7 Jahre Kampf um KU
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

7 Jahre Kampf um KU

 
(@biggi139)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forumsmitglieder,

ich lese bereits seit sehr langer Zeit, Eure immer wieder informativen und interessanten Berichte.
Es erschüttert mich immer wieder zutiefst, wenn ich sehe wie skrupellos viele Mütter sich auf dem Rücken der Kinder bereichern und den Vätern, die sich wirklich um ihre Kids kümmern wollen, dem Umgang verwehren oder madig machen. Allerdings weiss ich jetzt auch, warum ich so einen schweren Stand habe.

Ich möchte auch gleich vorausschicken, dass es bei mir immer nur und wirklich nur um den KU ging und noch geht.
Meine Story in Kürze:

Ich selbst bin Österreicherin und habe 1987 einen Deutschen geheiratet, Geburt unseres ersten Kindes 1989, Geburt des zweiten 1990.
1999 spitzte sich die Situation immer mehr zu, ich suchte das Gespräch auf der Suche nach Lösungen, die Folge war, dass er eine Woche später ausgezogen war. Ich liess ihm das Auto, löste die Wohnung auf und nahm das was er drinnen gelassen hatte. Ich ging, mit seinem absoluten Einverständnis, mit den Kindern nach Österreich. Ich hatte in Deutschland niemanden und in Österreich meine gesamte Familie. Geschieden wurden wir im Januar 2002 (!!), ohne Streit, die Scheidungsanträge, waren bis aufs Komma gleich. In der Trennungszeit, erhielten die Kinder von ihm keinen Cent. Im Gegenteil, ab und zu, wenn er anrief, hab ich ihm Geld geschickt.
In den ersten 3 Jahren bin ich jedes Jahr bis zu 4 mal ihm die Hälfte der Strecke entgegengefahren, damit er die Kinder an Weihnachten, Ostern, Sommer und auch dazwischen sehen konnte. Es bestand auch in der Zeit regelmässiger telefonischer Kontakt. Die Kinder hatten von Beginn an angemeldete Handys um ihren Vater immer erreichen zu können, wenn sie das wollten. Ich habe weder den Kindern noch dem Vater auch nur ein Kieselchen in den Weg gelegt.

Die Kinder fuhren schliesslich immer weniger gerne zu ihm, seine neue Lebenspartnerin und jetztige Frau, lehnte meine Kinder ab und liess sie das auch spüren. Die Kinder erzählten auch nach ihren Besuchen, wie gut es ihm nicht ging, er fährt einen neuen Sportwagen, geht 3 x die Woche mit der neuen Familie zum Sport und fährt 2 x im Jahr auf Urlaub. Dabei wussten die Kinder aber, dass zu Hause nicht einmal ein neues Paar Schuhe in Aussicht war, auch wenn dies notwendig gewesen wäre.

Lt. Scheidungsurteil, dass ihn im übrigen nie interessierte, wurden 135 % des Regelbetrages der DT Stufe 2 angegeben. Er war zu der Zeit berufstätig und hat verdient, ebenso seine Frau.

Was den KU angeht, erhielten wir von Februar 2002 bis Juli 2004 jeden 2. Monat einen Scheck über 405,- Euro. Abzügl. der Auslandsscheckgebühren blieben mir 396,-- für 2 Kinder für 2 Monate. Ich war damit nicht einverstanden konnte aber nicht sonderlich viel dagegen unternehmen. Ich war immer der Ansicht, er ist eben auch eine arme Sau, lass ihn leben. Bis eben zu dem Zeitpunkt, wo die Kinder von seinem Leben erzählten. Ich wollte nie mit einem Anwalt oder Behörden gegen ihn vorgehen. Ich musste und muss heute mehr denn je, jeden Cent dreimal umdrehen und er lebte mehr als gut. Bei uns war oft nicht einmal eine Tafel Schokolade drin und er ging zum Spinning! Ach ja, Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke haben die Kinder in den letzten 8 Jahren nicht bekommen.

