Wie "bombensic...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie "bombensicheren" Antrag stellen

 
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte, ich habe mich entschlossen, nach einer gewissen "Auszeit" (neue Kräfte sammeln, runterkommen, Geld sparen, da keine VKH) ein erneutes, das fünfte, Umgangsverfahren beantragen.

In den vergangenen vier Umgangsverfahren gabs immer wieder Neues! Immer wieder wurden neue Lügen seitens KM unterbreitet, welche immer wieder geprüft werden mussten (daher auch zwei Gutachten!) ...

Die Anträge wurden immer sehr formell und kurz und knackig formuliert.

Jetzt habe ich aber den Gedanken, dass ich ein wenig mehr in diesen Antrag reinschreiben sollte, um der KM und ihrem RA ein wenig oder ganz den Wind aus den Segeln zu nehmen. Z. B. möchte ich drauf eingehen, wieso ich eine Auszeit brauchte und nicht sofort nach dem letzten abgeschlossenen Umgangsverfahren das nächste beantragt habe, sodass mir das vielleicht nicht negativ ausgelegt werden kann.

Darüber hinaus möchte ich auch darauf hinweisen, dass immer wieder aufkommene Lügen einfach nur der Hinhaltetaktik dienen und bis jetzt immer alle im Keim erstickt werden konnten, weil nicht haltbar, belegbar ...

An erster Stelle steht allerdings, worauf ich auch hinweisen möchte, dass bis jetzt alle durchgeführten "Maßnahmen", Umgangsverfahren ... immer positiv für mich verlaufen sind. Immer wurde belegt, dass ich ein guter Papa bin und vor allem, dass meine Tochter mit mir gut auskommt, sich mit mir versteht, mich Papa nennt ...

Was meint ihr, wie sollte ein solcher Antrag verfasst werden?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2011 10:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Du,

dafür gibt es gute Anwälte für FamRecht - ja, die sind teuer, aber hier wirst Du die Fachkompetenz finden plus vielleicht auch Erfahrung mit dem entsprechenden Richter. Selbst mit juristischer Vorbildung würde ich mich persönlich ansowas nicht ohne weiteres ranwagen, da mir einfach die Vergleiche fehlen würden.

Im Notfall kannst Du dich auch zu Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht begeben. Hier kann Dir ein fleißiger Rechtspfleger bei der Antragsstellung behilflich sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 10:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Für "bombensichere" Anträge gibt es kein Spezialrezept.

Dazu gehört, immer die genaue Kenntnis der Umstände.

Man kann dir also nur etwas raten, wenn du etwas erzählst, wie das bisher abgelaufen ist.

Immerhin scheinst du doch bisher schon Gehör gefunden zu haben. Woran hapert es also?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 11:06