Ich suche Rat zum Verfahren für einen Wechsel des Sachbearbeiters beim Jugendamt in Berlin.
Mein Fall wurde vor etwa 15 Monaten einer neuen Sachbearbeiterin zugewiesen. Seit dieser Übernahme hat sich die Objektivität drastisch verschlechtert. Die jetzige Sachbearbeiterin ist eine LGBT-Frau, die meiner Erfahrung nach eine deutliche Voreingenommenheit gegenüber Vätern zeigt. Sie übernimmt jede Aussage der Mutter ungeprüft als unumstößliche Wahrheit, leitet diese Behauptungen direkt an das Gericht weiter und weist mir pauschal die Schuld an Konflikten zu.
Die vorherige Sachbearbeiterin war fair und ausgewogen. Die jetzige hingegen scheint von einer persönlichen Agenda getrieben zu sein. Besonders kritisch ist, dass sie eine gerichtliche Anordnung zum begleiteten Umgang seit vier Monaten nicht umsetzt. Trotz des Gerichtsbeschlusses findet der Umgang aktuell nur minimal statt (eine Stunde alle 15 Tage).
Da das Vertrauensverhältnis nach über einem Jahr völlig zerrüttet ist, habe ich folgende Fragen:
Wie läuft das Verfahren in Berlin genau ab, wenn man wegen Befangenheit oder mangelnder Neutralität einen neuen Sachbearbeiter fordert?
Hat jemand bereits positive Erfahrungen mit der Einbeziehung der Regionalleitung oder des zuständigen Jugendstadtrats in Berlin gemacht?
Ich freue mich über Berichte von Vätern, die unter ähnlichen Umständen einen Personalwechsel im Berliner System erwirkt haben.
Hallo, für Berlin habe ich keine Erfahrungen.
Du kannst dich aber an den Vorgesetzten der JA Mitarbeiterin wenden und einen anderen Ansprechpartner erfragen. Das zusammen mit der Fristsetzung zum begleiteten Umgang bzw. Bezug auf den Beschluss.
Wenn das nicht hilft, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstellen. Gegen die MA (und ggf ihr Vorgesetzter). Vor allem wenn sie einen Gerichtsbeschluss verschleppt.
Erfahrungsgemäß hat der VB und seine Aussagen mehr Gewicht vor Gericht. Das JA ist im Grunde ein zahnloser Tiger, da sie weder sanktionieren können noch jemand gezwungen ist deren Gesprächseinladung zu folgen. In meinem Fall habe ich mich auch per 3er Schritt ans JA gewandt, die KM ist nicht zu allen Terminen erschienen. Wurde ihr nicht negativ ausgelegt und hatte somit auch keinen Einfluss auf das Verfahren.
Von daher kannst du denen nur ans Schienbein pinkeln bzw. dich ans Gericht wenden wegen Untätigkeit des JA.
Vielen Dank für den Rat. Ich habe noch einige Anschlussfragen zur Aufsichtsbehörde: Wäre das der Berliner Senat oder gibt es eine andere Instanz, die das Jugendamt kontrolliert?
Das Familiengericht hat bereits im Oktober letzten Jahres begleitete Umgänge angeordnet. Die Sachbearbeiterin weigerte sich jedoch monatelang, dies umzusetzen, mit der Begründung, sie warte auf einen abschließenden Untersuchungsbericht. Meine Beschwerde beim Familiengericht im Dezember 2025 blieb erfolglos: Der Richter erklärte, er könne das Jugendamt nicht direkt zwingen und verwies mich auf den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht.
Im Januar 2026 habe ich mich schriftlich an die Jugendamtsleitung gewandt, die Untätigkeit gerügt und einen Sachbearbeiterwechsel gefordert. Außer einer Standard-Eingangsbestätigung kam keine Reaktion.
Inzwischen liegt ein Bericht vor, der nahelegt, dass die Mutter gelogen hat und nachlässig ist. Erst daraufhin startete der begleitete Umgang im März – allerdings nur für eine Stunde alle 14 Tage. Das steht in keinem Verhältnis und schadet sowohl mir als auch den Kindern massiv.
Besonders wichtig: Der Verfahrensbeistand (eine Psychologin) ist ebenfalls absolut nicht mit dem Jugendamt einverstanden. Sie sagte mir, sie habe ein solches Verhalten eines Amtes noch nie erlebt. Zudem habe ich vor Monaten Akteneinsicht beantragt. Das wurde zwar nicht abgelehnt, aber bis heute einfach nicht gewährt.
