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alleiniges Sorgerecht für uneheliches Kind

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(@marki15)
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Es ist so... habe ja schon geschrieben, bin nicht stolz darauf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2010 20:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Marki,

liest Du eigentlich, was man Dir schreibt? Und falls ja: verstehst Du es auch so wie es gemeint ist?

Du hast nun einmal keine Möglichkeit, das ABR oder gar das ASR für dieses Kind zu bekommen; das ist etwa so sinnvoll wie ein Antrag, dass Bart Simpson Bundeskanzler werden soll. Das gilt auch dann, wenn Du persönlich der Ansicht wärst, der könne das besser als Angie.

Im Moment sammelst Du Material, das beweisen soll, dass Deine Ex sich nicht richtig oder ausreichend um das Kind kümmert. Das kann stimmen oder auch nicht; Tatsache ist (wie auch Milan schon schrieb): Du hast gar kein Recht auf diese Auskünfte und kannst infolge dessen auch gar nichts damit anfangen. Hobby-Diagnosen von der Sorte "meine Ex sieht mich in diesem Kind" helfen ebenfalls nichts, weil sie niemanden interessieren. Und den Beweis, woher welcher Kratzer im Gesicht eines Kindes kommen und welche psychologische Ursache bei der behaupteten Verursacherin dafür verantwortlich ist, kannst Du sowieso nicht führen.

"Meine Ex macht alles falsch, aber ich könnte alles besser" hilft Dir als nicht sorgeberechtigtem Vater im Familienrecht keinen Zentimeter weiter; schon gar nicht in Richtung ABR oder ASR, weil man dieses gar nicht einklagen kann. Du erweckst bei den betroffenen Behörden und Institutionen höchstens den Eindruck, mit unsinnigen Anträgen und substanzlosen Beschuldigungen Deiner Ex schaden zu wollen. Wenn Du für Deinen Sohn etwas Positives erreichen möchtest, ist dieser Weg deshalb der total falsche. Glaub es oder lass es.

Just my 2 cents
Martin

***edit:
Auch Aussagen wie

Schwanger wurde mein Ex 6 Wochen, nachdem ich sie kennenlernte. 6 Wochen nachdem ich eine Person überhaupt kennengelernt habe, und danach- habe ich Sie wohl wirklich kennengelernt...

kann man so oder so sehen: "Wurde sie schwanger" oder "wurde sie geschwängert"? Der Gebrauch von Kondomen war und ist schliesslich nicht verboten. Aber im Rahmen allgemeiner Schuld- und Unzurechnungfähigkeits-Zuweisungen ist Version 1 natürlich eleganter...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2010 20:08
(@marki15)
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O.K. was kann ich besser machen ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2010 20:10
(@marki15)
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Kann ich irgendetwas machen, um die Situation zu ändern ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2010 20:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, Du kannst lediglich versuchen so viel wie möglich Umgang zu bekommen. Dazu musst Du zunächst versuchen, mit Deiner Ex einen friedlichen Weg zu finden (was schwer wird, wenn Du sie zuvor ins schlechte Licht gerückt hast und sie das weiß). Klappt das nicht, die Hilfe des JA in Anspruch nehmen, damit die zwischen Dir und KM vermitteln. Klappt auch das nicht, musst Du eine Umgangsklage stellen, damit der Umgang gerichtlich geregelt wird.

Allein da hast Du eine 99%ige Chance eine Regelung zu bekommen. Wie die inhaltlich aussehen soll, können wir dann hier diskutieren.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2010 20:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann ich irgendetwas machen, um die Situation zu ändern ??

Du kannst aufhören, die Ex als Gegnerin zu sehen, die alles falsch macht. Du kannst aufhören, sie als jemanden zu sehen, dem Du das Sorgerecht wegnehmen könntest (weil das eh nicht funktionieren wird). Du kannst anfangen, ihr Deine kooperative (!) Mithilfe bei der Betreuung Eures Sohnes anzubieten. Du kannst versuchen, sie zu einer Gesprächstherapie zu bewegen, in der Ihr beide (!) lernt, wie Erwachsene mit Euch und Eurer elterlichen Verantwortung umzugehen.

