Ärger mit Vermieter
 
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Ärger mit Vermieter

 
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi zusammen!

Habe ewig gegoogelt aber wurde nicht recht schlau aus dem, was ich gefunden habe. Da hier bei VS aber so ziemlich zu jedem Thema ein Fachmann/frau dabei ist, stell ich mein Problem mal hier ein.

Ich wohne seit knapp 2,5 Jahren gemeinsam mit 4 weiteren Mietparteien auf einem Bauernhof, der von einem fast schon anarchistischen Bauern verwaltet wird. Er interessiert sich nicht besonders für Gesetze, seine Pflichten und unsere Rechte. Sein Ausspruch "Das hier gehört alles mir, hier mache ich die Regeln. Wer sich nicht dran hält, der fliegt raus!" bringt´s eigentlich ziemlich auf den Punkt. Er macht was er will.

Nun ist folgendes passiert:
Der Vermieter hat am Strom gebastelt und die Hauptsicherung rausgedreht, ohne mich zu informieren und mir damit meine Festplatte zerschossen. 80Euronen neue Festplatte und 500 Euronen für Datenrettung fielen an. Ein Auftrag für 1600 Euronen ging mir deswegen durch die Lappen. Vermieter selbst geht mir seit dem strikt aus dem Weg (Feigling), weswegen ich Hilfe seiner Frau bekam (ihr geht´s nicht anders als mir), die daraus in ihrer Hilflosigkeit nun einen Versicherungsschaden machen will.

Meine Fragen hierzu:
1) Darf der Vermieter/Eigentümer selbst am Hauptstrom basteln oder obliegt das allein dem Energielieferanten (RWE)?
2) Müssen die Mieter über eine geplante Stromabstellung informiert werden? Schriftlich o. mündlich?

Das ist aber nicht alles.

Meine Wohnung hat einige Mängel, auf alle habe ich zig Mal (mündlich und unter Zeugen) aufmerksam gemacht und jedes mal die Zusage bekommen, dass es schnell repariert wird. Geschehen ist bis heute nach fast 3 Jahren nichts. Mängel im Einzelnen:

1) defekter Stromanschluss im Wintergarten (den ich beruflich nutze, was arg eingeschränkt ist dadurch)
2) fehlende Türe im Kinderzimmer
3) fehlende Fussleisten im Schlafzimmer
4) Schwankungen im Stromnetz (erkennbar an flackernden Lampen)
5) 2 von 5 Duschvorgängen ohne Warmwasser
6) monatl. Stromausfall in Treppenhaus und Garage
7) in 2009 bisher 7 (!) defekte Telefonleitungen, weil er dran rumgebastelt hat

Ich will nun die Miete um 10% mindern und eine Mängelliste erstellen samt Fristsetzung zur Reparatur. Ist das okay?

Ich denke, ich rausche gerade in einen handfesten (Rechts)Streit. Habe versucht mit dem Vermieter zu reden, aber er entzieht sich bzw wälzt alles auf seine arme Frau ab. Meinen Mietvertrag habe ich aber mit ihm geschlossen.

Er merkt, dass ich Gewehr bei Fuss stehe und überzieht mich seit dem mit etlichen Schikanen. Jegliche Mietinfos, die er an die anderen Mieter gibt, enthält er mir vor (siehe auch Stromabschaltung). Ebenso werde ich nicht zu Versammlungen geladen, bei denen einschneidende Veränderungen mit den Mietern besprochen werden. Derzeit versucht er mich dazu zu zwingen meinen Hund kastrieren zu lassen und droht mit Kündigung. Gibt noch einiges mehr, aber das spielt wohl keine Rolle mehr. Das Fass ist voll und ich muss jetzt was tun. Will dabei aber im rechtlichen Rahmen bleiben.

Thanx,
Milan


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 23:03
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

sehr viel kann ich leider nicht beitragen, aber am Hauptstrom dürfte er meines Wissens nach nicht rumwerken.
Gibt es bei dir in der Nähe vielleicht einen Mieterverein o. Ä.? Hier bei uns gibt es das, die beraten in allen Mietfragen.

LG
sina


AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 23:12
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sina!

Gibt es bei dir in der Nähe vielleicht einen Mieterverein o. Ä.? Hier bei uns gibt es das, die beraten in allen Mietfragen.

Ja, gibt es. Aber die beraten einen nur, wenn man Mitglied ist. Oder man muss dafür zahlen. So wie beim ADAC.

Milan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 23:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi milan,

1) Darf der Vermieter/Eigentümer selbst am Hauptstrom basteln oder obliegt das allein dem Energielieferanten (RWE)?

Am Strom rumbasteln darf nur ein Fachmann. Entweder der des Energieunternehmens oder ein Elektriker. Genaugenommen darf man z.B: den Herd nicht selbst anschließen, kommt es dabei zu Problemen, hat man ein Problem.

2) Müssen die Mieter über eine geplante Stromabstellung informiert werden? Schriftlich o. mündlich?

