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mal eine GANZ andere Frage

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(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Frage, die mit diesem Forum eigentlich nichts zu tun hat, daher wage ich es mal hier im Cafe. Aber ich habe den Eindruck, dass hier einige rechtlich bewanderte Menschen unterwegs sind, deswegen wage ich es mal.

Zur Geschichte:

Auf der Suche nach immer neuen Schnäppchen haben wir auf Grund unseres Umzugs einen Jahresvertrag mit einem günstigen Stromanbieter abgeschlossen, zahlbar im Voraus, gut 1.300,-- €. Dummerweise ist meinem Mann bei der Überweisung ein Zahlendreher bei der Bankleitzahl unterlaufen, so dass das Geld nicht bei dem Stromanbieter bei der C-Bank B., sondern bei einem Privatmann (nehmen wir an) bei der C-Bank H. gelandet ist. Drauf gekommen sind wir, als nach vier Wochen die Mahnung des Stromanbieters kam.

Es folgten endlose Telefonate mit unsere Bank, mit der C-Bank in B und in H. Mit dem bekannten Ergebnis - das Geld ist auf dem Konto von M. P. gelandet. Nach Zahlung von 25,-- € und weiteren Telefonaten erfuhren wir endlich die Adresse des guten Herrn P, aber keine Telefonnummer. Da H. eine Großstadt ist und im Telefonbuch ca. 50 Einträge mit dem Nachnamen P. zu finden sind, haben wir also ein Einschreiben mit Rückschein mit der Bitte um Rücküberweisung an Herrn P. geschickt. Reaktion gleich null. Zweites Schreiben los geschickt mit der Androhung rechtliche Schritte einzuleiten.

Wir warten zwei Wochen auf den Rückschein - wieder Telefonate, dieses Mal mit der Post. Sie könnten sich das auch nicht erklären, keine Ahnung, vielleicht ist der Brief oder der Rückschein verloren gegangen  :mad:. Weitere zwei Wochen später kommt dann der Brief zurück - er wurde nicht abgeholt. Warum er SO lange beim Postamt in H. geschlafen hat, interessiert mich eigentlich nicht.

Viel mehr interessiert mich, wie es jetzt weiter gehen kann.

1.300 € sind für uns mehr als ein Monatseinkommen und selbst wenn es eine arme Socke ist, die diesen unerwarteten Geldsegen getroffen hat, bin ich eigentlich nicht bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Das Nichtabholen des Briefes deutet für mich darauf hin, dass Herr P. sich seiner Schuld durchaus bewusst ist.

Ist das Einschalten eines Anwalts jetzt die einzige Möglichkeit oder sollen wir diesen Brief nochmal losschicken, auf die Gefahr hin, dass er wieder nicht abgeholt wird? Vor Anwalt schrecke ich noch wegen der Kosten zurück, auch wenn man die möglicherweise mit auferlegen kann. Ich befürchte aber halt, dass Herr P. das Geld bereits ausgegeben hat und wir auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, dann ist unser Verlust noch höher.

Gruß pk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2010 23:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pk!
Meines Wissens DÜRFEN die Banken die Überweisung nicht ausführen, wenn z.B. Kontonummer und Kontoinhaber oder gar BLZ nicht 100%-ig übereinstimmen.
Ich würde Eurer Bank nochmal auf die Füße treten, die sollen das mit der C-Bank in Ordnung bringen und eine Rückgabe auf den Weg bringen.

Wenn das nicht funzt, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, um die Herausgabe des Geldes (und wenns mit einem Titel sein muss) zu erzwingen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 10:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus pk!

ergänzend zu 82Marco,

wenn die Bank gegen ihre eigenen Richtlinien verstösst, dann ist natürlich auch dort Schadensersatz zu prüfen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Meines Wissens DÜRFEN die Banken die Überweisung nicht ausführen, wenn z.B. Kontonummer und Kontoinhaber oder gar BLZ nicht 100%-ig übereinstimmen.

Ich meine mich zu erinnern, dass es da vor einigen Monaten ne Änderung gab.
Die Banken müssen danach die Konsistenz der Überweisungsdaten nicht mehr prüfen.
Zumindest müssen Name und Konto nicht mehr zusammen passen.
Bei Konto und BLZ wird es dann vermutlich darauf ankommen, ob es bei der Zielbank überhaupt ein Konto mit der Nummer gibt, aber das scheint da ja so gewesen zu sein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 13:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine mich zu erinnern, dass es da vor einigen Monaten ne Änderung gab.
Die Banken müssen danach die Konsistenz der Überweisungsdaten nicht mehr prüfen.
Zumindest müssen Name und Konto nicht mehr zusammen passen.

Richtig. Das ist neu seit 2010 soweit ich weiß, dass Du auch Micky Maus als Adressaten angeben kannst. Ich fürchte, das Geld ist weg.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 15:13
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nachdem ich bei einer großen europäischen Bank beschäftigt bin, kann ich dem nur beipflichten.

Ich könnte an LBM oder Beppo überweisen und Berlin in den Empfänger schreiben. Das ist mittlerweile
völlig egal.

Der Versender muss die Eingaben auf Richtigkeit überprüfen. Die Bank muss es nicht mehr. Wenn
die Kontonummer beispielsweise falsch ist, kommt somit die Überweisung meistens mit dem Vermerk
"Empfänger BLZ/Kontonr. falsch" zurück.

Örtliche Sparkassen, bei denen man persönlich bekannt ist, machen sich manchmal die Arbeit (bei beleg-
haften Überweisungen) und fragen wegen der Richtigkeit bei zweifelhaften Überweisungen nach.

