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(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Für eine EA sehe ich keine Gründe mehr, nachdem Du das Kind rausgerückt hast. Du solltest nicht so beratungsresistent sein, wenn man Dir rät, das Kind nicht rauszurücken.

Für die Hauptverhandlung wird das FamG morgen vermutlich ein GA in Auftrag geben, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Diesem GA würde ich aber nicht zustimmen, da unstrittig ist, dass das Kind bei Dir am besten aufgehoben ist.

Besprich die Strategie vorab mit Deinem RA.

VG
BP

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Geschrieben : 25.10.2017 12:56
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

hat das Wechselmodell heute beginnen können?

Ich hoffe sehr, dass ich mich irre, aber ich habe das blöde Gefühl, dass @Bones sein Kind heute nicht abholen wird...
- weil das Kind heute nicht im Kiga ist
- weil die Mutter es vorher abgeholt hat
- weil die Mutter es an der Hautür nicht herausgibt.

Good Luck!

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Geschrieben : 25.10.2017 13:12
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Ich drücke dir hier alle zur Verfügung stehenden Daumen. Hole das Kind von der Kita ab und diskutiere nicht. Nimm das von der KM unterschriebene Dokument nimmt.
Alles Gute,
Tsubame.

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Geschrieben : 25.10.2017 13:34
(@inselreif)
Moderator

Diesem GA würde ich aber nicht zustimmen,

Das Mindeste wäre, dass Kind bis zum Abschluss des Gutachtens bei Dir bleibt.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 25.10.2017 14:49
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute,
alles ist gut. Meine Tochter ist bei mir.
Habe sie wie immer am Kiga abgeholt.
War total unausgeglichen und quengelig und tonangebend.
Eine halbe Stunde toben auf dem Spielplatz und sie ist wieder die Alte.

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Themenstarter Geschrieben : 25.10.2017 20:32
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend,

Das freut mich sehr für das Kind und für dich.
Vielleicht geht ja alles noch gut aus. Das Kind hat Mama und Papa, welche sich auf eine vernünftige Elternebene begeben.

Alles Gute,
Tsubame.

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Geschrieben : 25.10.2017 21:31
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bones,

das freut mich sehr!

Wenn dann heute auch noch das Verfahren positiv ausgeht, wäre es einfach fantastisch und das erste Mal, dass ich erfuhr, Antrag auf Lebensmittelpunkt und Wechselmodell gingen auf anhieb durch.

Das würde bedeuten, es herrscht dann doch so langsam ein Umdenken im Familienrecht vor.
Es mag ja nur langsam vorangehen, aber wenigstens wäre es schon einmal an einer Stelle angekommen 🙂

Lass uns bitte das Ergebnis wissen, ja!?

Besonnenheit und viel Erfolg!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 26.10.2017 10:52
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

KM schlägt zurück. Jetzt hat ihr Anwalt Antrag bei Gericht gestellt. Dem LM bei KM gefordert mit der Begründung (kurz gesagt) ich sei ne faule Sau.
Weiter steht imAntrag, dass Kind schon bei mir in die Schule soll aber der LM bei KM ist. Widerspricht sich das nicht? Denn KM wohnt nicht im Einzugsbereich der Schule.

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Themenstarter Geschrieben : 26.10.2017 12:02
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

das ist typisch. Anstatt sachlich zu argumentieren, versucht man dich nun zu diskreditieren.
Ein Standardvorgehen bei Gericht. Es soll der Eindruck entstehen, dass du nicht nur ein schlechter Mensch bist, sondern auch ein schlechter Vater und Ehemann.
Warum hätte sie sich sonst von dir trennen sollen!?

Du gehst einer regelmäßigen Arbeit nach, also faul bist du nicht.
Lass dich auf gar keinen Fall darauf ein, schneller als du denkst bist du in der Rechtfertigungsfalle.
Sachlich mit einem Satz dementieren, fertig; falls der Richter fragen sollte, ansonsten ignorieren.

Um wie viel Uhr ist die Verhandlung?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 26.10.2017 12:18
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oh, und noch etwas.