Nach etlichen gescheiterten Versuchen vernünftig mit ihm zu reden, nahm ich mir einen deutschen Anwalt und versuchte den Unterhalt zu pfänden. Er bracht noch im selben Monat den Kontakt zu den Kindern ab, auf ganz vornehme Weise. Er rief meine Tochter an ihrem Geburtstag an, gratulierte und meinte das ist das letzte Mal das sie was von ihm hören. Mit mir zu telefonieren war er zu feige. Daraufhin wollte er sein Gehalt kürzen, mit der Einzahlung in eine Pensionskasse. Das hat der Anwalt verhindern können. Im August 2004 sperrte er mir den letzten Scheck gab die EV (mit völlig falschen Angaben) ab und es kamen aus der Lohnpfändung noch bis August 2005 monatlich ca. 100,-- Euro.

Im August 2005 kündigte er seinen Job und will jetzt wohl Finanzberater werden.
Ich habe im Oktober 05 Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet und jetzt im März (2007!!) ist die Verhandlung.
Bisher bin nur ich als Zeugin geladen, meine Kinder sind jetzt 16 und fast 18 Jahre alt und möchte auch bei der Verhandlung gehört werden. Sie hegen keinen Groll gegen ihren Vater, allerdings auch keine grossartige Zuneigung.
Die beiden sind charakterlich und seelisch überaus gefestigt und möchten wirklich dem Gericht unsere Situation klarmachen.

Ich kämpfe seit Jahren ums finanzielle Überleben, bin selbst immer berufstätig gewesen und mir bleiben zum Leben nach Abzug aller Kosten 260,- Euro zu Leben. Nicht für mein Leben, sondern um für Nahrung und Hygiene zu sorgen für 3 Personen. Ich bekomme in Österreich keinerlei finanzielle Unterstützung von keinem Amt und keiner Behörde, ausser der gesetzlichen Familienbeihilfe.

Der Anwalt tut gar nichts, er ist zwar über die Verhandlung informiert, wird aber nichts tun. Wenn die Kinder wünschen gehört zu werden, muss ich das selbst beantragen.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob jemand von Euch Erfahrung hat, ob i d Regel die Kinder gehört werden und ob jemand weiss was bei der Verhandlung überhaupt auf mich (uns) zukommt. Ich möchte auch noch erwähnen, dass ich zu den Kindern ein wirklich sehr gutes und überaus vertrauensvolles Verhältnis habe. Sie sind mein ganzer Halt und stellten nie Ansprüche, sie wissen, dass kaum aussergewöhnliche Sachen, wie Kino oder neue Klamotten, möglich sind. Am Rande sei noch erwähnt, dass es ihr Vater in den letzten fast 8 Jahren genau einmal bis Wien geschafft hat, um seine Kinder von sich aus zu besuchen.

Würde mich über den einen oder anderen Erfahrungsbericht sehr freuen.

Lg
aus wien
biggi139

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 08:46
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich frage mich, was die Kinder zur Klärung des Sachverhalts beitragen können. Das eine Kind ist zwar bereits 18 Jahre alt, bislang warst Du jedoch gesetzliche Vertretung und für die Finanzen verantwortlich. Deshalb hast auch nur Du Kenntnis darüber, ob und inwieweit der Kindesvater Unterhalt gezahlt hat.

Was sollen bzw. wollen die Kinder denn sagen?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 10:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Biggy,

Kinder und Jugendliche werden in Unterhaltsverfahren nicht angehört; sie können zu den streitigen Sachverhalten auch nichts beitragen. Ihre Meinung zählt lediglich in Umgangsverfahren.

Bei der Klärung des Unterhalts geht es im Familienrecht auch nicht um moralische Bewertungen, nicht um Sportwagen oder Urlaub, sondern allein um Zahlen: Dein Ex muss seine Einkünfte offenlegen und das Gericht errechnet daraus die Unterhalts- und Zahlbeträge,auch rückwirkend seit Inverzugsetzung im Oktober 2005. Möglicherweise vergattert es Deinen Ex zu einem Nebenjob oder rechnet ihm fiktives Einkommen an - und genauso ist es möglich, dass Du danach ein Stück Papier in der Hand hast, mit dem Du wenig anfangen kannst, vor allem ohne einen tüchtigen Anwalt vor Ort.

