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und noch so eine rechtliche Frage

 
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo miteinander,

KV hat versprochen, der Großen (wird in gut einem Monat 17) den Führerschein zu bezahlen.

Hat sie am Dienstag abgeholt, um mit ihr zusammen die Anmeldung vorzunehmen.

Da ich nicht so ganz an seine Bereitschaft geglaubt hatte, habe ich mit der Fahrschule schon mal vorab Kontakt aufgenommen und die super guten Sonderkonditionen herausgeholt (Vitamin B).

Nun kommt heute die erste Rechnung an die Tochter. Nachgefragt erzählte sie mir nach einigem Herumdrucksen, dass bei der Anmeldung darüber gesprochen wurde, an wen die Rechnung gehen soll und der KV meinte, es wäre wohl besser, wenn sie an die Tochter geht  :puzz:.

Geht das überhaupt? Ich meine, das Mädel ist immerhin erst 16 und kann doch so einen Vertrag noch gar nicht unterschreiben.

Im Zweifel bin ich jetzt in der Pflicht, oder?

Gruß pk

PS: nimmt mir mal bitte endlich mal jemand meine Blauäugigkeit


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2010 02:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

lass Dir den Vertrag zeigen. Läuft der auf die Lütte, ist er schwebend unwirksam, solange die gesetzlichen Vertreter (also beide Sorgeberechtigte) ihn nicht genehmigen. Da der Gegenstandswert des Vertrages weit über Taschengeldhöhe liegt, kann Töchterchen nicht allein den Vertrag schließen.

Ist der KV der Vertragspartner und die Rechnung geht nur postalisch an die Lütte, sehe ich jetzt kein Problem, weil er haftet.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2010 19:18
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

hab mich grad noch mal vergewissert.

Es gibt noch keinen Vertrag, sondern einen Antrag auf einen Vertrag bei der Stadt. Dieses Procedere ist mir neu, aber meine Führerscheinprüfung ist ja nun auch schon ein paar Tage her.

Den Antrag auf Vertrag hat Tochter alleine unterschrieben. Die Absprache, dass die Rechnungen erst mal an Tochter gehen erfolgte mündlich auf KV's Wunsch.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. er ist sich endlich darüber bewusst geworden, dass ausstehende Rechnungen nur auf Druck und Zug und sonstiges von ihm bezahlt werden. Bedeutet, dass ich ihm wegen jeder Rechnung hinterher laufen muss.
2. eine elegante Möglichkeit, diese Zahlungverpflichtung letztlich doch wieder auf mich abzuwälzen.

Es wird in jedem Fall spannend bleiben, aber wenn dann vielleicht mal irgendwann die Zahlung unseres BLZ-Drehers kommt, reicht das für den Führerschein. Und wenn dann endlich auch noch die Kaution unserer früheren Vermieterin eintrifft, die noch auf die Wasserabrechnung wartet (lt. Auskunft des Wasserwerkes ging die Rechnung am 22. Juni an sie raus und wir bekommen 13,- € zurück  :puzz:), dann geht es uns finanziell wieder richtig gut  :phantom:.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2010 02:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Prokids,

vielleicht eine dumme Frage: Warum fragst Du nicht einfach mal den Vater deiner Tochter? Bisher lese ich nur, dass du eien Rechnung bekommen hast und auslotest, wie das rechtlich aussieht. Vielleicht gibt es auch eine Lösung ohne Rechtsanspruch...

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2010 02:10
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

Hallo LBM,

hab mich grad noch mal vergewissert.

Es gibt noch keinen Vertrag, sondern einen Antrag auf einen Vertrag bei der Stadt. Dieses Procedere ist mir neu, aber meine Führerscheinprüfung ist ja nun auch schon ein paar Tage her.

Den Antrag auf Vertrag hat Tochter alleine unterschrieben. Die Absprache, dass die Rechnungen erst mal an Tochter gehen erfolgte mündlich auf KV's Wunsch.

Der Vertrag liegt nun hier bei mir - noch ohne Unterschrift. Den wird der KV aber unterschreiben. Die Anmeldegebühr hat er inzwischen überwiesen, hat er der Tochter versichert.

Wenn er den Vertrag unterschrieben hat, denke ich liegt die rechtliche Verbindlichkeit klar bei ihm, egal an wen die Rechnung geht. (Mit der moralischen Verpflichtung sieht das schon anders aus, da die Fahrschule a) wirklich super Konditionen bietet und b) die Frau eine unserer Mitarbeiterinnen ist) Warum er wollte, dass die Rechnung an die Tochter geschickt wird, darüber kann ich nur spekulieren.

Einfach fragen stellst du dir so einfach vor. Die Kommunikation mit ihm ist gelinde gesagt "ein wenig schwierig". Beim JA hat er mal selbst geäußert, dass ihm schon klar ist, dass es für mich nicht einfach ist, wenn ich ihm eine Frage stelle und fünf Monate auf eine Anwort warten muss (O-Ton).

