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alleinerziehender Vater, 3 Jahre nach Trennung

 
(@ich-habe-angst)

Hallo,
Trennung ist bereits einige Jahre zurück.
Die Kinder leben bei mir.
Die KM verdient wenig Geld und zahlt nix.
Mittels PKH klagt die KM durch sämtliche Instanzen.
Wir bekommen keine PKH.
Termine mit JA erfolgen monatlich, da die KM immer wieder etwas reklamiert.
Verfahrenspfleger, SPFH und Ersiehungsbeistand sind Begriffe die ich früher nicht kannte.

Jetzt hat meine RA dringend dazu geraten, auf Hartz 4 / PKH zu rutschen.
Ansonsten würde die Gegenseite mit Unterstützung vom JA endlos klagen.

Problem ist, dass die Kinder beim Vater und nicht bei Mutter leben....

Streitkosten auf meiner Seite sind derzeit oberhalb von 20.000,00 Euro.

Den Kindern geht es übrigens gut. Aber danach hat nie jemand gefragt.

Ich benötige dringend Tipps und Ratschläge hier aus dem Forum zum "strategischen Rutschen nach Hartz 4 / PKH".

Einige Daten hier habe ich verfremdet.


Zitat
Geschrieben : 20.12.2013 00:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die KM verdient wenig Geld und zahlt nix.
Mittels PKH klagt die KM durch sämtliche Instanzen.

Auf was klagt sie denn, wenn sie sowieso nix zahlt?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 00:06
(@ich-habe-angst)

Hallo Beppo,

zum Klagen muss die KM nix zahlen.

Sie klagt auf:

- Herausgabe diverser wertloser Dinge
- ASR
- Unterhalt
- Erziehungsgutachten
- ich soll zum Psycho Doc


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 00:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn du mit Arbeit und horrenden Gerichtskosten auch nicht mehr übrig hast, als mit Hartz4 so stellt das durchaus eine überlegenswerte Alternative dar.

Natürlich geht einem die Arge dann auch auf den Senkel aber so schlimm wie die Familienjustiz ist es i.d.R. nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 00:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Arge ist sicher auch nicht Dein Freund. Wäre es nicht auch möglich weniger zu arbeiten, zumindest für einige Zeit? Als Grund kannst Du immer die Kinder angeben. Wenn Du ansonsten mit Deiner Arbeit zufrieden bist, wäre das vielleicht die bessere Variante.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 10:10
(@michxo)
Schon was gesagt Registriert

kann sie das einfach so machen???

so klagen auf ein Erziehungsgutachten und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Oder das du zum Psychoarzt sollst? was bezweckt dies dann?


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 01:44
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da Du von Kindern schreibst, unterstelle ich einmal, dass Du mindestens 2 hast.

Wenn Du für Deine Kinder keinen Unterhalt bekommst, Du aber gleichzeitig keinen Anspruch auf PKH hast, dann dürfte Deine Einkommen recht hoch sein.
Die Alternative Hartz 4 dürfte dann finanziell ein Fiasko sein. Lass Dir von einer unabhängigen Stelle noch einmal ausrechnen ob Du nicht doch Anspruch
auf PKH hast. Anwälte, selbst die eigenen, finden es viel lukrativer wenn ihr Mandant selbst zahlen muss.

Natürlich kann die KM klagen solange sie lustig ist. Nur stellt sich mir die Frage liegt das alles schon als Klage vor Gericht,
oder lässt Du nur jedes Schreiben der Gegenseite von einem Anwalt beantworten. Dann wird es teuer.

Gruß

nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 13:39
(@psoidonuem)
Registriert

Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass man für derart absonderliche und aussichtslose Klagewünsche PKH bekommt.
Dann habe ich ja noch Spaß vor mir ^^


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 14:02
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

noch folgende Anmerkung. Wenn Deine Ex Dir unterstellt, dass Du psychische Probleme hast und Sie per Gericht erzwingen will, dass Du Dich
untersuchen lässt, dann ist hiermit der Straftatbestand der Verleumdung und übler Nachrede erfüllt. Da würde ich ganz schnell eine Strafanzeige
stellen. Kostet Dich kein Geld.

So etwas geht gar nicht.

Gruß

nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 14:22
 Uli
(@Uli)

Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass man für derart absonderliche und aussichtslose Klagewünsche PKH bekommt.

Mein Familienrichter am AG sagte mal in einem Verfahren, eine Frau bekäme bei ihm IMMER PKH. Ansosnten würde die sich bei OLG beschweren und darauf hätte er keinen Bock!


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 18:26