Moin,
Im Falle eines Prozesses wird auch das Mädchen gehört, der Ausgang wäre doch völlig offen.
Jep.
Gegen eine gerichtliche Klärung spricht aktuell:
- L´s Alter:
Mit 8 Jahren wird man sie voraussichtlich anhören, ob ihr Wunsch aber ausschlaggebend sein kann, steht in den Sternen.
Mit Sicherheit wird es aber die psychische Belastung erhöhen.
- Die Haltung der installierten Familienhilfe:
Aktuell steht hier Abwarten im Vordergrund. Ein Umzugswunsch wird aktuell nicht unterstützt.
Deshalb:
Wenn im Haushalt der KM eine Familienhilfe installiert ist und der KV auch sorgeberechtigt ist, dann muss er eingebunden werden. Hier würde ich den Hebel ansetzen.
Ich auch.
Gruß
United
Jenny, eins ist mir noch aufgefallen, du schreibst in deinem Eingangspost:
Hier muss ich aber doch intervenieren: Anstatt die Tatsache, dass sich die KM bemüht, zu loben, endest du mit "Eigentlich traurig..."
Ja - eigentlich traurig, dass das Kind davon so begeistert ist, dass die Mutter sie mal nicht anschreit. Das meinte ich.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Situation bessert. Gerade für die Kleine.
Nur die Vergangenheit zeigte, dass das leider nicht lange anhält.
Die Lage momentan ist noch nicht definierbar, erst dieses Wochenende wieder. Ich hoffe es!
Ich halte den KV auch nicht für machtlos. Klar, nicht Jenny, sondern der KV muss aktiv werden, aber einiges wissen wir nicht (oder hab ich's überlesen?):
- Besteht GSR für die Tochter L?
- Gab es schon Gespräche zwischen KV und KM zum Thema Umzug?
Klar, das der KV und nicht ich aktiv werden muss 😉 Ich kann ja nichts machen, auch wenn ich es wollen würde. Ich informiere mich hier nur, damit ich meinen LG unterstützen kann.
Ja, es besteht das GSR für Tochter L.
Ja, es gab schon Gespräche und das hat die KM nur belächelt, ignoriert, oder einmal sagte sie sogar, dass sie das nicht zulassen könnte, da sie auf das Geld angewiesen ist (Kindergeld & Unterhalt).
Mein Partner wollte dieses Wochenende abwarten und dann sich nochmal mit der Familienhilfe kurzschließen.
LG Jen
Meine Einschätzung ist: Die KM wird eher ein drittes Kind ins Heim geben als es "der da" zu überlassen.
Mein Partner wollte dieses Wochenende abwarten und dann sich nochmal mit der Familienhilfe kurzschließen.
Wozu das?
Die Familienhilfe wird sich nicht ohne strafrechtsrelevante Ereignisse gegen die KM stellen. Arbeitsgrundlage der SPFH ist Vertrauen.
Wenn KM der Familienhilfen nicht mehr vertraut kann sie beim Träger eine andere Person für die genehmigte Maßnahme bekommen.
Sobald sie das Gefühl hat die Helferin konspiriert mit dem KV gegen sie ist das Thema durch. Das wissen professionelle Helfer auch.
Voraussichtlich wird genau dieser Hinweis kommen:
dass die Tochter erstmal aus allem rausgehalten werden muss. Als erstes müssen die Eltern sich klar sein, was passieren soll, erst dann sollte die Tochter informiert werden.
nicht Jenny, sondern der KV muss aktiv werden
Genau so. Aber nicht vor Gericht, sondern so, wie er es schon einmal gemacht hat, als der Stiefvater die Kleine getreten hat. Im gespräch mit KM. Ohne Jenny und ohne Kind.
traurig, dass das Kind davon so begeistert ist, dass die Mutter sie mal nicht anschreit.
Da ist sie schon wieder
Ihre ganze Betroffenheit die aus jedem Beitrag tropft und womit sie das Kind schon ganz besoffen gemacht hat
Im Moment seh ich Jenny mit ihrem Überengagement nicht als Teil der Lösung sondern als Teil des Problems für das Kind.
Gruss Horst
Hallo Jenny,
selbst wenn der KV eine gerichtliche Klärung anstrebt, so ist ja auch die Mutter dabei und auch das Jugendamt, hier auch die Familienhilfe, haben ein Mitspracherecht.
Selbst wenn L vor der Richterin ihren Wunsch äußert hat dieser mit 8 Jahren nicht die gleiche Bewandtnis wie mit 12 oder 14.
Das Jugendamt hat die Familienhilfe installiert um die Verhältnisse im Haushalt der Mutter zu verbessern. Die Verhältnisse sind also nicht so, dass sie hochgradig kindeswohlgefährdend sind, sonst wären die Kinder nicht mehr da.