Versuchen werde ich es natürlich trotzdem, wenn ich ihn wieder sehe. Heute hat er abgesagt, aber vielleicht klappt es ja morgen.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2010 21:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo prokids.

wie sage ich es dir? Ich versuche es mal so: Nach meinem ersten Eindruck kann ich seine Vermeidungshaltung etwas verstehen.

Ich hätte mir die o.g. Gedanken erst dann gemacht, wenn er trotz Klärung nicht gezahlt hätte.

Wie würdest Du mit jemanden umgehen, der Anfälle von "Jetzt habe ich Dich, du Schw einehund" (Nachzulesen bei "Spiele der Erwachsenen" von Eric Berne, zusammengefasst hier; -> #6) spielt?

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 03:49
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

ich glaube, ich weiß, was du meinst. Vorschussmisstrauen kommt sicher bei niemandem gut an und normalerweise bin ich in solchen Dingen sogar eher "blauäugig".

Beim KV weiß ich aber halt leider aus jahrelanger Erfahrung, wie seine Einstellung Zahlungsverpflichtungen gegenüber ist.

Und ich kann es mir schlichtweg nicht leisten, darauf zu warten ob oder ob nicht. Deswegen hätte ich mich halt gerne vorher abgesichert.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 16:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pk,

Und ich kann es mir schlichtweg nicht leisten, darauf zu warten ob oder ob nicht. Deswegen hätte ich mich halt gerne vorher

ich verstehe nicht, warum Du Dich in dieser Frage so einbringt: Dein Ex hat Eurer Tochter versprochen, ihr den FS zu bezahlen. Und wenn Eure Tochter alt genug ist, um Auto fahren zu lernen, ist sie auch alt genug, ihren vater an sein Versprechen zu erinnern.

Da solltest Du Dich ganz entspannt zurücklehnen - und einfach garnix tun. Denn Ex-Partner, die sich wechselseitig erklären zu müssen glauben, was der jeweils andere zu tun hat, haben bei ihrer Trennung irgendwas falsch verstanden.

Grüssles
martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 21:11
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

klar wird meine Tochter ihn erinnern. Letztlich ist mir auch völlig egal was und ob und wie und warum er tut oder nicht tut. Ich habe aufgehört, mir Sorgen zu machen, dass er durch weitere Schulden, die er aufnimmt, irgendwann extrem gesagt mal seinem Leben ein Ende setzt und damit als Vater ausfällt.

In dem Fall habe ich einfach nur Bauchschmerzen, weil die Fahrschulbesitzer gute Bekannte sind, mir schon in der Preisgestaltung erheblich entgegen gekommen sind, weil sie meine finanzielle Situation kennen und ich mich ihnen (wohlgemerkt NICHT dem KV) gegenüber verpflichtet fühle. Schließlich leben hier ja noch zwei, die in zwei, bzw. fünf Jahren auch ihren Führerschein machen wollen.

Und - ja klar - bin ich aus Ehezeiten auch geprägt, was Schulden angeht. Vor allem bei Bekannten oder gar Freunden, die es gut mein(t)en.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 22:38
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

So, jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer.

KV hat beschlossen, dass die Rechnungen an Tochter gehen und sie sie an ihn weiter gibt, da er nach wie vor seine Post nicht öffnet. Das Weitergeben funktioniert halt dann über Mail, SMS oder Anruf.

Bei der ersten Rechnung hat es jetzt jedenfalls schon mal so funktioniert  :). Auf der Gebühr für den Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest in Höhe von 27 € bleibe ich scheinbar aber schon mal wieder sitzen. Habe es dreimal erwähnt heute, habe dreimal ein freundliches Lächeln mit Nicken empfangen, das wars. Naja, das kann ich noch gut verschmerzen.

Nun gibt es eine Einverständniserklärung, die folgendes beinhaltet:

Ich bin mit der Ausbildung .... für die Fahrerlaubnis .... und der Durchführung der erforderlichen Prüfungen einverstanden.
Für die Kosten der Ausbildung komme ich auf.

Unterschrift: DES Erziehungsberechtigten.

Wunderbar, hat KV unterschrieben.

Dann gibt es den Ausbildungsvertrag zwischen Tochter und der Fahrschule. Darin geht es um den Inhalt der Ausbildung, anfallende Kosten und Haftung.

In den "abschließenden Bestimmungen" steht dann unter anderem: Die Erklärung gilt gleichzeitig als Verpflichtung der/des Erziehungsberechtigten, für alle aus der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Kosten aufzukommen.

Unterschrift DER Erziehungsberechtigten.

Komisch irgendwie. Ich denke mal, sie sollten ihre Verträge mal der Realität anpassen  :wink:.

Jedenfalls werde ich das NICHT unterschreiben und bei der nächsten Theoriestunde mal mitdackeln, um da ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen  :wink:.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 00:24