Hallo Forum,
Ich hab heut einmal eine ganz andere Frage.
Grundlage:
Mutter mit Hartz4 Bezug und Minijob.(220,-€)
Kind 10 Jahre (UVG: 158,-€ + KG 164,-€)
meine Frage:
Versteht jemand das neue Wohngeldgesetz, daß jetzt Minderjährige auffordert Wohngeld zu beantragen?
Die Mutter hat folgendes Schreiben vom Sozialamt bekommen:
Sie erhalten von uns Kosten der Unterkunft nach den Vorschriften des SGB2. Durch Änderung des Wohngeldgesetzes wurde der Personenbereich, der Anspruch auf Leistungen hat, erheblich erweitert. Unter anderem kann sich ein anspruch für Kinder mit eigenem Einkommen ergeben. ( "meine Anmerkung: 158,-€ + 164,- € = 322,-€")
Es ist nun zun prüfen, ob sich für Ihr Kind zukünftig auf die Leistungen nach dem SGB2 nicht mehr angewiesen ist.
Bitte stellen Sie daher innerjhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Die Antragsunterlagen erhalten Sie dort.
Zur antragstellung benötigen Sie den Mietvertrag, eine evtl. vorhandene Mietbescheinigung und Nachweise über Einkommen bzw. Einkommen Ihres Kindes.
Bitte beachten Sie, .... Hinweis auf Mitwirkung sonst Nachteil...
Soviel zum Schreiben.
zusätzliche Fragen:
1. Muss jetzt ein Antrag für das minderjährige Kind gestellt werden?
2. oder soll die Mutter nur einen neuen Antrag erstellen?
3 . Genehmigung des derzeitigen Antrages läuft im Okt. 09 aus, danach muss sie sowieso einen Neuen abgeben. Reicht es nicht den Antrag (was die gleichen Daten des vergangenes Jahr beinhaltet) im Okt. einzureichen?
4. Gibt es irgendwelche Gesetze die solches Bürokratengesülze unterbinden?
Ich bin daher so sauer, weil ich die Frau schon 16 Jahre kenne und sie wirklich alles macht um aus Ihrer Lage herraus zu kommen.
Meiner Meinung nach, verlagern die Behörden gerade die finanziellen Kompetenzen und das auf Kosten derer, die sowieso schon Probleme genug haben und vor allem die gesetzlichen Hintergründe gar nicht erfassen können. Sie haben schließlich einen anständigen Beruf erlernt.
Wenn Ihr Vorschläge habt, was man diesen Amtsmenschen schreiben kann um unnötige Schreiben und Bürokratie verhinden kann, dann vielen Dank.
GH
Hi Greg-Hale
Unterhalt und KG gelten nicht als Einkommen. Bei diesem Schreiben wird auf minderj. Kinder abgestellt, welche die Schule beendet haben und entweder arbeiten oder sich z.B. in bezahlter Ausbildung befinden (Ausbildungsvergütung ist nämlich EK).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich bin auch nicht wirklich fit auf dem Gebiet, hab aber auch schon davon gehört. Soweit mir bekannt ist, kann man für Kinder auch dann Wohngeld beantragen, wenn sie Unterhalt bekommen und die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Und wenn dann noch Wohngeld bewilligt wird, spielt es als Einkommen für den Unterhalt eine Rolle, sofern es nicht überhöhte Wohnkosten abdeckt.
Dies kommt dann zum Tragen, wenn die Kinder sich dank Unterhalt (eventuell plus eigenem Einkommen) allein unterhalten können.
Mütter mit ALG 2 werden aufgefordert, diesen Antrag zu stellen. Und Väter können dann das Wohngeld als Einkommen des Kindes anrechnen, soweit meine Infos. Ja, ich war nicht geschlechtsneutral.
Mehr weiß ich nicht, leider.
eskima
Hallo,
Unterhalt für Kinder zählt als Einkommen dieser. Ich habe kürzlich beide Anträge durch, es wurde berechnet welcher Anspruch höher ist. Und siehe da, der Wohngeldanspruch war in meinem Fall tatsächlich höher als ALGII als Ergänzungsleistung.
Viele Grüße
sina
Vielen Dank für die Antworten,
Ich habe kürzlich beide Anträge durch
Hast Du für das Kind einen Antrag ausgefüllt und für Dich, also 2 Anträge?
Die Frage ist wer steht unter Nr. 1 im Wohngeldantrag Eltenteil oder Kind?
Und Väter können dann das Wohngeld als Einkommen des Kindes anrechnen, soweit meine Infos.
Ich glaub den KM dürfte das kaum stören, weil er noch nie Unterhalt, weder für Mutter noch fürs Kind, gezahlt hat.
Gruß GH
Moin
Jaja, verdammtes Steuerrecht vs. SGB. Auf dieser Seite wird auch darüber diskutiert und wohl etliche Fragen dies bzgl. beantwortet.
http://www.elo-forum.org/25/25871-kindesunterhalt-kindergeld-%3D-ausreichend-eigenes-einkommen-wohngeldanspruch.html
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich habe Wohngeld beantragt für mich als Mieter und die Tochter die zu 50 % bei mir ist. Man kann aber auch einen Antrag nur für das Kind ausfüllen.
Rufe doch einfach mal bei dem für dich zuständigen Amt an. Mir haben die das immer gut erklärt wenn ich eine Frage hatte.
Bzw. lasse dir das doch auch mal komplett durchrechnen. Vielleicht kommst du mit Wohngeld auch besser weg.
LG
sina
Die Tipps haben mir schon sehr geholfen.
Der Link von oldie ist wirklich interessant, aber natürlich auch die anderen Antworten.
Vielen Dank. GH