@ MOD: Falls falsch abgelegt bitte verschieben!
Mittwoch den 25.05.2011 Verwaltungsgericht München, Bayerstrasse, Saal 2 um 9:45 Uhr
öffentliche Veranstaltung - Zuschauer & Presse ausdrücklich erwünscht -
Aktensperrung einer Jugendamtakte nach Bemühungen SGB VIII §50 alt (FamFG §49a, FamFG §162(1))
in einem Verfahren nach BGB §1671 Teilbereich Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Und darum geht es:
Nach erstrittener Akteneinsicht wurde festgestellt dass sich die ganze Gerichtsakte in der JA Akte der "Mitwirkung" befindet.
Man beantragte Aktensperrung, erhielt einen sonderbaren Brief mit dem Verständnis der Mitwirkung des JA. Hier:
http://www.lets-goerg.de/html/aktensperrung.html
Das JA wirkt mit, ist aber nicht beteiligt (FamFG §7(6)), hat daher kein Recht auf Überlassung und Speicherung.
Grenzen und Aufgabe der Mitwirkung hier:
http://www.lets-goerg.de/html/mitwirkung.html und hier http://www.bss-by.de/Zersetzung_/zersetzung_.html
Für die Nachhaltigkeit, wider dem Münchner Modell, wurde zunächst auf Feststellung geklagt.
Dann auf Sperrung und hilfsweise auf Rücksendung.
Hier: http://www.lets-goerg.de/html/klage_aktensperrung.html
Auf zahlreichen Besuch der Veranstaltung wird sich gefreut
(DressCode: Schwarzer Anzug, SozPaed Kostüm mit Dutt)
Grüße
Jürgen
PS: Keine Waffen! Gab letztes mal Ärger.....
