Titulierung Kindesu...
 
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Titulierung Kindesunterhalt

 
(@max076)
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Hallo,

im Rahmen einer U-Klage, die im Januar verhandelt wird, hat mich der Gegenanwalt aufgefordert, für meine fast 4jährige Tochter beim Jugendamt den U titulieren zu lassen. Vor dem Termin, so daß beim Termin der Titel vorliegt. Ansonsten würde die Klage erweitert.

Gibt es dabei etwas zu beachten ? Was braucht bzw. was verlangt das JA dafür ? Wie lange muss ich darauf warten ?

Danke für ein paar Tips.

Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2008 21:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Max,

Auf was klagt er denn, wenn nicht auf genau diesen Unterhalt?

Den KU vorher titulieren ist durchaus sinnvoll. Es mindert den Streitwert auf die Differenz dessen was tituliert ist und dem was gefordert wird.

Du solltest also durchaus in, höchstens der unzweifelhaft, richtigen Höhe titulieren lassen. Im Zweifel also etwas niedriger. Rauf gehen kannst du immer runter nicht so einfach.

Was zahlst du denn bisher und wie hoch ist dein Einkommen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2008 21:15
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

danke beppo...

muss ich dem JA alles vorgeben (sorry, für die frage, aber ich kenne mich nicht aus ), also Höhe , Gruppe, etc. ? Oder berechnen die ?

Oder lautet die Formulierung eher so, daß es in der Gruppe x ist gem. den aktuell gültigen Sätzen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2008 21:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unbedingt!

Du bestimmst exakt den (Tabellen-)Betrag abzügl. hälftiges KG. Nicht die!

Lass dir auf keinen Fall was Anderes Aufschwatzen.
Die sind schlimmer als jede Drückerkolonne und du hast kein Widerrufsrecht.

Wenn du nicht weißt, wie, stelle hier ein paar Zahlen rein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2008 21:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtragsklugschiss:

Begrenzung auf den 18. Geburtstag des Kindes nicht vergessen!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2008 21:32