Das ist aber eine Ausnahme.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 17:02
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo miteinander,

genau diese Auskunft bekamen wir auch: Seit Anfang diesen Jahres entziehen sich die Banken mit dieser neuen Vorschrift aus jeglicher Verantwortung. Und ja - diese blöde Kontonummer existiert tatsächlich, sonst wäre das Geld sicher zurück gekommen.

Ich fürchte, das Geld ist weg.

Das kann ja wohl nicht sein, oder?  :gunman:

Es gibt doch sowas wie unrechtmäßige Bereicherung oder?

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 17:18
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gibt doch sowas wie unrechtmäßige Bereicherung oder?

JA, das gibt es. Aber ich befürchte, dass setzt aktives Tun voraus.
Der Geldempfänger unterlässt aber nur von sich aus, den Fehler Deines Mannes zu korrigieren. Ob es dazu einen Paragraphen gibt?

Hier handelt es sich IMO mehr um "ungeschickte Entreicherung"

Sorry und Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 17:25
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Antwort, Michael,

die Frage ist, wann ist jemand aktiv? Wenn er das Geld abhebt und ausgibt? Wenn er auf Briefe nicht reagiert oder sie erst gar nicht abholt?

Da werden wir wohl doch in den sauren Apfel beißen müssen und einen Anwalt beauftragen  :mad:.

Gruß und danke für eure Bemühungen
pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 17:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi prokids

Hast du schon versucht das Geld per Lastschrift zurückzuholen, kostet glaube ich 7.50 Euro.
Einen kleinen diffamierten Text mit reinnehmen, damit es ihm zu doof ist das Geld wieder zurück zu buchen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 19:34




(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wedi,

da steh ich grad völlig auf dem Schlauch, wie soll das gehen? Ich kann doch Geld von einem anderen Konto nur holen, wenn ich vom Kontoinhaber dafür eine Unterschrift, bzw. Einverständniserklärung habe?

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 19:55
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Richtig, aber ein Versuch ist es wert, er wird sicher nicht das Geld zurückbuchen, wenn du ihn wegen des Erhaltes des ihm nicht zustehendem Geldes, den Richtigen Spruch auf der Lastschrift setzt und ihm am Bankschalter blossstellst.
Ist zwar nicht die feine englische Art, das ist seine Reaktion aber auch nicht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 20:00
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wedi,

ich steh immer noch auf dem Schlauch und oute mich als "blond"  :redhead:.

Zwischen meiner und seiner Bank liegen 1.000 km.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 20:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@wedi:
bei einem Lastschriftverfahren gebe ich als Kontoinhaber VORHER mein Einverständnis, dass der Gläubiger von meinem Konto was abgebucht wird. Ohne diese geht gar nix, besonders nicht zurückholen von Irr-Überweisungen...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 20:26
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du gehst zu deiner Bank(die im übrigen auch, wenn auch nur moralisch, einen Fehler gemacht hat), füllst die Lastschrift aus, mit dem passenden Spruch, wie z.B. ''berreichere dich nie an etwas, was dir nicht gehört'', zwinkerst dem netten Menschen von der Bank einmal zu und läßt ohne Einverständniss, das Geld auf euer Konto buchen.
Der Belastete hat die Möglichkeit das Geld innerhalb 6 Wochen zurück zu buchen.Wird er aber so glaube ich nicht machen.
Ein Versuch ist es wert, wenn nicht, dann nicht

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 20:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marco

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt,

Wer nicht gewinnt kommt nach Vechta, wer verliert kommt nie wieder wechda. 😉

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 20:43
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, Versuch macht bekanntlich klug, aber da hätte ich irgendwie rechtliches Bauchweh und so wie ich meine Banker kenne (am Schalter nur Frauen  :puzz:) hilft da auch das schönste Zwinkern nicht.

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 22:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Na dann lass deinen Mann gehen 😉

Scherz,... ich habe das schon mal so gemacht und es hat geklappt.

Ist zwar schon etwas her, aber irgendwie sind in meiner Firma Buchungen durcheinander gelaufen und ich habe an Jemanden überwiesen, den ich schon bezahlt hatte.
Bin zum Schalter habe die Lastschrift ausgefüllt und das Geld zurück geholt.
Ich habe im nachhinein diesen angerufen und alles war ok, ist zwar grenzwertig, aber erfolgreich, (bei mir wenigstens)

Wenn die Bank mitspielt hast du gewonnen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 22:30
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schlage dir aus Banksicht folgendes vor:

1. Mache einen Nachforschungsauftrag bei deiner Bank. Dieser kostet zwar um die 10 Euro, aber
du bekommst einen genauen Nachweis, dass das Geld bei dem Empfänger sowieso auf der Konto-
nummer sowieso gelandet ist.

Dann hast du den eindeutigen Nachweis von der Bank, der auch Aussage- und Beweiskräftig ist.

2. Nun obliegt es dir, ob du zum Anwalt gehst, oder lieber die Polizei einschalten möchtest. Der zweite
Weg ist kostenlos, der erste kostet Geld.

Dann hast du etwas in der Hand und kannst gegen die Person vorgehen. Rechtmäßig steht dir das Geld
natürlich zu. Wie, und ob du es wiederbekommst, kann man jedoch nicht voraussagen. Das hängt vom
weiteren Verlauf ab.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 12:49
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Agent,

den Nachforschungsauftrag (übrigens 25,-- €) haben wir als allererstes gemacht. Das war schon ein wochenlanger K(r)ampf und hin und her Telefoniererei, bis wir endlich mal Name und Adresse bekamen.

Auf die Idee zur Polizei zu gehen, sind wir wirklich noch nicht gekommen  :knockout:. Da werde ich morgen gleich mal anrufen und fragen, ob sie sich um so was kümmern  :).

Gruß pk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2010 19:56




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