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Wer kontrolliert eigentlich das Einwohnermeldeamt?

 
(@Babs1608)

Hallo Forenmitglieder.

Ich habe leider auch vermehrt erfahren müssen, das die Mitarbeiter bei den Einwohnermeldämtern entweder nicht richtig geschult sind oder die rechtliche Situation eines jeden gar nicht interessiert.
Als ich mit Ex noch zusammen lebte (vor einem Jahr) gingen wir gemeinsam zum Einwohnermeldeamt um uns beraten zu lassen, wegen Kind auf Lohnsteuerkarte, Vorteile und Nachteile etc. Nach diesem Gespräch wurde Ex in Lohnsteuerklasse II eingestuft :question: , obwohl wir zusammen lebten und ich in dieser Zeit (6 Monate) zu Hause war. Nach einem Jahr bekam er jetzt einen schrieb, so auf der Basis, wie er sich das erdreisten konnte, sich auf II einstufen zu lassen, er hätte doch mit mir zusammen gelebt. :exclams: Er könnte froh sein, das sie nicht nachträglich die 70 € Ersparniss pro Monat wieder einfordern. Hier kam zum Glück nichts mehr, schließlich hat es dann ja der Beamte vor Ort verbockt und nicht Ex....kann man mal sehen wie ;( sowas ist. Weiterer Fall kam bald.......absichtlich provoziert. Ex hat Sohn als Zweitwohnsitz angemeldet, ohne mein Wissen und ich fragte mal nach beim Einwohnermeldeamt. Da hieß es, das er das einfach so machen konnte, ohne Fragen ohne irgend etwas, mit nicht mehr gültiger Geburtsurkunde (wurde geändert/Original bei mir). Also er konnte unseren Sohn bei gemeinsamen Sorgerecht mit "altem" Familiennamen als 2 Wohnsitz anmelden............also kann meine Arbeitskollegin das dann ja auch dachte ich und siehe da. Keiner kannte meine Kollegin, sie hatte die Geburtsurkunde bei und gab sich als Tante aus und ohne Probleme hätte Sie unseren Sohn als 2 Wohnsitz bei sich anmelden können. Als ich versuchte den Beamten zur Rede zu stellen, hieß es nur, jeder kann einen 2 Wohnsitz angeben und ansonsten wurde alles unter den Teppich gekehrt. Mensch, ob die bei 1 Wohnsitz so auch gehandelt hätten. Als ich das Haupteinwohnermeldeamt damit konfrontierte kamen die mir mit Paragraphen des 1 Wohnsitzes.........nochmal geschrieben wegen 2 Wohnsitz, was damit sei..............gibt es nichts und sei legal, egal wann und von wem. Ich zweifele an der Richtigkeit, aber kann über 2 Wohnsitz auch nirgends etwas finden und würde die gerne in die Schranken weisen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie finde ich raus ob das so rechtens sein kann? Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder jeden so irgendwo anmelden kann und wer trägt dann die Konsequenzen bei falscher Beratung/Anmeldung durch den Beamten vor Ort?

Gut`s nächtle

Zitat
Geschrieben : 27.06.2005 01:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Babs,

vielleicht bin ich noch vom Abschlussfeuerwerk der Kieler Woche zu beeindruckt als dass ich erkennen kann, um was es dir hier gerade geht?!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 02:28
(@Babs1608)

Hi Deep.

Ich möchte gerne wissen, wer überhaupt überprüft was die Beamten beim Einwohnermeldeamt machen und wer für Fehler verantwortlich ist. Ich kapiere es ja auch nicht, aber es kann doch nicht angehen das jeder Hans und Franz ohne Befugnis irgendwelche Meldungen tätigt, Lohnsteuerkarten falsch ändert, oder, oder, oder?
Wer ist für das Einwohnermeldeamt zuständig, wenn es um Beschwerden geht? Du hast doch schon Erfahrungen mit dem Einwohnermeldeamt gemacht, wenn ich mich recht erinnere?

Glg

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 02:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Babs1608,

die Tätigkeit und Aufgabenerledigung ist durch diverse Gesetze, Dienstanweisungen, Ausführungsbestimmungen usw. geprägt. Nennen wir dieses Konglomerat einfach mal "Vorschriften".

Wenn die Anmeldung zu einem Zweitwohnsitz so einfach geht, dann kannst du nix dagegen machen. goggle mal nach dem Meldegesetz deines Bundeslandes. Vielleicht steht da was drin.

Beschwerden richtest du ggf. an den Amtsleiter, dessen Namen du per Telefon erfragen kannst. Dem kannst du dann eine Dienst- oder auch Fachaufsichtsbeschwerde zukommen lassen. Nur, erwarte keine positive Rückmeldung. Die decken sich untereinander.

