne als übliches (vorgeschobenes) Argument herhalten muss, um die Entscheidung zu Gunsten der Mutter zu begründen, ist mir bewusst und hat nichts damit zu tun, dass "das immer wieder gerne geglaubt wird". Nur bin ich nicht der Meinung, dass diesem Kriterium eine deratige Sonderstellung beigemessen werden sollte.
Dementsprechend:
Im Übrigen sehe ich auch keinen Grund dafür, generell die angebliche "Betreuungskontinuität" höher zu Gewichten, da diese wenig über die tatsächliche Bindung eines Kindes zur KM oder zum KV aussagt.
Gruß
Brainstormer
@ Marko99 Abstand gewinnen und mich zurück nehmen, das habe ich seit der Trennung ständig praktiziert. Aber was willst Du machen wenn Du bei Anträgen auf e. A. die auf Lügen basieren. Auch da bin ich ruhig und sachlich geblieben. Beherrschung verlieren? Da muss schon außergewöhnliches passieren. Mein Sohn will nicht nur bei mir sein weil er bei mir seinen gewohnten Standard hat, der schon vor der Trennung da war. Ich habe mit der Trennung nichts an seinem täglich gewohnten verändert, im Gegensatz zu meiner Ex. Die hat eine radikale Veränderung durchgeführt, auch für das Kind. Auch ihr Umgangston ist, um es mal halbwegs anständig zu formulieren, mehr in die Fäkalsprache abgerutscht. Es ist schon als schlecht zu werten, wenn das Kind aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird. Dem Kind aber 3 Umzüge innerhalb von 14 Monaten zuzumuten, ist schlichtweg inakzeptabel. Und als ob dem nicht genug wäre, soll das Kind erneut umziehen. Nur diesmal wirds wies aussieht nach Hessen gehen. Dann kann ich mir Umgang abschminken. 600 km eine Strecke ist zuviel. Die Beschwerde an das OLG habe ich dann selbst verfasst, nicht mein Anwalt. Der ist da nur Makulatur und hatte ohnehin nichts hinzuzufügen, machte sich meine Ausführungen zueigen.
@ Brainstormer Ein Fehlverhalten konnte mir nicht vorgeworfen werden, weil es keines gab, im Gegensatz zur Mutter, die Beschlüsse und Verfügungen eben mal ignorierte. Der Richter lies sich sprichwörtlich auf der Nase rum tanzen. Wenn mir eines vorzuwerfen ist, dann der Punkt das ich die Nase voll hatte mein Kind wieder und wieder mit Bekleidung auszustatten, die ich nie wieder sah. Mehrmals holte ich meinen Sohn aus der Kita ab und er hatte Hosen an die für meine Begriffe in die Lumpen gehören. Aufforderungen an die Mutter den Zustand abzustellen wurden großzügig ignoriert.
@ Das Gericht hat die Befragung angeordnet, da wir uns als Eltern nicht auf einen Lebensmittelpunkt einigen konnten. Warum sollte ich auch zustimmen, wenn mein Sohn nicht bei der Mama leben will und das bei jedem Umgang zur Sprache bringt? Wie schon gesagt, gibt es bei mir nichts, was es nicht schon vor der Trennung gab. Ich wohne noch in der selben Wohnung, die ihm vertraut ist, wo er sich sicher und geborgen fühlt. Welche Rollenverteilung meinst Du? Die laut Kopfkino? Bei uns war es genau umgekehrt. Sie wollte weiter arbeiten und ich konnte das von Zuhause aus, also war klar wer die Elternzeit nimmt. Daran gab es nie einen Zweifel.
