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Zuständigkeit Jugendamt / EU

 
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin aus Wien,

weiß jemand aus dem Stehgreif, wie die Zuständigkeit bei Jugendämtern geregelt ist? Hintergrund ist, dass Kind nicht mehr in DE wohnt, sondern in AT, wobei die Gegenseite der Meinung ist, dass ein deutsches Jugendamt nach 3 x 10 Minuten in drei Jahren "zuständiger" sei als ein österreichisches, das seit drei Jahren begleitend tätig war.

Die gerichtliche Zuständigkeit haben wir dank 2201/2003 (Brüssl-IIa-Abkommen) ja halbwegs geklärt.

Mir geht es nur um die Grundlagen - sprich, ein paar Paragraphen, die ich dem Wahnwalt der Ex um die Ohren hauen kann, damit er Bettlektüre hat.

Danke, Xe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 18:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

SGB VIII, dort ab §86. Die einzelnen §§ sind aufgesplittet je nach Alter und Aufgabengebiet. Minderjährige werden dort als Kinder (0-13J) bzw. Jugendliche (14-17J) bezeichnet.

Gruss oldie

Edit: Über allem steht freilich der §6 SGB VIII, welcher den Geltungsbereich der Jugendhilfe auf das Inland beschränkt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 18:11
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Ah, danke dir. Demnach ist das JA in DE auch schon durch das zitierte SGB raus, weil selbst §6(3) nicht greift, da hier bereits das JA involviert ist.

Vielen Dank, Xe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 20:19