Meine Erfahrungen sind doch etwas anders. Mein Lütter wurde trotz GSR und trotz meines vorsorglichem Widerspruch gegen eine evtl. Ummeldung seitens der KM doch vom Einwohnermeldeamt umgemeldet. Damit haben die sich was eingebrockt, an dem sie noch lange zu löffeln haben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 20:49
(@Babs1608)

Danke für die Infos.
Das die sich untereinander decken habe ich schon rausgefunden, die Unterlagen
wie Ummeldeformular sind angeblich nicht aufzufinden, ebenso wenig wie der Name
des Bearbeiters der die Lohnsteuerberatung falsch ausgeführt hat.
Du siehst es in deinem Fall, Ex kann was machen trotz GSR und die Fragen nicht, es interessiert einfach nicht. Glaubst du es Konsequenzen haben wird, oder verläuft das dann auch mal wieder im Sande?! Merkwürdig ist, bei Androhung der nächst höheren Instanz rührt sich nix mehr und das schweigen im Walde kehrt ein.
Hoffe Du hast in deinem Fall erfolg.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 22:28
 Uli
(@Uli)

Du siehst es in deinem Fall, Ex kann was machen trotz GSR und die Fragen nicht, es interessiert einfach nicht

Es interessiert sie schon, nämlich dann, wenn Du als Vater die Kinder hast und diese ummelden möchtest. Da geht ohne gerichtlichen Beschluss, Fürsprache des Jugendamtes, etc. überhaupt nix: keine Ummeldung, keine Ausweise, etc..

Gruß Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2005 11:25
(@papa9092)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei uns lief dies anders. Meine Ex wollte die Kinder ummelden und wurde wieder weggeschickt, da sie weder meine Unterschrift noch meinen Perso bzw. eine beglaubigte Kopie davon hatte. Umgekehrt kann ich auch nicht einen 2. Wohnsitz ohne ihre Unterschrift und Ausweis anmelden. Daher sind wir gemeinsam zum Bürgerservice und haben dort die Anträge im Beisein des Beamten gegenseitig unterschrieben.
Und bei meiner zukünftigen Frau läuft es ähnlich. Da wohnt der Vater allerdings über 300 km weg. Hier will das Amt zumindest eine Vollmacht des Vaters, und wenn es nur ein Zweizeiler mit seiner Zustimmung ist, ansonsten gibt es keine Ummeldung. Und ohne Ummeldung gibt es auch kein Kindergeld!

Ich weis aber nicht, ob dies nun gesetzlich vorgeschrieben oder eine Verwaltungsvorschrift ist. Für Beschwerden würde ich mich an den Bürgermeister bzw. den Landrat wenden. Die wollen wiedergewählt werden.

Viele Grüße
Papa9092

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2005 16:14
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

@Papa.......is mir neu...ich bin 3 mal umgezogen ich habe nie die Erlaubnis des KV gebraucht. Haben das gemeins. Sorgerecht...ich habe das ABR...und selbst ohne ABR...so lange ich nicht ins Ausland wollte oder einen Pass brauche...brauch ich garnichts vom KV so die Aussage der Bearbeiter auf dem Einwohnermeldeamt.....

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2005 16:19
(@papa9092)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Teufelchen7568,

wir haben das gemeinsame Sorgerecht und das ABR wurde nicht auf einen einzelnen übertragen. Aber selbst mit ABR muss hier das Urteil vorgelegt werden, aus dem dies auch eindeutig hervorgeht. Dasselbe gilt auch für den Pass. Ich wollte den Pass unserer Tochter verlängern lassen und ohne Unterschrift der Mutter ging da überhaupt nichts.
Es scheint aber stark von der Gemeinde abzuhängen. In dem Ort, aus dem meine Zukünftige kommt, läuft es ganz anders. Ob Gemeinde oder Schule, da hat kein Mensch nach dem Vater gefragt. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihm und er erfährt dadurch sowieso alles. Ansonsten ginge es ihm genauso wie vielen anderen hier. Er stände ohnmächtig vor dem Beamtenapparat.

Viele Grüße
Papa9092

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2005 17:06
 AJA
(@aja)
Registriert

Es scheint aber stark von der Gemeinde abzuhängen.

Es scheint stark vom Sachbearbeiter abzuhängen. Letztes Jahr konnte ich problemlos für meine drei Kinder einen Kinderausweis beantragen. Dieses Jahr kann ich den für meine Tochter, die jetzt 10 wird nicht verlängern lassen ohne Unterschrift des Vaters. Begründung: ich könnte mich ja mit den Kindern ins Ausland absetzen.

Schön - aber das könnte ich jetzt auch :knockout:

Gruß AJA

P.S. Zum Ummelden habe ich noch nie eine Unterschrift gebraucht

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2005 18:24




(@papa9092)
Schon was gesagt Registriert

@AJA

Aus diesem Grund muss hier sogar das Kind mit zur Passverlängerung oder -beantragung. D. h. ohne Unterschrift, Geburtsurkunde bzw. altem Pass UND dem Kind gibt es keinen Stempel.
Ob es allerdings hilft, Verschleppungen zu vermeiden, weis ich nicht. Zumindest ist die Hemmschwelle etwas erhöht.

Viele Grüße

Papa9092

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2005 19:29