mir gerade danach war, habe ich nach längerer Pause mal wieder ein Ministerium mit Nervmail bedacht. Die Antwort wird so selbstversteändlich genauso eierlos sein wie alle, die ich im Lauf der Jahre von den Politzis bekam, aber die sollen wengistens mal ein paar Antwortbausteine zusammenklicken für meine Steuergelder #
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vollzeit arbeitender, alleinerziehender Vater einer 15jährigen Tochter. Die Mutter bezieht ALG II, zahlte noch nie Unterhalt und wird das absehbar auch niemals tun.
Ich kenne mittlerweile rund zwei Dutzend weitere alleinerziehende Väter. In keinem Fall zahlt die Kindsmutter für die Kinder Unterhalt.
Geschweige denn für den Vater. Absurderweise müssen sogar einige dieser Väter für die Exfrau Unterhalt bezahlen. So für Recht erkannt von Oberlandesgerichten, auch nach Änderung der Unterhaltsgesetzgebung Anfang 2008.
Die vom Gesetzgeber mit der Reform angeblich beabsichtigte Betonung der Eigenverantwortung geschiedener Müttern für ihren Lebensunterhalt wird (nicht nur in diesen Fällen) ganz offenbar von den Gerichten kaum umgesetzt.
Zur Lebenssituation von Alleinerziehenden sowie zum Unterhalt gibt es Untersuchungen des Ministeriums. Die allerdings genderspezifische Unterschiede allenfalls am Rande erwähnen. Und auf Frauen als Alleinerziehende fokussiert sind.
Aber selbst wenn 'nur' ca. 10% der Alleinerziehenden die Väter sind, ist das eine große Zahl von betroffenen Männern und Kindern. Die bisherige Einseitigkeit des Ministeriums ist daher diskriminierend und nicht akzeptabel.
Meine Fragen:
1) In Bezug auf Kindesunterhalt: wie zuverlässig und in welcher Höhe wird der von unterhaltspflichtigen Vätern respektive Müttern gezahlt
2) In Bezug auf Unterhalt für Alleinerziehende: wie zuverlässig und in welcher Höhe wird der von unterhaltspflichtigen Vätern respektive Müttern gezahlt
3) Was unternimmt das Ministerium, um ganz speziell betroffenen Vätern konkret und schnell zu helfen. Unterhaltsvorschuß wird ja nur bis zum 12ten Lebensjahr der Kinder geleistet. Und langfristige Programme, Frauen zur Erwerbsarbeit zu ermuntern, helfen hier und heute den Kindern, deren Mütter keinen Unterhalt zahlen, gar nichts.
4) Weil mich das schon lange interessiert: warum kommen in der Bezeichnung des Ministeriums zwar explizit Senioren, Jugend und Frauen vor, aber keine Männer?
Die Gesetze einerseits und das Richterrecht andererseits zum Unterhalt sind mir recht gut geläufig. Die nichtssagenden Antworten des Justizministeriums auf solche Fragestellungen auch. Ich möchte daher höflich bitten, von diesbezüglichen Ausführungen doch Abstand zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
elwu
