Alleinerziehende Mu...
 
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Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern

 
(@nalinw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin 31 Jahre alt und habe 2 Kinder (11 und 2 Jahre).

Für meinen großen Sohn habe ich seit Geburt eine Beistandschaft und habe dieser bisher auch immer vertraut. Nun habe ich mich selbst aber etwas informiert und einiges gefunden, was darauf schließen lässt, dass die gute Dame eine Pflichtverletzung begeht.

Als unser Sohn geboren wurde, befand sich der KV in Ausbildung. Dass er in dieser Zeit nicht leistungsfähig war, sehe ich ein.
2008 beendete er die Ausbildung zum Hotel- und Restaurantfachmann. Doch anstatt sich in seinem erlernten Beruf eine Arbeitsstelle zu suchen, beschloss er nochmal zur Schule zu gehen. Er ging also ein Jahr zur Schule und schloss ein Studium an, welches 4 Jahre dauerte.

Während der gesamten Zeit (2008-10/2014) habe ich keinen Unterhalt bekommen. Der Unterhaltsvorschuss lief im 8/2012 aus. (72 Monate erreicht)
Nun habe ich im Gesetz gelesen: "Schuldet ein Vater einem minderjährigen Kind Unterhalt, so kann er sich nicht darauf berufen, wegen eines Studiums keinen Unterhalt zahlen zu können, wenn er bereits eine Lehre beendet hat." Quelle: http://www.unterhalt24.com/blog/2012/01/olg-muechnen-darf-ein-unterhaltsverpflichteter-ein-studium-aufnehmen-wenn-er-keinen-kindesunterhalt-zahlen-kann/

Hätte der KV dann nicht eigentlich während des Studiums zumindest einen Mindestunterhalt zahlen müssen? Die Beistandschaft hat in komplett in Ruhe gelassen.

Damit aber nicht genug. Nach Beendigung des Studiums hat der KV lediglich eine Teilzeitstelle als Sachbearbeiter aufgenommen. Sein Arbeitsbeginn war täglich zwischen 14 und 15 Uhr. Dies weiß ich, da er sich Nachmittags nie um unseren Sohn kümmern konnte. Auch hier erhielt ich lediglich einen Zweizeiler von der Beistandschaft, dass der KV leider keinen Unterhalt zahlen kann, da er lediglich seinen Selbstbehalt zur Verfügung hat. Da der KV jedoch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, bin ich der Meinung, dass er dazu aufgefordert hätte werden müssen, eine Vollzeitstelle oder ggf. einen Nebenjob aufzunehmen. Nichts davon geschah.

Ich erhielt also ein weiteres Jahr nicht einen Cent. Nach diesem Jahr war der KV mal wieder arbeitslos. In dieser Zeit musste er aber immerhin 20 Bewerbungen pro Monat bei der Beistandschaft einreichen. Leider musste ich aber auch hier feststellen, dass der KV sich nur für adäquate Stellen bewerben musste, nicht jedoch auch in seinem erlernten Beruf, noch unter Ausbildungsniveau, noch deutschlandweit. All dies steht aber zum Thema gesteigerte Erwerbsobilgenheit im Gesetz.

Ich teilte dies nun der Beistandschaft mit und organisierte ebenfalls ein Vorstellungsgespräch für den KV in seinem erlernten Beruf in einer nicht unbekannten Hotelkette. Der KV sendete mir daraufhin nur eine freche Antwort und die Beistandschaft teilte mir mit, es sei legitim, dass der KV sich nur dort bewerbe wo er wohne. Anmerkung: Er hat dort keine weiteren Kinder, keine Verpflichtungen, seine Familie wohnt dort, wo das Bewerbungsgespräch stattgefunden hätte. Dort tauchte er aber nie auf. Nicht mal eine Absage erteilte er.

Als das Leistungsjahr des Arbeitsamtes zu Ende ging, wollte der KV Hartz 4 beantragen. Da er aber mit seiner gut bis sehr gut verdienenden Lebensgefährtin zusammen lebte, teilte das Jobcenter ihm mit, dass ihr Einkommen bei ihm angerechnet würde und er somit keinerlei Ansprüche habe. Dreimal dürft ihr raten, was nun passierte?

Genau: Nach 12 Monaten erfolgloser Bewerbungsversuche, bekam er nun doch von heute auf morgen einen Job. Na geht doch. Wäre ja auch zu schade gewesen, wenn seine Freundin ihn hätte finanzieren müssen oder er sogar bei ihr hätte ausziehen müssen. nein das ginge natürlich nicht.

Um das Fass zum Überlaufen zu bringen, arbeitet er jetzt natürlich wieder nur für 1200 EUR netto. Tja was auch sonst.
Nun fasste ich mir ans Herz und entschloss mich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung aufzugeben. :-)))) Hier sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass es sich bei dem KV um den Sohn ich zitiere "hoch gehandelten" Kripobeamten handelt. Ihr könnt euch vorstellen wie nett ich empfangen wurde als der Name des KV fiel?

Ja ich könnte noch mehr spannende Geschichten erzählen...

Meine nächsten Schritte: 1. SternTV anschreiben 🙂
2. Schadensersatz von dem Land fordern
3. KV verklagen

Was denkt ihr?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2017 14:12
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich frage mich die ganze Zeit, warum du zu Zeitpunkten, an denen es möglich gewesen wäre nicht selbst aktiv geworden bist, dir eine Anwältin genommen und die Rechte deines Kindes eingefordert hast...


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2017 14:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Du Dich noch nie mit der Materie Unterhalt vertraut gemacht hast.