Ja Mieter müssen grundsätzlich über Eingriffe und REperaturen schriftlich informiert werden ,wenn sie einen Eingriff in die Verwednung der Mietsache mit sich bringen.

1) defekter Stromanschluss im Wintergarten (den ich beruflich nutze, was arg eingeschränkt ist dadurch)
2) fehlende Türe im Kinderzimmer
3) fehlende Fussleisten im Schlafzimmer
4) Schwankungen im Stromnetz (erkennbar an flackernden Lampen)
5) 2 von 5 Duschvorgängen ohne Warmwasser
6) monatl. Stromausfall in Treppenhaus und Garage
7) in 2009 bisher 7 (!) defekte Telefonleitungen, weil er dran rumgebastelt hat

Soweit der Vermieter Einfluß auf diese Mängel hat mußt du diese schriftlich anzeigen, ihn mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel auffordern. Danach kannst du die Miete mindern. Dazu entweder beim Mieterverein nachfragen oder frag mal die Freaks von der jurathek 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 23:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina!

hat man ein Problem.

Was für ein Problem hat man denn dann? Bzw was für ein Problem hat der Vermieter, wenn er Strom abstellt ohne Info und damit einen Schaden verursacht?

LG,
Milan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 23:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beim Herd haftet man dann für schäden, die durch den Selbstanschluß entstehen. Hat irgendwas damit zu tun, das der Herd ja nicht über die normale Steckdose läuft.

Die Energieversorger sehen es nicht gerne wenn Laien an ihren Leitungen rumbasteln. Ich würde mal ganz dezent beim Energieversorger anrufen und fragen, warum es immer zu Spannungsschwankungen kommt und ob das mit dem manipulieren der Leitungen durch den Vermieter zu tun haben könnte.

Sag mal, bist du dir sicher, das die Zähler richtig gehen?

Wenn du nachweisen kannst, das der Vermieter durch das bewußte Abstellen des Stromes Schäden bei dir verursacht hat, müßtest du das schleunigst melden und an seine Haftflicht melden.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 23:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du nachweisen kannst, das der Vermieter durch das bewußte Abstellen des Stromes Schäden bei dir verursacht hat, müßtest du das schleunigst melden und an seine Haftflicht melden.

Seine Frau springt da für ihn in die Bresche, anerkennt den durch ihn verursachten Schaden ohne zu Murren und hat es bereits ihrer Versicherung gemeldet.

Mir geht´s einerseits darum meinen Schaden beglichen zu bekommen. Das scheint ja zu klappen. Andererseits geht es mir aber auch darum, mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass ab jetzt wenigstens meine rudimentärsten Mieterrechte gewahrt werden  wie z.B. das Recht auf Gleichbehandlung, auf Information, auf schadensfreie Wohnung etc pp.

Sag mal, bist du dir sicher, das die Zähler richtig gehen?

Nein, bin ich nicht. Habe aber keinen Grund daran zu zweifeln, weil ich 370€ im vergangenen Mietjahr eingespart aber nicht ganz zurück erstattet bekommen habe. Habe es dann von einer Miete abgezogen. Bin ein extrem-Energiesparer und das hat sich ausgezahlt. Jetzt würd ich auch gerne die Nebenkosten entsprechend um 30€ monatlich reduzieren. Wss nur noch nicht ganz, wie ich das an ihn rüber bringen soll. Er geht ja jeder Auseinandersetzung aus dem Weg. Meidet mich wie die Pest. Kann er im privaten ja gerne tun, no prob. Aber ich habe nun mal einen Dienstleistungsvertrag mit ihm und da gehen gewisse Dinge einfach nicht.

Milan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 23:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für ein Problem hat man denn dann?

Das ist genau der Punkt!

Ich denke, er hat dann kein Problem.

Wenn er durch seine Bastelei ein Feuer auslösen oder einen Bypass neben den Zähler löten und damit  Betrug begehen würde, bekäme er sicher Mecker vom Meister.

Wenn das aber nur zu einem kurzen Stromausfall führt, würde ich das für das normale Betriebsrisiko halten.

Wenn der Grund für einen Stromausfall irgendwo draußen beim Versorger zu finden ist, hat man ja auch keinen Ersatzanspruch für mittelbare Schäden.

Die Behebung der Schäden an der Installation ist sicher einfacher durchzusetzen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2009 00:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Zuständigkeit des Versorgers endet am Übergabepunkt und das ist in Mietwohnungen der Zähler. An den Kabeln/dem Kabel ab Zähler bis einschl. zur Sicherung darf ausschließlich ein Elektrikermeister werkeln. Alles ab Sicherung ist frei auch für Dummys.

So darf man z.B. eine Leitung von der Verteilerdose zu einer neuen Steckdose legen. Allerdings darf man von der Verteilerdose nicht zu einer Sicherung gehen oder gar eine neue Sicherung aufschalten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2009 14:55