Weihnachtsgeschenke...
 
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Weihnachtsgeschenke sind im KU enthalten

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich möchte hier mal eine Lanze für diejeinigen brechen, die selber am SB rumkrebsen. Lasst euch kein schlechtes Gewissen einreden, Weihnachts-, Geburtstags- und sonstige Geschenke sind im KU enthalten. Es gibt keinen Sonderbedarf oder Mehrbedarf. Alles, was der betreuende Elternteil an Geschenken kauft, ist gleichzeitig auch vom unterhaltszahlenden Elternteil mit.

Diese Information haben wir übrigens auch schriftlich vom JA.

Also lasst euch nicht erpressen, schenkt euren Kindern etwas aus Liebe, wenn ihr es könnt. Und wenn ihr es nicht könnt, dann habt bitte kein schlechtes Gewissen.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2007 03:27
(@ariba)
Registriert

Hey eskima,

dein post baut auf und macht mir trotz mangelfall-KU kein schlechtes gewissen...
...weil ich außerdem noch "heimlich" für mein töchterlein spare(so dass wirklich eines tages mal etwas ankommt) und ich schon vor geburt viele hundert € für kindlein gespendet habe...

noch ist meine kleine 5 monate...
aber ich mache schon heute eine skizze für mein geschenk-projekt für weihnachten 2008:
ein selbstgezimmerter kaufmannsladen für die kleine soll es sein.
sollte ich bis dahin noch kontakt (sprich umgang) halten könnnen, muss ich nur noch überlegen, ob ich den laden bei KM oder mir aufstelle...
...is ja noch a bissl hin...

Gruss

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2007 02:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ariba,

Gehe einfach mal davon aus, dass deine Kleine im nächsten Jahr regelmässig bei dir sein wird.

Sie wird sich dann jedes mal wieder von neuem freuen, mit ihrem schönen Kaufmannsladen spielen zu können.

Es gibt keinen Grund Geschenke an die Kleinen auch noch bei der Ex abzuliefern.

Gruss Beppo.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2007 20:43
(@ariba)
Registriert

Hallo Beppo,

Gehe einfach mal davon aus, dass deine Kleine im nächsten Jahr regelmässig bei dir sein wird.

:thumbup: ich hoffe es! glaube aber zunehmend daran. der umgangsboykott ist dank gericht erst mal unterbrochen.
kann nur besser werden.

Sie wird sich dann jedes mal wieder von neuem freuen, mit ihrem schönen Kaufmannsladen spielen zu können.

Es gibt keinen Grund Geschenke an die Kleinen auch noch bei der Ex abzuliefern.

ich denke du hast recht. auch bei papa soll und kann es schön sein...nicht nur wegen dem kaufmannsladen  😉

Gruss

Ariba


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Geschrieben : 10.12.2007 23:21
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Also lasst euch nicht erpressen, schenkt euren Kindern etwas aus Liebe, wenn ihr es könnt. Und wenn ihr es nicht könnt, dann habt bitte kein schlechtes Gewissen.

Naja grundsätzlich lassen wir uns kein schlechtes Gewissen einreden. Nur wenn die Kids dann vom LG der KM hören, dass er Papa (ach entschuldigung, mein Mann wird ja dort nur mit Vornamen angesprochen) die Kids ja nicht lieb haben kann, sonst würde er mehr schenken ... :gunman:

Na dann geht uns die Hutschnur hoch!!! Wie soll man den Kindern dann erklären, dass man jeden Monat für die Kids bezahlt und in dieser Zahlung auch die Weihnachtsgeschenke inbegriffen sind.

Dann kaufen wir lieber selber was für die Kinder und sparen dafür ein bisschen ...


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2007 15:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr rege ich mich darüber auf.

Damit entzieht das geliebte Unterhaltsrecht also den Unterhaltszahlern die Möglichkeit selbst ein Geschenk für sein Kind auszusuchen, sondern fordert ihn auf, den für das Geschenk vorgesehenen Betrag der Mutter in Bar zu übergeben, ohne prüfen zu dürfen, ob sie dafür tatsächlich ein Geschenk kauft oder Einen saufen geht. Das auf dem Geschenk dann nicht "von Papa und Mama in Liebe" steht kann man in vielen Fällen sicher auch nicht vermuten.

Vatersein.de ist echt nicht gut für meinen Gemütszustand. :exclam:

(Just kidding, natürlich ist der Bote nicht dafür verantwortlich, ob mir die Botschaft gefällt) :blumen:


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Geschrieben : 12.12.2007 09:54
(@papi74)
Registriert

Hallo,

es ist immer schwer mit seinenm SB auch noch Geschenke zu kaufen und dann noch, wenn die Wünsche bei den Kids richtig "groß" werden.

Mein Großer hat bei mir angefragt ob ich Ihm eine PS2 schenken kann. Ich habe mich dann mit der gesamtem Familie hingesetzt und wir haben dann alle zusammen gelegt.

