Wer hat persönliche...
 
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Wer hat persönliche Erfahrung mit dem Verfassungsgericht?

 
(@lupuss)

Hallo zusammen,

wer hat bereits selbst Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sammeln können und wäre bereit, mir diese zur Verfügung zu stellen?

Kurzer Abriss meiner Situation:
ich vertrete mich in Umgangssachen selbst. Nun stehe ich kurz davor, mich ans Verfassungsgericht zu wenden. Die Homepage des BVerfG ist ja bereits sehr hilfreich, aber es kann ja nie schaden, aus den Erfahrungen der anderen zu lernen.

Da ich privat gerade einen Providerwechsel zur Telekom vollziehe (das gibt es tatsächlich), bin ich nur beruflich internetfähig. Somit kann ich auf die zahlreichen freundlichen Angebote  😉 erst am Montag reagieren.

Mit erwartungsvollen Grüßen
Thorsten

P.S. Bitte keine Kommentare zum Providerwechsel oder zu meinen Vorhaben, Danke!

Zitat
Geschrieben : 05.09.2008 12:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eigene Erfahrungen habe ich nicht, konnte aber in einem Fall den Gang zum BVerfG begleiten.

Die Frage ist, in welchem Punkt du Hilfestellung benötigst? Geht es um Formulierungen, Fristen, .... ? In dem von mir begleiteten Fall sind wir über einen RA gegangen und es wurden knappe 500 € für den Nichtannahmebeschluss fällig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 12:41
 Uli
(@Uli)

In dem von mir begleiteten Fall sind wir über einen RA gegangen und es wurden knappe 500 € für den Nichtannahmebeschluss fällig.

Generell sollte man sich im Klaren sein, dass nur ca. 2% der Fälle vom BVerfG überhaupt angenommen werden. Die Chance ist also ohnehin nicht allzu groß, es sein denn, man braucht den Ablehnungsbescheid für den Gang ans EU-Gericht.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 12:54
(@lupuss)

Hallo,

das ist doch schon was. Vielen Dank!

Geht es um Formulierungen, Fristen, .... ? In dem von mir begleiteten Fall sind wir über einen RA gegangen und es wurden knappe 500 € für den Nichtannahmebeschluss fällig.

Das mache ich allein, mit einer Nichtannahme rechne ich nicht. Der RA hat ja auch nicht viel ausrichten können.

Generell sollte man sich im Klaren sein, dass nur ca. 2% der Fälle vom BVerfG überhaupt angenommen werden.

Klar, um so größer ist der persönliche Nutzen, wenn es gelingt.

Es geht mir in dem konkreten Fall um meine Selbstachtung. Ich weiß, dass in der Sache damit nichts bewegt wird. Dazu später an anderer Stelle sicher mehr.

Hier noch zwei Tipps:

http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00444/

und heute schon gegoogelt? "Dick und Doof" Richter

Und da sage noch einer, die deutsche Justiz sei langweilig!

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 13:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hier noch zwei Tipps:

http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00444/

glücklicherweise sind wir hier "ja nicht erst gestern auf der Brennsupp'n daherg'schwommen", wie die Bayern zu sagen pflegen - das Thema wurde >>>HIER<<< schon ausführlich erörtert.

Das mache ich allein, mit einer Nichtannahme rechne ich nicht. Der RA hat ja auch nicht viel ausrichten können.

Selbstüberschätzung ist einer der häufigsten Fehler der Beteiligten im deutschen Familienrecht; auch und gerade dann, wenn man sich in einer objektiv unterlegenen Position befindet...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2008 01:24
(@lupuss)

Hallo Martin,

es ist schon ein Unterschied, ob man Amtsgerichtsdirektoren in Beiträgen sieht (oder zumindest das dazugehörige Amtsgericht) oder aber ob diese Person dann tatsächlich auch die ist, die einem bei den zahlreichen Anhörungen immer wieder begegnet.

Vor diesem Hintergrund dürfte dann vielleicht auch klar sein, dass bei derartigen schrägen Rechtsauffassungen die ein oder andere Kante ist, an der man ansetzen kann.

Wenn selbiger Amtsgerichtsdirektor in einem Beschluss zum Umgangsrecht darauf hinweist, dass er ja nicht der Dienstvorgesetzte des Jugendamtes sei und deshalb der Antragsteller alle erforderlichen Schritte zur Verwirklichung des Beschlusses selbst einzuleiten habe (namentlich die persönliche Antragsstellung beim zuständigen Kinderschutzbund), dürfte klar sein, dass Normalität etwas anderes bedeutet.

