Hallo und Frohes Fest zusammen.
Eine kurze Frage:
Meine (noch)-Frau und ich bekommen beide Prozesskostenhilfe.
Welche Kosten sind darin enthalten; bzw. werden durch die PKH abgedeckt ?
Sie hat jetzt nämlich eine Rechnung Ihrer RA'in erhalten.
Ich hatte bereits Anfang des Jahres nach Anwaltswechsel vom vorherigen Anwalt eine Re. erhalten.
Sind die Anwaltskosten durch die PKH nicht gedeckt ??
Gruß Vic
Moin,
PKH deckt die eigenen RA- und Gerichtskosten ab. Wird bei gewährter PKH der RA gewechselt, so wird die PKH auf den neuen RA übertragen und der bisherige RA stellt eine Verfahrensgebühr nebst Auslagen in Rechnung. Im Falle eines Urteiles oder Beschlusses mit Quotelung der Kosten mit ungleicher Aufteilung (z.B. 4/6 zu 2/6) erhält man als unterlegne Prozesspartei eine Rg. des gegn. RA über den die Hälfte übersteigenden Betrag.
Bei gewährter PKH ist eine Rg. des eigenen RA insoweit nicht statthaft, als hierüber keine besondere Vereinbarung besteht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deepthought,
ja, bei mir war es so, dass mein ehemaliger Anwalt NACH dem Wechsel eine Rechnung schrieb.
Laut neuem Anwalt sei dieses statthaft gewesen; es ging dabei um Unterhaltssachen; aussergerichtliche Korrespondenz. Die Rechnung war aufgrund bewusst niedrig angesetztem Streitwert (lt. neuem Anwalt) dann mit ca. 250.- Euro auch recht moderat; so dass ich dann auch gezahlt hatte.
Jetzt soll aber die Noch-Frau 400.- an IHRE Anwältin zahlen. Ist zwar so gesehen nicht mein Problem,
aber da mein Sohn und Sie durch die Trennung Hartz4 - Bezieher geworden sind, frage ich mich nur,
wie Ihre Anwältin denn meint, wie 400.- Euro von Hartz4 aufgebracht werden sollen.
Zumal ja PKH gewährt wurde.
Zudem ist die Tätigkeit der RA'in eigentlich selbstverursacht: Hatte als Mangelfall immer freiwillig und OHNE Titel bis zum Selbstbehalt gezahlt.
Nach Wechsel von LSt. Kl. 3 auf Kl. 1 wurde es dann natürlich weniger: Nur noch KU nach DT.
Da wurden dann "abzugsfähige Posten" (Fahrtkosten; Rentenvers.; Versicherungen etc.) welche die ARGE 11 Monate akzeptiert hat, mit einem mal als unsinnig und nicht annehmbar dargestellt.
Na ja; genützt hat es nichts, da ich bisher immer auf der "sicheren Seite" geblieben bin und freiwillig immer gezahlt habe,
was ich nach meinem Einkommen nachweislich zahlen muss.
Aber ich glaube, auf diese "Tätigkeit", welche bis dato aussergerichtlich geführt wurde,
bezieht sich wohl die Re. der RA'in.
Gruß Vic