Lass dich auf gar keinen Fall dazu verleiten, ebenfalls mit Dreck zu schmeissen.
Selbst wenn KM in der Vergangenheit nicht alles richtig gemacht haben sollte, erwähne es nicht.
Ratz fatz seid ihr hochstrittig und das kann übel enden.

Du bist ein liebevoller Vater und hast nur das Wohl des Kindes im Sinn.
Du redest nicht schlecht und hast für alles einen Standardsatz parat.
Denk dir einen aus:
- Das tut nichts zur Sache,
- es geht hierums Kind,
- das ist nicht zielführend

oder was weiß ich. Befrag deine Anwältin, was bei diesem Richter am besten zieht.

Verlier das Ziel nicht aus den Augen:
- Lebensmittelpunkt bei dir,
- hälftige Betreuung, damit das Kind gleich viel Mama und Papa hat.

Kind liebt beide, ihr (die Eltern) könnt kommunizieren, ihr habt schon immer die Interessen inkl. Absprachen das Kind betreffend perfekt gemeistert bzw. gewahrt!

Ruhe bewahren...

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 26.10.2017 12:28




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Von mir auch noch einige Hinweise.

Du kannst von einem sogenannten Wechselmodell reden, aber auch von einem Doppelresidenzmodell oder von einer paritätischen – also hälftigen – Betreuung gemeinsamer Kinder durch beide Eltern nach einer Trennung mit Kind.

Diese Form der Betreuung ist in anderen Ländern, insbesondere in den USA, wo auch der Ursprung des Ansatzes zu suchen ist und in Australien fester Bestandteil des Nachtrennungsmanagement.  Auch in Frankreich, Schweden, Spanien und Belgien ist die paritätische Betreuung nach einer Trennung mit Kind ein gesetzlich verankertes Regelungsmodell.

Nicht so in Deutschland, wo das Unterhaltsrecht gegensätzlich aufgebaut ist : einer betreut und der andere zahlt. Das deutsche Familienrecht kennt hinsichtlich Lebensmittelpunkt keinen Plural. Das Kind kann– zumindest juristisch – nicht bei beiden leben.

Eine rechtliche Grundlage für die paritätische Doppelresidenz gibt es also nicht. Aber es gibt Umwege, da Eltern sich aussergerichtlich einigen können, worauf sie wollen und diese Einigung in eine gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung umsetzen können.
VG,
Tsubame

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Geschrieben : 26.10.2017 14:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...und ihr könnt auch beidseitig das Kriegsbeil begraben, Eure Anträge zurückziehen und vergessen, dass und was ihr euch gegenseitig an den Kopf geschmissen habt!

Denn:
Dein Antrag datiert ja von einem Zeitpunkt bevor ihr eigentlich auf einem konstruktiven Weg wart
Ihr Antrag ist nur die logische Reaktion auf Deinen Antrag, der sich ja aber auch mittlerweile überholt hat

Vielleicht ist ja noch was zu retten! Der Wunsch, das Kind bei Dir in der Nähe in die Schule zu schicken zeugt ja davon, dass sie nicht einfach weg und über alle Berge will. Und ja, je nach lokalen Gegebenheiten ist es dafür hilfreich, dass das Kind bei Dir (mit erstem Wohnsitz) gemeldet bleibt (was wiederum ein starkes Indiz für den LMP ist)... Aber bei einem WM et al braucht es eine solche Festlegung ja nicht
All das muss aber von Euch beiden kommen, denn Eure beiden Anwälte verdienen an Streit! Und auch an einem gerichtlichen Vergleich!

toto

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Geschrieben : 26.10.2017 15:53
(@bones)
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Ist gelaufen, der Richter ist kein Freund vom Wechselmodel, sagt er.
Er hat mir nicht geglaubt. Die Gegenseite stellt Nachmittage auf dem Spielplatz und Besuch bei Freunden und toben mit dem Hund als Spaziergang im Wald dar. - Wird geglaubt.
Das erpressen von Samstag,  wird nicht geglaubt. Die Elternvereinbarung ist unter Zwang entstanden.
JA war deutlich auf meiner Seite. Hat aber nicht interessiert.
Urzeil:
Jeder 2. Nachmittag für mich und an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag.
Wohnsitz bei der Mutter Schule bei mir.