Ein "Problem" könnte dabei sein, dass Deine Kinder nicht dem deutschen Sozialsystem auf der Tasche liegen; das lähmt das Engagement des angerufenen Gerichts möglicherweise. Aber wie gesagt: Es geht nicht um Gerechtigkeit oder die moralische Bewertung des Verhaltens Deines Ex, sondern allein darum, einen Fall vom Tisch zu kriegen. Also erwarte nicht zuviel; vor allem nicht mit "Hilfe" eines untätigen Anwalts...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 11:19
 sky
(@sky)
Registriert

brille007,

Strafverfahren!

Ich habe im Oktober 05 Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet und jetzt im März (2007!!) ist die Verhandlung.

Is ja noch früh  :).

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 11:27
(@biggi139)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

sie können z.B. mitteilen, dass ihr Vater bei deren letzten Besuch, für eines seiner angeheirateten Kinder, in 4 Tagen mehr Geld ausgegeben hat, als er für seine eigenen das ganze Monat übrig hatte. Meine Tochter (wird im Mai 18) könnte mitteilen, dass wir (sie und ich) uns gemeinsam 4 Paar Schuhe teilen.
Mein Sohn, könnte erzählen, dass beim letzten Zusammentreffen, ihn sein Vater mit den Worten "Was machstn Du hier" begrüsst hat, ihn zur Seite genommen und ihm 20,- € in die Hand gedrückt hat und meinte "Hier hast mein letztes Geld, deswegen bist ja da".

Ich habe bis jetzt alle Entscheidungen, bezüglich dem KU, egal ob die Pfändung oder die Anzeige, gemeinsam mit den Kindern getroffen. Hätten sie ihr Einverständnis nicht dazu gegeben, hätte ich nichts gemacht, er ist immerhin noch ihr Vater und sei versichert mir liegt nichts ferner als ihn zu ruinieren oder sonst was in die Richtung. Wenn er nicht zahlen hätte können, hätte ich vollstes Verständnis dafür, aber erst nicht wollen und dann freiwillig den Job kündigen...
Glaub mir, es hat ihn in den letzten Jahren nicht die Bohne interessiert, ob seine Kinder was zu Essen auf dem Tisch oder Schuhe an den Füssen haben. Seine einzige Sorge war, dass ihm genug Geld bleibt, weil er muss sich - ich zitiere :"...auch hin und wieder neue Klamotten kaufen"

Die Kinder wissen sehr gut selbst, worauf sie in den letzten Jahren verzichten mussten, sie wissen sehr wohl, dass ich zeitweise zu meinem Job noch 2 Nebenjobs hatte um die Klassenfahrten ermöglichen zu können. Also wenn nicht die Beiden was zu sagen haben, ausser mir, wer dann?
Natürlich kann es sein, dass ich selbst Schuld bin, kann mir ja einen Job suchen der besser bezahlt ist und vielleicht muss es auch nicht sein, dass ich drauf Wert lege, dass jedes der Kinder sein eigenes Zimmer hat und ich selbst im Wohnzimmer schlafen, kann alles sein.
Ich komme, so gut es mir möglich ist, meiner Verpflichtung nach und stiehlt sich Monat um Monat, mit immer neuen Mitteln aus der Affäre. Er teilt mir schon seit Monaten nicht einmal mehr mit, ob er wieder einen Job hat oder nicht, die Kinder waren ihm zu Weihnachten nicht einmal mehr eine SMS wert.

Ich kann verstehen, dass sie jemandem, den es vielleicht interessiert, mitzuteilen, wie es ihnen geht.

lg
Biggi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 11:37
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Biggi,

sie können z.B. mitteilen, dass ihr Vater bei deren letzten Besuch, für eines seiner angeheirateten Kinder, in 4 Tagen mehr Geld ausgegeben hat, als er für seine eigenen das ganze Monat übrig hatte.