Der Erfolg ist ausdrücklich nicht garantiert, denn sie muss bei nichts davon mitmachen. Das einzige, was Du gerichtlich auch gegen ihren Willen erreichen kannst, ist eine Umgangsregelung.

Just my 2 cents
martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2010 20:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und du kannst, sofern du ein vertrauensvolles Verhältnis zur Ex aufbauen kannst und diese es schafft dich nicht als Gegner, sondern als Vater zu sehen, mit ihr gemeinsam bim JA eine SOrgerechtserklärung abgeben. Damit hättest du dann wenigstens das Gemeinsame Sorgerecht und damit einen gewissen Einfluß.

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.03.2010 20:31
(@marki15)
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Danke, ich werde mich morgen wieder melden... Danke für den Rat... 🙂

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Themenstarter Geschrieben : 07.03.2010 20:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Marki:

Das kommt Dir hier jetzt so vor, als wollen Dir alle einen drüber geben. Das ist falsch. Wir wollen Dir dabei helfen das beste für Deinen Sohn zu erreichen. Das muss nun einmal damit beginnen, Dir Deine Situation begreiflich zu machen. Hast Du die Pille geschluckt, dann kannst Du mit klarem Kopf daran gehen ihm tatsächlich zu helfen.

Mal ganz pragmatisch:
Eine psychisch kranke Frau hat 3 Kids und ist massiv überfordert. Der Vater eines der Kids schlägt deswegen Alarm und macht die Behörden darauf aufmerksam. Die werden tätig und nehmen den Kurzen aus der Familie und geben ihn in ein Heim. Die anderen beiden Kids verteilen sie auf Pflegefamilien. Der Vater, der das verursacht hat, kriegt noch ne Reihe Strafverfahren an den Hals und wird verurteilt zu erheblichen Geldstrafen. Seinen Sohn sieht er danach nie wieder.

Mal ganz hypothetisch:
Eine psychisch kranke Frau hat 3 Kids und ist massiv überfordert. Der Vater eines der Kids bietet ihr seine Hilfe an und unterstützt sie, wo er kann. Damit schützt er seinen Sohn und die Familie im Ganzen. Die Mutter ist froh über die Hilfe, vertraut ihm und unterzeichnet eine Sorgerechtserklärung, die dem Vater das gemeinsame Sorgerecht sichert.

Denk mal drüber nach...

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 01:38
(@marki15)
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Hi Leute  🙂

Diese Woche sich das Jugendamt melden. Da bin ich ja mal gespannt, ob dieses wirklich mal passiert...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 12:24




(@marki15)
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Hey  🙂

also meine Hilfe und Unterstüzung habe ich angeboten, das ging auch eine Zeit lang ganz gut, nur es war immer damit verbunden auch bei Ihr zu übernachten, und wenn ich nach 3 Tagen sagte, so ich fahre jetzt erst mal in meine Wohnung- Peng- schon gab es wieder Theater. In meine Wohnung will sie absolut nicht kommen. Ein einziges mal war sie hier, da sie meinen Sohn vor die Türe stellen wollte und abhauen. (denke unüberlegte Verzweiflung...) So weit ist es dann auch nicht gekommen.  :question: Wenn ich dort war hat es ja auch ganz gut funktioniert, nur wenn ich sage, ich fahr mal wieder- da hat sie immer rot gesehen... Beziehung ist nun mal nicht mehr möglich, daher wollte ich auch nicht 7 Tage die Woche dort verweilen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 12:41
(@marki15)
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Ich habe ja auch angeboten, den kleinen mal mit nach mir zu nehmen... dieses wollte sie auch nicht :exclam: Also, dann hätte sie sicherlich schon eine Entlastung gehabt. Sie wußte, ich komme immer wegen dem kleinen, und deswegen bleibe ich auch. Aber nach 3 Tagen ist die Spannung doch so groß, das ich wieder Abstand von Ihr wollte. Von Ihr !! wohlgemerkt, nicht von meinem Sohn !  😉
Übrigens hat mich der Kinderarzt selbst darum gebeten, das Jugendamt zu informieren, also, er sagte sie können sich diesbezüglich jederzeit bei ihm melden...Und ich kann es nun mal nicht für gut heißen, wenn er jetzt neue Medikamente bekommt, von einem neuen Arzt, der die Vorgeschichte nicht kennt...Sehe ich das so falsch  :question:

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Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 12:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marki,

es ist ja nicht die Frage, ob du etwas falsch oder richtig siehst. Es ist eine rein rechtlich Frage.