Die Familienhilfe soll die Familie sozusagen wieder in die Spur bringen bzw. Mißstände verringern, beseitigen oder verändern.
Und damit wird das Jugendamt vermutlich empfehlen L. im Haushalt der Mutter zu lassen, da hier ja gearbeitet wird.
Damit möchten die KM, das Jugendamt und die Familienhilfe einen Verbleib von L. im mütterlichen Haushalt.
Der KV möchte einen Wechsel zu ihm - kann er das Kind betreuen oder wie wäre das geregelt?
L. möchte vielleicht zum KV, vielleicht aber auch bei der KM bleiben, weil es da besser wird und die KM an sich und den Umständen arbeitet und dort ihre sozialen Kontakte hat.
Wie glaubst du, wird das ausgehen?
Was die große Schwester im Haushalt des Vaters oder gar du zu sagen haben interessiert erstmal niemand, weil die Situation mit der Halbschwester ja seit Jahren so ist.
Sophie
Hallo alle zusammen,
so langsam glaube ich, dass es alle überlesen. Also noch einmal:
Mir ist bewusst, dass ich nichts zu sagen habe, was die Kinder angeht.
Ich bin hier in diesem Forum um meinen LG zu unterstützen und ihm ggf. ein paar Tipps aus dem Forum geben kann.
Ich weiß, ich bin nicht die Mutter.
Ich weiß, ich habe hier nichts zu sagen, was die Kinder angeht
und ich weiß, das ich keine Forderung stellen darf.
Alle Gespräche mit der KM war weder ich noch eine andere Person anwesend!
Die KM und der KV müssen das klären - das ist mir mehr als bewusst und hier schon oft genug betont worden.
Ich weiß es!
Wir verhalten uns gegenüber den Kindern immer immer neutral, was die KM angeht.
Auch wenn ich meine Emotionen hier niederschreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich mich gegenüber dem Kind so verhalte.
Es ist nicht das Problem zu akzeptieren, dass das Kind bei der KM lebt, das haben wir/ich von Anfang an akzeptiert. In letzter Zeit fangen wir bzw der KV an zu straucheln, weil es mehr als offensichtlich ist, dass die Kleine dahinten nicht glücklich ist.
Ich glaube, jede Mutter und jeder Vater der sieht, dass ihre/seine Kleine nicht glücklich ist, würde am Liebsten alles tun, um dies zu ändern - oder irre ich mich da?
Und mein LG schließt sich mit der Familienhilfe kurz, weil diese drum gebeten hat, zu berichten, ob eine Besserung in Sicht ist, oder nicht.
LG Jen
Gegen eine gerichtliche Klärung spricht aktuell:
- L´s Alter:
Mit 8 Jahren wird man sie voraussichtlich anhören, ob ihr Wunsch aber ausschlaggebend sein kann, steht in den Sternen.
Mit Sicherheit wird es aber die psychische Belastung erhöhen.
- Die Haltung der installierten Familienhilfe:
Aktuell steht hier Abwarten im Vordergrund.
Ein Umzugswunsch wird aktuell nicht unterstützt.
united bringt es auf den Punkt.
Und du zeigst wieder deine :againstwall: Uneinsichtigkeit.
Ich glaube, jede Mutter und jeder Vater der sieht, dass ihre/seine Kleine nicht glücklich ist, würde am Liebsten alles tun, um dies zu ändern - oder irre ich mich da?
Klar würden die meisten Eltern alles Menschenmögliche tun um ihren Kindern zu helfen.
Die KM z.B. hat die SPFH angenommen. Die können aber auch nicht hexen.
Deswegen finde ich es wichtig das Eltern ihre Machtlosigkeit eingestehen. Auch sich selbst.
Solange ihr an dem Punkt innerlich unklar seid und mit der inneren Unklarheit unrealistische Hoffnungen schürt wird die Kleine weiter "aufdrehen".
Es nützt nichts so zu tun als ob. KV und du müßt selbst kapieren euch klar machen das im Moment nur Abwarten hilft.
Alles andere ist zusätzliche und unnötige Quälerei für das Kind. Zusätzlich zu dem Mist den sie bei KM schon aushalten muss.
Deswegen hatte ich das Beispiel mit der Kinderkrebsstation genannt. Die Wahrheit ist:
Für Eltern gibt es manchmal absolut keine Möglichkeit ihrem Kind Leid zu ersparen.
Je eher du das einsiehst desto besser für die Kleine.
Gruss Horst
Deswegen hatte ich das Beispiel mit der Kinderkrebsstation genannt. Die Wahrheit ist:
Für Eltern gibt es manchmal absolut keine Möglichkeit ihrem Kind Leid zu ersparen.