Das JA in Form der Beistandschaft hat die Interessen des Kindes zu vertreten, wenn das nicht passiert ist das Dienstpflichtverletzung, die Du mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ahnden könntest. Passieren wird nicht viel. Finanzielle Forderungen lassen sich auf diese Weise weder an die Sachbearbeiterin, das JA oder das Land stellen.
Außerdem legt das JA den Unterhalt auch nicht fest, das kann nur ein Gericht.

Eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflichten kann zu einer Strafe, aber nicht zu Unterhaltszahlungen führen. Bei der Anzeige wird außer Stress auch nichts weiter rumkommen.

Du hättest schon längst Unterhaltsklage einreichen können. Wenn Du Dir das nicht zutraust, weil die zu wenig Einkommen hast, dann gibt es auch Verfahrenskostenhilfe und Du kannst Dir auch einen Anwalt als Beistand holen.
In diesem Fall muss das Gericht prüfen ob und wieviel KU der KV leisten kann und muss. Unterhalt für die Vergangenheit ist, da ja nie wirklich Unterhalt gefordert wurde nur bis ca. 1 Jahr rückwirkend möglich.

Möglichkeiten, die den Unterhalt sichern wären ein fiktives Einkommen z.B. aus einer Nebentätigkeit wegen der erhöhten Erwerbsobliegenheit oder eine Absenkung des Selbstbehalts wegen Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin (so sie zusammenleben).
Da freiwillig nichts zustande kommt, bleibt nur der Weg zum Gericht und die Erstellung eines vollstreckbaren Titels bzw. ein Beschluss, der den Unterhalt festlegt. Damit kannst Du dann den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen.

Vermutlich wird bei der Sache etwas Unterhalt herauskommen, aber nicht der volle Unterhalt. Außerdem wird sich ein "geübter" Unterhaltsschuldner nicht so schnell ändern, aber eine feste Arbeitsstelle ist schon mal was, da kann man ansetzen. Titulierter (ausgeurteiler) Unterhalt kann nämlich auch über eine Lohnpfändung eingetrieben werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2017 14:55
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Also ich möchte hierzu auch etwas sagen Hilfe wird dies aber keine sein. Man frägt sich natürlich schon warum so jemand damit durchkommt. Bei mir hätte wahrscheinlich das SEK eingegriffen wenn ich nicht gezahlt hätte so war meine Ex drauf  🙂 🙂 :phantom:

Und wie kann ein hoher Kripobeamter nur 1200 Euro verdienen. :rofl2: :rofl2:

Also ich würde alles in Bewegung bringen um Zahlungen zu erhalten. Eigentlich denke ich fordert das Jugendamt den Unterhalt zurück oder täusche ich mich da

Liebe Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2017 18:47
(@nalinw)
Schon was gesagt Registriert

Zunaechst habe ich mich naiverweise darauf verlassen,dass die Beistandschaft ihren Job richtig macht.Im Dezember 2015 habe ich erstmals einen Anwalt eingeschaltet.Dieser hat ausser Einkommensnachweisen zu fordern leider nichts gemacht.Nach 8 Monaten teilte er mir dann mit,dass er zu viele Auftraege hat und seine Mandate niederlegt.Jack Pot.Ich habe daraufhin das Amtsgericht angeschrieben.Dort hat man aber auch nur ein einfahes Verfahren eigeleitet gegen welches er natuerlich Einwaende erhob,da er ja nicht genueged verdient.Fuer eine richtige Klage besteht Anwaltszwang und nun habe ich eine neue Anwaeltin.Ich hoffe nun endlich etwas zu erreichen und einen Titel zu bekommen.Auf die anderen Dinge bin ich jetzt erst gestossen als ich mich selbst etwas schlau gelesdn habe.Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich eingereicht.Ich werde aber auch Schadensersatz fordern,weil Sie ganz klar einen Verstoss begangen hat.Kripobeamter ist der Vater des KV.Also der Opa.Da hab ich mich wohl etwas ungluecklich ausgedrueckt.Ich hoffe sehr,dass wir endlich Unterstuetzung bekommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2017 21:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Beim ganzen hin und her des KV ist es wahrscheinlich, dass er praktisch Berufsanfänger ist und daher ein geringes Einkommen erzielt. Hast Du denn überhaupt Einkommensauskunft bisher bekommen, zumal eine aktuelle vorliegen? Das konnte ich bisher nicht herauslesen.

zu Deinen Punkten im ersten Beitrag:
1. Was soll das bringen?
2. Glaubst Du wirklich, Du kannst denen gerichtsfest eine Schuld nachweisen und Schadensersatz bekommen?
3. Das erscheint mir der einzige - wenn vermutlich auch nicht erfolgversprechende - Ansatz zu sein.

Mir fällt noch das "vereinfachte Verfahren" zur Titelerlangung ein. Ob das hier möglich und dann auch erfolgreich ist, kann ich allerdings nicht einschätzen.

Ich kann Deinen Frust verstehen. Nur vergiss nicht auch abzuschätzen, ob Du Dir durch Aktionen nicht noch mehr Frust bereitest.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2017 12:04
(@nalinw)
Schon was gesagt Registriert

Danke fuer eure Beitraege.Das einfache Verfahren ist durch.Nachweise habe ich,nur kann ich nicht akzeptieren,dass er nur 25 Wochenstunden arbeitet.Die Beistandschaft hat zumindest fuer ein Jahr Schadensersatz zu zahlen.Das wurde mir heute von der Abteilungsleitung mitgeteilt.Die Mitarbeiterin hat tatschaechlich schlicht und einfach vergessen den KV zur Vollzeitstelle aufzufordern.Fuer alles andere leitet meine Anwaeltin nun Klage ein. ich halte euch auf dem Laufenden.Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2017 14:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Klage ist der einzige Weg hier wirklich zu mehr Unterhalt zu kommen. Das vereinfachte Verfahren bringt das nicht, ist aber natürlich kostengünstig.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2017 15:19