Wenn der Arzt mit dir Diagnosen oder Medikamentengaben oder sonstwas äußert ist das rechtlich gesehen genauso, als ob er es seinem Friseur erzählt.
Er verstößt gegen die ärztliche Schweigepflicht und bekommt große Probleme, wenn er als "Zeuge" das Gespräch mit dir vor Gericht bestätigen würde.

Rechtlich gesehen hast du derzeit genausoviel Rechte wie der Nachbar der KM.

Noch 2 Dinge zu Ärzten. Auch im Babyalter gibt es keinerlei Gesetz das einen Arztwechsel verbietet.

Wenn ein Arzt den Verdacht hat, das jemand das Kind mißhandelt, mißbraucht oder in der Gesundheit gefährdet hat er nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht das JA zu informieren. Das ist rechtlich inzwischen auch gedeckt (im Zuge der "U-Pflicht"-Disskussion)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 08.03.2010 12:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sehe ich das so falsch  :question:

ja, Du siehst das komplett falsch, denn Du bewegst Dich fortlaufend in Gebieten, die Dich nichts angehen. Auch dann nicht, "wenn der Kinderarzt etwas sagt", denn mit dem hast Du nichts zu schaffen.

Wir versuchen seit gestern, Dir das begreiflich zu machen - aber anscheinend bist Du auf diesem Ohr taub. Deshalb ist es fraglich, ob man Dir überhaupt helfen kann, wenn Du nicht zuhörst. Allerdings könnte Deine nicht vorhandene Bereitschaft, Dich ernsthaft mit Nicht-Wunschantworten zu befassen, zumindest einen Teil Deiner Probleme erklären.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 12:59
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Marki!

Ja, Du siehst das falsch von vorne bis hinten. Denn das, was Du da tust bzw in der jüngsten Vergangenheit getan hast, darfst Du nicht tun. Es gibt Gesetze, die Dir das verbieten. Eindeutig und unmissverständlich.

Du bekommst dafür u.U. einen Höllenärger und Du ziehst auch noch andere Leute mit rein. Ich kenne Deine Exe nicht. Aber wäre es meine Exe, dann würde der Kinderarzt in Kürze seine Praxis schliessen können. Denn die würde ihn fertig machen dafür, dass er Dir überhaupt eine Info gegeben hat. Das darf er nicht. Egal ob Du der Vater bist oder nicht. Rechtlich bist Du für Deinen Sohn nicht existent. Du musst das unbedingt verinnerlichen und Deine Bemühungen unverzüglich einstellen. Du richtest mehr Schaden an, als Du hilfst.

Atme ersteinmal durch, pack alle Deine Belege ganz weit weg und versuche einen guten Kontakt zu Exe aufzubauen. Mehr kannst Du vorerst nicht tun. Vielleicht schaffst Du es ihr Vertrauen zu gewinnen und sie dazu zu bringen, mit Dir eine SR-Erklärung zu unterzeichnen. Dann hast Du GSR. Und dann darfst Du vieles tun, was jetzt für Dich ein No-Go ist.

Milan

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Geschrieben : 08.03.2010 21:26
(@marki15)
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OK. Ist richtig, sehe ich allmählich auch so, das es zu weit gelaufen ist. Gut, mit meiner Ex das geht gar nicht mehr, das hat sich in den
letzten Wochen so gedreht. Mal war man zusammen, dann wieder nicht. Ich denke 4-5 x innerhalb der letzten 3 Monate.  😉

Ok. Es ist mir Verzweiflung alles entgleitet... 😡

Jetzt muß ich abwarten was kommt, das JA will mich diese Woche ja noch kontaktieren, da Sie jetzt zur Unterstützung jemand vom Amt
kommt, also Hilfe bei Kinderbetreung und im Haushalt allgemein wohl.

Ich habe mir selbst in Hoffnung mehr eingeredet, und an ein Happy End für mich & meinen Sohn gerechnet. (die Hoffnung stirbt zuletzt) ;(

Den Gerichtstertermin kann ich jetzt nicht mehr stoppen, der steht, da mein RA einen Antrag auf "Zustimmungsersetzung" gestellt hat.

