Moin,
ich poste das bewusst nicht im Topic zur Unterhaltsrechtsreform, um eine gesonderte Diskussion zu ermöglichen.
Die Presseagentur A-F meldet:
Die letzte Hürde der Unterhaltsrechtsreform konnte in der vergangenen Nacht genommen werden. Mit den Stimmen der CDU/CSU wurde die notwendige Mehrheit erreicht; der Gesetzestext wird in der kommenden Woche dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.
Auf der Kippe stand die Lesung kurzzeitig wegen neuerlicher Forderungen aus den Reihen der konservativen CSU, angeführt von MdB Norbert Geis. Jüngst war die CDU/CSU-Fraktion mit ihrer Forderung erfolgreich gewesen, dass nicht verheiratete Mütter in den dritten Rang eingeordnet werden. Die Abgeordneten Monika Brüning (CDU), Ilse Aigner (CSU) und Norbert Geis (CSU) brachten nach Gesprächen mit Richtern des Bundesverfassungsgerichtes ihre Forderung der Bundesjustizministerin Zypries (SPD) zur Kenntnis. Die Forderung betrifft einen weiteren verfassungsrechtlichen Gleichstand von verheirateten und nicht verheirateten Müttern. So haben nach Vorstellungen der CDU/CSU künftig alle Kinder ab der Geburt einen Anspruch auf die Zahlung von Kindesunterhalt. Für den Fall, dass die Eltern der Kinder miteinander verheiratet sind, erlangt die Geburtsurkunde künftig den Status eines unterhaltsrechtlichen Titels, weswegen der Vater beginnend mit der Geburt zur Zahlung von Barunterhalt an die Mutter verpflichtet werden wird.
Im Interview mit unserem Berliner Reporter, Avril Sent, ließen Geis und Aigner verlauten: "Es ist immer wieder festzustellen, dass Väter auch in Ehen den gemeinsamen Kindern nicht die gesetzlich vorgesehenen Mittel zukommen lassen. So haben die Mütter ihre blanke Not, mit dem zugewiesenen Haushaltsgeld auskommen zu müssen und notwendige Ausgaben für Kinder stehen zurück." Nach Aussage von Aigner sei ausschlaggebend das Gespräch mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes gewesen. "Schon 2005", so Aigner, "habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Ehe unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, was sich unterhaltsrechtlich für die Abkömmlinge nicht konsequent aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebe." Nicht ehelich geborene Kinder erhalten nach heutigem Recht ihren Unterhaltsanspruch durch die Vaterschaftsanerkennung. "Und das," führt Geis aus, "muss für ehelich geborene Kinder gleichermaßen gelten."
Die Bundesjustizministerin war nach der Lesung nicht zu einem Gespräch bereit und verabschiedete sich in ihr Wochenende. Über einen Sprecher des Bundesjustizministerium ließ sie verlauten: "Es sei schon so viel angepasst worden, nun komme es auf die Umsetzung dieser Forderung auch nicht mehr an."
Prost Mahlzeit! :knockout:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na, den Aprilscherz hat wohl jeder durchschaut ?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep !
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, ich hatte gestern schon
beschlossen keinen von Dir heute eröffneten Tread zu lesen
und noch weniger ihn zu glauben um mir die Blamage vom
Vorjahr zu ersparen
Darauf hab ich allerdings im Laufe
des Tages ganz vergessen und es jetzt doch gelesen.
Allerdings... ich hab da sowas in Erinnerung, als wäre gar
nicht so viel später etwas erschienen, daß Dein eigentlich
als Ulk gedachten Beitrag plötzlich der Wahrheit ziemlich
nahe kam oder lieg ich da falsch und verwechsle etwas ?
Außerdem würde ich Dir in Unkenntnis der Sachlage
wahrscheinlich alles glauben und wäre ein willkommenes
Opfer 😉
Gruß
Marina
Lieber Deep,
Du hast die "Bombe" zu früh platzen lassen! 😉
Wir haben heute Sonntag, da ist kaum eíner der Stammuser mit offenen Augen volltags unterwegs. :phantom:
Morgen hätten sie sich die Augen gerieben! :rofl2:
LG, Uli 🙂
Hallo DT,
du lässt nach ! 😉
Ich habe gerade mal kurz nach deinem "Scherz des Jahres" gesucht, und dann nur dies hier gefunden. Ich muss schon sagen, in den letzten Jahre sind mehr reingefallen. Aber was solls, nächstes Jahr gehts wieder los ..... und auch ich werde mir jetzt ein Jahr vornehmen, vorsichtig zu sein und dann doch wieder so einiges glauben. Wobei, auch ich bin ein recht guter in den Aprilschicker ....
Ich habe vor ein paar Jahren mal meine Frau geschickt: Es war kurz vor dem zweiten Irakkrieg und ich habe ihr gesagt, dass Saddam Hussein als "Anreiz sich besser zu benehmen" den Friedensnobelpreis bekommen soll. Auf Grund der ja doch recht eingänglichen Begründung hat sie es glatt geglaubt.
Ich habs dann aber auch recht schnell (Anfang Mai) aufgelöst 😉
Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Eigentlich sollten wir dich Nostradamus taufen. Also nächstes Jahr abwegiger. Bitte Jörg!