Das Geld könnte der Vater doch von der Mutter der "angeheirateten" Kinder erhalten haben.

Ich glaube, Du missverstehst den Sinn und Zweck eines Strafverfahrens wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Bestraft wird, wer trotz Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt gezahlt hat. Ob Leistungsfähigkeit bestanden hat, muss der Tatrichter eigenverantwortlich prüfen, unabhängig von Erkenntnissen aus zivilrechtlichen Urteilen und ohne Bindung an diese.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kinder als Zeugen zugelassen werden. Mein Rat: Lass die Kinder raus, sag, was zu sagen ist (Fakten!) und gut.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 12:49
(@biggi139)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich erwarte mir von der ganzen Gerichtsverhandlung sowieso nichts. Es ist Fakt, dass ich sowohl hier als auch in Deutschland durch sämtlich Raster und Netze purzle, die einen (Österr.) fühlen sich nicht zuständig und/oder behaupten sie kennen sich mit meinem in deutscher Sprache verfassten Scheidungsurteil und Unterhaltsvereinbarung nicht aus und den anderen (D) ist es egal, weil ich ja aus dem Ausland lästig bin und nicht vorort.

Ich renn seit Jahren gegen Wände, bin finanziell am Ende und er kommt damit durch. Ich weiss wirklich nicht wie ich den Kids noch Gerechtigkeit verklickern soll.
Die Kinder sind drauf und dran, beide die Schule zu schmeissen um arbeiten zu gehen, damit sie was zum Haushalt beitragen können.

Ihr seid alle in diesen Dingen sicher wesentlich erfahrener, kann ich überhaupt noch irgendetwas tun?

Trotzdem Danke für Eure Antworten
lg
Biggi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 13:49
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Biggi,

Du bist doch nicht "durch's Raster gefallen". Es besteht offensichtlich hinreichend Verdacht, sonst hätte die Staatsanwaltschaft nicht öffentliche Klage erhoben. Die Klage wurde auch zugelassen. Das ist erstmal positiv (aus Deiner Sicht).

Wurde dem Kindesvater bereits die eidesstattliche Versicherung abgenommen?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 14:03
 Uli
(@Uli)

Die Klage wurde auch zugelassen. Das ist erstmal positiv (aus Deiner Sicht).

Ob das für Biggi positiv, sprich zielführend ist, wage ich noch zu bezweifeln. Was kann hier als Ergebnis erwartet werden? Entweder der Vater ist nicht leistungsfähig und kann also nicht zahlen; oder, der Vater ist leistungsfähig, entzieht sich aber mutwillig seiner Zahlungsverpflichtung und wird vielleicht (auf Bewährung) verknackt. Hierdurch fließt aber ja noch keine Geld in Richtung Biggi - wenn er in den Bau geht erst Recht nicht.

Ich stehe den §170StGB-Verfahren grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 14:41
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Uli,

Entweder der Vater ist nicht leistungsfähig und kann also nicht zahlen;

dann wird das Verfahren eingestellt.

oder, der Vater ist leistungsfähig, entzieht sich aber mutwillig seiner Zahlungsverpflichtung und wird vielleicht (auf Bewährung) verknackt. Hierdurch fließt aber ja noch keine Geld in Richtung Biggi - wenn er in den Bau geht erst Recht nicht.

Ziel ist die Verurteilung mit Bewährungsauflage, z.B. künftig der Unterhaltspflicht in Höhe von XY€ nachzukommen. Verstößt der Verurteilte gegen die Auflage -> Haft.

Ich stehe den §170StGB-Verfahren grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber!