Es wird auch von Struktur gesprochen, die den Kind bei der Mutter mehr zuteil werden würde. Selbstredend. Das Kind ist ja auch nur am Wochenende bei mir. Da heist es essen, spielen mit Papa und schlafen. Wie soll man da sehen das Papa auch Struktur bieten kann? Kontinuität? Klar es spricht auch sehr viel dafür, das mein Sohn jetzt auch noch den Kindergarten wechseln muss und ich noch nicht mal weiß wo der neue Kindergarten ist, obwohl ich ihn diesen Freitag von dort abholen muss, laut Umgangsregelung. Fördern tut meine Ex unseren Sohn auch nicht, wie sie es immer angibt. Das überlässt sie schön mir und gibt dann vor das alles auf ihrem Mist gewachsen ist. Mein Sohn hat am Musik machen riesen Spass. Also bekam er eine richtige Kindgerechte Gitarre zu Weihnachten (die Freude war riesig) und Papa lernt mit Sohnemann zusammen wie man mit dem Instrument umgeht. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Moin BS,
Dass das Kriterium "Betreuungskontinuität" gerne als übliches (vorgeschobenes) Argument herhalten muss, um die Entscheidung zu Gunsten der Mutter zu begründen, ist mir bewusst und hat nichts damit zu tun, dass "das immer wieder gerne geglaubt wird".
bitte nochmal lesen: Das "gerne geglaubt" bezog sich auf den weit verbreiteten Irrtum, bei solchen Entscheidungen würden Gummipunkte für (behauptete) "gute" und "schlechte" Eigenschaften der Eltern vergeben und am Ende das ABR dem zugesprochen, der die meisten hat.
Nur bin ich nicht der Meinung, dass diesem Kriterium eine deratige Sonderstellung beigemessen werden sollte.
Deine, meine oder die Meinung anderer User dieses Forums ist familienrechtlich aber nicht relevant. Schon gar nicht für hoch strittige Fälle wie diesen, wo jeder Elternteil der Ansicht ist, selbst alles richtig zu machen, während der andere alles falsch macht.
Die Betreuungskontinuität ist sicher auch nur ein Hilfskonstrukt - allerdings eines, das zumindest den (ehemaligen) Willen der Eltern über die eheliche Rollenverteilung abbildet. Das Konstrukt nach einer Trennung einfach umzudrehen hätte sehr oft vor allem zur Folge, dass man gerichtlich (mindestens) zwei Sozialfälle produziert: Einen Elternteil, der nicht mehr Vollzeit arbeitet - und einen, der es noch nie getan hat und auf den die Wirtschaft nicht gewartet hat. Und das ist nicht die Aufgabe der Familiengerichte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
leben wir beide in einem anderen Land oder ist es einfach dem Umstand geschuldet, dass du in einer anderen Generationen aufgewachsen bist, als ich, dass du zu dieser Einschätzung kommst:
Das Konstrukt nach einer Trennung einfach umzudrehen hätte sehr oft vor allem zur Folge, dass man gerichtlich (mindestens) zwei Sozialfälle produziert: Einen Elternteil, der nicht mehr Vollzeit arbeitet - und einen, der es noch nie getan hat und auf den die Wirtschaft nicht gewartet hat. Und das ist nicht die Aufgabe der Familiengerichte.
In den meisten Familien ist es heutzutage so, dass einer zwar der Hauptverdiener ist, der andere aber auch arbeiten geht, um das Familieneinkommen aufzubessern. Warum sollten nicht beide, auch nach der Trennung, in der Lage sein auf eigenen Füßen zu stehen? Wenn ich hier die Geschichten der (wenigen) Väter lese, bei denen die Kinder nach der Trennung leben, so ist dort fast durchgängig die Rede davon, dass sie trotzdem Vollzeit arbeiten. Frauen ist dies aber natürlich nicht zuzumuten...
Das "gerne geglaubt" bezog sich auf den weit verbreiteten Irrtum, bei solchen Entscheidungen würden Gummipunkte für (behauptete) "gute" und "schlechte" Eigenschaften der Eltern vergeben und am Ende das ABR dem zugesprochen, der die meisten hat.
Wenn, wie hier in der Urteilsbegründung, schon Fehlverhalten seitens der Mutter aufgezeigt wird, dann sollten diese "Gummipunkte" auch in der Entscheidung berücksichtigt werden.