Deshalb liegt hier keine Selbstüberschätzung vor, sondern vielmehr ein begründeter Optimismus.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2008 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ lupuss,

Vor diesem Hintergrund dürfte dann vielleicht auch klar sein, dass bei derartigen schrägen Rechtsauffassungen die ein oder andere Kante ist, an der man ansetzen kann.
[...]
Deshalb liegt hier keine Selbstüberschätzung vor, sondern vielmehr ein begründeter Optimismus.

das meinte ich gestern mit der "Brennsuppe": Hier sind hunderte von Usern versammelt, die nicht nur einmal, sondern über lange Zeit mit "schrägen" Rechtsauffassungen konfrontiert waren und sind - und trotzdem nichts an den Gegebenheiten ändern konnten und können. Und nicht etwa, weil sie weniger clever wären als Du, sondern schlicht, weil die richterliche Unabhängigkeit und Meinungsbildung dem persönlichen Rechtsempfinden im Zweifelsfall haushoch überlegen ist. Dass das auch für Deines gilt, merkst Du ganz schnell, wenn Deine Klage wegen "fehlender grundsätzlicher Bedeutung" erst gar nicht zur Verhandlung angenommen (und ohne anwaltliche Begleitung vermutlich nicht einmal wirklich gelesen) wird.

Angesichts des von Dir plakatierten "optimistischen" Umgangs mit hohen und höchsten Gerichten fällt mir ein Witz ein:

Ein Nichtbayer fragt zwei Münchner nach dem Weg zum Hofbräuhaus. Als er keine Antwort bekommt, wiederholt er seine Frage auf englisch, französisch, spanisch, italienisch, russisch und zum Schluss sogar japanisch. Als er immer noch keine Antwort bekommt, dreht er sich um und geht. Sagt der eine Münchner zum andern: "Hoast g'segn wieviel Sproochen der koa?" - Antwortet der andere trocken: "Und? Hat's ihm 'was g'nutzt?"

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 04:00
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lupuss,

Dass du dich vor dem Verfassungsgericht ohne Anwalt präsentieren willst, halte ich für völlig daneben. Auf diesem Level wird man ohne juristisches Examen und ohne die nötige Berufserfahrung einfach nicht ernst genommen. Und ich diskutiere meine beruflichen (Fach-)Themen auch lieber mit Experten als mit angelernten Laien, wie gut die auch immer sein mögen.

Nicht umsonst gibt es bereits vor dem LG / OLG Anwaltszwang  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 15:44
(@lupuss)

Hallo Martin,
eigentlich solltest Du mir ja Mut machen ...
Wer wagt gewinnt.

Es ist auch eine Kostenfrage, denn Anwälte sind teuer. So setze ich nur 500 Euro auf Spiel und nicht gleich ein Vielfaches.

Vor dem OLG Celle bin ich schließlich auch ohne Anwalt erschienen und habe mir Teile des bereits vom AG total gestrichenen Sorgerechts wiederholen können. Nach der Verhandlung wollte der Vorsitzende Richter dann wissen, ob ich juristischen Beistand bei der Abfassung meiner Schriftsätze hatte. Ich verneinte wahrheitsgemäß. Nun bin ich vermutlich "durchgedreht" ...

Aber im Ernst: Dank der Antworten hier weiß ich, dass es kein Spaziergang werden wird. Aber einer muss ja mal anfangen, den Weg zu gehen.

Ich muss jetzt nur noch die Anhörung vor dem AG abwarten (schriftlich habe ich den ablehnenden Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bereits), der aus Funk und Fernsehen bekannte Richter wird seine Haltung nicht ändern, und dann geht es los. Ich werde darüber berichten.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 16:00
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lupuss,

P.S. Bitte keine Kommentare zum Providerwechsel oder zu meinen Vorhaben, Danke!

eigentlich solltest Du mir ja Mut machen ...
Wer wagt gewinnt.

Wenn deine Entscheidung schon feststeht, wieso fragst du da nach Erfahrungen?

Die höheren Gerichte (ab LG aufwärts) mögen halt nicht mit Laien diskutieren, sondern mit Fachleuten. Und das sind halt nun mal studierte Juristen.

Den Grund hat mir mal ein Anwalt genannt: Manche Verfahren vor den Amtsgerichten gleichen mehr einer Comedy-Show als einem Prozess, wenn auf mindestens einer Seite kein Anwalt vorhanden ist. Grund: Die Anwälte (zumindest die meisten) kennen die Vorgehens- und Verhaltensweisen und stehen ja bald wieder vor demselben Gericht und müssen sich da wieder sehen lassen können, die Prozessparteien aber nicht unbedingt  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 16:38