Benachrichtigungen
Alles löschen
Moin,
da hat ein Homosexueller für ein Kind einer Jugoslawin die Vaterschaft ihres Kindes anerkannt, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Dem Mann wurden dafür 10.000 Euro versprochen, die er nie gesehen hat. Das Kind ist nun acht Jahre alt und das JA will Unterhalt sehen.
Fazit: die Frist, um die Vaterschaft anzufechten (2 Jahre), ist verstrichen. Ebenso ist die Frist, die den Betrug anzeigen könnte, verjährt (5 Jahre). Der Mann ist juristisch Vater dieses Kindes und muss Unterhalt bezahlen, Unterhaltsrückstände müssen beglichen werden.
eskima
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2008 02:46