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
leben wir beide in einem anderen Land oder ist es einfach dem Umstand geschuldet, dass du in einer anderen Generationen aufgewachsen bist, als ich, dass du zu dieser Einschätzung kommst:
das ist keine Generationen-Frage, sondern die einer sachlichen Betrachtung. Und zu dieser gehört, dass Familiengerichte nicht die Aufgabe haben, eheliches Fehlverhalten zu bestrafen - auch wenn diese Tatsache 35 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips bei Ehescheidungen noch nicht in allen Köpfen angekommen ist.
In den meisten Familien ist es heutzutage so, dass einer zwar der Hauptverdiener ist, der andere aber auch arbeiten geht, um das Familieneinkommen aufzubessern. Warum sollten nicht beide, auch nach der Trennung, in der Lage sein auf eigenen Füßen zu stehen? Wenn ich hier die Geschichten der (wenigen) Väter lese, bei denen die Kinder nach der Trennung leben, so ist dort fast durchgängig die Rede davon, dass sie trotzdem Vollzeit arbeiten. Frauen ist dies aber natürlich nicht zuzumuten...
weil es einen grossen Unterschied macht, ob man durchgängig Vollzeit gearbeitet hat oder nach einer längeren beruflichen Auszeit einen Vollzeit-Job haben möchte. Dieser müsste dann auch noch gut genug bezahlt sein, damit dieser Elternteil nicht nur sofort (!) selbst davon leben, sondern auch noch Kindesunterhalt leisten kann. Wo gibt es solche Jobs? Kommt man mit solchen Annahmen nicht gefährlich nahe an Stammtisch-Ideologien wie "wer Arbeit will, findet auch welche!"?
Die Frage ist: Warum sollten Gerichte sich zu dieser Form der "Rechtssprechung" entschliessen? Damit es "gerecht" ist? Das Ergebnis wäre ähnlich sinnvoll als würde ein Unternehmen aus "Gerechtigkeitsgründen" beschliessen, dass ab morgen alle Leute aus der Produktion in der Verwaltung arbeiten und umgekehrt.
Wenn, wie hier in der Urteilsbegründung, schon Fehlverhalten seitens der Mutter aufgezeigt wird, dann sollten diese "Gummipunkte" auch in der Entscheidung berücksichtigt werden.
Abgesehen davon, dass hier nur ein Ausriss aus einer Urteilsbegründung über einen offenbar verbittert geführten Elternstreit zu sehen war und nicht das ganze Urteil: Die Bindungstoleranz ist ein Punkt, der beleuchtet wird - aber längst nicht der einzige. Die zu Ehezeiten offenbar von beiden gewollte und bis heute praktizierte Betreuungskontinuität wiegt nun einmal schwer.
Und nochmal: Wer als Vater oder Mutter den Willen eines 4-Jährigen (!) zum alles entscheidenden Kriterium erklärt haben möchte, stellt damit ganz sicher nicht unter Beweis, dass er kindgerecht agiert und seine Erziehungsaufgabe wahrnehmen kann. Auch die offenbar fehlende Trennung zwischen Paar- und Elternebene könnte eine Rolle gespielt haben. Ein guter Anwalt sagt seinem Mandanten das. Das hier
Die Beschwerde an das OLG habe ich dann selbst verfasst, nicht mein Anwalt. Der ist da nur Makulatur und hatte ohnehin nichts hinzuzufügen, machte sich meine Ausführungen zueigen.
ist in einer hochemotional geführten Auseinandersetzung jedenfalls keine gute Idee.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
wir kommen hier nicht auf einen Nenner, deshalb nur noch ein kurzes Statement von meiner Seite.
Es mag früher anders gewesen sein, aber heutzutage haben fast alle Frauen eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung, bevor sie Kinder bekommen. Auch von einer längeren beruflichen Auszeit kann nicht wirklich die Rede sein, da in den meisten Familien heutzutage beide Elternteile arbeiten. Dem Argument, dass ein Ausbau der beruflichen Tätigkeit nicht ohne weiteres möglich ist, schließe ich mich nicht an.
