quote aus einem Schriftsatz vom RA meiner Ex der mich erreichte:
"... muß Unterhalt zumindest in der Höhe der Düsseldorfer Tabelle von monatlich 192 € gezahlt werden. Zur Zeit zahlt der Antragsgegner jedoch lediglich einen Betrag von 200 € monatlich und somit wird beantragt die fehlende Summe umgehend nachzuzahlen.(...)"
Cool. Ich will auch die Frühstücksflocken bekommen die dort scheinbar gegessen werden.
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
kannst ja mal um Ratenzahlung nachfragen :undwech1:
:thumbup:
😀 😀 😀 😀 😀
:cul:
........so nem tollen mathematischem rechengenie kann man nur :allesgute: wünschen..........(und vielleicht die Überlegung tätigen,ihm mal einen Taschenrechner zukommen zu lassen... :hilfe:
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.
Samuel Goldwyn(1882-1974)
*grins*
Ebentuell solltest du IHM Ratenzahlung anbieten... 🙂
Gruß, Xe
Tauriges Beispiel, mit wieviel Unverständnis in manchen Berufen Geld zu verdienen ist. Die Scheidungsmaschinerie besitzt höchste Blüten! :cul:
Wir sollten davon lernen 😉 😀
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Ratenzahlung ist echt gut :rofl:
Ich bin echt neidisch. Hätte gern auch einen so guten RA ! :mestupid:
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