Je eher du das einsiehst desto besser für die Kleine.
:thumbup:
Dem möchte ich mich anschließen. Mein Sohn hatte vor einigen Jahren mal eine paar Besuche bei einer Kinderpsychologin. Der Vater meines Sohnes hat sich peu à peu aus seinem Leben entfernt und mein Sohn litt darunter. Für mich war die Frage, ob mein Sohn schon irgendwelche "Schäden" weg hat, die entweder aus dem Verlust des Vaters oder aber meinem Umgang resultieren könnten.
Die Psychologin hat mir ganz klar gesagt: Wichtig für ein Kind ist Aufrichtigkeit. Dazu stehen, dass es Dinge gibt, die man nicht beeinflussen kann. Und dem Kind nicht die Last abzunehmen (denn das kann man gar nicht!) sondern ihm dabei helfen, mit der Last klar zu kommen.
In meinem konkreten Fall war das, meinen Sohn nicht zu belügen, wenn Papa ihn wieder mal sitzen ließ, sondern für ihn da zu sein und zu sagen: "Ich kann verstehen, dass du traurig/wütend bist, ich weiß leider auch nicht, warum Papa nicht gekommen ist. Komm her, ich bin für dich da!"
Im Fall Deines Mannes ist das: "Du lebst bei Mama, das ist so. Es gibt zur Zeit keine Möglichkeit das zu ändern. Ich kann verstehen, dass Du gerne mehr bei mir und Jen sein möchtest. Das geht aber nicht und deshalb versuchen wir jetzt die Zeit zusammen zu genießen und freuen uns auf unser nächstes Treffen." Und wenn er ganz gut ist, dann sagt er dem Kind, dass Mama es auch bis zum Himmel und zurück lieb hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sorry, aber diese Situation als unabwendbares Schicksal anzusehen, halte ich für falsch und der Vergleich mit einer Krebserkrankung ist absurd.
Das Kind lebt in schwierigen Verhältnissen und der Vater, mit Jenny als Sprecherin, will das ändern. Und das ist gut so! Sicher dürfen sie dem Kind keine falschen Hoffnungen machen, aber einfach gar nichts tun ist keine Lösung.
Soweit ich das beurteilen kann, muss natürlich erstmal abgewartet werden, ob die SPFH etwas zum Positiven bewirkt. Wenn ja, werden auch Jenny und KV das begrüßen, interpretiere ich zumindest so. Wenn nicht, müssen aktiv werden in Hinsicht ASR.
Wenn nicht, müssen aktiv werden in Hinsicht ASR.
Was soll der Mist? Das bringt außer Stress und Ärger für die 8-Jährige genau NICHTS. Jedenfalls nichts Gutes. Ein vorzeitiger ASR-Antrag kann auch zum vorzeitigen Verlust des GSR beim KV führen. Das wäre in dem Fall der Super-GAU für die Kurze denke ich.
Sobald die SPFH zum Schluss kommt das ihre Aufgabe gescheitert ist und das Kind aus dem Haushalt genommen werden muss kann und sollte der Vater sich aktiv einmischen. Bislang läuft da alles seinen Gang ohne das KV oder Jenny daran was ändern können. Die Herausnahme wird aber erst vom Familiengericht angeordnet wenn das Kind bei der Mutter akut gefährdet ist.
Im Moment ist Abwarten die Devise. Alles andere ist Blödsinn. Der KV soll sein Pulver unbedingt trocken halten bis die SPFH scheitert oder das Kind ein Teenager ist.
Das GSR durch hektischen und sinnlosen Aktionismus zu gefährden weil seine junge LG das Kind aufdreht wär MpMn das Blödste was der KV im Moment tun könnte.
Der KV sollte lieber Jenny unmissverständlich klar machen wie die Welt aussieht wenn Mann erwachsen ist und sich nicht von der Göre auf der Nase herumtanzen lassen.
Allmählich würde ich echt gern wissen welcher Vater sich hinter dieser Behauptung der TO
ein LG kennt dieses Forum sehr gut und hat damals bei der älteren Tochter viele gute Tipps bekommen.
eigentlich verbirgt.
Gruss Horst
HoWi: Eigentlich meinen wir doch das gleiche, ich habe ja geschrieben:
muss natürlich erstmal abgewartet werden, ob die SPFH etwas zum Positiven bewirkt. [...] Wenn nicht, müssen aktiv werden in Hinsicht ASR.
Allmählich würde ich echt gern wissen welcher Vater sich hinter dieser Behauptung der TO eigentlich verbirgt.
Das wäre in der Tat interessant, er kann aber auch als nicht-Registrierter gute Tipps bekommen haben 😉