Vergleich oder nich...
 
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(@babbedeckel)
Registriert

Moin @all,

da ich nun öfters über Vergleiche gelesen habe, stellt sich mir die Frage,
ob man überhaupt einen Vergleich anstreben sollte, bzw. dem zustimmen
sollte.
Ein Vergleich ist ja nicht mehr anfechtbar !?
Nach wieviel Wochen kann man/frau dem Vergleich wiederrufen ?
Kann man/frau den Vergleich nur über RAs (ohne Gericht) machen ?
Was kosten die RAs beim Vergleich ?
Fragen über Fragen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2006 12:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ein Vergleich ist ja nicht mehr anfechtbar !?

Das würde ich so grds. nicht behaupten. Wurde ein Vergleich mit Wirkung für die Zukunft, z.B. Unterhalt, geschlossen, kann dieser durchaus angefochten werden. Ein Vergleich für die Vergangenheit, z.B. Hausrat, Zugewinn, ist nur anfechtbar, wenn nachträglich relevante Sachverhalte bekannt werden.

Nach wieviel Wochen kann man/frau dem Vergleich wiederrufen ?

Um mit den Worten von Radio Eriwan zu antworten: "Das kommt drauf an." Wenn das Gericht den Vergleich sich im Verfahren zu Eigen macht, dann ist das Thema abgehakt. Anders wäre es, wenn man die Verhandlung mit vorliegendem Vergleichsvorschlag beendet, ein oder mehrere Nächte drüber schlafen möchte und dem Gericht dann mitteilt, dass man den Vergleich annimmt. Das Gericht macht sich den Vergleich im schriftlichen Verfahren zu Eigen.

Kann man/frau den Vergleich nur über RAs (ohne Gericht) machen ?

Das wäre kein Vergleich sondern ein Vertrag/eine Vereinbarung. Vergleiche sind ausschließlich den Gerichten vorbehalten. Wobei: Das Gericht macht sich den Vergleich lediglich zu Eigen; es ist also kein Beschluss oder Urteil.

Was kosten die RAs beim Vergleich ?

Die übliche Prozessgebühr plus den Betrag nochmal als Vergleichsgebühr. Achtung: Vergleiche im Umgangsrecht haben keine Vergleichsgebühr zur Folge.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2006 13:55