Welche Optionen habe ich noch, wenn die JA-Leitung mich ignoriert? Lohnt sich der Gang zum Verwaltungsgericht trotz der Dauer, oder gibt es in Berlin schnellere Wege über die Aufsichtsbehörden?
Moin,
in deinen bisherigen Beiträgen ist von zwei Kindern die Rede und dass der Umgang eigentlich wohl funktioniert. Du hattest allerdings angedeutet, dass durch den Sachbearbeiterwechel eine Stimmungsänderung festzustellen ist.
Der BGH hat im Jahre 2014 eine Entscheidung getroffen, die für dich interessant sein dürfte (>hier<). Auch wenn der Sachverhalt ein anderer ist, so ist klar entschieden, dass das JA eine Umgangsentscheidung umzusetzen hat. Anderenfalls droht Ordnungsgeld. Mit dieser Info solltest du deinen RA versorgen.
Ist das denn noch ein laufendes Verfahren? Weil ein Verfahrensbeistand scheinbar noch bestellt ist. Oder hat dieser die Funktion einer Umgangspflegschaft?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ehrlich gesagt habe ich meinen Anwalt dazu noch nicht befragt. Ich habe bereits meine gesamten Ersparnisse in den ersten drei Jahren dieses Rechtsstreits aufgebraucht und stehe bei ihm aktuell noch mit 5k bis 10k Eur in der Kreide.
Der Umgang hat während der ersten zwei Jahre des begleiteten Umgangs und auch während des laufenden Gerichtsverfahrens gut funktioniert. Sobald es jedoch einen Beschluss gab (alle zwei Wochenenden plus eine Übernachtung unter der Woche, obwohl ich 50/50 beantragt hatte), dauerte es keine zwei Monate, bis die Mutter erneut Falschbehauptungen aufstellte. Sie behauptete, ich hätte meinem Sohn einen blauen Fleck zugefügt und meine Tochter unsachgemäß im Intimbereich berührt.
Als mir klar wurde, dass die Sachbearbeiterin den gerichtlich angeordneten begleiteten Umgang nicht umsetzt, habe ich beim Familiengericht beantragt, direkt einen privaten Träger zu beauftragen, die Rechnung an das Jugendamt zu schicken und gegen das JA ein Ordnungsgeld für jeden Tag der Verzögerung festzusetzen. Der Richter hat mich lediglich an das Verwaltungsgericht verwiesen. Das Urteil von 2014 kenne ich, aber ich wusste, dass die Erfolgsaussichten gering sind, da die jüngere Rechtsprechung besagt, dass Familiengerichte das JA nicht auf diese Weise sanktionieren können.
Das Verfahren ist nach wie vor offen, da die Sache mit den Falschbeschuldigungen beim Familiengericht noch nicht abgeschlossen ist. Das Jugendamt hält derzeit einen Untersuchungsbericht der Charité Kinderschutzambulanz zurück, der eine Art psychologisches Profil der Eltern enthält. Die Interpretation des Berichts legt dar, dass die Mutter Vernachlässigungstendenzen entwickelt hat und höchstwahrscheinlich auch in Zukunft Falschbeschuldigungen erheben wird. Die Interpretation des Berichts enthält: "Die KM scheint, nach Aussagen von Charite KSA, Vernachlässigung Gefühle gegenüber den Kindern entwickelt zu haben, es sollte ihr leichter fallen, die Kinder bei Umgängen an den KV abzugeben."
Die Sachbearbeiterin weigert sich jedoch, diesen Bericht mit dem Gericht zu teilen. Ich habe seit November bereits drei förmliche Schreiben zur Akteneinsicht geschickt – bisher ohne Erfolg. Seit ich mich bei der Leitung über dieses Vorgehen beschwert und einen Wechsel der Sachbearbeitung gefordert habe, fühle ich mich regelrecht bestraft. Die Sachbearbeiterin setzt den langsamst möglichen Plan um: nur eine Stunde pro Woche im ersten Monat, mit einer Erhöhung auf lediglich 1,5 Stunden im zweiten Monat. Es gibt eine Verfahrensbeiständin für die Kinder, die dem Gericht eigentlich empfohlen hatte, den begleiteten Umgang kurz zu halten und dann zu der vorherigen unbegleiteten Regelung zurückzukehren.
Ich überlege nun, sofort vor Gericht zu gehen, um wieder unbegleiteten Umgang zu beantragen. Ich möchte unbedingt die Sommerferien mit meinen Kindern verbringen.
Vielen Dank euch allen für die Antworten. Ich werde versuchen, meine Beschwerden an den Berliner Senat weiterzuleiten und weiterhin auf einen Wechsel der Sachbearbeitung drängen.