Jetzt bekommt er das Teil zu Weihnachten und zum Geburtstag zusammen.

Bei anderen "Geschenktagen" bastel ich den Kids immer was....das schont ungeheuer den Geldbeutel.

Zum Glück freuen meine Kids sich sehr über selbstgemachte Geschenke....

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 12.12.2007 14:36
(@ariba)
Registriert

Hallo,

bei meinem 5 monate altem baby habe ich ja noch etwas zeit mit "großen" geschenken.
bis die kleine groß ist, gibts wahrscheinlich schon die PS 27  😉

habe ihr aber schon nen schnuffeltuchkuscheltier für babys zukommen lassen.
echt niedlich das teil, selbst die KM fands toll...
das war allerdings vor 4 monaten. ob meine kleine davon noch heute etwas hat?
oder ob meine KM es schon "entsorgt" hat.... ;(

nun habe ich noch ne hochwertige babyrassel käuflich erworben.
wollte es beim letzten umagang der kleinen eigentlich in den kinderwagen legen.
da ich jedoch nicht weiß, ob das teil im müll landet, nehme ich es nun lieber beim nächsten umgang mit
und lass töchterlein damit spielen... 🙂

Damit entzieht das geliebte Unterhaltsrecht also den Unterhaltszahlern die Möglichkeit selbst ein Geschenk für sein Kind auszusuchen, sondern fordert ihn auf, den für das Geschenk vorgesehenen Betrag der Mutter in Bar zu übergeben, ohne prüfen zu dürfen, ob sie dafür tatsächlich ein Geschenk kauft oder Einen saufen geht.

das regt mich aber auch auf. gemein!  😡

Gruss

Ariba


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Geschrieben : 14.12.2007 00:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Eskima, (oder Andere)

Gibt es eigentlich irgendwo eine Aufstellung was im KU enthalten ist?

Ich finde es nämlich merkwürdig, dass Geschenke Bestandteil des KU sind.

Eigentlich müssten doch Geschenke aus dem Budget des Schenkenden kommen oder  nicht?

Also im Zweifelsfall doch aus dem SB bzw. dem EU oder was auch auch immer, aber eben nicht aus dem KU.

Versteht mich nicht falsch, ich will Eskimas Aussage nicht negieren, und den SBlern doch noch ein schlechtes Gewissen einreden, ich bin nur auf der Suche nach Erkenntnis.

Gruss Beppo


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Geschrieben : 14.12.2007 01:03
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Beppo,

auf dieser Suche nach Erkenntnis haben wir damals beim JA nachgefragt. Die Ex war auch auf der Schiene, dass der Vater seine Kinder nicht genug liebt, wenn er nicht das und das schenkt.

Dann las ich, passend zur Weihnachtszeit, in einem anderen Forum, dass Exfrauen sich damit brüsten, dass der KV sagt, er habe nicht mal Geld für ein Weihnachtsgeschenk. Da wurde natürlich dann auch auf die Väter geschimpft.

Ich wollte einfach klar stellen, dass Weihnachtsgeschenke eine Zusatzleistung zum Unterhalt sind. Natürlich wird diese Zusatzleistung in der Regel gern gegeben, keine Frage. Aber gerade auch bei mehreren Kindern und bei überhöhten Ansprüchen ( stell dir die Wünsche von 5 Kindern im Alter zwischen 13 und 23 vor), wenn der Vater eh schon am SB "klebt" und die KM sagt: ich hab kein Geld, fragt euren Vater!

Wenn es hilft, werde ich mal versuchen, ob ich die Schriftform des JAs irgendwo in unseren dicken Ordnern finde.

LG

eskima


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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2007 02:03




(@withoutmykids)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich denke schon, dass Geschenke mit dem KU abgegolten sind, denn schließlich wird ja zur Berechnung dessen auch das Weihnachtsgeld (wenn es welches gibt) mit rangezogen. 


Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2007 14:50
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist ein gutes Argument. Dass ich nicht selbst drauf gekommen bin  :rofl2:

LG

eskima


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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2007 15:45
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey eskima!

Hast du das Schriftstück, bezüglich der Weohnachtsgeschenke gefunden?

Würde mich auch Interessieren!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2007 15:52
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Finden war kein Problem, ich wusste nicht, ob das jemand wissen will  😉

Also hier nun der Text:

Sehr geehrter Herr eskima-Mann,

die in Ihrem letzten Schreiben sowie bei Ihrer letzten Vorsprache aufgeworfene Fragen möchten wir wie folgt beantworten:

Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke stellen keinen zusätzlichen Unterhaltsbedarf (Sonderbedarf) dar. Das bedeutet, dass Frau Ex keine zusätzlichen Leistungen von Ihnen für Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke verlangen kann. Andererseits sind Sie jedoch nicht berechtigt, sofern Sie Ihren Kindern Geschenke machen, daraufhin Ihren Unterhaltsbetrag zu vermindern.

LG

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2007 01:01
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke! Klingt ja auch logisch!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2007 13:56