Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Meinem Jungen wurden zwei Delikte vorgeworfen. Bei dem einem (schwerwiegend) war er geständig und wurde verurteilt (sozial Stunden).
Bei dem anderen (nicht ganz so gravierend), sagte er bei der Polizei aus, das er nicht beteiligt war. Er soll einer von mehreren gewesen sein, seine Kumples sagten angeblich auch aus, das er nicht mit dabei war.
So, das zweite Verfahren wurde wohl aber insgesamt eingestellt, aber es wurden dennoch Auflagen vergeben. Mein Junge bekam nochmals, im gleichen Zeitraum, zusätzliche sozial Stunden (wie das parallel gehen soll, weiß ich nicht).
Das kann doch wohl nicht sein. Ich bekam nicht "ein" Schreiben von der Staatsanwaltschaft, nur eins vom Jugendamt.
Akteneinsicht und Rückfragen sind noch nicht möglich, da sich die Akten irgendwo zwischen Jugendamt und Staatsanwaltschaft befinden.
Geht denn so etwas? Aussagen, das er nicht dabei war, das Verfahren wird eingestellt und dennoch bekommt er ne Strafe?
Ich hoffe ich bekomme bald ne Antwort von dem Anwalt, dann weiß ich was ist und was werden wird.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hallo P45,
eine Einstellung ist ja nicht mit einem "Freispruch" gleichzusetzen. Einstellung erfolgt meistens vorläufig gegen Auflagen. Wenn diese Auflagen erfüllt werden, wird das Verfahren endgültig eingestellt. In der Regel werden diese Art von Einstellungen in Absprache mit den Beteiligten "vereinbart". Wie das sein kann, wenn Dein Sohn die Beteiligung an der Tat bestreitet, kann ich Dir leider nicht sagen.
lg
sleepy
Sleepy
Kann ich mir auch nur schwer vorstellen, ohne dass er oder sein RA zugestimmt haben.
Bist du sicher, dass es keine Zustimmung gibt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dank Dir Sleepy,
das war mir neu. Obwohl, wenn ich genau drüber nachdenke, ist es logisch, das Einstellung nicht gleich Freispruch bedeutet. mmmhh
Aber sollte man nicht von der Staatsanwaltschaft irgendein Schreiben bekommen?
Einfach nur das Jugendamt anschreiben und die mit der Überwachung beauftragen ist schon ein hartes Stück.
Ich glaube, wir haben noch nichtmal ein Schreiben, das gegen meinen Jungen ein Verfahren eröffnet wurde.
Er sollte nur im Rahmen der Ermittlungen, eine polizeiliche Aussage machen.
Da wurde auch nichts vereinbart, der Junge gab zu Protokoll, das er nicht beteiligt war (ich saß daneben). Er konnte auch sonst keine Angaben machen.
Das ist schon ein komischer Staat.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin,
in Ergänzung: Akteneinsicht wird ausschließlich Rechtsanwälten gewährt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
im Strafverfahren erhält der nicht verteidigte Beschuldigte Aktenauskunft und Abschriften, § 147 VII StPO. Er bekommt die Akte im Gegensatz zum Rechtsanwalt allerdings nicht mit nach Hause, was ja auch ok ist.
Es gibt auch gewisse Gründe, die Einsicht zu beschränken. In der Regel geht es aber völlig in Ordnung, wenn man als Beschuldigter oder Betroffener (möglichst angekündigt) zur StA, Bussgeldbehörde oder Gericht hinläuft, sich dort in eine Ecke setzt und die Akte ansieht. Das kostet nicht einmal die 12 Euro, die der Anwalt für die Versendung bezahlen muss. Wenn man Glück hat und freundlich ist, darf man auch mal kostenlos kopieren.
Auch der § 147 StPO ist übrigens erst nach Intervention des EGMR neu gefasst worden. Bis 1999 ging AE wirklich nur über Anwalt.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
ich kann mir nicht vorstellen, dass nur die Mitteilung des JAs reicht.
Für mich liest es sich so, dass Sohnemann eine polizeiliche Aussage gemacht hat. Also war er doch zu diesem Zeitpunkt kein Beschuldigter sondern eher Zeuge.(?)
Für mich klingt das alles nicht rechtens.
Über eine Verfahrenseröffnung gibt es normalerweise ein Schriftstück und auch das "Aufbrummen" von Sozialstunden kann nach meinem Empfinden und Wissen nicht ohne Beschluß stattfinden.
Irgendetwas Schriftliches muss vorliegen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.