Jemand Erfahrung mit solch etwas ?? Wie könnte es wohl bestens ausgehen ?? Ich mache jetzt nichts mehr, wird mir doch alles
riskant. 😉

Danke für Rückantworten... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 23:09
(@marki15)
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Hallo Leute,

meldet sich keiner mehr zurück ??  🙂 Möchte mit Euch in Kontakt bleiben, also... antworten, bitte. 🙂

Vielen Dank ! und, bis bald  🙂

(Das Forum hat mir schon sehr geholfen... Danke, bin wohl nicht ganz allein mit meiner Sache) :question:

Marki.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 00:44
(@marki15)
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Hey Leute,

es meldest sich ja gar keiner mehr... :exclam: Wo ist jetzt das Problem  :question:

War nur offen und ehrlich, keine RA mehr ?? Meldet euch bitte, Problem erkannt, noch auf Hilfe angewiesen.... 😉

Vielen Dank, Marki  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 13:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo maki,

die wichtigsten Ratschläge hast d doch bekommen.

Einen Gang zurückschalten. Versuchen mit der KM eine Basis zu finde, das sie dem GSR zustimmt.

Abwarten was das JA nun sagt bzw.tut.

Den Gerichtstertermin kann ich jetzt nicht mehr stoppen, der steht, da mein RA einen Antrag auf "Zustimmungsersetzung" gestellt hat.

Was für einen Antrag ht er denn genaugestellt?
Bei Zustimmungsersetzung kann es sich IMO nur um eine Erstzungder Zustimmung der KM um GSR handeln.

Ein Antrag auf ABR und SR müßte ja mit dem Entzug dieser Dinge auf seiten der KM einhergeen.

Stoppen kannst du das aber immer noch. Selsbt am Verhndlunstag kannstdu deinen Antrag zurückziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 13:20
(@marki15)
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Ja, das stimmt... die wichtigsten Antworten habe ich jetzt...  🙂 Jetzt muß ich sowieso auf das warten was das JA sagt,

bzw. auf mich zukommt. Das soll ja nun mal diese Woche passieren  :redhead:

Also, ne Sorgerechtserklärung mit meiner Ex ist wirklich nicht drin. Dieses lag niemals in Ihren Absichten, und würde auch niemals passieren.

Dafür kenn ich sie nun mal sehr gut.  😉

Mich hat schon sehr gewundert das mein Sohn meinen Nachnahmen im KH bekommen hat, also nach Befragung beider Elternteile. 2 Monate später

ist sie schon gegen Ihren Ex aufmaschiert (also die 4 und 7 jährige) zwecks Namensänderung. Es handelt sich bislang um einen Doppelnamen, und

seiner sollte wohl weg...  🙂 Unser gemeinsamer Sohn hat jetzt einen vollkommen anderen Nachnamen, nämlich meinen.

Der Antrag auf Zustimmungsersetzung lautet wie folgt- (Schreiben vom Anw. an das Familiengericht)  :yltype: (Originaltext)

die Sorgerechtserklärung für das am .... geborene Kind.... der Antragsgegnerin gemäß § 1626 a

Absatz 1 Ziffer 1 BGB zu ersetzen. Dem Antragsteller geht es allerdings darum, dass er zukünftig ebenso rechtlich für das Kind verantwortlich ist wie die

Antragsgegnerin, damit auch die Möglichkeit besteht, dass er das Kind in seinem Hausstand aufnehmen kann, sofern der Antragsgegnerin das ABR

für das Kind entzogen würde. Die Zustimmungsersetzung der Sorgerechtserklärung der Antragsgegnerin entspricht daher dem Kindeswohl.

Gebe zu,  :redhead: wo ich selbst dieses gelesen habe, also mit Begründungen im Schreiben, habe ich schon gedacht, ich würde meinen Sohn

bekommen. Ich habe erst später gemerkt, das solch etwas dem JA eigentlich gar nicht interessiert. Ein Vater eines unehelichen Kindes, hat bei uns

in Deutschl. kein Erfolg.  😡 Mal schauen, wie es sich entwickelt.  :exclam:

Denke aber schon realistischer... Danke  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 16:13




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