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Themenstarter Geschrieben : 26.10.2017 16:04
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Das tut mir sehr leid für das Kind.

Bleibe am Ball.
Wenn das Kind bei dir in die Schule geht, verstehe ich nicht, warum der Hauptwohnsitz bei der Mutter ist und das Kind am Sonntag abend zurück zur Mutter muss.
Die Wochenenden werden wohl aufgeteilt ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2017 16:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Umso mehr - in der krusorischen Kürze ist das Umgangsmodell noch nicht ausgegoren und schon gar nicht ausformuliert - was an der EA liegt. Wenn der Diskussionsfaden zw. KM und KV allerdings noch nicht vollständig zerstört wurde, bietet das alles doch nun eine Grundlage ein (fast) WM zu vereinbaren. Dann ist auch egal, was der Richter davon hält (es sei denn, KM hat mit diesem (gefühlten) Rückenwind nun Oberwasser).

Egal ob und welche Gründe der Richter gegen ein WM genannt hat, es gibt viele gute Gründe dafür! Ich hoffe, Du warst/ bist gut vorbereitet für etwaige Überzeugungsarbeit bei der KM.

Hast Du Dich mit dem WM auseinandergesetzt? Google mal nach Prof. Sünderhauf. Außerdem gibt es jede Menge gute Literatur dazu (müsstest Du auch über die SuFu hier im Forum finden). O

Von nichts kommt nichts!

Toto

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Geschrieben : 26.10.2017 16:32
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Das war ja das Schräge.
KM wollte am WM festhalten.
Allerdings hatte KM mich als so einen Horror beschrieben, dass ihre Anwältin ihr gleich ins Wort fiel und es für unverantwortlich hält mir das Kind für länger anzuvertrauen.
Ja, die Wochenenden werden aufgeteilt.
Jetzt hoffe ich zu dem, dass Mutter sich selber durch die Realität entlarvt wird.

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Themenstarter Geschrieben : 26.10.2017 17:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt hoffe ich zu dem, dass Mutter sich selber durch die Realität entlarvt wird.

:question: :question: :question:

Ich würde hier dran arbeiten:

KM wollte am WM festhalten.

(habs nun aber schon oft genug gesagt... wenn Du es auch willst und Unterstützung zu den vielfältigen verfügbaren Infos brauchst, nur zu... mach am Besten nen neuenThread auf)

dass ihre Anwältin ihr gleich ins Wort fiel und es für unverantwortlich hält mir das Kind für länger anzuvertrauen.

:gunman: :gunman: :gunman:
(ohne Worte...)

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2017 17:56
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Mit durch die Realität entlarvt wird meine ich, dass ich bisher als Puffer zwischen KM und Kind gewirkt habe. KM wird daher hoffentlich bald überfordert sein.
Streitwert wurde mit € 5.000,-- festgelegt. das sind ja mal eben 2300,-- aus meiner Tasche. :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2017 18:53
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erst einmal vielen lieben Dank für deine Rückmeldung.

Oft haben wir erlebt, dass sich User Hilfe holen und am Ende das Ergebnis nicht mitteilen. Man kann sich zwar dann denken, was passiert ist, genau weiß man es allerdings nicht.
Also, noch einmal: Danke!

Bevor ich meinen weiteren Senf dazu gebe,  🙂 eine Frage bitte:

Wohnsitz bei der Mutter

Bedeutet dies, dass man dir das ABR entzogen hat?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2017 18:54
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Gute Frage, das weiß ich jetzt gar nicht so. Wurde nicht ausdrücklich gesagt.
Muss ich abwarten, bis ich das Urteil in Händen habe.
Wo gehört ein WM Thread hin? In welches Themenforum meine ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2017 19:06




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