Ich stimme Dir zu, wenn die Anzeige mutwillig erscheint. Sieht mir hier allerdings nicht danach aus.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 15:13




(@biggi139)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

@sky zu Deiner Frage mit der EV. Ja, er hat die EV bereits im Aug 04 abgegeben, also zu der Zeit als er noch berufstätig war. Allerdings dürften die Angaben die er gemacht hat nicht überprüft worden sein, denn er hat angegeben, dass er 400,-- euro monatlich an Unterhalt zahlt, was zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr stimmte.
Danach folgte seinerseits die freiwillige Lohnkürzung, damit der Lohn nicht gepfändet werden kann, man liess ihm den Selbstbehalt von 890,- trotzdem er wieder verheiratet ist und damals schon war. Die Einzahlung in die Pensionskasse musste er dann wieder einstellen und wir bekamen bis Aug. 05 noch ein paar Euro jeden Monat aus der Lohnpfändung.
Mit 31. Aug. 05 hat er von sich aus seinen Job hingeschmissen, was er seit dem tut weiss ich nicht.
Ich hab mich zur Anzeige erst entschlossen, als er den Job gekündigt hatte.
Im Grossen und Ganzen sehe ich es auch als gegeben an, dass der Tatbestand erfüllt ist, was dabei rauskommt liegt sowieso in den Händen des Richters.

Ich sehe das Ganze mittlerweile so, dass ich nichts mehr zu verlieren habe. Die Kinder und ich können nur noch gewinnen, denn weniger als jetzt können wir nicht bekommen.

Danke von meiner Seite, dass Ihr Euch mit dem Thema auseinandersetzt.
lg aus Wien
Biggi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 15:30
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Biggi,

Ja, er hat die EV bereits im Aug 04 abgegeben, also zu der Zeit als er noch berufstätig war. Allerdings dürften die Angaben die er gemacht hat nicht überprüft worden sein, denn er hat angegeben, dass er 400,-- euro monatlich an Unterhalt zahlt, was zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr stimmte.

wer hätte das überprüfen sollen? Der Gerichtsvollzieher ist dafür nicht zuständig. Diese Angaben sind aber auf jeden Fall für die Staatsanwaltschaft wichtig. Insbesondere dann, wenn sich bei der anschließenden Lohnpfändung andere Erkenntnisse (z.B. aus der Lohnabrechnung) ergeben haben. Wenn entgegen den Angaben im Vermögensverzeichnis kein Unterhalt gezahlt wurde, ist das ebenfalls relevant, denn falsche Angaben an Eides statt (§ 156 StGB) sind grundsätzlich strafbar.

Es besteht nun im August 07 die Möglichkeit, erneute die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 16:15
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo sky,

ich habe Biggi so verstanden, dass sie den KV nicht in den Knast bringen sondern Unterhaltszahlungen für die Kinder haben will. Siehst Du da vielleicht eine Möglichkeit ?

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 16:24
(@sud7gz)
Schon was gesagt Registriert

ich wollte mal dazu sagen, dass es auch so was wie auskunftpflicht für den zahler und auch für den empfänger gibt. paragraf weiss ich nicht mehr, der vater muss aber seine einkünfte offen legen. das klären meisten die anwälte.
das verhalten des vaters möchte ich nicht bewerten. das was die kinder erzählen kann auch durch aus stimmen. es muss aber nicht bedeuten, dass wenn der vater einen sport wagen fährt er ihn auch bezahlt hat. es kann ja auch sein, dass seine neue frau gut verdient und so ein lebensstill finanzieren kann und es auch ihr gutes recht. an das geld von der frau kommst du nicht ran und es wird auch nicht den KU für deine kinder zugrunde gelegt.

du kannst auf jeden fall das zusammen zählen was er für den KU dir schuldet und per pfändung das geld einholen. in diesen sachen gibt es viele möglichkeiten die ein anwalt und KM zu verfügung stehen. auch wenn KV nicht jetzt zahlen kann solche schulden verjähren nicht so schnell. es hilft ihn auch nicht, das er arbeitslos ist. lies mal was die väter hier so schreiben. ich glaube es gibt keine möglichkeit für einen KV einen KU nicht zu zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 16:32