Hallo ihr Lieben,
ist total off-topic, aber da ihr fit in allen Lebenslagen seid, frag ich euch.
Aktuell haben wir folgendes Problem. Wir sind im gleichen Haus umgezogen, vom 4. in den 1. Stock. Im 4. OG, direkt unterm Dach hatten/haben wir eine Schüssel auf dem Dach, damit mein LG seine arabischen Programme empfangen kann. Kabelanschluss gibts nur gebührenpflichtig, Nur Dachantenne mit Handvoll Sendern ist oben, nur dt. Programme.
So, 2005, haben wir von der damaligen HV die Genehmigung für die Schüssel erhalten. Sie ist von unten überhaupt nicht sichtbar, von einer Firma installiert worden, und beeinträchtigt auch sonst niemanden.
Die HV wechselte 2010, die jetzige HV verweigert uns, die Schüssel in der neuen Wohnung weiter zu betreiben, durch Verlängerung der Kabel über den Schacht. Es würde weder die Antenne versetzt werden, noch irgendwo ein Loch gebohrt werden.
Die Frage lautet: Dürfen die das, obwohl wir seit Anfang 2005 die Antenne oben haben, mit Genehmigung der alten HV? Wie siehts mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung aus? Was können wir vor der WEG anführen?
Liebe Grüße Romy
Servus Romy!
Wenn die damalige HV mit Zustimmung der WEG die Schüssel "genehmigt" (als Vertreter der WEG handelt die HV meistens mit deren Zustimmung) hat, kann die neue HV meines Wissens diese Erlaubnis nicht zurückziehen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
das ist ja das Thema. angeblich soll die alte HV die Genehmigung ohne die Zustimmung der WEG erteilt haben. Und die Schüssel steht ja immer noch oben, hatte sich nie jmd beschwert. Wären wir nicht umgezogen, wäre es nicht aufgefallen. Außerdem behauptet die neue HV, dass die Genehmigung nur mit Verbindung des Mietvertrages für die obige Wohnung gegolten hatte.
Kann man sich nicht auch auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen?
Kann man sich nicht auch auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen?
Ich würde es versuchen, zumal:
ich weiß ja nicht, wie groß die WEG ist, aber bei solchen Kleinigkeiten wie Schüssel auf dem Dach handelt die HV mit Zustimmung der WEG ... weil kein Beschluss der WEG im Rahmen einer ET-Versammlung erforderlich.
Ich würde die neue HV auffordern, die rechtliche Grundlage für ihr Handeln nach dem WEG-Gesetz zu benennen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Alternativ wenn ihr Kabelfernsehen habt, könnt ihr euch mal nach den Angeboten von Kabel digital umhören, kostet neben der Kabelfernsehgebühr noch extra ca. 15 € je Monat, aber es gibt auch ne Menge Programme, auch arabische (Tunesien 1, Al Jazira, MBC 1, u.a.) und die ganzen Franzosen sind auch dabei, falls gewünscht. Vielleicht reicht ihm das ja.
wenn nicht:
Es existiert ja das Recht zur informellen Selbstbestimmung, sicher nicht aber das Recht, dies so billig wie möglich zu erhalten. Wenn Kabelfernsehen zur Verfügung gestellt wird, und die von deinem Mann gewünschten Sender austrahlt, kommt die Hausverwaltung vielleicht schon dadurch ihrer Pflicht nach, auch wenn es euch was kostet.
ABER: wenn dein Mann über Kabel nicht die Länder seines Heimatlandes empfangen kann, dann müssen sie ihm die Schüssel bewilligen, die das ja kann. Und da Kabel digital nur die o.g. arabischen Sender ausstrahlt, braucht er also nur zu sagen, er guckt aber immer xyz, das dürfte keine großen Probleme geben. Außerdem wechselt kabel digital manchmal seine Sender. Also sollte dein Mann auf einen bestimmten Sender bestehen, den es nur aus der Schüssel gibt 😉
Und da die Zustimmung ja schon vorlag, müsste eigentlich weiterhin zugestimmt werden.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
vielen Dank, wir halten euch dann mal auf dem laufenden...wir werden bis zum letzten gehen, die neue hv ist sowieso :zuberge:
guts nächtle!
