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Wie wehrt man sich gegen EBAY-Betrüger?

 
 Uli
(@Uli)

Hallo zusammen,

ich habe vor drei Wochen >>diesen<< Videorekorder ersteigert, um alte Familienfilme von VHS auf DVD zu bringen. Den Artikel habe ich umgehend per Online-Banking bezahlt. Der Verkäufer hat den Zahlungserhalt bestätigt und mir eine positive Bewertung gegeben. Erhalten habe ich die Ware allerdings bis heute nicht. Ich habe drei höfliche Emails an den Verkäufer geschickt. Auf diese habe ich keine Antwort erhalten.

Gut, das ist kein großer Verlust (37,- EURO incl. Versandkosten); es ärgert mich aber trotzdem!  😡

Kann man solchen Heinis die Hampelbeine langziehen?

LG, Uli


Zitat
Geschrieben : 20.01.2009 21:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Uli,

man kann die doch Ebay melden, oder? Ich würde eine letzte Mail schreiben und genau das androhen.
Wie ist der denn bewertet?

Ich hab's nicht so mit Ebay, kaufe aber wenn nur bei gewerblichen Powersellern mit mindestens einer Million positiven Bewertungen *g*

LG LBM, die sich über 37 Euro plus Versandkosten auch ärgern würde! Dafür muss ne öDiPussi schwer schuften!


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 21:49
 Uli
(@Uli)

man kann die doch Ebay melden, oder? Ich würde eine letzte Mail schreiben und genau das androhen.

Ich hatte ihm das angekündigt und habe das jetzt auch gemacht. So, wie ich das gesehen habe, versucht ebay aber auch nur Kontakt per Mail mit dem aufzunehmen und würde ihn ggf. sperren. Dann macht der halt nen neuen Account auf.  :exclam:

Wie ist der denn bewertet?

Bis eben war er noch durchweg gut (einmal neutral) bewertet.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 22:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Uli

wenn Du so ein Ding unbedingt brauchst - ich habe noch 'nen Sony (6 Kopf) bei mir rumzustehen. Mit ein bischen saubermachen, Lager schmieren ppp ist der Top. Schade um die 30,01€ - ich wäre froh das Ding sinnvoll los zu sein.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 22:40
(@jemmy)
Registriert

Hallo Uli

Habe mal etwas ähnliches erlebt und den Artikel mit Affenartiger Gescheindigkeit bekommen, nachdem ich einen Strafantrag gestellt habe und die Staatsanwaltschaft sich bei dem Knaben gemeldet hat  :rofl2:.

Ansonsten kann ich das PayPal empfehlen, welches die Käufe zuverlässig absichert.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 23:43
 Uli
(@Uli)

wenn Du so ein Ding unbedingt brauchst - ich habe noch 'nen Sony (6 Kopf) bei mir rumzustehen. Mit ein bischen saubermachen, Lager schmieren ppp ist der Top. Schade um die 30,01€ - ich wäre froh das Ding sinnvoll los zu sein.

Lieber Oldie,

für Aufnahmezwecke benötige ich sowas nicht mehr.
Als aber mein Vater kürzlich verstarb, entsann ich mich meiner alten VHS-Aufnahmnen, auf denen meine Kids und auch meine Eltern mit drauf sind. Meine Frau hat auch noch alte Videos, auf denen ihre Tochter mit ihrem verstorbenen Vater drauf ist.  Also möchte ich die Aufnahmen mit einer analogen TV-Karte in MPEG-2-Dateien umwandeln. Mit Freeware kann man die in VOB´s konvertieren und so als Video-DVD brennen. Von daher wollte ich nicht mehr viel Geld ausgeben. Der Player sollte nur halt für diesen Zweck noch durchhalten. Als ich meinen alten Videorecorder reaktivieren wollte, gab der keinen Mux mehr von sich.

Wenn Du den Deinigen los werden möchtest und dieser noch hinreichend funktioniert, würde ich den gerne für einen kleinen Obulus übernehmen. 🙂

In der anderen Sache warte ich mal ab, was ebay erreichen kann und schaue dann weiter.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 09:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn Du den Deinigen los werden möchtest und dieser noch hinreichend funktioniert, würde ich den gerne für einen kleinen Obulus übernehmen.

Hat das Zeit bis zum UT oder brauchst Du ihn vorher?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 14:09
 Uli
(@Uli)

Hat das Zeit bis zum UT oder brauchst Du ihn vorher?

Nein, das hat Zeit. Vielleicht leihe ich mir auch einfach einen aus. Es geht ja nur darum, vielleicht 10 VHS-Kasetten auf den PC zu kopieren.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 14:56
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier sind einige Urteile zu ebay zusammengefasst:

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-ebay-versteigerung-urteile-_arid,1505240_regid,2_puid,2_pageid,4490.html

LG

sekima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2009 12:17