Die Annahme "wer Arbeit will, findet auch welche" würde ich nicht als Stammtisch-Ideologie abtun, vielmehr ist es Realität, dass in vielen - gerade vornehmlich von Frauen ausgeübten - Berufen (Altenpfleger, Erzieher, etc.) ein Mangel an Beschäftigten herrscht. Aber es ist natürlich einfacher und auch gesellschaftsfreundlicher, sich auch nach der Scheidung, auf der bisherigen Rollenverteilung auszuruhen.
Die Frage ist: Warum sollten Gerichte sich zu dieser Form der "Rechtssprechung" entschliessen? Damit es "gerecht" ist?
Nein, damit die Kinder beim geeigneteren Elternteil aufwachsen können oder bei dem, zu dem sie die engere Bindung haben, wobei ich ein Wechselmodell nach wie vor favorisiere.
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
Es mag früher anders gewesen sein, aber heutzutage haben fast alle Frauen eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung, bevor sie Kinder bekommen. Auch von einer längeren beruflichen Auszeit kann nicht wirklich die Rede sein, da in den meisten Familien heutzutage beide Elternteile arbeiten. Dem Argument, dass ein Ausbau der beruflichen Tätigkeit nicht ohne weiteres möglich ist, schließe ich mich nicht an.
es geht nicht um "die meisten" Familien, denn die kriegen das einvernehmlich und geräuschlos gebacken - inklusive Wechselmodell, falls das gewünscht und organisatorisch möglich ist. Zu lesen ist hier und anderswo nur von den wenigen Familien, in denen nach der Trennung die bisherige Rollenverteilung gegen den Willen mindestens eines der Beteiligten relativ plötzlich auf den Kopf gestellt werden soll. Unstreitig dürfte sein: Das Umfeld einer strittigen Scheidung ist nicht der Platz, an dem man dem Ex-Partner grosszügig entgegenkommt, um diesen zu entlasten oder "damit es fair ist"; da werden Besitzstände verteidigt. Ja, auch der, erst einmal nicht oder weiterhin nur Teilzeit arbeiten zu müssen und sich - wie bisher - vorrangig um die Kinderbetreuung zu kümmern.
Die Annahme "wer Arbeit will, findet auch welche" würde ich nicht als Stammtisch-Ideologie abtun, vielmehr ist es Realität, dass in vielen - gerade vornehmlich von Frauen ausgeübten - Berufen (Altenpfleger, Erzieher, etc.) ein Mangel an Beschäftigten herrscht.
dieser Mangel erklärt sich vor allem durch einen Mangel an ordentlicher Bezahlung in diesen Berufen. Wie und warum sollte ein ungelernter Quereinsteiger davon leben und zusätzlich Unterhalt bezahlen können?
Aber es ist natürlich einfacher und auch gesellschaftsfreundlicher, sich auch nach der Scheidung, auf der bisherigen Rollenverteilung auszuruhen.
nein, das war bis zur Trennung von den jetzt zerstrittenen Parteien so gewollt und hatte sich offensichtlich bewährt. Warum sollte ein Gericht das Gegenteil ausurteilen? Dass man den bisherigen Betreuungselternteil plötzlich hasst, bedeutet doch nicht, dass dieser das Betreuen und Erziehen verlernt hätte.
Nein, damit die Kinder beim geeigneteren Elternteil aufwachsen können oder bei dem, zu dem sie die engere Bindung haben,
Nach eigener, subjektiver Ansicht ist in solchen Fällen jeder Elternteil der geeignetere und/oder der mit der grösseren Bindung zum Kind. Ein Gericht kann das aber gar nicht objektiv beurteilen, denn es war nicht dabei. Also benutzt es Hilfskonstrukte à la "so wie die Eltern das vor ihrer Trennung einvernehmlich geregelt haben, wird es auch in Zukunft gehandhabt." Warum sollte das Gegenteil einer offensichtlich bewährten Rollenverteilung plötzlich die bessere Lösung sein?
wobei ich ein Wechselmodell nach wie vor favorisiere.
ich auch. Aber dafür müssen die Eltern ohne Gerichte miteinander reden und umgehen können; dann können sie ihr Wechselmodell jederzeit und sofort haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.