adoption etc.
 
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adoption etc.

 
(@papa1984)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich habe zwei kinder von zwei unterschiedlichen mütter. mit der zweitgeborenen und deren mutter lebe ich zusammen. Das erstgeborene wird in 2 tagen 2 jahre alt. Um die es sich jetzt auch handelt.
die kleine hat epelpsie, ich habe sie bisher einmal gesehen und das im gerichtsgebäude, ich habe bis vor kurzem auch unterhalt für sie gezahlt, ich wollte am anfang die kleine nicht sehen wegen der vorgeschichte von ihrer mutter etc. ist einfach sehr viel vorgefallen.
jedenfalls möchte ich sie jetzt sehen ( hat pers. gründe), und vor glaub 2 monate habe ich einen brief von dem jugendamt in der stadt in der die mutter mit deren neuen lebensgefährten lebt erhalten. meine kleine ist von der mutter weggenommen worden und in eine pflegefamilie gekommen da man bei ihrer ersten tochter blaue flecken am körper gefunden hat! der neue lebensgefährte der mutter hat vor meine tochter zu adoptieren, falls sie wieder zur mutter zurückkommt.
ich habe alle hebel in bewegung gesetzt, dass ich ein besuchrecht über das jugendamt für meine tochter bekomme, ich bekomm noch nicht einmal die adresse von der pflegefamilie dass ich ihr ein geb.geschenk ihr schicken kann, das muss ich direkt an das jugendamt schicken bzw werde es nachher gleich abschicken.
wie kann ich es verhindern, dass der lebensgefährte meine tochter adoptiert? ich habe kein sorgerecht und ich war nie mit der mutter meiner tochter verheiratet.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2009 12:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Papa 1984,

Willkommen bei VS.de.

Um etwas mehr Transparenz zu bekommen noch etwas vorweg:

Warum wurde das eine Kind in eine Pflegefamilie gegeben?

Was hast du bisher versucht? Vermittlungsgespräch beim Jugendamt mit der Kindsmutter?

Dass das JA die Adresse der Pflegefamilie nicht herausgibt, hat mit Sicherheit den Grund, die Sicherheit der Kinder zu wahren. Das ist denke ich in jedem Fall so.

Du solltest deinen Fall noch etwas genauer schildern, umso besser kann dir hier geholfen werden.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 12:15
(@papa1984)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

danke.  meine tochter wurde in die pflegefamilie gegeben, da die erstgeborene meiner ex blaue flecken am körper hatte und meine tochter epileptikerin ist und bei meiner ex und ihrem neuen "häusliche gewalt vorliegt aber nur meine tochter ist nur weggekommen... bei der man die blaue flecke gefunden hat, die lebt noch bei den zweien. ich habe mit dem jugendamt per telefon gesprochen und per brief aber es hat zu nichts gebracht! ich möchte nur wissen wie und ob es so einfach geht, dass der neue meiner ex meine kleine so einfach adoptieren kann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2009 12:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papa84

Also Adoption und Kontakt (Umgang) mit deinem Kind sind 2 paar Schuhe.

Eine Adoption gegen deinen Willen ist zwar, auf gerichtlichem Wege, theoretisch möglich aber sehr schwierig.

Sie muss "für das Kindeswohl erforderlich" sein. Dafür müsstest du aber schon was schlimmes angetsellt haben.

Den Umgang mit deinem Kind musst du, unabhängig davon vermutlich auch gerichtlich einfordern.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 12:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

auch hier kannst du mal etwas nachlesen ....

http://www.blja.bayern.de/themen/adoption/index.html

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 12:28
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich weiß nicht, ob es genau passt, aber es gibt ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Adoption von Stiefkindern:

BVerfG. 29.11.2005, 1 BvR 1444/01

lg Luca


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 15:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

BVerfG. 29.11.2005, 1 BvR 1444/01

>Hier< im Volltext.

Dem JA würde ich klar machen, dass sie dir dein grundgesetzlich garantiertes Elternrecht verwehren und du gegen die verwehrenden Personen einen Strafantrag zu stellen erwägst.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 16:11
(@papa1984)
Schon was gesagt Registriert

ok. dankeschön!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2009 16:01